Auswirkungen einer möglichen Abschaffung der täglichen Höchstarbeitszeit auf die Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit (Antwort zu Drs. 21/4205)
Text
Auswirkungen einer möglichen Abschaffung der täglichen Höchstarbeitszeit auf die Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit (Antwort zu Drs. 21/4205)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4925
21. Wahlperiode 23.03.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Anne Zerr, Kathrin Gebel, Mandy
Eißing, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/4205 –
Auswirkungen einer möglichen Abschaffung der täglichen Höchstarbeitszeit auf
die Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesregierung plant, „die Möglichkeit einer wöchentlichen anstatt einer
täglichen Höchstarbeitszeit – auch und gerade im Sinne einer besseren
Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ (Verantwortung für Deutschland.
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD [KoalV], Zeile 558 bis 560) zu
schaffen. Dafür wäre unter anderem eine Änderung des § 3 des Arbeitszeitgesetzes
(ArbZG) erforderlich, der bisher eine werktägliche Höchstarbeitszeit von acht
Stunden vorsieht. Eine Höchstarbeitszeit von maximal zehn Stunden ist auch
jetzt bereits möglich, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten im
Durchschnitt acht Stunden gearbeitet werden. Darüber hinaus bietet das ArbZG
flexible Anwendungen für Tarifverträge, wodurch weitere Ausnahmen, die noch
längeres Arbeiten erlauben, möglich werden. Der Achtstundentag prägt das
deutsche Arbeitszeitrecht seit 1918 (Artikel II der Arbeitszeitverordnung
1918).
Nach der Einschätzung von gleichstellungspolitischen Akteurinnen und
Akteuren steht „die beabsichtigte Einführung einer wöchentlichen
Höchstarbeitszeit […] Vereinbarkeit und gerechter Verteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit
zwischen Frauen und Männern entgegen“, weil sie innerhalb von
Paarbeziehungen „die Übernahme von noch mehr Erwerbsarbeit durch diejenigen mit
den vergleichsweise höheren Einkommen und den ohnehin längeren
Arbeitszeiten“ – zumeist Männer – belohnt (Bündnis Sorgearbeit fair teilen: www.sor
gearbeit-fair-teilen.de/wp-content/uploads/2025/05/BSFT-Bewertung-Koalitio
nsvertrag-2025.pdf). Bei Paaren mit Kindern ist das sogenannte
Zuverdienermodell, bei dem der Vater in Vollzeit und die Mutter in Teilzeit oder
geringfügig erwerbstätig ist, in Westdeutschland die am häufigsten verbreitete
Erwerbskonstellation. Über 60 Prozent der westdeutschen Paare mit Kindern im
Kindergarten- oder Grundschulalter teilen die Erwerbs- und Sorgearbeit nach
diesem Modell auf. Bei Paaren mit Kindern unter drei Jahren gilt dies noch für
fast 50 Prozent; hier ist jedoch auch das Familienernährermodell mit über
20 Prozent vergleichsweise verbreitet (www.diw.de/de/diw_01.c.908180.de/p
ublikationen/wochenberichte/2024_29_1/aufteilung_von_erwerbs_und_sorgea
rbeit_bei_eltern__wunsch_und_wirklichkeit_liegen_teils_weit_auseinande
r.html).
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
vom 20. März 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Ein zentraler Kritikpunkt an den Modellen ist die mangelnde eigenständige
Existenzsicherung der weiblichen Zuverdienerin (im Zuverdienermodell) bzw.
der nicht erwerbstätigen Partnerin (im Ernährermodell). Studien zeigen
zudem, dass diese Aufteilung häufig nicht den idealen Vorstellungen der Eltern
entspricht. Viele Eltern wünschen sich eine partnerschaftlichere Verteilung
von Erwerbs- und Sorgearbeit, können diese jedoch aufgrund ökonomischer
Zwänge, arbeitsmarktlicher Rahmenbedingungen und begrenzter
Betreuungsinfrastruktur nicht realisieren (www.fes.de/themen/soziales/eltern-in-der-rushh
our-des-lebens-entlasten). Längere Arbeitszeiten und erhöhte
Verfügbarkeitsanforderungen könnten diese Betreuungskonflikte verschärfen, weil
institutionelle Betreuungsangebote, insbesondere Kindertagesstätten, nicht auf
zehnoder zwölfstündige Betreuungszeiten ausgelegt sind. Die Ermöglichung und
Normalisierung von langen und überlangen Arbeitstagen beeinträchtigen
somit die Vereinbarkeit von Sorgearbeit und Beruf und wirkt sich auf die
geschlechtsspezifische Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit aus. Werden
Schichten bis zu 13 Stunden möglich und Flexibilität zur Erwartung, könnte
dies dazu führen, dass primäre Sorgeverantwortliche – überwiegend Frauen –
ihre Arbeitszeit noch weiter reduzieren oder den Beruf verlassen müssen.
Arbeiten sekundäre Sorgeverantwortliche noch länger oder mehr, gefährdet dies
die (ohnehin niedrigere) Erwerbsbeteiligung der primären
Sorgeverantwortlichen im Zuverdienermodell.
Eine Studie der Hans-Böckler-Stiftung verdeutlicht dies: Beschäftigte, die an
einzelnen Tagen mehr als zehn Stunden in der Erwerbsarbeit arbeiten, geben
deutlich häufiger an, dass die Partnerin oder der Partner bereits gelegentlich
oder häufig bei Hausarbeiten oder der Kinderbetreuung für sie einspringen
musste als die Befragten ohne Zehn-Stunden-Tage (https://idw-online.de/de/ne
ws857871). Zudem arbeiten fast doppelt so viele männliche im Vergleich zu
weiblichen Befragten zumindest gelegentlich Zehn-Stunden-Tage in der
Erwerbsarbeit; in der Folge übernehmen die häusliche Mehrarbeit vor allem
Frauen. Daher befürchten zwar insgesamt drei Viertel der Befragten Nachteile
bei der Erfüllung von familiären oder privaten Verpflichtungen durch eine
Abschaffung der täglichen Höchstarbeitszeit; weibliche Beschäftigte befürchten
jedoch deutlich häufiger Verschlechterungen durch die Reform als männliche
Beschäftigte (ebd.).
Hinzu kommt, dass sich die Betreuungssituation für Familien in vielen
Regionen weiter verschärft. Insbesondere in ostdeutschen Bundesländern werden
aufgrund von Unterfinanzierung und sinkenden Kinderzahlen
Kindertagesstätten zusammengelegt oder geschlossen. Gleichzeitig berichten Eltern
insbesondere in Großstädten und Ballungsräumen weiterhin von erheblichen
Engpässen bei der Suche nach Betreuungsplätzen (www.iwd.de/fileadmin/iwd_Archi
v/2025_Archiv/iwd122025_qwe.pdf). Eine mögliche Ausweitung der
täglichen Höchstarbeitszeit kollidiert nach Einschätzung der Fragestellenden daher
vielfach mit den real verfügbaren Betreuungszeiten und verschärft bestehende
Vereinbarkeitsprobleme zusätzlich.
Mit der Kleinen Anfrage wollen sich die Fragestellenden ein aktuelles Bild
von den Auswirkungen der im Koalitionsvertrag angedachten Reform des
Arbeitszeitgesetzes für Familien und die Gleichstellung machen. Die
Fragestellenden erbitten die Darstellung der erfragten Daten möglichst direkt, ohne
Verlinkungen und Querverweise.
1. Wie wird sich nach Ansicht der Bundesregierung die Ersetzung der
täglichen Höchstarbeitszeit durch eine wöchentliche Höchstarbeitszeit auf die
Vereinbarkeit von Sorgearbeit und Beruf auswirken?
2. Wie wird sich nach Ansicht der Bundesregierung die Ersetzung der
täglichen Höchstarbeitszeit durch eine wöchentliche Höchstarbeitszeit auf die
Verteilung der Sorge- und Erwerbsarbeit innerhalb von Paarbeziehungen
mit Kindern auswirken, und wie
a) infolgedessen auf die Erwerbsbeteiligung von Frauen (insbesondere
mit Blick auf die Rückkehrquoten von Beschäftigten mit
Sorgeverantwortung [oft Frauen] nach der Elternzeit sowie auf den Umfang
der Arbeitszeitaufstockung von ebenjenen Beschäftigten),
b) infolgedessen auf die Gleichbehandlung von Frauen in der
Arbeitswelt und die Repräsentation von Frauen in Führungspositionen
(insbesondere mit Blick auf die Karriereverläufe von Beschäftigten mit
Sorgeverantwortung [oft Frauen] im Hinblick auf Einstellungen,
Beförderungen, Leistungsbewertungen und betriebliche
Anwesenheitskulturen),
c) infolgedessen auf die geschlechterbasierte Einkommensverteilung
(insbesondere mit Blick auf die geschlechtsspezifische Lohnlücke
[Gender Pay Gap] sowie auf die Rentenlücke [Gender Pension
Gap])?
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Ziel des Vorhabens zur Einführung der Möglichkeit einer sogenannten
Wochenarbeitszeit ist es, den Sozialpartnern und den Arbeitsvertragsparteien einen
größeren Gestaltungsspielraum bei der Verteilung der Arbeitszeit einzuräumen.
Es geht dabei nicht um eine Ausweitung der Arbeitszeit, sondern darum, neue
Möglichkeiten und größere Flexibilität zur Verteilung der Arbeitszeit über die
Arbeitswoche zu schaffen. Aus Sicht der Bundesregierung kann dieser
Gestaltungsspielraum einen Beitrag dazu leisten, die Arbeitszeit flexibler unter
anderem an individuelle Lebenssituationen anzupassen. Dabei ist vor dem
Hintergrund des Ziels der Bundesregierung, dass möglichst alle Männer und Frauen
wirtschaftlich eigenständig sein können, zu berücksichtigen, dass Menschen
auch in Zeiten, in denen sie Verantwortung für die Kinderbetreuung oder die
Pflege von Angehörigen übernehmen, substanziell erwerbstätig sein können.
Das Arbeitszeitgesetz gibt dabei jedoch nur den arbeitsschutzrechtlichen
Rahmen für die maximal zulässige Arbeitszeit vor. Die konkrete Ausgestaltung ist
Sache der Arbeitsvertrags- und Tarifvertragsparteien.
Darüber hinaus werden Aspekte der Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch
durch arbeitsorganisatorische Rahmenbedingungen beeinflusst, etwa durch
Planbarkeit von Arbeitszeiten, Zeitsouveränität oder betriebliche
Flexibilisierungsinstrumente.
Im Übrigen hängt die Beantwortung der Fragen insbesondere von der
konkreten Ausgestaltung der Regelung ab, welche dem Gesetzgebungsverfahren
vorbehalten bleibt.
3. Welche wissenschaftlichen Erkenntnisse und empirischen Daten liegen
der Bundesregierung im Hinblick auf die Auswirkungen von langen oder
überlangen Arbeitszeiten auf
a) die Vereinbarkeit von Sorgearbeit und Beruf vor (insbesondere bei
Niedriglohnbeschäftigten) vor,
b) die Verteilung der Sorge- und Erwerbsarbeit innerhalb von
Paarbeziehungen vor,
c) die Gleichstellung der Geschlechter vor,
d) die Erwerbsfähigkeit von schwerbehinderten Personen vor?
Wissenschaftliche Erkenntnisse und empirische Daten im Sinne der
Fragestellung liegen der Bundesregierung nicht vor.
Es liegen jedoch Informationen darüber vor, dass Frauen in Deutschland
deutlich mehr unbezahlte Sorgearbeit (Hausarbeit, Kinderbetreuung und Pflege)
leisten als Männer. Gleichzeitig sind ihre Beschäftigungsquoten und
Arbeitsstunden geringer als die der Männer (Müller K.-U., Samtleben, C. (2022):
„Reduktion und partnerschaftliche Aufteilung unbezahlter Sorgearbeit erhöhen
Erwerbsbeteiligung von Frauen“, DIW Wochenbericht 9/2022, Berlin; Deutsches
Institut für Wirtschaftsforschung e. V., unter www.diw.de/documents/publikatio
nen/73/diw_01.c.836537.de/22-9-1.pdf).
Schwerbehinderte und diesen gleichgestellte Menschen haben das Recht, auf
ihr Verlangen von Mehrarbeit freigestellt zu werden (§ 207 des Neunten
Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX)). Sie haben außerdem grundsätzlich
gegenüber ihrem Arbeitgeber Anspruch auf behinderungsgerechte Gestaltung der
Arbeitszeit (§ 164 Absatz 4 Satz 1 Nummer 4 SGB IX) sowie Anspruch auf
Teilzeitbeschäftigung, wenn die kürzere Arbeitszeit wegen Art oder Schwere der
Behinderung notwendig ist (§ 164 Absatz 5 Satz 3 Halbsatz 1 SGB IX). Zweck
dieser Regelungen ist der Schutz vor Überbeanspruchung und der Erhalt der
Leistungsfähigkeit schwerbehinderter Menschen.
4. Auf welchen konkreten empirischen Daten und Studien basiert die im
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD getroffene Annahme,
dass die Vereinbarkeit durch die Einführung der wöchentlichen
Höchstarbeitszeit verbessert wird?
Der Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode gibt der Bundesregierung
eine Zielsetzung vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2
verwiesen.
5. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung zu den Wünschen und
Bedürfnissen von Eltern hinsichtlich der Aufteilung von Erwerbs- und
Sorgearbeit sowie der gewünschten Arbeitszeitumfänge von Müttern und
Vätern in unterschiedlichen Lebensphasen vor (bitte zugrunde liegende
Studien oder Datensätze angeben)?
Erkenntnisse dazu liefert die repräsentative Befragung „Weichenstellungen für
die Aufgabenteilung in Familie und Beruf“, die 2022 im Auftrag des damaligen
Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
durchgeführt wurde. Gefragt nach der idealen Erwerbs- und
Familienkonstellation gaben 46 Prozent der Mütter und Väter als Wunschvorstellung an, dass
beide Elternteile in Vollzeit oder beide in Teilzeit arbeiten und sich die
Aufgaben in Haushalt und Kinderbetreuung teilen. 28 Prozent gaben als
Idealvorstellung an, dass der Mann Vollzeit und die Frau Teilzeit arbeitet, wobei die
Frau sich überwiegend um Haushalt und Kinder kümmert. 18 Prozent fanden
eine Konstellation mit männlichem Alleinverdiener ideal („Weichenstellungen
für die Aufgabenteilung in Familie und Beruf – Zweite Befragung – 2022“,
Institut für Demoskopie Allensbach (2022), unter www.ifd-allensbach.de/fileadmi
n/IfD/sonstige_pdfs/9213_Weichenstellungen.pdf).
Daneben verweist die Bundesregierung auf die Veröffentlichung des
Statistischen Bundesamtes „Arbeitszeiten und Arbeitszeitwünsche von Männern (und
Frauen) – Anhaltspunkte zu Potenzialen für die Gleichstellung“ (Rengers, M.,
Körner, T. (2026), Wiesbaden; Statistisches Bundesamt, unter www.destatis.de/
DE/Methoden/WISTA-Wirtschaft-und-Statistik/2026/01/arbeitszeitwuensche-
maenner-frauen-gleichstellung-012026.pdf?__blob=publicationFile&v).
6. Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen von langen oder
überlangen Arbeitszeiten auf Alleinerziehende, insbesondere vor dem
Hintergrund bereits bestehender eingeschränkter zeitlicher Flexibilität
und finanzieller Ressourcen sowie fehlender partnerschaftlicher
Aufteilung von Betreuungsverantwortung?
Alleinerziehende sind besonders stark auf unterstützende Rahmenbedingungen
bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf angewiesen. Hierzu wird auf die
Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 4 der Abgeordneten
Mandy Eißing in der Fragestunde der 49. Sitzung des Deutschen Bundestages
am 17. Dezember 2025 verwiesen (Plenarprotokoll 21/49).
7. Wie viele Kindertagesstätten und Betreuungseinrichtungen bieten nach
Kenntnis der Bundesregierung im außerschulischen Bereich in
Deutschland Betreuungsangebote von zehn und mehr bzw. zwölf und mehr
Stunden pro Tag an (bitte sowohl in absoluten Zahlen als auch anteilig
angeben)?
a) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der
Verfügbarkeit bzw. Nichtverfügbarkeit solcher Betreuungsangebote im
Hinblick auf mögliche Änderungen der Arbeitszeitregelungen?
b) Welche regionalen Unterschiede bestehen dabei insbesondere
zwischen Ost- und Westdeutschland sowie zwischen städtischen und
ländlichen Räumen?
8. Welche zusätzlichen Anforderungen an die
Kinderbetreuungsinfrastruktur ergeben sich nach Einschätzung der Bundesregierung aus langen oder
überlangen täglichen Arbeitszeiten, und wie sollen diese zusätzlichen
Anforderungen erfüllt werden mit Blick auf die bestehende
Finanzierungs-, Fachkräfte- und Qualitätskrise des Kitasystems?
Die Fragen 7 bis 8 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Zum Stichtag 1. März 2025 gaben insgesamt 38.033 Kindertageseinrichtungen
eine tägliche Öffnungsdauer von 9 bis 11 Stunden an. Dies entspricht einem
Anteil von 67,1 Prozent der Kindertageseinrichtungen. Mehr als 11 Stunden
hatten 2025 bundesweit 2.036 Kindertageseinrichtungen geöffnet, was anteilig
3,6 Prozent entspricht (die amtliche Kinder- und Jugendhilfestatistik weist nur
die Kategorien „9 bis 11 Stunden“ und „mehr als 11 Stunden“ aus; die
Schwellenwerte „10 und mehr“ beziehungsweise „12 und mehr Stunden“ sind daher
nur näherungsweise darstellbar).
Mit 82,7 Prozent (8.692 Einrichtungen) hat ein größerer Anteil an
Kindertageseinrichtungen in Ostdeutschland zwischen 9 und 11 Stunden geöffnet. In
Westdeutschland kamen hingegen 63,5 Prozent (29.341 Einrichtungen) der
Einrichtungen auf eine Öffnungsdauer zwischen 9 und 11 Stunden. Auch bei einer
Öffnungsdauer von mehr als 11 Stunden war der Anteil im Jahr 2025 in
Ostdeutschland mit 14,0 Prozent (1.469 Einrichtungen) größer als mit 1,2 Prozent
(567 Einrichtungen) in Westdeutschland.
Tabelle 1: Kindertageseinrichtungen 2025 nach Öffnungsdauer (Deutschland,
Ost- und Westdeutschland; Angaben absolut und in Prozent)
Kindertageseinrichtungen
Davon
9 bis 11 Stunden mehr als
11 Stunden
absolut absolut in % absolut in %
Westdeutschland
46.178 29.341 63,5 567 1,2
Ostdeutschland 10.511 8.692 82,7 1.469 14,0
Deutschland 56.689 38.033 67,1 2.036 3,6
Anmerkung: Kindertageseinrichtungen ohne Einrichtungen, die über Mittag
schließen (N=350) und ohne Horteinrichtungen.
Quelle: Forschungsdatenzentrum der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder, Statistik der
Kinder und tätigen Personen in Tageseinrichtungen 2025, https://doi.org/10.21242/22541.2025.00.0
0.1.1.0, Berechnungen der Dortmunder Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik
Für Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter lässt
sich die Frage nur eingeschränkt beantworten, da die verfügbaren Statistiken
die Angebotszeiten nicht vollständig erfassen. Zwar lassen sich die
Öffnungszeiten von Horten sowie Einrichtungen mit Hortangeboten anhand der Kinder-
und Jugendhilfestatistik bestimmen, doch nutzt die weitaus größere Zahl von
Kindern schulische Ganztagsangebote und in den Schulstatistiken wird der
Zeitumfang von schulischen Bildungs- und Betreuungsangeboten nicht erfasst.
Wann Horte beziehungsweise Einrichtungen mit Hortangeboten öffnen,
unterscheidet sich genau wie bei den Kindertageseinrichtungen für Kinder von 0 bis
6 Jahren stark zwischen Ost- und Westdeutschland. In Ostdeutschland können
Schulkinder in der Regel bereits vor Schulbeginn eine Einrichtung besuchen:
90 Prozent der Horte beziehungsweise Einrichtungen mit Hortangeboten
öffneten 2022 bereits um 6.30 Uhr oder noch früher. In Westdeutschland hatten bis
6.30 Uhr hingegen erst 5 Prozent der Horte beziehungsweise Einrichtungen mit
Hortangeboten geöffnet, bis 7.30 Uhr waren es 71 Prozent. Um 17.00 Uhr
waren in Ostdeutschland noch 23 Prozent der Horte beziehungsweise
Einrichtungen mit Hortangeboten geöffnet, in Westdeutschland 15 Prozent.
Die Ausgestaltung des Angebots der Kindertagesbetreuung orientiert sich am
örtlich ermittelten Bedarf im Rahmen der Jugendhilfeplanung durch Länder
und Kommunen. Trotz des fortgesetzten Ausbaus bestehen regional
unterschiedliche Bedarfs- und Versorgungslagen. Der Bund unterstützt die Länder
bei der Weiterentwicklung der Infrastruktur finanziell (vergleiche die
Antworten zu den Fragen 9 und 10).
Aus den verfügbaren Daten zu Öffnungszeitkategorien (zum Beispiel 9 bis
11 Stunden beziehungsweise mehr als 11 Stunden) lassen sich nur
eingeschränkt Aussagen zur tatsächlichen Bedarfsdeckung ableiten. Die Kategorien
geben keinen Aufschluss darüber, ob Betreuung zu spezifischen Randzeiten
(zum Beispiel vor 7.15 Uhr oder nach 17.15 Uhr) nachgefragt oder angeboten
wird. Für eine differenzierte Bewertung sind Bedarfs- und Nutzungsdaten
erforderlich (Hubert, S., Anton, J., und Kuger, S. (2021): „Randzeiten in der
Kindertagesbetreuung: Der Bedarf an erweiterten Betreuungszeiten“, (DJI-
Kinderbetreuungsreport 2020 – Studie 3), München; Deutsches Jugendinstitut (DJI),
unter www.dji.de/veroeffentlichungen/literatursuche/detailansicht/literatur/300
80-randzeiten-in-der-kindertagesbetrekuung-der-bedarf-an-erweiterten-betreuu
ngszeiten.html).
Die Umsetzung erweiterter oder flexibler Öffnungszeiten ist zudem von
personellen und organisatorischen Rahmenbedingungen abhängig. Mit dem
Bundesprogramm „KitaPlus“ (2016 bis 2018) wurden zeitlich flexible
Betreuungsangebote erprobt. Die dort gewonnenen Erkenntnisse zeigen, dass ergänzende
Angebotsformen zur Unterstützung besonderer Bedarfslagen beitragen können
(für weitergehende Informationen vergleiche www.fruehe-chancen.de/themen/a
usbau-der-kindertagesbetreuung/bundesprogramm-kitaplus/programmbegleiten
de-evaluation).
Aspekte der Vereinbarkeit von Familie und Beruf werden darüber hinaus auch
durch arbeitsorganisatorische Rahmenbedingungen beeinflusst, etwa durch
Planbarkeit von Arbeitszeiten, Zeitsouveränität oder betriebliche
Flexibilisierungsinstrumente.
9. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung in der laufenden
Wahlperiode bereits umgesetzt, um die Vereinbarkeit von Sorgearbeit
und Beruf in Deutschland zu verbessern, und wie bewertet sie deren
Wirksamkeit im Hinblick auf eine egalitärere Verteilung von Sorgearbeit
zwischen Müttern und Vätern?
In Vorbereitung auf das stufenweise Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf
Ganztagsbetreuung ab August 2026 unterstützt der Bund den erforderlichen
Ganztagsausbau mit Finanzhilfen an die Länder in Höhe von 3,5 Mrd. Euro für
Investitionen in die kommunale Bildungsinfrastruktur gemäß Artikel 104c des
Grundgesetzes. Für die überjährige Bewirtschaftung dieser Finanzhilfen wurde
2020 ein Sondervermögen „Ausbau ganztägiger Bildungs- und
Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ errichtet. Die Laufzeit wurde zu Beginn
der Legislaturperiode um zwei Jahre bis Ende 2029 verlängert.
Der Rechtsanspruch bezieht sich nicht nur auf die Schulzeiten, sondern gilt
auch in den Schulferien. Ein verlässliches, bedarfsdeckendes und kindgerechtes
Betreuungsangebot ist sowohl zu Schul- als auch in den Ferienzeiten
notwendig, um Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu fördern und Bildungs- und
Teilhabechancen von Kindern zu stärken. Daher hat die Bundesregierung einen
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Angebote der Jugendarbeit im
Ganztag während der Schulferien in den Bundestag eingebracht.
10. Plant die Bundesregierung in der laufenden Wahlperiode konkrete
Maßnahmen, um die Vereinbarkeit von Sorgearbeit und Beruf
voranzutreiben?
a) Wenn ja, welche, und wann?
b) Wenn ja, wie schätzt sie deren Wirksamkeit im Hinblick auf eine
egalitärere Verteilung von Sorgearbeit zwischen Müttern und Vätern
ein?
c) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 10 bis 10c werden zusammen beantwortet.
Der aktuelle Koalitionsvertrag sieht vor, das Elterngeld weiterzuentwickeln. Es
soll unter anderem mehr Partnerschaftlichkeit ermöglicht werden, denn viele
Eltern wünschen sich eine partnerschaftliche Aufgabenverteilung von Beruf
und Familie. Die Prüfungen und Abstimmungen zur konkreten Umsetzung des
Vorhabens sind noch nicht abgeschlossen.
Außerdem sieht der Koalitionsvertrag vor, das Pflegezeitgesetz und das
Familienpflegezeitgesetz zusammenzuführen, die Freistellungsansprüche flexibler zu
gestalten und den Kreis der Angehörigen zu erweitern. Die Prüfungen und
Abstimmungen zur konkreten Umsetzung des Vorhabens sind noch nicht
abgeschlossen.
Im Bereich der Kindertagesbetreuung bleibt der Bund ein verlässlicher Partner
der Länder und unterstützt sie mit Finanzhilfen: Aus dem Sondervermögen
Infrastruktur und Klimaneutralität stellt der Bund den Ländern von 2026 bis
2029 insgesamt 4 Mrd. Euro zur Verfügung, die für den Ausbau der
Kindertagesbetreuung und der Hochschul- und Wissenschaftsinfrastruktur eingesetzt
werden können. Ziel ist es, die 4 Mrd. Euro bedarfsgerecht einzusetzen.
Genutzt werden kann das Geld beispielsweise für die Sanierung, den Aus- und
Neubau von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen sowie
Investitionen in eine bessere Ausstattung.
Die Mittel können bedarfsgerecht für die Sanierung, den Aus- und Neubau von
Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen sowie für Investitionen
in eine bessere Ausstattung eingesetzt werden. Der infrastrukturelle Ausbau
trägt dazu bei, bundesweit verlässliche Zugangsbedingungen zu stärken und
gleichwertige Bildungs- und Teilhabechancen im frühkindlichen Bereich zu
fördern.
11. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, wie viele
Stunden Arbeitszeit pro Woche Menschen mit Erziehungs- oder
Pflegeverantwortung selbst als wünschenswert erachten (bitte, wenn möglich,
geschlechtsspezifische Unterschiede angeben sowie Unterschiede bei
Kindesaltern von ein bis zwei, drei bis fünf, sechs bis zehn und ab elf
Jahren)?
12. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, inwiefern
die tatsächliche wöchentliche Arbeitszeit von der als wünschenswert
erachteten wöchentlichen Arbeitszeit von Menschen mit
Erziehungsoder Pflegeverantwortung abweicht (bitte, wenn möglich,
geschlechtsspezifische Unterschiede angeben sowie Unterschiede bei Kindesaltern
von ein bis zwei, drei bis fünf, sechs bis zehn und ab elf Jahren)?
13. Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der
Beschäftigten mit Erziehungs- oder Pflegeverantwortung, bei denen die
tatsächliche wöchentliche Arbeitszeit von der als wünschenswert erachteten
wöchentlichen Arbeitszeit abweicht (bitte gesondert nach Voll- und
Teilzeitbeschäftigung sowie geschlechtsspezifisch angeben)?
Die Fragen 11 bis 13 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Daten zu erwerbstätigen Müttern und Vätern mit minderjährigen Kindern im
Haushalt mit Wunsch nach einer Erhöhung beziehungsweise Verringerung der
Arbeitszeit liegen auf Basis des Mikrozensus 2024 des Statistischen
Bundesamtes vor und können der Tabelle im Anhang entnommen werden.* Dargestellt
sind das Alter des jüngsten Kindes, die normalerweise geleistete Arbeitszeit,
die gewünschte Wochenarbeitszeit sowie der durchschnittliche Umfang der
Erhöhung beziehungsweise Verringerung der Arbeitszeit. Nicht enthalten sind
Personen mit Pflegeverantwortung, hierzu liegen im Mikrozensus keine Daten
vor. Nach den Daten wollen 12,4 Prozent der in Vollzeit arbeitenden Väter und
19,9 Prozent der in Teilzeit arbeitenden Väter ihre Arbeitszeit verändern. Des
Weiteren möchten 13,9 Prozent der in Vollzeit arbeitenden Mütter und
12,1 Prozent der in Teilzeit arbeitenden Mütter ihre Arbeitszeit verändern.
Ergänzende Erkenntnisse liefert die repräsentative Befragung
„Weichenstellungen für die Aufgabenteilung in Familie und Beruf“, die 2022 im Auftrag des
damaligen BMFSFJ durchgeführt wurde. Demnach gaben 19 Prozent der Väter
und 11 Prozent der Mütter an, dass sie ihre Arbeitszeit gerne reduzieren wür-
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/4925 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
den. 8 Prozent der Väter und 25 Prozent der Mütter gaben an, dass sie gern
mehr arbeiten würden, beziehungsweise gern eine Arbeit aufnehmen würden
(„Weichenstellungen für die Aufgabenteilung in Familie und Beruf – Zweite
Befragung – 2022“, Institut für Demoskopie Allensbach (2022), unter www.if
d-allensbach.de/fileadmin/IfD/sonstige_pdfs/9213_Weichenstellungen.pdf).
Aus der vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und
Jugend (BMBFSFJ) geförderten Studie des SINUS-Instituts „Auf eigenen
Füßen stehen“ ist ferner bekannt, dass sich jeweils etwa ein gutes Drittel der
Männer mit kleinen Kindern und hoher Belastung durch Erwerbsarbeit wünscht,
dass die Partnerin mehr arbeitet – während zugleich ein knappes Drittel der
Frauen in Teilzeit, beziehungsweise ein gutes Drittel der allein- oder
getrennterziehenden Frauen gern mehr arbeiten würde (Jurczok, F., Borgstedt, S., Regen,
L. (2025): „Auf eigenen Füßen stehen. Repräsentative Erkenntnisse zur
wirtschaftlichen Eigenständigkeit von Frauen und Männern in Deutschland“,
Heidelberg, SINUS Markt- und Sozialforschung GmbH, unter www.sinus-institu
t.de/media-center/studien/bmbfsfj-wirtschaftliche-eigenstaendigkeit).
Aktuelle Daten des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB)
zeigen, dass informelle Pflege derzeit im Durchschnitt kaum mit einer zeitlichen
Verringerung der Erwerbstätigkeit einhergeht. (Kunaschk, M., Schmidtke, J.
(2026): „Der Zeitaufwand für die Pflege von nahestehenden Personen ist bei
Frauen höher als bei Männern“; IAB-Forum, unter https://iab-forum.de/graphs/
der-zeitaufwand-fuer-die-pflege-von-nahestehenden-personen-ist-bei-frauen-ho
eher-als-bei-maennern/).
14. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, welche
Gründe hauptsächlich zu der in Frage 13 thematisierten möglichen
Abweichung zwischen der tatsächlichen wöchentlichen Arbeitszeit von
Menschen mit Erziehungs- oder Pflegeverantwortung und der von ihnen
als wünschenswert erachteten wöchentlichen Arbeitszeit führen (bitte,
wenn möglich, geschlechtsspezifische Unterschiede angeben)?
Der Bundesregierung liegen keine Daten im Sinne der Fragestellung vor.
Nach einer Sonderauswertung des Mikrozensus 2024 im Auftrag des
BMBFSFJ gaben jedoch 63 Prozent der Mütter und 32 Prozent der Väter
minderjähriger Kinder in Teilzeitbeschäftigung an, wegen der Betreuung von
Kindern in Teilzeit zu arbeiten. Eltern, die Kinderbetreuung als Grund für ihre
Teilzeiterwerbstätigkeit angaben, nannten als Ursache am häufigsten den Wunsch,
ihr Kind selbst betreuen zu wollen (Mütter: 85 Prozent, Väter: 83 Prozent).
Auch Probleme mit der zeitlichen Verfügbarkeit der Kinderbetreuung wurden
genannt (Mütter: 12 Prozent, Väter: 16 Prozent).
Befragungen zeigen, dass auch die betriebliche Vereinbarkeitspolitik einen
Einfluss auf die Arbeitszeitentscheidungen von Müttern und Vätern haben, also
inwiefern Arbeitgeber ihre Beschäftigten bei der Vereinbarkeit von Familie und
Beruf unterstützen (Juncke, D., Mohr, S., Stoll, E. (2025): „Mehr ist möglich!
Was Betriebe tun können, damit Mütter ihre Arbeitszeitwünsche umsetzen
können“, Berlin, Prognos AG, unter www.erfolgsfaktor-familie.de/erfolgsfaktor-fa
milie/service/publikationen/mehr-ist-moeglich-270450 und Juncke, D., Stoll,
E., Samtleben, C. (2022): „Wie väterfreundlich ist die deutsche Wirtschaft?
Trends, Rahmenbedingungen und Entwicklungspotenziale“, Berlin, Prognos
AG, unter www.prognos.com/de/projekt/vaeterfreundliche-wirtschaft).
15. Wie bewertet die Bundesregierung alternative Zeitmodelle wie die
dynamische Familienarbeitszeit, das Wahlarbeitszeitmodell oder das
Optionszeitmodell, die Arbeitszeitmodelle propagieren, die sich an den
unterschiedlichen Lebensphasen von Menschen orientieren (z. B. Sorge- oder
Bildungszeiträume)?
Der Bundesregierung ist es ein wichtiges Anliegen, Eltern und Menschen mit
Pflegeverantwortung eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu
ermöglichen. Dazu gehört auch eine familienfreundliche Arbeitswelt. Die Bewertung
alternativer Arbeitszeitmodelle hängt jedoch von deren konkreter
Ausgestaltung ab.
16. Hat die Bundesregierung in der laufenden oder vergangenen
Wahlperiode Studien oder Projekte unterstützt oder gefördert, die alternative
Arbeitszeitmodelle untersuchen (bitte Projekte bzw. Studien nennen und
finanzielle Aufwendungen in Euro nach Haushaltsjahren aufschlüsseln)?
Das INQA-Experimentierraum-Projekt „Pflege:Zeit“ hat im Rahmen des
Förderschwerpunkts „Organisationale Resilienz“ untersucht, wie sich in der
stationären Langzeitpflege lebensphasen- und bedarfsorientierte Arbeitszeitmodelle
so gestalten lassen, dass die Zufriedenheit der Pflegekräfte steigt und
Einrichtungen zugleich krisenfester werden. Gefördert wurde das zweijährige
Vorhaben vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales über die Initiative Neue
Qualität der Arbeit (INQA), fachlich begleitet wurde es durch die
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. In drei betrieblichen
„Experimentierräumen“ wurden gemeinsam mit dem Institut Arbeit und Technik konkrete
Ansätze erprobt (unter anderem mobiles Arbeiten für geeignete Tätigkeiten,
teamgestützte Dienstplanung und flexible Vertretungskonzepte) und
anschließend für den Transfer in andere Pflegeeinrichtungen aufbereitet (vergleiche
www.inqa.de/DE/angebote/die-inqa-experimentierraeume/
foerderschwerpunktorganisationale-resilienz/pflege-zeit.html).
Im Förderzeitraum vom 1. Juni 2023 bis zum 31. Mai 2025 wurden folgende
Haushaltsmittel für das Projekt ausgezahlt:
• 2023: 131.104,30 Euro
• 2024: 297.213,85 Euro
• 2025: 135.226,99 Euro.
Darüber hinaus wurden im oben genannten Zeitraum keine Studien oder
Projekte unterstützt oder gefördert, die alternative Arbeitszeitmodelle im Sinne der
Frage 15 untersuchen.
17. Plant die Bundesregierung, in der laufenden Wahlperiode Studien oder
Projekte zu unterstützen oder zu fördern, die alternative
Arbeitszeitmodelle untersuchen?
a) Wenn ja, welche (bitte Projekte oder Studien nennen und geplante
finanzielle Aufwendungen in Euro nach Haushaltsjahren
aufschlüsseln)?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 17 bis 17b werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung plant nach derzeitigem Stand in der laufenden
Wahlperiode keine weitere Unterstützung oder Förderung von Studien oder
Projekten zu alternativen Arbeitszeitmodellen.
Realisierte Erwerbstätigkeit von Vätern mit minderjährigen Kindern in Voll- und Teilzeit (Arbeitszeit der Haupt- und etwaigen Nebentätigkeit)
Alter des jüngsten Kindes Realisiert Erwerbstätige Realisiert Vollzeit Realisiert Teilzeit Realisiert Erwerbstätige Realisiert Vollzeit Realisiert Teilzeit
in 1 000 in 1 000 in 1 000 in Stunden in Stunden in Stunden
Realisiert erwerbstätige Väter und durchschnittliche normalerweise geleistete Wochenarbeitszeit
Insgesamt 6360 5832 528 40,4 41,7 25,7
unter 1 Jahr 528 486 41 40,0 41,3 24,8
1 bis 2 Jahre 1082 981 101 40,1 41,5 26,0
3 bis 5 Jahre 1278 1160 118 40,2 41,6 25,8
6 bis 10 Jahre 1601 1466 135 40,4 41,7 26,3
11 bis 17 Jahre 1872 1739 132 40,8 42,0 25,0
Darunter Personen mit Wunsch nach Erhöhung der Arbeitszeit und der durchschnittlichen Wunscharbeitszeit
Insgesamt 144 65 79 41,0 47,6 35,7
unter 1 Jahr 16 ( 8) ( 9) 41,4 47,2 36,3
1 bis 2 Jahre 29 13 16 41,1 46,6 36,8
3 bis 5 Jahre 35 16 19 41,1 48,3 35,3
6 bis 10 Jahre 32 14 18 41,0 47,2 36,3
11 bis 17 Jahre 31 14 16 40,7 48,3 34,2
Darunter Personen mit Wunsch nach Verringerung der Arbeitszeit und der durchschnittlichen Wunscharbeitzeit
Insgesamt 685 659 26 32,3 32,6 23,0
unter 1 Jahr 62 60 / 32,4 32,8 /
1 bis 2 Jahre 128 124 / 32,1 32,3 /
3 bis 5 Jahre 141 134 ( 7) 32,5 32,9 24,8
6 bis 10 Jahre 162 157 / 32,3 32,7 /
11 bis 17 Jahre 191 185 ( 6) 32,2 32,6 20,1
Darunter Personen mit Wunsch nach Erhöhung der Arbeitszeit und den durchschnittlich gewünschten Mehrarbeitsstunden
Insgesamt 144 65 79 11,9 7,4 15,7
unter 1 Jahr 16 ( 8) ( 9) 12,6 7,1 17,5
1 bis 2 Jahre 29 13 16 11,7 7,0 15,4
3 bis 5 Jahre 35 16 19 12,2 7,6 16,1
6 bis 10 Jahre 32 14 18 11,9 7,3 15,5
11 bis 17 Jahre 31 14 16 11,4 7,6 14,8
Darunter Personen mit Wunsch nach Verringerung der Arbeitszeit und den durchschnittlich gewünschten Verringerung der Stunden
Insgesamt 685 659 26 11,7 11,7 10,2
unter 1 Jahr 62 60 / 10,5 10,5 /
1 bis 2 Jahre 128 124 / 11,5 11,6 /
3 bis 5 Jahre 141 134 ( 7) 11,2 11,3 9,3
6 bis 10 Jahre 162 157 / 11,7 11,7 /
11 bis 17 Jahre 191 185 ( 6) 12,6 12,6 11,3
Endergebnisse des Mikrozensus 2024 - Bevölkerung in Familien/Lebensformen in Hauptwohnsitzhaushalten.
() = Aussagewert eingeschränkt, da Zahlenwert statistisch relativ unsicher
/ = Keine Angabe, da Zahlenwert nicht sicher genug
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), 2026
Tabelle zu den Fragen 11 bis 13
Realisierte Erwerbstätigkeit von Müttern mit minderjährigen Kindern in Voll- und Teilzeit (Arbeitszeit der Haupt- und etwaigen Nebentätigkeit)
Alter des jüngsten Kindes Realisiert Erwerbstätige Realisiert Vollzeit Realisiert Teilzeit Realisiert Erwerbstätige Realisiert Vollzeit Realisiert Teilzeit
in 1 000 in 1 000 in 1 000 in Stunden in Stunden in Stunden
Realisiert erwerbstätige Mütter und durchschnittliche normalerweise geleistete Wochenarbeitszeit
Insgesamt 5737 1831 3907 28,3 39,1 23,3
unter 1 Jahr 76 35 41 28,4 39,5 18,9
1 bis 2 Jahre 712 181 530 26,5 38,6 22,3
3 bis 5 Jahre 1167 292 875 26,9 38,4 23,1
6 bis 10 Jahre 1664 499 1165 28,1 38,8 23,4
11 bis 17 Jahre 2119 823 1295 29,9 39,5 23,8
Darunter Personen mit Wunsch nach Erhöhung der Arbeitszeit und der durchschnittlichen Wunscharbeitszeit
Insgesamt 342 18 324 30,8 42,0 30,2
unter 1 Jahr / / / / / /
1 bis 2 Jahre 59 / 57 29,6 / 29,2
3 bis 5 Jahre 75 / 73 29,7 / 29,4
6 bis 10 Jahre 98 / 93 31,1 / 30,4
11 bis 17 Jahre 106 ( 7) 98 32,1 42,2 31,3
Darunter Personen mit Wunsch nach Verringerung der Arbeitszeit und der durchschnittlichen Wunscharbeitzeit
Insgesamt 387 237 150 26,2 30,1 20,1
unter 1 Jahr ( 9) ( 7) / 26,0 27,9 /
1 bis 2 Jahre 54 29 26 24,1 28,5 19,1
3 bis 5 Jahre 80 38 42 24,8 29,7 20,4
6 bis 10 Jahre 110 63 47 26,1 30,2 20,7
11 bis 17 Jahre 134 100 34 28,0 30,7 20,0
Darunter Personen mit Wunsch nach Erhöhung der Arbeitszeit und den durchschnittlich gewünschten Mehrarbeitsstunden
Insgesamt 342 18 324 9,6 8,0 9,7
unter 1 Jahr / / / / / /
1 bis 2 Jahre 59 / 57 10,1 / 10,1
3 bis 5 Jahre 75 / 73 8,5 / 8,6
6 bis 10 Jahre 98 / 93 9,8 / 9,9
11 bis 17 Jahre 106 ( 7) 98 9,7 7,6 9,9
Darunter Personen mit Wunsch nach Verringerung der Arbeitszeit und den durchschnittlich gewünschten Verringerung der Stunden
Insgesamt 387 237 150 10,5 11,7 8,8
unter 1 Jahr ( 9) ( 7) / 13,6 14,0 /
1 bis 2 Jahre 54 29 26 11,0 12,8 9,1
3 bis 5 Jahre 80 38 42 9,4 10,6 8,4
6 bis 10 Jahre 110 63 47 10,1 11,5 8,4
11 bis 17 Jahre 134 100 34 11,1 11,7 9,4
Endergebnisse des Mikrozensus 2024 - Bevölkerung in Familien/Lebensformen in Hauptwohnsitzhaushalten.
() = Aussagewert eingeschränkt, da Zahlenwert statistisch relativ unsicher
/ = Keine Angabe, da Zahlenwert nicht sicher genug
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), 2026
Tabelle zu den Fragen 11 bis 13
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Relationen
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