Frage von Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/8048)
Teil von Protokoll der 95. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/8048)
Zieht die Bundesregierung Schlussfolgerungen für die geplante Einführung einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit aus dem Ergebnis der aktuellen NGG-Befragung unter mehr als 2 000 Beschäftigten in der Hotellerie und Gastronomie, wonach sich 96 Prozent der Befragten eine Begrenzung der täglichen Höchstarbeitszeit wünschen (vergleiche www.ngg.net/fileadmin_new/1_Presse/Hintergrundpapier_PK_Gastgewerbe.pdf, Seite 2) und die demzufolge eine wöchentliche Höchstarbeitszeit ablehnen, und, wenn ja, welche, und mit welchem Zeitplan will die Bundesregierung die wöchentliche Höchstarbeitszeit einführen?
Antwort der Parl. Staatssekretärin Katja Mast:
Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode ist vereinbart, im Einklang mit der europäischen Arbeitszeitrichtlinie die Möglichkeit einer wöchentlichen anstatt einer täglichen Höchstarbeitszeit zu schaffen – auch im Sinne einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Zudem soll die Pflicht zur elektronischen Arbeitszeitaufzeichnung unbürokratisch geregelt werden. Dabei sollen die hohen Standards im Arbeitsschutz gewahrt bleiben, und kein Beschäftigter soll gegen seinen Willen zu höherer Arbeitszeit gezwungen werden. Hierauf wird bei der Umsetzung des Koalitionsvertrages zu achten sein. Die konkrete Umsetzung ist aktuell noch Gegenstand regierungsinterner Absprachen. Ein Zeitplan liegt nicht vor.
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