Schriftliche Frage 90 von Michael Kellner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Plant die Bundesregierung angesichts der niedrigen und fallenden Speicherstände die Ausrufung der Alarmstufe des Notfallplans Gas, und wenn…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 9. Februar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
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Schriftliche Frage 90 von Michael Kellner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Plant die Bundesregierung angesichts der niedrigen und fallenden Speicherstände die Ausrufung der Alarmstufe des Notfallplans Gas, und wenn…
Frage 90 (Michael Kellner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Plant die Bundesregierung angesichts der niedrigen und fallenden Speicherstände die Ausrufung der Alarmstufe des Notfallplans Gas, und wenn nein, warum nicht?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 10. Februar 2026:
Gemäß Artikel 11 der EU-Verordnung über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung – VO (EU) 2017/1938 – liegt eine Alarmstufe vor, wenn eine Störung der Gasversorgung oder eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas vorliegt, die zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt und der Markt aber noch in der Lage ist, diese Störung oder Nachfrage zu bewältigen, ohne dass nichtmarktbasierte Maßnahmen ergriffen werden müssen. Zusätzlich sind Kriterien im Notfallplan Gas zur Beurteilung festgelegt. Dabei kommt es nicht allein auf ein einzelnes Kriterium an, sondern auf die Beurteilung der Gesamtsituation. Die Gasversorgung ist in Deutschland derzeit gewährleistet und es liegt keine Störung der Versorgung vor. Ebenso ist die Nachfrage nach Gas im Augenblick nicht außergewöhnlich hoch. Die Bundesregierung beobachtet und prüft zusammen mit Bundesnetzagentur regelmäßig die Versorgungslage. Die Voraussetzungen für eine Ausrufung der Alarmstufe liegen im Augenblick nicht vor.
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