Schriftliche Frage 130 von Cansin Köktürk (DIE LINKE): Liegen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Hinblick darauf, dass die Jobcenter in ihren Statistiken den vollständigen Leistungs…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. Februar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
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Schriftliche Frage 130 von Cansin Köktürk (DIE LINKE): Liegen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Hinblick darauf, dass die Jobcenter in ihren Statistiken den vollständigen Leistungs…
Frage 130 (Cansin Köktürk, Die Linke):
Liegen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Hinblick darauf, dass die Jobcenter in ihren Statistiken den vollständigen Leistungsentzug gemäß § 31a Absatz 7 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch nicht gesondert von „regulären“ Leistungsminderungen aufschlüsseln, verlässliche Zahlen oder zumindest Schätzungen darüber vor, wie hoch die Zahl der Personen ist, die im Jahr 2025 von sogenannten „Totalsanktionen“ betroffen waren, vor, und wenn ja, wie hoch ist diese Anzahl?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 4. Februar 2026:
Der Bundesregierung liegen zu den Anwendungsfällen dieser Regelung keine validen, vollständigen Daten für alle Jobcenter vor. Auf Basis einer hilfsweisen Auswertung von sogenannten operativen Daten der gemeinsamen Einrichtungen (d. h.: ca. der Viertel aller Jobcenter bundesweit) ist davon auszugehen, dass die Anzahl der Arbeitsverweigerer im niedrigen zweistelligen Bereich liegt. Diese Angaben sind allerdings nicht qualitätsgesichert und können deshalb kein genaues Bild liefern.
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