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Schriftliche Frage 165 von Simone Fischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie bewertet die Bundesregierung den aus meiner Sicht bestehenden zeitlichen Zusammenhang zwischen der Veröffentlichung der Werbeanzeige des…

dip / schriftliche_frage 06.02.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. Februar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.

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Schriftliche Frage 165 von Simone Fischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie bewertet die Bundesregierung den aus meiner Sicht bestehenden zeitlichen Zusammenhang zwischen der Veröffentlichung der Werbeanzeige des… Frage 165 (Simone Fischer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie bewertet die Bundesregierung den aus meiner Sicht bestehenden zeitlichen Zusammenhang zwischen der Veröffentlichung der Werbeanzeige des Bundesministeriums für Gesundheit mit dem Titel „Ein gesundes neues Jahr“ (u. a. erschienen im Kaiserstühler WochenBericht am 23. Dezember 2025) und der am 8. März 2026 stattfindenden Landtagswahl in Baden-Württemberg, und hat sie Abwägungen im Hinblick auf das Gebot staatlicher Neutralität vorgenommen, bevor diese Anzeige im Vorwahlzeitraum geschaltet wurde, und wenn ja, welche? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Georg Kippels vom 4. Februar 2026: Die Anzeige „Ein gesundes neues Jahr“ wurde vom 27. bis 31. Dezember 2025 im Rahmen einer bundesweiten Informationskampagne des Bundesministeriums für Gesundheit geschaltet. Ziel der Kommunikation war es, die Bürgerinnen und Bürger aus Anlass des Jahreswechsels darüber zu informieren, welche aktuellen gesundheitspolitischen Maßnahmen im letzten Jahr bereits angestoßen bzw. im neuen Jahr geplant sind. Im Rahmen dieser Jahreswechselkommunikation wurden ausschließlich Vorhaben der Bundesregierung kommuniziert. Die Anzeigenschaltung beabsichtigte weder negative noch positive Werturteile (vgl. BVerfGE 148,11 (27)) über die Landesregierung oder bestimmte Parteien im Landtagswahlkampf in Baden-Württemberg. Daher ist ein parteiergreifendes Hineinwirken in den Wahlkampf sowohl zeitlich wie auch inhaltlich ausgeschlossen.

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