polradar

Auswirkungen einer möglichen Abschaffung der täglichen Höchstarbeitszeit auf die Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit (Antwort zu Drs. 21/4205)

dip / drucksache 23.03.2026 · WP 21 · 21/4925 · Antwort · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Auswirkungen einer möglichen Abschaffung der täglichen Höchstarbeitszeit auf die Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit (Antwort zu Drs. 21/4205) Deutscher Bundestag Drucksache 21/4925 21. Wahlperiode 23.03.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Anne Zerr, Kathrin Gebel, Mandy Eißing, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/4205 – Auswirkungen einer möglichen Abschaffung der täglichen Höchstarbeitszeit auf die Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bundesregierung plant, „die Möglichkeit einer wöchentlichen anstatt einer täglichen Höchstarbeitszeit – auch und gerade im Sinne einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ (Verantwortung für Deutschland. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD [KoalV], Zeile 558 bis 560) zu schaffen. Dafür wäre unter anderem eine Änderung des § 3 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) erforderlich, der bisher eine werktägliche Höchstarbeitszeit von acht Stunden vorsieht. Eine Höchstarbeitszeit von maximal zehn Stunden ist auch jetzt bereits möglich, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten im Durchschnitt acht Stunden gearbeitet werden. Darüber hinaus bietet das ArbZG flexible Anwendungen für Tarifverträge, wodurch weitere Ausnahmen, die noch längeres Arbeiten erlauben, möglich werden. Der Achtstundentag prägt das deutsche Arbeitszeitrecht seit 1918 (Artikel II der Arbeitszeitverordnung 1918). Nach der Einschätzung von gleichstellungspolitischen Akteurinnen und Akteuren steht „die beabsichtigte Einführung einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit […] Vereinbarkeit und gerechter Verteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit zwischen Frauen und Männern entgegen“, weil sie innerhalb von Paarbeziehungen „die Übernahme von noch mehr Erwerbsarbeit durch diejenigen mit den vergleichsweise höheren Einkommen und den ohnehin längeren Arbeitszeiten“ – zumeist Männer – belohnt (Bündnis Sorgearbeit fair teilen: www.sor gearbeit-fair-teilen.de/wp-content/uploads/2025/05/BSFT-Bewertung-Koalitio nsvertrag-2025.pdf). Bei Paaren mit Kindern ist das sogenannte Zuverdienermodell, bei dem der Vater in Vollzeit und die Mutter in Teilzeit oder geringfügig erwerbstätig ist, in Westdeutschland die am häufigsten verbreitete Erwerbskonstellation. Über 60 Prozent der westdeutschen Paare mit Kindern im Kindergarten- oder Grundschulalter teilen die Erwerbs- und Sorgearbeit nach diesem Modell auf. Bei Paaren mit Kindern unter drei Jahren gilt dies noch für fast 50 Prozent; hier ist jedoch auch das Familienernährermodell mit über 20 Prozent vergleichsweise verbreitet (www.diw.de/de/diw_01.c.908180.de/p ublikationen/wochenberichte/2024_29_1/aufteilung_von_erwerbs_und_sorgea rbeit_bei_eltern__wunsch_und_wirklichkeit_liegen_teils_weit_auseinande r.html). Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 20. März 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Ein zentraler Kritikpunkt an den Modellen ist die mangelnde eigenständige Existenzsicherung der weiblichen Zuverdienerin (im Zuverdienermodell) bzw. der nicht erwerbstätigen Partnerin (im Ernährermodell). Studien zeigen zudem, dass diese Aufteilung häufig nicht den idealen Vorstellungen der Eltern entspricht. Viele Eltern wünschen sich eine partnerschaftlichere Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit, können diese jedoch aufgrund ökonomischer Zwänge, arbeitsmarktlicher Rahmenbedingungen und begrenzter Betreuungsinfrastruktur nicht realisieren (www.fes.de/themen/soziales/eltern-in-der-rushh our-des-lebens-entlasten). Längere Arbeitszeiten und erhöhte Verfügbarkeitsanforderungen könnten diese Betreuungskonflikte verschärfen, weil institutionelle Betreuungsangebote, insbesondere Kindertagesstätten, nicht auf zehnoder zwölfstündige Betreuungszeiten ausgelegt sind. Die Ermöglichung und Normalisierung von langen und überlangen Arbeitstagen beeinträchtigen somit die Vereinbarkeit von Sorgearbeit und Beruf und wirkt sich auf die geschlechtsspezifische Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit aus. Werden Schichten bis zu 13 Stunden möglich und Flexibilität zur Erwartung, könnte dies dazu führen, dass primäre Sorgeverantwortliche – überwiegend Frauen – ihre Arbeitszeit noch weiter reduzieren oder den Beruf verlassen müssen. Arbeiten sekundäre Sorgeverantwortliche noch länger oder mehr, gefährdet dies die (ohnehin niedrigere) Erwerbsbeteiligung der primären Sorgeverantwortlichen im Zuverdienermodell. Eine Studie der Hans-Böckler-Stiftung verdeutlicht dies: Beschäftigte, die an einzelnen Tagen mehr als zehn Stunden in der Erwerbsarbeit arbeiten, geben deutlich häufiger an, dass die Partnerin oder der Partner bereits gelegentlich oder häufig bei Hausarbeiten oder der Kinderbetreuung für sie einspringen musste als die Befragten ohne Zehn-Stunden-Tage (https://idw-online.de/de/ne ws857871). Zudem arbeiten fast doppelt so viele männliche im Vergleich zu weiblichen Befragten zumindest gelegentlich Zehn-Stunden-Tage in der Erwerbsarbeit; in der Folge übernehmen die häusliche Mehrarbeit vor allem Frauen. Daher befürchten zwar insgesamt drei Viertel der Befragten Nachteile bei der Erfüllung von familiären oder privaten Verpflichtungen durch eine Abschaffung der täglichen Höchstarbeitszeit; weibliche Beschäftigte befürchten jedoch deutlich häufiger Verschlechterungen durch die Reform als männliche Beschäftigte (ebd.). Hinzu kommt, dass sich die Betreuungssituation für Familien in vielen Regionen weiter verschärft. Insbesondere in ostdeutschen Bundesländern werden aufgrund von Unterfinanzierung und sinkenden Kinderzahlen Kindertagesstätten zusammengelegt oder geschlossen. Gleichzeitig berichten Eltern insbesondere in Großstädten und Ballungsräumen weiterhin von erheblichen Engpässen bei der Suche nach Betreuungsplätzen (www.iwd.de/fileadmin/iwd_Archi v/2025_Archiv/iwd122025_qwe.pdf). Eine mögliche Ausweitung der täglichen Höchstarbeitszeit kollidiert nach Einschätzung der Fragestellenden daher vielfach mit den real verfügbaren Betreuungszeiten und verschärft bestehende Vereinbarkeitsprobleme zusätzlich. Mit der Kleinen Anfrage wollen sich die Fragestellenden ein aktuelles Bild von den Auswirkungen der im Koalitionsvertrag angedachten Reform des Arbeitszeitgesetzes für Familien und die Gleichstellung machen. Die Fragestellenden erbitten die Darstellung der erfragten Daten möglichst direkt, ohne Verlinkungen und Querverweise.  1. Wie wird sich nach Ansicht der Bundesregierung die Ersetzung der täglichen Höchstarbeitszeit durch eine wöchentliche Höchstarbeitszeit auf die Vereinbarkeit von Sorgearbeit und Beruf auswirken?  2. Wie wird sich nach Ansicht der Bundesregierung die Ersetzung der täglichen Höchstarbeitszeit durch eine wöchentliche Höchstarbeitszeit auf die Verteilung der Sorge- und Erwerbsarbeit innerhalb von Paarbeziehungen mit Kindern auswirken, und wie a) infolgedessen auf die Erwerbsbeteiligung von Frauen (insbesondere mit Blick auf die Rückkehrquoten von Beschäftigten mit Sorgeverantwortung [oft Frauen] nach der Elternzeit sowie auf den Umfang der Arbeitszeitaufstockung von ebenjenen Beschäftigten), b) infolgedessen auf die Gleichbehandlung von Frauen in der Arbeitswelt und die Repräsentation von Frauen in Führungspositionen (insbesondere mit Blick auf die Karriereverläufe von Beschäftigten mit Sorgeverantwortung [oft Frauen] im Hinblick auf Einstellungen, Beförderungen, Leistungsbewertungen und betriebliche Anwesenheitskulturen), c) infolgedessen auf die geschlechterbasierte Einkommensverteilung (insbesondere mit Blick auf die geschlechtsspezifische Lohnlücke [Gender Pay Gap] sowie auf die Rentenlücke [Gender Pension Gap])? Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Ziel des Vorhabens zur Einführung der Möglichkeit einer sogenannten Wochenarbeitszeit ist es, den Sozialpartnern und den Arbeitsvertragsparteien einen größeren Gestaltungsspielraum bei der Verteilung der Arbeitszeit einzuräumen. Es geht dabei nicht um eine Ausweitung der Arbeitszeit, sondern darum, neue Möglichkeiten und größere Flexibilität zur Verteilung der Arbeitszeit über die Arbeitswoche zu schaffen. Aus Sicht der Bundesregierung kann dieser Gestaltungsspielraum einen Beitrag dazu leisten, die Arbeitszeit flexibler unter anderem an individuelle Lebenssituationen anzupassen. Dabei ist vor dem Hintergrund des Ziels der Bundesregierung, dass möglichst alle Männer und Frauen wirtschaftlich eigenständig sein können, zu berücksichtigen, dass Menschen auch in Zeiten, in denen sie Verantwortung für die Kinderbetreuung oder die Pflege von Angehörigen übernehmen, substanziell erwerbstätig sein können. Das Arbeitszeitgesetz gibt dabei jedoch nur den arbeitsschutzrechtlichen Rahmen für die maximal zulässige Arbeitszeit vor. Die konkrete Ausgestaltung ist Sache der Arbeitsvertrags- und Tarifvertragsparteien. Darüber hinaus werden Aspekte der Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch durch arbeitsorganisatorische Rahmenbedingungen beeinflusst, etwa durch Planbarkeit von Arbeitszeiten, Zeitsouveränität oder betriebliche Flexibilisierungsinstrumente. Im Übrigen hängt die Beantwortung der Fragen insbesondere von der konkreten Ausgestaltung der Regelung ab, welche dem Gesetzgebungsverfahren vorbehalten bleibt.  3. Welche wissenschaftlichen Erkenntnisse und empirischen Daten liegen der Bundesregierung im Hinblick auf die Auswirkungen von langen oder überlangen Arbeitszeiten auf a) die Vereinbarkeit von Sorgearbeit und Beruf vor (insbesondere bei Niedriglohnbeschäftigten) vor, b) die Verteilung der Sorge- und Erwerbsarbeit innerhalb von Paarbeziehungen vor, c) die Gleichstellung der Geschlechter vor, d) die Erwerbsfähigkeit von schwerbehinderten Personen vor? Wissenschaftliche Erkenntnisse und empirische Daten im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung nicht vor. Es liegen jedoch Informationen darüber vor, dass Frauen in Deutschland deutlich mehr unbezahlte Sorgearbeit (Hausarbeit, Kinderbetreuung und Pflege) leisten als Männer. Gleichzeitig sind ihre Beschäftigungsquoten und Arbeitsstunden geringer als die der Männer (Müller K.-U., Samtleben, C. (2022): „Reduktion und partnerschaftliche Aufteilung unbezahlter Sorgearbeit erhöhen Erwerbsbeteiligung von Frauen“, DIW Wochenbericht 9/2022, Berlin; Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e. V., unter www.diw.de/documents/publikatio nen/73/diw_01.c.836537.de/22-9-1.pdf). Schwerbehinderte und diesen gleichgestellte Menschen haben das Recht, auf ihr Verlangen von Mehrarbeit freigestellt zu werden (§ 207 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX)). Sie haben außerdem grundsätzlich gegenüber ihrem Arbeitgeber Anspruch auf behinderungsgerechte Gestaltung der Arbeitszeit (§ 164 Absatz 4 Satz 1 Nummer 4 SGB IX) sowie Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung, wenn die kürzere Arbeitszeit wegen Art oder Schwere der Behinderung notwendig ist (§ 164 Absatz 5 Satz 3 Halbsatz 1 SGB IX). Zweck dieser Regelungen ist der Schutz vor Überbeanspruchung und der Erhalt der Leistungsfähigkeit schwerbehinderter Menschen.  4. Auf welchen konkreten empirischen Daten und Studien basiert die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD getroffene Annahme, dass die Vereinbarkeit durch die Einführung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit verbessert wird? Der Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode gibt der Bundesregierung eine Zielsetzung vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen.  5. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung zu den Wünschen und Bedürfnissen von Eltern hinsichtlich der Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit sowie der gewünschten Arbeitszeitumfänge von Müttern und Vätern in unterschiedlichen Lebensphasen vor (bitte zugrunde liegende Studien oder Datensätze angeben)? Erkenntnisse dazu liefert die repräsentative Befragung „Weichenstellungen für die Aufgabenteilung in Familie und Beruf“, die 2022 im Auftrag des damaligen Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) durchgeführt wurde. Gefragt nach der idealen Erwerbs- und Familienkonstellation gaben 46 Prozent der Mütter und Väter als Wunschvorstellung an, dass beide Elternteile in Vollzeit oder beide in Teilzeit arbeiten und sich die Aufgaben in Haushalt und Kinderbetreuung teilen. 28 Prozent gaben als Idealvorstellung an, dass der Mann Vollzeit und die Frau Teilzeit arbeitet, wobei die Frau sich überwiegend um Haushalt und Kinder kümmert. 18 Prozent fanden eine Konstellation mit männlichem Alleinverdiener ideal („Weichenstellungen für die Aufgabenteilung in Familie und Beruf – Zweite Befragung – 2022“, Institut für Demoskopie Allensbach (2022), unter www.ifd-allensbach.de/fileadmi n/IfD/sonstige_pdfs/9213_Weichenstellungen.pdf). Daneben verweist die Bundesregierung auf die Veröffentlichung des Statistischen Bundesamtes „Arbeitszeiten und Arbeitszeitwünsche von Männern (und Frauen) – Anhaltspunkte zu Potenzialen für die Gleichstellung“ (Rengers, M., Körner, T. (2026), Wiesbaden; Statistisches Bundesamt, unter www.destatis.de/ DE/Methoden/WISTA-Wirtschaft-und-Statistik/2026/01/arbeitszeitwuensche- maenner-frauen-gleichstellung-012026.pdf?__blob=publicationFile&v).  6. Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen von langen oder überlangen Arbeitszeiten auf Alleinerziehende, insbesondere vor dem Hintergrund bereits bestehender eingeschränkter zeitlicher Flexibilität und finanzieller Ressourcen sowie fehlender partnerschaftlicher Aufteilung von Betreuungsverantwortung? Alleinerziehende sind besonders stark auf unterstützende Rahmenbedingungen bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf angewiesen. Hierzu wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 4 der Abgeordneten Mandy Eißing in der Fragestunde der 49. Sitzung des Deutschen Bundestages am 17. Dezember 2025 verwiesen (Plenarprotokoll 21/49).  7. Wie viele Kindertagesstätten und Betreuungseinrichtungen bieten nach Kenntnis der Bundesregierung im außerschulischen Bereich in Deutschland Betreuungsangebote von zehn und mehr bzw. zwölf und mehr Stunden pro Tag an (bitte sowohl in absoluten Zahlen als auch anteilig angeben)? a) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Verfügbarkeit bzw. Nichtverfügbarkeit solcher Betreuungsangebote im Hinblick auf mögliche Änderungen der Arbeitszeitregelungen? b) Welche regionalen Unterschiede bestehen dabei insbesondere zwischen Ost- und Westdeutschland sowie zwischen städtischen und ländlichen Räumen?  8. Welche zusätzlichen Anforderungen an die Kinderbetreuungsinfrastruktur ergeben sich nach Einschätzung der Bundesregierung aus langen oder überlangen täglichen Arbeitszeiten, und wie sollen diese zusätzlichen Anforderungen erfüllt werden mit Blick auf die bestehende Finanzierungs-, Fachkräfte- und Qualitätskrise des Kitasystems? Die Fragen 7 bis 8 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Zum Stichtag 1. März 2025 gaben insgesamt 38.033 Kindertageseinrichtungen eine tägliche Öffnungsdauer von 9 bis 11 Stunden an. Dies entspricht einem Anteil von 67,1 Prozent der Kindertageseinrichtungen. Mehr als 11 Stunden hatten 2025 bundesweit 2.036 Kindertageseinrichtungen geöffnet, was anteilig 3,6 Prozent entspricht (die amtliche Kinder- und Jugendhilfestatistik weist nur die Kategorien „9 bis 11 Stunden“ und „mehr als 11 Stunden“ aus; die Schwellenwerte „10 und mehr“ beziehungsweise „12 und mehr Stunden“ sind daher nur näherungsweise darstellbar). Mit 82,7 Prozent (8.692 Einrichtungen) hat ein größerer Anteil an Kindertageseinrichtungen in Ostdeutschland zwischen 9 und 11 Stunden geöffnet. In Westdeutschland kamen hingegen 63,5 Prozent (29.341 Einrichtungen) der Einrichtungen auf eine Öffnungsdauer zwischen 9 und 11 Stunden. Auch bei einer Öffnungsdauer von mehr als 11 Stunden war der Anteil im Jahr 2025 in Ostdeutschland mit 14,0 Prozent (1.469 Einrichtungen) größer als mit 1,2 Prozent (567 Einrichtungen) in Westdeutschland. Tabelle 1: Kindertageseinrichtungen 2025 nach Öffnungsdauer (Deutschland, Ost- und Westdeutschland; Angaben absolut und in Prozent) Kindertageseinrichtungen Davon 9 bis 11 Stunden mehr als 11 Stunden absolut absolut in % absolut in % Westdeutschland 46.178 29.341 63,5 567 1,2 Ostdeutschland 10.511 8.692 82,7 1.469 14,0 Deutschland 56.689 38.033 67,1 2.036 3,6 Anmerkung: Kindertageseinrichtungen ohne Einrichtungen, die über Mittag schließen (N=350) und ohne Horteinrichtungen. Quelle: Forschungsdatenzentrum der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder, Statistik der Kinder und tätigen Personen in Tageseinrichtungen 2025, https://doi.org/10.21242/22541.2025.00.0 0.1.1.0, Berechnungen der Dortmunder Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik Für Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter lässt sich die Frage nur eingeschränkt beantworten, da die verfügbaren Statistiken die Angebotszeiten nicht vollständig erfassen. Zwar lassen sich die Öffnungszeiten von Horten sowie Einrichtungen mit Hortangeboten anhand der Kinder- und Jugendhilfestatistik bestimmen, doch nutzt die weitaus größere Zahl von Kindern schulische Ganztagsangebote und in den Schulstatistiken wird der Zeitumfang von schulischen Bildungs- und Betreuungsangeboten nicht erfasst. Wann Horte beziehungsweise Einrichtungen mit Hortangeboten öffnen, unterscheidet sich genau wie bei den Kindertageseinrichtungen für Kinder von 0 bis 6 Jahren stark zwischen Ost- und Westdeutschland. In Ostdeutschland können Schulkinder in der Regel bereits vor Schulbeginn eine Einrichtung besuchen: 90 Prozent der Horte beziehungsweise Einrichtungen mit Hortangeboten öffneten 2022 bereits um 6.30 Uhr oder noch früher. In Westdeutschland hatten bis 6.30 Uhr hingegen erst 5 Prozent der Horte beziehungsweise Einrichtungen mit Hortangeboten geöffnet, bis 7.30 Uhr waren es 71 Prozent. Um 17.00 Uhr waren in Ostdeutschland noch 23 Prozent der Horte beziehungsweise Einrichtungen mit Hortangeboten geöffnet, in Westdeutschland 15 Prozent. Die Ausgestaltung des Angebots der Kindertagesbetreuung orientiert sich am örtlich ermittelten Bedarf im Rahmen der Jugendhilfeplanung durch Länder und Kommunen. Trotz des fortgesetzten Ausbaus bestehen regional unterschiedliche Bedarfs- und Versorgungslagen. Der Bund unterstützt die Länder bei der Weiterentwicklung der Infrastruktur finanziell (vergleiche die Antworten zu den Fragen 9 und 10). Aus den verfügbaren Daten zu Öffnungszeitkategorien (zum Beispiel 9 bis 11 Stunden beziehungsweise mehr als 11 Stunden) lassen sich nur eingeschränkt Aussagen zur tatsächlichen Bedarfsdeckung ableiten. Die Kategorien geben keinen Aufschluss darüber, ob Betreuung zu spezifischen Randzeiten (zum Beispiel vor 7.15 Uhr oder nach 17.15 Uhr) nachgefragt oder angeboten wird. Für eine differenzierte Bewertung sind Bedarfs- und Nutzungsdaten erforderlich (Hubert, S., Anton, J., und Kuger, S. (2021): „Randzeiten in der Kindertagesbetreuung: Der Bedarf an erweiterten Betreuungszeiten“, (DJI- Kinderbetreuungsreport 2020 – Studie 3), München; Deutsches Jugendinstitut (DJI), unter www.dji.de/veroeffentlichungen/literatursuche/detailansicht/literatur/300 80-randzeiten-in-der-kindertagesbetrekuung-der-bedarf-an-erweiterten-betreuu ngszeiten.html). Die Umsetzung erweiterter oder flexibler Öffnungszeiten ist zudem von personellen und organisatorischen Rahmenbedingungen abhängig. Mit dem Bundesprogramm „KitaPlus“ (2016 bis 2018) wurden zeitlich flexible Betreuungsangebote erprobt. Die dort gewonnenen Erkenntnisse zeigen, dass ergänzende Angebotsformen zur Unterstützung besonderer Bedarfslagen beitragen können (für weitergehende Informationen vergleiche www.fruehe-chancen.de/themen/a usbau-der-kindertagesbetreuung/bundesprogramm-kitaplus/programmbegleiten de-evaluation). Aspekte der Vereinbarkeit von Familie und Beruf werden darüber hinaus auch durch arbeitsorganisatorische Rahmenbedingungen beeinflusst, etwa durch Planbarkeit von Arbeitszeiten, Zeitsouveränität oder betriebliche Flexibilisierungsinstrumente.  9. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung in der laufenden Wahlperiode bereits umgesetzt, um die Vereinbarkeit von Sorgearbeit und Beruf in Deutschland zu verbessern, und wie bewertet sie deren Wirksamkeit im Hinblick auf eine egalitärere Verteilung von Sorgearbeit zwischen Müttern und Vätern? In Vorbereitung auf das stufenweise Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung ab August 2026 unterstützt der Bund den erforderlichen Ganztagsausbau mit Finanzhilfen an die Länder in Höhe von 3,5 Mrd. Euro für Investitionen in die kommunale Bildungsinfrastruktur gemäß Artikel 104c des Grundgesetzes. Für die überjährige Bewirtschaftung dieser Finanzhilfen wurde 2020 ein Sondervermögen „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ errichtet. Die Laufzeit wurde zu Beginn der Legislaturperiode um zwei Jahre bis Ende 2029 verlängert. Der Rechtsanspruch bezieht sich nicht nur auf die Schulzeiten, sondern gilt auch in den Schulferien. Ein verlässliches, bedarfsdeckendes und kindgerechtes Betreuungsangebot ist sowohl zu Schul- als auch in den Ferienzeiten notwendig, um Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu fördern und Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern zu stärken. Daher hat die Bundesregierung einen Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Angebote der Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien in den Bundestag eingebracht. 10. Plant die Bundesregierung in der laufenden Wahlperiode konkrete Maßnahmen, um die Vereinbarkeit von Sorgearbeit und Beruf voranzutreiben? a) Wenn ja, welche, und wann? b) Wenn ja, wie schätzt sie deren Wirksamkeit im Hinblick auf eine egalitärere Verteilung von Sorgearbeit zwischen Müttern und Vätern ein? c) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 10 bis 10c werden zusammen beantwortet. Der aktuelle Koalitionsvertrag sieht vor, das Elterngeld weiterzuentwickeln. Es soll unter anderem mehr Partnerschaftlichkeit ermöglicht werden, denn viele Eltern wünschen sich eine partnerschaftliche Aufgabenverteilung von Beruf und Familie. Die Prüfungen und Abstimmungen zur konkreten Umsetzung des Vorhabens sind noch nicht abgeschlossen. Außerdem sieht der Koalitionsvertrag vor, das Pflegezeitgesetz und das Familienpflegezeitgesetz zusammenzuführen, die Freistellungsansprüche flexibler zu gestalten und den Kreis der Angehörigen zu erweitern. Die Prüfungen und Abstimmungen zur konkreten Umsetzung des Vorhabens sind noch nicht abgeschlossen. Im Bereich der Kindertagesbetreuung bleibt der Bund ein verlässlicher Partner der Länder und unterstützt sie mit Finanzhilfen: Aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität stellt der Bund den Ländern von 2026 bis 2029 insgesamt 4 Mrd. Euro zur Verfügung, die für den Ausbau der Kindertagesbetreuung und der Hochschul- und Wissenschaftsinfrastruktur eingesetzt werden können. Ziel ist es, die 4 Mrd. Euro bedarfsgerecht einzusetzen. Genutzt werden kann das Geld beispielsweise für die Sanierung, den Aus- und Neubau von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen sowie Investitionen in eine bessere Ausstattung. Die Mittel können bedarfsgerecht für die Sanierung, den Aus- und Neubau von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen sowie für Investitionen in eine bessere Ausstattung eingesetzt werden. Der infrastrukturelle Ausbau trägt dazu bei, bundesweit verlässliche Zugangsbedingungen zu stärken und gleichwertige Bildungs- und Teilhabechancen im frühkindlichen Bereich zu fördern. 11. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, wie viele Stunden Arbeitszeit pro Woche Menschen mit Erziehungs- oder Pflegeverantwortung selbst als wünschenswert erachten (bitte, wenn möglich, geschlechtsspezifische Unterschiede angeben sowie Unterschiede bei Kindesaltern von ein bis zwei, drei bis fünf, sechs bis zehn und ab elf Jahren)? 12. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, inwiefern die tatsächliche wöchentliche Arbeitszeit von der als wünschenswert erachteten wöchentlichen Arbeitszeit von Menschen mit Erziehungsoder Pflegeverantwortung abweicht (bitte, wenn möglich, geschlechtsspezifische Unterschiede angeben sowie Unterschiede bei Kindesaltern von ein bis zwei, drei bis fünf, sechs bis zehn und ab elf Jahren)? 13. Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Beschäftigten mit Erziehungs- oder Pflegeverantwortung, bei denen die tatsächliche wöchentliche Arbeitszeit von der als wünschenswert erachteten wöchentlichen Arbeitszeit abweicht (bitte gesondert nach Voll- und Teilzeitbeschäftigung sowie geschlechtsspezifisch angeben)? Die Fragen 11 bis 13 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Daten zu erwerbstätigen Müttern und Vätern mit minderjährigen Kindern im Haushalt mit Wunsch nach einer Erhöhung beziehungsweise Verringerung der Arbeitszeit liegen auf Basis des Mikrozensus 2024 des Statistischen Bundesamtes vor und können der Tabelle im Anhang entnommen werden.* Dargestellt sind das Alter des jüngsten Kindes, die normalerweise geleistete Arbeitszeit, die gewünschte Wochenarbeitszeit sowie der durchschnittliche Umfang der Erhöhung beziehungsweise Verringerung der Arbeitszeit. Nicht enthalten sind Personen mit Pflegeverantwortung, hierzu liegen im Mikrozensus keine Daten vor. Nach den Daten wollen 12,4 Prozent der in Vollzeit arbeitenden Väter und 19,9 Prozent der in Teilzeit arbeitenden Väter ihre Arbeitszeit verändern. Des Weiteren möchten 13,9 Prozent der in Vollzeit arbeitenden Mütter und 12,1 Prozent der in Teilzeit arbeitenden Mütter ihre Arbeitszeit verändern. Ergänzende Erkenntnisse liefert die repräsentative Befragung „Weichenstellungen für die Aufgabenteilung in Familie und Beruf“, die 2022 im Auftrag des damaligen BMFSFJ durchgeführt wurde. Demnach gaben 19 Prozent der Väter und 11 Prozent der Mütter an, dass sie ihre Arbeitszeit gerne reduzieren wür- * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/4925 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. den. 8 Prozent der Väter und 25 Prozent der Mütter gaben an, dass sie gern mehr arbeiten würden, beziehungsweise gern eine Arbeit aufnehmen würden („Weichenstellungen für die Aufgabenteilung in Familie und Beruf – Zweite Befragung – 2022“, Institut für Demoskopie Allensbach (2022), unter www.if d-allensbach.de/fileadmin/IfD/sonstige_pdfs/9213_Weichenstellungen.pdf). Aus der vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) geförderten Studie des SINUS-Instituts „Auf eigenen Füßen stehen“ ist ferner bekannt, dass sich jeweils etwa ein gutes Drittel der Männer mit kleinen Kindern und hoher Belastung durch Erwerbsarbeit wünscht, dass die Partnerin mehr arbeitet – während zugleich ein knappes Drittel der Frauen in Teilzeit, beziehungsweise ein gutes Drittel der allein- oder getrennterziehenden Frauen gern mehr arbeiten würde (Jurczok, F., Borgstedt, S., Regen, L. (2025): „Auf eigenen Füßen stehen. Repräsentative Erkenntnisse zur wirtschaftlichen Eigenständigkeit von Frauen und Männern in Deutschland“, Heidelberg, SINUS Markt- und Sozialforschung GmbH, unter www.sinus-institu t.de/media-center/studien/bmbfsfj-wirtschaftliche-eigenstaendigkeit). Aktuelle Daten des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zeigen, dass informelle Pflege derzeit im Durchschnitt kaum mit einer zeitlichen Verringerung der Erwerbstätigkeit einhergeht. (Kunaschk, M., Schmidtke, J. (2026): „Der Zeitaufwand für die Pflege von nahestehenden Personen ist bei Frauen höher als bei Männern“; IAB-Forum, unter https://iab-forum.de/graphs/ der-zeitaufwand-fuer-die-pflege-von-nahestehenden-personen-ist-bei-frauen-ho eher-als-bei-maennern/). 14. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, welche Gründe hauptsächlich zu der in Frage 13 thematisierten möglichen Abweichung zwischen der tatsächlichen wöchentlichen Arbeitszeit von Menschen mit Erziehungs- oder Pflegeverantwortung und der von ihnen als wünschenswert erachteten wöchentlichen Arbeitszeit führen (bitte, wenn möglich, geschlechtsspezifische Unterschiede angeben)? Der Bundesregierung liegen keine Daten im Sinne der Fragestellung vor. Nach einer Sonderauswertung des Mikrozensus 2024 im Auftrag des BMBFSFJ gaben jedoch 63 Prozent der Mütter und 32 Prozent der Väter minderjähriger Kinder in Teilzeitbeschäftigung an, wegen der Betreuung von Kindern in Teilzeit zu arbeiten. Eltern, die Kinderbetreuung als Grund für ihre Teilzeiterwerbstätigkeit angaben, nannten als Ursache am häufigsten den Wunsch, ihr Kind selbst betreuen zu wollen (Mütter: 85 Prozent, Väter: 83 Prozent). Auch Probleme mit der zeitlichen Verfügbarkeit der Kinderbetreuung wurden genannt (Mütter: 12 Prozent, Väter: 16 Prozent). Befragungen zeigen, dass auch die betriebliche Vereinbarkeitspolitik einen Einfluss auf die Arbeitszeitentscheidungen von Müttern und Vätern haben, also inwiefern Arbeitgeber ihre Beschäftigten bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützen (Juncke, D., Mohr, S., Stoll, E. (2025): „Mehr ist möglich! Was Betriebe tun können, damit Mütter ihre Arbeitszeitwünsche umsetzen können“, Berlin, Prognos AG, unter www.erfolgsfaktor-familie.de/erfolgsfaktor-fa milie/service/publikationen/mehr-ist-moeglich-270450 und Juncke, D., Stoll, E., Samtleben, C. (2022): „Wie väterfreundlich ist die deutsche Wirtschaft? Trends, Rahmenbedingungen und Entwicklungspotenziale“, Berlin, Prognos AG, unter www.prognos.com/de/projekt/vaeterfreundliche-wirtschaft). 15. Wie bewertet die Bundesregierung alternative Zeitmodelle wie die dynamische Familienarbeitszeit, das Wahlarbeitszeitmodell oder das Optionszeitmodell, die Arbeitszeitmodelle propagieren, die sich an den unterschiedlichen Lebensphasen von Menschen orientieren (z. B. Sorge- oder Bildungszeiträume)? Der Bundesregierung ist es ein wichtiges Anliegen, Eltern und Menschen mit Pflegeverantwortung eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen. Dazu gehört auch eine familienfreundliche Arbeitswelt. Die Bewertung alternativer Arbeitszeitmodelle hängt jedoch von deren konkreter Ausgestaltung ab. 16. Hat die Bundesregierung in der laufenden oder vergangenen Wahlperiode Studien oder Projekte unterstützt oder gefördert, die alternative Arbeitszeitmodelle untersuchen (bitte Projekte bzw. Studien nennen und finanzielle Aufwendungen in Euro nach Haushaltsjahren aufschlüsseln)? Das INQA-Experimentierraum-Projekt „Pflege:Zeit“ hat im Rahmen des Förderschwerpunkts „Organisationale Resilienz“ untersucht, wie sich in der stationären Langzeitpflege lebensphasen- und bedarfsorientierte Arbeitszeitmodelle so gestalten lassen, dass die Zufriedenheit der Pflegekräfte steigt und Einrichtungen zugleich krisenfester werden. Gefördert wurde das zweijährige Vorhaben vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales über die Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA), fachlich begleitet wurde es durch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. In drei betrieblichen „Experimentierräumen“ wurden gemeinsam mit dem Institut Arbeit und Technik konkrete Ansätze erprobt (unter anderem mobiles Arbeiten für geeignete Tätigkeiten, teamgestützte Dienstplanung und flexible Vertretungskonzepte) und anschließend für den Transfer in andere Pflegeeinrichtungen aufbereitet (vergleiche www.inqa.de/DE/angebote/die-inqa-experimentierraeume/ foerderschwerpunktorganisationale-resilienz/pflege-zeit.html). Im Förderzeitraum vom 1. Juni 2023 bis zum 31. Mai 2025 wurden folgende Haushaltsmittel für das Projekt ausgezahlt: • 2023: 131.104,30 Euro • 2024: 297.213,85 Euro • 2025: 135.226,99 Euro. Darüber hinaus wurden im oben genannten Zeitraum keine Studien oder Projekte unterstützt oder gefördert, die alternative Arbeitszeitmodelle im Sinne der Frage 15 untersuchen. 17. Plant die Bundesregierung, in der laufenden Wahlperiode Studien oder Projekte zu unterstützen oder zu fördern, die alternative Arbeitszeitmodelle untersuchen? a) Wenn ja, welche (bitte Projekte oder Studien nennen und geplante finanzielle Aufwendungen in Euro nach Haushaltsjahren aufschlüsseln)? b) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 17 bis 17b werden zusammen beantwortet. Die Bundesregierung plant nach derzeitigem Stand in der laufenden Wahlperiode keine weitere Unterstützung oder Förderung von Studien oder Projekten zu alternativen Arbeitszeitmodellen. Realisierte Erwerbstätigkeit von Vätern mit minderjährigen Kindern in Voll- und Teilzeit (Arbeitszeit der Haupt- und etwaigen Nebentätigkeit) Alter des jüngsten Kindes Realisiert Erwerbstätige Realisiert Vollzeit Realisiert Teilzeit Realisiert Erwerbstätige Realisiert Vollzeit Realisiert Teilzeit in 1 000 in 1 000 in 1 000 in Stunden in Stunden in Stunden Realisiert erwerbstätige Väter und durchschnittliche normalerweise geleistete Wochenarbeitszeit Insgesamt 6360 5832 528 40,4 41,7 25,7 unter 1 Jahr 528 486 41 40,0 41,3 24,8 1 bis 2 Jahre 1082 981 101 40,1 41,5 26,0 3 bis 5 Jahre 1278 1160 118 40,2 41,6 25,8 6 bis 10 Jahre 1601 1466 135 40,4 41,7 26,3 11 bis 17 Jahre 1872 1739 132 40,8 42,0 25,0 Darunter Personen mit Wunsch nach Erhöhung der Arbeitszeit und der durchschnittlichen Wunscharbeitszeit Insgesamt 144 65 79 41,0 47,6 35,7 unter 1 Jahr 16 ( 8) ( 9) 41,4 47,2 36,3 1 bis 2 Jahre 29 13 16 41,1 46,6 36,8 3 bis 5 Jahre 35 16 19 41,1 48,3 35,3 6 bis 10 Jahre 32 14 18 41,0 47,2 36,3 11 bis 17 Jahre 31 14 16 40,7 48,3 34,2 Darunter Personen mit Wunsch nach Verringerung der Arbeitszeit und der durchschnittlichen Wunscharbeitzeit Insgesamt 685 659 26 32,3 32,6 23,0 unter 1 Jahr 62 60 / 32,4 32,8 / 1 bis 2 Jahre 128 124 / 32,1 32,3 / 3 bis 5 Jahre 141 134 ( 7) 32,5 32,9 24,8 6 bis 10 Jahre 162 157 / 32,3 32,7 / 11 bis 17 Jahre 191 185 ( 6) 32,2 32,6 20,1 Darunter Personen mit Wunsch nach Erhöhung der Arbeitszeit und den durchschnittlich gewünschten Mehrarbeitsstunden Insgesamt 144 65 79 11,9 7,4 15,7 unter 1 Jahr 16 ( 8) ( 9) 12,6 7,1 17,5 1 bis 2 Jahre 29 13 16 11,7 7,0 15,4 3 bis 5 Jahre 35 16 19 12,2 7,6 16,1 6 bis 10 Jahre 32 14 18 11,9 7,3 15,5 11 bis 17 Jahre 31 14 16 11,4 7,6 14,8 Darunter Personen mit Wunsch nach Verringerung der Arbeitszeit und den durchschnittlich gewünschten Verringerung der Stunden Insgesamt 685 659 26 11,7 11,7 10,2 unter 1 Jahr 62 60 / 10,5 10,5 / 1 bis 2 Jahre 128 124 / 11,5 11,6 / 3 bis 5 Jahre 141 134 ( 7) 11,2 11,3 9,3 6 bis 10 Jahre 162 157 / 11,7 11,7 / 11 bis 17 Jahre 191 185 ( 6) 12,6 12,6 11,3 Endergebnisse des Mikrozensus 2024 - Bevölkerung in Familien/Lebensformen in Hauptwohnsitzhaushalten. () = Aussagewert eingeschränkt, da Zahlenwert statistisch relativ unsicher / = Keine Angabe, da Zahlenwert nicht sicher genug Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), 2026 Tabelle zu den Fragen 11 bis 13 Realisierte Erwerbstätigkeit von Müttern mit minderjährigen Kindern in Voll- und Teilzeit (Arbeitszeit der Haupt- und etwaigen Nebentätigkeit) Alter des jüngsten Kindes Realisiert Erwerbstätige Realisiert Vollzeit Realisiert Teilzeit Realisiert Erwerbstätige Realisiert Vollzeit Realisiert Teilzeit in 1 000 in 1 000 in 1 000 in Stunden in Stunden in Stunden Realisiert erwerbstätige Mütter und durchschnittliche normalerweise geleistete Wochenarbeitszeit Insgesamt 5737 1831 3907 28,3 39,1 23,3 unter 1 Jahr 76 35 41 28,4 39,5 18,9 1 bis 2 Jahre 712 181 530 26,5 38,6 22,3 3 bis 5 Jahre 1167 292 875 26,9 38,4 23,1 6 bis 10 Jahre 1664 499 1165 28,1 38,8 23,4 11 bis 17 Jahre 2119 823 1295 29,9 39,5 23,8 Darunter Personen mit Wunsch nach Erhöhung der Arbeitszeit und der durchschnittlichen Wunscharbeitszeit Insgesamt 342 18 324 30,8 42,0 30,2 unter 1 Jahr / / / / / / 1 bis 2 Jahre 59 / 57 29,6 / 29,2 3 bis 5 Jahre 75 / 73 29,7 / 29,4 6 bis 10 Jahre 98 / 93 31,1 / 30,4 11 bis 17 Jahre 106 ( 7) 98 32,1 42,2 31,3 Darunter Personen mit Wunsch nach Verringerung der Arbeitszeit und der durchschnittlichen Wunscharbeitzeit Insgesamt 387 237 150 26,2 30,1 20,1 unter 1 Jahr ( 9) ( 7) / 26,0 27,9 / 1 bis 2 Jahre 54 29 26 24,1 28,5 19,1 3 bis 5 Jahre 80 38 42 24,8 29,7 20,4 6 bis 10 Jahre 110 63 47 26,1 30,2 20,7 11 bis 17 Jahre 134 100 34 28,0 30,7 20,0 Darunter Personen mit Wunsch nach Erhöhung der Arbeitszeit und den durchschnittlich gewünschten Mehrarbeitsstunden Insgesamt 342 18 324 9,6 8,0 9,7 unter 1 Jahr / / / / / / 1 bis 2 Jahre 59 / 57 10,1 / 10,1 3 bis 5 Jahre 75 / 73 8,5 / 8,6 6 bis 10 Jahre 98 / 93 9,8 / 9,9 11 bis 17 Jahre 106 ( 7) 98 9,7 7,6 9,9 Darunter Personen mit Wunsch nach Verringerung der Arbeitszeit und den durchschnittlich gewünschten Verringerung der Stunden Insgesamt 387 237 150 10,5 11,7 8,8 unter 1 Jahr ( 9) ( 7) / 13,6 14,0 / 1 bis 2 Jahre 54 29 26 11,0 12,8 9,1 3 bis 5 Jahre 80 38 42 9,4 10,6 8,4 6 bis 10 Jahre 110 63 47 10,1 11,5 8,4 11 bis 17 Jahre 134 100 34 11,1 11,7 9,4 Endergebnisse des Mikrozensus 2024 - Bevölkerung in Familien/Lebensformen in Hauptwohnsitzhaushalten. () = Aussagewert eingeschränkt, da Zahlenwert statistisch relativ unsicher / = Keine Angabe, da Zahlenwert nicht sicher genug Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), 2026 Tabelle zu den Fragen 11 bis 13 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

Relationen