Ausgaben des Bundesministeriums für Gesundheit für Öffentlichkeitsarbeit und Werbung im Zusammenhang mit der geplanten Krankenhausreform (Antwort zu Drs. 21/5062)
Text
Ausgaben des Bundesministeriums für Gesundheit für Öffentlichkeitsarbeit und Werbung im Zusammenhang mit der geplanten Krankenhausreform (Antwort zu Drs. 21/5062)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5461
21. Wahlperiode 20.04.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stella Merendino, Nicole Gohlke,
Dr. Michael Arndt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/5062 –
Ausgaben des Bundesministeriums für Gesundheit für Öffentlichkeitsarbeit und
Werbung im Zusammenhang mit der geplanten Krankenhausreform
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat im Zusammenhang mit
„der Krankenhausreform“ wiederholt öffentlich über Inhalte, Ziele und die aus
seiner Sicht bestehende Notwendigkeit der Reform informiert (z. B. www.tikt
ok.com/@bmg_bund/video/7582215128351919382). Die Öffentlichkeitsarbeit
der Bundesregierung unterliegt dabei dem verfassungsrechtlichen Gebot der
Sachlichkeit, Transparenz sowie der parteipolitischen Neutralität.
Vor diesem Hintergrund besteht ein besonderes öffentliches Interesse an
Umfang, Art, Finanzierung und Zweck der im Zusammenhang mit dem
Krankenhausgesetz durchgeführten Kommunikations- und Werbemaßnahmen des
BMG.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung hat den verfassungsmäßigen Auftrag, die Bürgerinnen
und Bürger über ihre Tätigkeit, Vorhaben und Ziele zu informieren. Um diesem
Auftrag nachzukommen und verständlich und bürgernah zu informieren, nutzt
sie eine große Bandbreite an Kanälen und Informationsangeboten und passt
diese laufend an. Dabei handelt es sich nicht um „Werbung“ im klassischen
Sinne, da nicht für ein Produkt oder eine Dienstleistung geworben, sondern
vielmehr über die Politik der Bundesregierung informiert wird.
Mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) vom 5.
Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 400) wurde das Bundesministerium für
Gesundheit auch zur kommunikativen Begleitung des Transformationsprozesses
verpflichtet. Hierfür wurden im Bundeshaushalt Einzelplan 15 entsprechende
Haushaltsmittel zur Finanzierung der notwendigen Informations- und
Aufklärungsmaßnahmen bereitgestellt. Es liegt noch keine Endabrechnung für diese
Maßnahmen des Bundesministeriums für Gesundheit vor. Zu den Kosten kann
daher keine verbindliche Aussage getroffen werden.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit
vom 17. April 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Welche Gesamtausgaben sind dem BMG bis zum Zeitpunkt der
Beantwortung dieser Kleinen Anfrage für Öffentlichkeitsarbeit,
Informationsmaßnahmen und Werbung im Zusammenhang mit dem
Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) und dem
Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) entstanden (bitte nach Maßnahmen
aufschlüsseln, die vor dem 6. Mai 2025 und danach beauftragt wurden, und
differenzieren nach Maßnahmen, die über das KHVVG und das KHAG
informieren)?
2. Auf welchen Zeitraum beziehen sich diese Ausgaben (bitte nach
Monaten aufschlüsseln)?
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Im Folgenden werden die bisherigen Gesamtausgaben für die Informations-
und Aufklärungsmaßnahmen zur kommunikativen Begleitung des
Krankenhausreformprozesses dargestellt. Eine Differenzierung zwischen dem KHVVG
und Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) vom 9. April 2026 (BGBl.
2026 I Nr. 98) wurde bei den Maßnahmen nicht vorgenommen, sondern
möglichst allgemein und einheitlich über die, so auch in der Bevölkerung geläufige,
„Krankenhausreform“ kommuniziert. Hierfür wurden im Zeitraum vor dem
6. Mai 2025 keine und im Zeitraum danach (Dezember 2025)
Schaltmaßnahmen in Höhe von 2,1 Mio. Euro beauftragt.
3. Welche Ausgaben sind geplant oder bereits vertraglich gebunden, die
künftig noch anfallen werden?
Derzeit sind noch keine konkreten Ausgaben geplant oder vertraglich
gebunden.
Nach Inkrafttreten des KHAG wird das Bundesministerium für Gesundheit nun
mit der Ausarbeitung weiterer Maßnahmen beginnen.
4. Aus welchen Einzelplänen, Kapiteln und Titeln des Bundeshaushalts
wurden die jeweiligen Ausgaben finanziert (bitte vollständig
aufschlüsseln)?
5. Wurden Mittel umgewidmet oder außerplanmäßig bereitgestellt, wenn ja,
in welchem Umfang, und mit welcher Begründung?
Sämtliche Ausgaben wurden aus Kapitel 1503 Titel 531 01 Erläuterungsziffer
14 „Begleitende Maßnahmen zur Krankenhausreform“ finanziert.
6. Welche konkreten Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und Werbung
wurden in dem genannten Zusammenhang durchgeführt (z. B. Anzeigen,
Onlinekampagnen, Social-Media-Inhalte, Videos, Broschüren,
Veranstaltungen; bitte nach Maßnahmen aufschlüsseln, die vor dem 6. Mai 2025
und danach beauftragt wurden, und differenzieren nach Maßnahmen, die
über das KHVVG und das KHAG informieren)?
7. Über welche Medienkanäle erfolgten diese Maßnahmen (Print, Online,
Social Media, TV, Radio, Außenwerbung etc.; bitte einzeln nach
Unternehmen bzw. Plattform aufschlüsseln sowie nach Maßnahmen, die vor
dem 6. Mai 2025 und danach beauftragt wurden, und differenzieren nach
Maßnahmen, die über das KHVVG und das KHAG informieren)?
Die Fragen 6 und 7 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Informationsmaßnahmen werden grundsätzlich auf allen Kanälen des
Bundesministeriums für Gesundheit in den Sozialen Medien bereitgestellt. Format
und visuelle Aufmachung wurden lediglich den kanalspezifischen
Besonderheiten angepasst.
Es wurden bisher folgende begleitende Fachinformationsmaßnahmen zur
Krankenhausreform durchgeführt.
Maßnahmen ab dem
6. Mai 2025
Zum KHVVG Zum KHAG
Keine Differenzierung möglich; es wurde allgemein „Krankenhausreform“
kommuniziert
Social-Media (z. B.
Erklärformate zu den
Inhalten der Reform)
Presenter-Content in unterschiedlichen Längen und Formaten sowie Postings zur
Informationsreihe „Lexikon der Krankenhausreform“. Öffentlich abrufbar auf den
Social Media-Kanälen des Bundesministerium für Gesundheit
Internetseite OnePager zur Krankenhausreform www.krankenhaus-mit-zukunft.de/
Videos - -
Schaltmaßnahmen
Digital
Ausspielung von zwei Anzeigenmotiven
Schaltmaßnahmen
DOOH
Ausspielung von zwei Anzeigenmotiven
Schaltmaßnahmen
Audio
Ausspielung eines Audio-Spots
Schaltmaßnahmen
Digital Audio
Ausspielung eines Audio-Spots
8. Welche Plattformen oder Medien (wie z. B. TikTok, Instagram, Linked-
In, Bild usw.) haben in diesem Zusammenhang wie viel Geld erhalten
(z. B. für Werbung, Reichweitensteigerungen, gesponserte Inhalte) bzw.
vertraglich zugesichert bekommen (bitte einzeln und vollständig
aufschlüsseln sowie nach Maßnahmen, die vor dem 6. Mai 2025 und danach
beauftragt wurden, und differenzieren nach Maßnahmen, die über das
KHVVG und das KHAG informieren)?
Vor dem 6. Mai 2025 wurden keine Schaltungen umgesetzt. Nach dem 6. Mai
2025 wurden bei einzelnen Plattformen SocialPaid-Maßnahmen gebucht.
Derzeit ist aber keine plattformspezifische Angabe möglich, da die Maßnahmen
noch nicht endabgerechnet wurden. Das Schaltvolumen für SocialPaid betrug
auf den Kanälen LinkedIn, Facebook, YouTube, TikTok und Instagram rund
500 000 Euro.
Darüber hinaus erfolgten Online-Anzeigenschaltungen, DOOH-Schaltungen
sowie die Schaltung eines Spots über Hörfunk und Digital Audio. Auch diese
Maßnahmen sind noch nicht endabgerechnet. Hierfür standen Haushaltsmittel
in Höhe von rund 1,6 Mio. Euro zur Verfügung.
9. Welche externen Agenturen, Beratungsunternehmen oder Dienstleister
wurden beauftragt?
10. In welcher Höhe wurden diese jeweils vergütet bzw. wie hoch sind die
voraussichtlichen Kosten der Beauftragung (bitte einzeln aufschlüsseln)?
11. Nach welchen Vergabeverfahren erfolgten die jeweiligen
Beauftragungen?
12. Gab es Direktvergaben, wenn ja, mit welcher Begründung, und welche
Aufträge wurden ausgeschrieben?
Die Fragen 9 bis 12 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Zur Wahrung von Geschäftsgeheimnissen werden grundsätzlich nur jährliche
Gesamtsummen angegeben. Die Beauftragung von Info GmbH erfolgte im
Rahmen einer europaweiten Ausschreibung sowie über das Kaufhaus des
Bundes. Die weiteren Dienstleister Cosmonauts & Kings, CodingPowerfulSystems
GmbH, Mediascale, ifok und Mediaplus wurden ausschließlich im Rahmen
einer europaweiten Ausschreibung vergeben. Das gerundete Auftragsvolumen
belief sich im Jahr 2024 auf 20 000 Euro und im Jahr 2025 auf 2 763 000 Euro.
13. Welche zentralen Botschaften und Narrative sollten durch die einzelnen
Maßnahmen jeweils vermittelt werden?
Der Transformationsprozess, der sich auf zahlreiche Lebensbereiche der
Bevölkerung auswirkt, sollte für Bürgerinnen und Bürger transparent und
nachvollziehbar gemacht und herausgestellt werden, welche Auswirkungen sich daraus
für die verschiedenen Zielgruppen ergeben.
Ziel der Kommunikationsmaßnahmen war es, die Bekanntheit des
Reformvorhabens bei den Bürgerinnen und Bürgern zu steigern und insbesondere ein
Grundverständnis der Reform, deren Notwendigkeit und Ziele, aufzubauen.
14. Wurden auch kritische Aspekte, Risiken, Gegenpositionen oder
Alternativen zur Krankenhausreform kommuniziert, ggf. auch solche, die in
derselben Kommunikation nicht gleichzeitig entkräftet wurden?
15. Wurden Inhalte explizit auf bestimmte Zielgruppen (z. B. Patientinnen
und Patienten, Krankenhauspersonal, Länder, Kommunen) zugeschnitten
(und wenn ja, bitte einzeln aufschlüsseln)?
16. Wurden einzelne Maßnahmen aufgrund von Bedenken hinsichtlich der
Neutralität oder Zulässigkeit angepasst oder eingestellt, und wenn ja,
welche?
17. Wurden bzw. werden die Maßnahmen evaluiert, und wenn ja, anhand
welcher Kriterien (z. B. Reichweite)?
18. Welche Kosten-Nutzen-Bewertung zieht die Bundesregierung aus den
bisherigen Maßnahmen, und welchen praktischen Nutzen haben die
Informationen für die Adressatinnen und Adressaten?
Die Fragen 14 bis 18 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Begleitend zur Umstellung der Krankenhausfinanzierung und den damit
einhergehenden Veränderungen sind bundesweite Informations- und
Aufklärungsmaßnahmen erforderlich, da sich die Reform auf zahlreiche Lebensbereiche der
Bevölkerung auswirken wird. Die Inhalte richten sich grundsätzlich an alle
Menschen in Deutschland. Im Fokus der Maßnahmen steht insbesondere die
Aufklärungsarbeit für Patientinnen und Patienten sowie Beschäftigte im
Gesundheitswesen. Die Social-Media-Maßnahmen werden kontinuierlich
quantitativ und qualitativ evaluiert. Beispielsweise werden Performancedaten wie
Tausenderkontaktpreis und Impressionen, Engagement- und Resonanzdaten zur
Wirkungsmessung herangezogen. Die Maßnahmen zur Begleitkommunikation
der Krankenhausreform waren erfolgreich. Insgesamt konnte beispielsweise in
der Social-Media-Community die Akzeptanz der und das Vertrauen in die
Krankenhausreform verbessert werden.
19. Wie bewertet die Bundesregierung grundsätzlich exekutive (in diesem
Fall durch das BMG) Öffentlichkeitsarbeit zu Gesetzesvorhaben, die die
Bundesregierung bislang lediglich in den legislativen Prozess
eingebracht hat (das KHAG), insbesondere im Hinblick darauf, dass sie von
den gesetzgebenden Verfassungsorganen wesentlich verändert oder gar
abgelehnt werden könnten, und weshalb erfolgt in dem in der
Vorbemerkung der Fragesteller verlinkten Tik-Tok-Video der Bundesregierung
kein Hinweis darauf, dass es sich um einen Gesetzentwurf der
Bundesregierung handelt, der im Deutschen Bundestag und im Bundesrat teils
sehr kontrovers verhandelt wird und das Ergebnis unklar ist, während das
Video stattdessen Botschaften enthält wie: „Mit der Krankenhausreform
stellen wir sicher“?
20. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung für zukünftige
Öffentlichkeitsarbeit bei Gesetzgebungsvorhaben?
Die Fragen 19 und 20 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Das
Bundesministerium für Gesundheit kommt mit seinen Kommunikationsmaßnahmen
dem gesetzlichen Auftrag im KHVVG nach und setzt die begleitende
Kommunikation entsprechend um.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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