Schriftliche Frage 141 von Cansin Köktürk (DIE LINKE): Wie bewertet es die Bundesregierung, dass im Referentenentwurf für die „neue Grundsicherung“ einerseits aufgeführt wird, dass es „wichtig [s…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 8. Dezember 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
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Schriftliche Frage 141 von Cansin Köktürk (DIE LINKE): Wie bewertet es die Bundesregierung, dass im Referentenentwurf für die „neue Grundsicherung“ einerseits aufgeführt wird, dass es „wichtig [s…
Frage 141 (Cansin Köktürk, Die Linke):
Wie bewertet es die Bundesregierung, dass im Referentenentwurf für die „neue Grundsicherung“ einerseits aufgeführt wird, dass es „wichtig [sei], dass Menschen mit psychischen Erkrankungen nicht unverschuldet in Notlagen geraten“, weshalb „die Schutzmechanismen für diese besondere Gruppe gestärkt werden“ sollen (vgl. Referentenentwurf, S. 3: www.bmas.de/SharedDocs/Downlo ads/DE/Gesetze/Referentenentwuerfe/13-gesetz-z ur-aenderung-sbb-ii-und-anderer-gesetze.pdf?__b lob=publicationFile&v=1), und andererseits Leistungsbeziehende, bei denen der Agentur für Arbeit Erkenntnisse über psychische Erkrankungen bekannt sind oder Anhaltspunkte dafür vorliegen und die „nicht in der Lage sind, sich zu den für die Entscheidung über die Minderung [von Leistungen] in erheblichen Tatsachen [in Schriftform] zu äußern“ verpflichtet sind, zu einer persönlichen Anhöhrung zu erscheinen (vgl. ebd. S. 17), und hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob Interessensverbände von Menschen mit psychischen Erkrankungen gegenüber dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales Einschätzungen darüber abgeben durften, inwiefern es Leistungsbeziehenden, die aufgrund psychischer Erkrankungen nicht in der Lage sind, die postalische Korrespondenz mit der für sie zuständigen Agentur (bzw. dem Jobcenter) zu bewältigen, in dieser Lebenssituation realistischerweise schaffen können, zu einer persönlichen Anhörung zu kommen, und wenn ja, welche (bitte auflisten)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 9. Dezember 2025:
Die Bundesregierung beabsichtigt, die Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode und den Beschluss des Koalitionsausschusses vom 8./9. Oktober 2025 zur Umgestaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende zügig umzusetzen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat hierfür einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt, dem die konkreten Inhalte entnommen werden können (www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/13-g esetz-zur-aenderung-zweiten-buch-sozialgesetzbuch-und-anderer-gesetz e.html). Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit noch in der regierungsinternen Abstimmung.
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