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The Mobility House

lobbyregister / register_entry 04.07.2022 · Original ↗

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The Mobility House Tätigkeit: Sonstiges Unternehmen Eine emissionsfreie Energie- und Mobilitätszukunft zu gestalten, das ist das Ziel von The Mobility House. Unsere Technologie verbindet die Automobil- und Energiebranche. Wir integrieren durch intelligente Lade- und Energielösungen Fahrzeugbatterien ins Stromnetz. Damit fördern wir den Ausbau erneuerbarer Energien, stabilisieren das Stromnetz und machen Elektromobilität günstiger. Das Technologieunternehmen The Mobility House wurde 2009 gegründet und ist von den Standorten München, Zürich und Belmont (CA) weltweit in über 10 Ländern aktiv. Neben vielen führenden Automobilherstellern sind unsere Kunden Fuhrparkbetreiber, Installationsunternehmen, Energieversorger und Elektroautofahrer:innen. Zum Zwecke der Interessenvertretung werden Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundesministerien sowie mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages zur Erläuterung von Änderungsnotwendigkeiten hinsichtlich einer Vielzahl von Themenfeldern, geführt, die als Rahmenbedingungen für die unternehmerische Tätigkeit, auch im Hinblick auf die Situation der Beschäftigten des Unternehmens, von großer Bedeutung sind. Dabei geht es unter anderem um notwendige Anpassungen im Energiewirtschaftsrecht und Stromsteuerrecht, um die Rahmenbedingungen für den Ausbau intelligenter Stromzähler ("smart meter"), Bürokratieabbau und eine Orientierung an marktlichen Lösungen. Zweck der Interessenvertretung ist es, die Sicht der Praxis zu vermitteln und Impulse zur Verbesserung der gesamtwirtschaftlichen Lage zu geben. Interessenbereiche: Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Sonstiges im Bereich "Verkehr"; Straßenverkehr; Energienetze; Allgemeine Energiepolitik; Klimaschutz; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Sonstiges im Bereich "Energie"; Immissionsschutz; Erneuerbare Energien; Automobilwirtschaft Regelungsvorhaben: - Abschaffung Doppelbelastung V2G: Beim bidirektionalen Laden fällt weiterhin die volle Stromsteuer an, wenn Strom aus dem öffentlichen Netz bezogen wird - unabhängig davon, ob der Strom tatsächlich "verfahren" wird oder nur zwischengespeichert wird, um ihn zu einem späteren Zeitpunkt wieder ins Netz einzuspeisen. Für diese Zwischenspeicherung soll ein Befreiungstatbestand definiert werden. Nur mit einer Befreiung wird sich bidirektionales Laden durchsetzen können. - Abschaffung Doppelbelastung V2G: Bidirektionales Laden wird nur dann erfolgreich, wenn die zwischengespeicherte Menge von sämtlichen Steuern, Abgaben und Umlagen befreit wird. So auch von den Netzentgelten. - Abschaffung Doppelbelastung V2G: Bidirektionales Laden wird nur dann erfolgreich, wenn die zwischengespeicherte Menge von sämtlichen Steuern, Abgaben und Umlagen befreit wird. So auch von der Konzessionsabgabe. - Etablierung eines einheitlichen Messkonzeptes für bidirektionales Laden - V2G: Bidirektionales Laden wird nur dann erfolgreich, wenn es ein praktikables und wirtschaftliches Messkonzept zur Unterscheidung von Fahr- und zwischengespeichertem Strom gibt. - Möglichmachung der Beschaffung von martklichen Flexibilitäten aus aggregierten E-Fahrzeugen: Den lokalen Verteilnetzbetreibern sollte es erleichtert werden, lokal Flexibiliäten zu beschaffen, um Bedarfe lokaler Stromnetze besser ausgleichen zu können. - Erprobung eines marktbasierten Redispatch-Regimes: Auch Kleinstflexibilitäten - wie E-Fahrzeuge - sollten in die Lage gebracht werden, zum Redispatch herangezogen zu werden. Hierzu braucht es eine Anpassung hin zu einem markt-, nicht kostenbasierten Redispatch.

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