ZusammenStromen GmbH
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ZusammenStromen GmbH
Tätigkeit: Sonstiges Unternehmen
Die ZusammenStromen GmbH agiert als THG-Quotenpooler im Bereich Elektromobilität und konzentriert sich auf die Bündelung und Vermittlung von THG-Quoten. Ziel ist es, Elektromobilitätsnutzern (insbesondere Besitzern von Elektrofahrzeugen und Betreiber öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur) eine einfache Möglichkeit zu bieten, ihre THG-Quote zu monetarisieren und gleichzeitig Unternehmen dabei zu unterstützen, ihre gesetzlich vorgeschriebenen THG-Reduktionsziele zu erreichen. Dies dient der Förderung der Elektromobilität und der Erreichung nationaler und europäischer Klimaziele durch eine Reduzierung von Treibhausgasemissionen.
Unser Unternehmen tritt hierbei als Vermittler zwischen Elektrofahrzeughaltern und Mineralölunternehmen auf, die zur Einhaltung von Klimazielen eine bestimmte Menge an Emissionsreduktionen nachweisen müssen. Die Interessenvertretung umfasst u. a. die Beobachtung und Mitgestaltung rechtlicher Rahmenbedingungen im Bereich THG-Quotenhandel, Elektromobilitätsförderung und emissionsreduzierender Maßnahmen.
Wir setzen uns dafür ein, dass rechtliche Rahmenbedingungen im THG-Quotenbereich die Interessen von Quotenpoolern und Nutzern von Elektromobilität angemessen berücksichtigen, und treten hierzu in Dialog mit relevanten Ministerien und Interessengruppen.
Interessenbereiche: Klimaschutz; Straßenverkehr; Immissionsschutz; Erneuerbare Energien
Regelungsvorhaben:
- REDIII Umsetzung, BImSchG und 38. BImSchV: Das Regelungsvorhaben zielt auf die Weiterentwicklung der THG-Quote als Instrument zur Förderung nachhaltiger Mobilitätsoptionen. Im Fokus steht die Stabilisierung der THG-Quotenpreise auf dem Niveau von 2022 und die Beseitigung von Marktverzerrungen, insbesondere durch das Überangebot an doppelt anrechenbaren Biokraftstoffen. Ziele sind unter anderem die Einführung einer dynamischen Anpassung der Quotenziele ("Quoten-Ratsche"), die Gleichbehandlung von Strom für Elektromobilität und strombasierten Kraftstoffen sowie die Annullierung unrechtmäßiger UER-Nachweise. Zudem wird eine langfristige Perspektive für die THG-Quote über 2030 hinaus gefordert.
- Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote: Als THG-Quotenpooler setzen wir uns im Rahmen dieses Gesetzgebungsverfahrens („Zweites Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote“) für verlässliche Rahmenbedingungen und die Stabilisierung der THG-Quotenpreise ein, um die Anreize für die Elektromobilität wirksam zu erhalten. Im Fokus unserer Interessenvertretung stehen die Beseitigung von Marktverzerrungen durch unrechtmäßige Nachweise (insbesondere die konsequente Aufarbeitung und Annullierung betrügerischer UER-Nachweise sowie die strenge Kontrolle importierter Biokraftstoffe). Zudem fordern wir eine ambitionierte Anpassung der Quotenziele, eine faire Gleichbehandlung von Strom für die Elektromobilität im Vergleich zu anderen Erfüllungsoptionen und eine langfristige Planungsperspektive über 2030 hinaus.
Relationen
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