Schriftliche Frage 61 von Lisa Badum (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wird die Bundesregierung weiterhin an der Alarmstufe des Notfallplans Gas festhalten, obwohl dieser gemäß Artikel 11 Absatz 1 der Erdgas-SoS…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 19. Mai 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
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Schriftliche Frage 61 von Lisa Badum (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wird die Bundesregierung weiterhin an der Alarmstufe des Notfallplans Gas festhalten, obwohl dieser gemäß Artikel 11 Absatz 1 der Erdgas-SoS…
Frage 61 (Lisa Badum, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Wird die Bundesregierung weiterhin an der Alarmstufe des Notfallplans Gas festhalten, obwohl dieser gemäß Artikel 11 Absatz 1 der Erdgas-SoS-VO für diese Einstufung „eine Störung der Gasversorgung oder eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas“ voraussetzt, was momentan nicht mehr der Fall ist (www.zeit.de/politi k/2024-09/energiekrise-gasversorgung-beendet-ro bert-habeck), und wenn ja, warum, und wenn nein, wann ist eine Neubewertung der Lage geplant?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 20. Mai 2025:
Das Bundesministerium Wirtschaft und Energie (BMWE) prüft derzeit, ob die Voraussetzungen zur Aufrechterhaltung der Alarmstufe weiterhin bestehen. Der Notfallplan Gas sieht vor, dass eine Aufhebung der Alarmstufe per Pressemitteilung durch das BMWE bekannt gegeben wird.
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