The Mobility House Energy GmbH
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The Mobility House Energy GmbH
Tätigkeit: Sonstiges Unternehmen
Eine emissionsfreie Energie- und Mobilitätszukunft zu gestalten, das ist das Ziel von The Mobility House Energy. Unsere Technologie verbindet die Automobil- und Energiebranche. Wir integrieren durch intelligente Lade- und Energielösungen Fahrzeugbatterien ins Stromnetz. Damit fördern wir den Ausbau erneuerbarer Energien, stabilisieren das Stromnetz und machen Elektromobilität günstiger. Neben vielen führenden Automobilherstellern sind unsere Kunden Fuhrparkbetreiber, Energieversorger und Elektroautofahrer:innen. Zum Zwecke der Interessenvertretung werden Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundesministerien sowie mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages zur Erläuterung von Änderungsnotwendigkeiten hinsichtlich einer Vielzahl von Themenfeldern geführt, die als Rahmenbedingungen für die unternehmerische Tätigkeit, auch im Hinblick auf die Situation der Beschäftigten des Unternehmens, von großer Bedeutung sind. Dabei geht es unter anderem um notwendige Anpassungen im Energiewirtschaftsrecht und Stromsteuerrecht, um die Rahmenbedingungen für den Ausbau intelligenter Stromzähler ("smart meter"), Bürokratieabbau und eine Orientierung an marktlichen Lösungen. Zweck der Interessenvertretung ist es, die Sicht der Praxis zu vermitteln und Impulse zur Verbesserung der gesamtwirtschaftlichen Lage zu geben.
Interessenbereiche: Sonstiges im Bereich "Energie"; Allgemeine Energiepolitik; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Straßenverkehr; Immissionsschutz; Sonstiges im Bereich "Verkehr"; Automobilwirtschaft; Erneuerbare Energien; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Klimaschutz; Energienetze
Regelungsvorhaben:
- Realisierung der regulatorischen Rahmenbedingungen für bidirektionales Laden: Wir setzen uns für einen geeigneten regulatorischen Rahmen zur Ermöglichung von bidirektionalem Laden und dezentralen Flexibilitäten ein. Strom, der aus dem öffentlichen Netz bezogen und lediglich zwischengespeichert wird, um ihn später wieder einzuspeisen, darf nicht als Endverbrauch behandelt werden. Erforderlich sind Befreiungen von Stromsteuer, Netzentgelten und Konzessionsabgabe. Zudem braucht es praktikable Messkonzepte zur Unterscheidung von Fahr- und Speicherstrom sowie eine stärkere Einbindung auch kleiner Flexibilitäten, etwa E-Fahrzeugen, in einen marktbasierten Redispatch.
Relationen
Keine Relationen.