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Schriftliche Frage 101 von Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Inwiefern lassen sich nach Einschätzung der Bundesregierung durch die in der Nationalen Tourismusstrategie geplante Flexibilisierung der Arb…

dip / schriftliche_frage 13.02.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 9. Februar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

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Schriftliche Frage 101 von Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Inwiefern lassen sich nach Einschätzung der Bundesregierung durch die in der Nationalen Tourismusstrategie geplante Flexibilisierung der Arb… Frage 101 (Stefan Schmidt, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Inwiefern lassen sich nach Einschätzung der Bundesregierung durch die in der Nationalen Tourismusstrategie geplante Flexibilisierung der Arbeitszeiten qualifizierte Arbeitskräfte gewinnen (vgl. Nationale Tourismusstrategie, S. 12), nachdem 72 Prozent aller Beschäftigen nicht länger als acht Stunden pro Tag und 98 Prozent aller Beschäftigen nicht länger als zehn Stunden pro Tag arbeiten möchten (vgl. https://index-gute-arbeit.d gb.de/++co++107c6f12-6306-11f0-bdc6-a3b3d29 f00ea, S. 7), und inwiefern ermöglichen Arbeitszeiten von mehr als acht bzw. zehn Stunden am Tag eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, wie die Bundesregierung diese Maßnahme in der Nationalen Tourismusstrategie begründet (vgl. Nationale Tourismusstrategie, S. 12)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 6. Februar 2026: Die Nationale Tourismusstrategie bezieht sich im Bereich der Arbeitszeit auf die Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode ist vereinbart, im Einklang mit der europäischen Arbeitszeitrichtlinie die Möglichkeit einer wöchentlichen, anstatt einer täglichen Höchstarbeitszeit zu schaffen (vgl. Zeile 558 ff.). Ziel des Vorhabens ist es, den Sozialpartnern und den Arbeitsvertragsparteien einen größeren Gestaltungsspielraum bei der Verteilung der Arbeitszeit einzuräumen. Aus Sicht der Bundesregierung kann dieser Gestaltungsspielraum einen Beitrag dazu leisten, die Arbeitszeit flexibler an betriebliche Erfordernisse und individuelle Lebenssituationen anzupassen.

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