polradar

Ausgaben des Bundesministeriums für Gesundheit für Öffentlichkeitsarbeit und Werbung im Zusammenhang mit der geplanten Krankenhausreform (Antwort zu Drs. 21/5062)

dip / drucksache 20.04.2026 · WP 21 · 21/5461 · Antwort · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Ausgaben des Bundesministeriums für Gesundheit für Öffentlichkeitsarbeit und Werbung im Zusammenhang mit der geplanten Krankenhausreform (Antwort zu Drs. 21/5062) Deutscher Bundestag Drucksache 21/5461 21. Wahlperiode 20.04.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stella Merendino, Nicole Gohlke, Dr. Michael Arndt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/5062 – Ausgaben des Bundesministeriums für Gesundheit für Öffentlichkeitsarbeit und Werbung im Zusammenhang mit der geplanten Krankenhausreform V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat im Zusammenhang mit „der Krankenhausreform“ wiederholt öffentlich über Inhalte, Ziele und die aus seiner Sicht bestehende Notwendigkeit der Reform informiert (z. B. www.tikt ok.com/@bmg_bund/video/7582215128351919382). Die Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung unterliegt dabei dem verfassungsrechtlichen Gebot der Sachlichkeit, Transparenz sowie der parteipolitischen Neutralität. Vor diesem Hintergrund besteht ein besonderes öffentliches Interesse an Umfang, Art, Finanzierung und Zweck der im Zusammenhang mit dem Krankenhausgesetz durchgeführten Kommunikations- und Werbemaßnahmen des BMG. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung hat den verfassungsmäßigen Auftrag, die Bürgerinnen und Bürger über ihre Tätigkeit, Vorhaben und Ziele zu informieren. Um diesem Auftrag nachzukommen und verständlich und bürgernah zu informieren, nutzt sie eine große Bandbreite an Kanälen und Informationsangeboten und passt diese laufend an. Dabei handelt es sich nicht um „Werbung“ im klassischen Sinne, da nicht für ein Produkt oder eine Dienstleistung geworben, sondern vielmehr über die Politik der Bundesregierung informiert wird. Mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) vom 5. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 400) wurde das Bundesministerium für Gesundheit auch zur kommunikativen Begleitung des Transformationsprozesses verpflichtet. Hierfür wurden im Bundeshaushalt Einzelplan 15 entsprechende Haushaltsmittel zur Finanzierung der notwendigen Informations- und Aufklärungsmaßnahmen bereitgestellt. Es liegt noch keine Endabrechnung für diese Maßnahmen des Bundesministeriums für Gesundheit vor. Zu den Kosten kann daher keine verbindliche Aussage getroffen werden. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 17. April 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  1. Welche Gesamtausgaben sind dem BMG bis zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage für Öffentlichkeitsarbeit, Informationsmaßnahmen und Werbung im Zusammenhang mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) und dem Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) entstanden (bitte nach Maßnahmen aufschlüsseln, die vor dem 6. Mai 2025 und danach beauftragt wurden, und differenzieren nach Maßnahmen, die über das KHVVG und das KHAG informieren)?  2. Auf welchen Zeitraum beziehen sich diese Ausgaben (bitte nach Monaten aufschlüsseln)? Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Im Folgenden werden die bisherigen Gesamtausgaben für die Informations- und Aufklärungsmaßnahmen zur kommunikativen Begleitung des Krankenhausreformprozesses dargestellt. Eine Differenzierung zwischen dem KHVVG und Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) vom 9. April 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 98) wurde bei den Maßnahmen nicht vorgenommen, sondern möglichst allgemein und einheitlich über die, so auch in der Bevölkerung geläufige, „Krankenhausreform“ kommuniziert. Hierfür wurden im Zeitraum vor dem 6. Mai 2025 keine und im Zeitraum danach (Dezember 2025) Schaltmaßnahmen in Höhe von 2,1 Mio. Euro beauftragt.  3. Welche Ausgaben sind geplant oder bereits vertraglich gebunden, die künftig noch anfallen werden? Derzeit sind noch keine konkreten Ausgaben geplant oder vertraglich gebunden. Nach Inkrafttreten des KHAG wird das Bundesministerium für Gesundheit nun mit der Ausarbeitung weiterer Maßnahmen beginnen.  4. Aus welchen Einzelplänen, Kapiteln und Titeln des Bundeshaushalts wurden die jeweiligen Ausgaben finanziert (bitte vollständig aufschlüsseln)?  5. Wurden Mittel umgewidmet oder außerplanmäßig bereitgestellt, wenn ja, in welchem Umfang, und mit welcher Begründung? Sämtliche Ausgaben wurden aus Kapitel 1503 Titel 531 01 Erläuterungsziffer 14 „Begleitende Maßnahmen zur Krankenhausreform“ finanziert.  6. Welche konkreten Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und Werbung wurden in dem genannten Zusammenhang durchgeführt (z. B. Anzeigen, Onlinekampagnen, Social-Media-Inhalte, Videos, Broschüren, Veranstaltungen; bitte nach Maßnahmen aufschlüsseln, die vor dem 6. Mai 2025 und danach beauftragt wurden, und differenzieren nach Maßnahmen, die über das KHVVG und das KHAG informieren)?  7. Über welche Medienkanäle erfolgten diese Maßnahmen (Print, Online, Social Media, TV, Radio, Außenwerbung etc.; bitte einzeln nach Unternehmen bzw. Plattform aufschlüsseln sowie nach Maßnahmen, die vor dem 6. Mai 2025 und danach beauftragt wurden, und differenzieren nach Maßnahmen, die über das KHVVG und das KHAG informieren)? Die Fragen 6 und 7 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Informationsmaßnahmen werden grundsätzlich auf allen Kanälen des Bundesministeriums für Gesundheit in den Sozialen Medien bereitgestellt. Format und visuelle Aufmachung wurden lediglich den kanalspezifischen Besonderheiten angepasst. Es wurden bisher folgende begleitende Fachinformationsmaßnahmen zur Krankenhausreform durchgeführt. Maßnahmen ab dem 6. Mai 2025 Zum KHVVG Zum KHAG Keine Differenzierung möglich; es wurde allgemein „Krankenhausreform“ kommuniziert Social-Media (z. B. Erklärformate zu den Inhalten der Reform) Presenter-Content in unterschiedlichen Längen und Formaten sowie Postings zur Informationsreihe „Lexikon der Krankenhausreform“. Öffentlich abrufbar auf den Social Media-Kanälen des Bundesministerium für Gesundheit Internetseite OnePager zur Krankenhausreform www.krankenhaus-mit-zukunft.de/ Videos - - Schaltmaßnahmen Digital Ausspielung von zwei Anzeigenmotiven Schaltmaßnahmen DOOH Ausspielung von zwei Anzeigenmotiven Schaltmaßnahmen Audio Ausspielung eines Audio-Spots Schaltmaßnahmen Digital Audio Ausspielung eines Audio-Spots  8. Welche Plattformen oder Medien (wie z. B. TikTok, Instagram, Linked- In, Bild usw.) haben in diesem Zusammenhang wie viel Geld erhalten (z. B. für Werbung, Reichweitensteigerungen, gesponserte Inhalte) bzw. vertraglich zugesichert bekommen (bitte einzeln und vollständig aufschlüsseln sowie nach Maßnahmen, die vor dem 6. Mai 2025 und danach beauftragt wurden, und differenzieren nach Maßnahmen, die über das KHVVG und das KHAG informieren)? Vor dem 6. Mai 2025 wurden keine Schaltungen umgesetzt. Nach dem 6. Mai 2025 wurden bei einzelnen Plattformen SocialPaid-Maßnahmen gebucht. Derzeit ist aber keine plattformspezifische Angabe möglich, da die Maßnahmen noch nicht endabgerechnet wurden. Das Schaltvolumen für SocialPaid betrug auf den Kanälen LinkedIn, Facebook, YouTube, TikTok und Instagram rund 500 000 Euro. Darüber hinaus erfolgten Online-Anzeigenschaltungen, DOOH-Schaltungen sowie die Schaltung eines Spots über Hörfunk und Digital Audio. Auch diese Maßnahmen sind noch nicht endabgerechnet. Hierfür standen Haushaltsmittel in Höhe von rund 1,6 Mio. Euro zur Verfügung.  9. Welche externen Agenturen, Beratungsunternehmen oder Dienstleister wurden beauftragt? 10. In welcher Höhe wurden diese jeweils vergütet bzw. wie hoch sind die voraussichtlichen Kosten der Beauftragung (bitte einzeln aufschlüsseln)? 11. Nach welchen Vergabeverfahren erfolgten die jeweiligen Beauftragungen? 12. Gab es Direktvergaben, wenn ja, mit welcher Begründung, und welche Aufträge wurden ausgeschrieben? Die Fragen 9 bis 12 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Zur Wahrung von Geschäftsgeheimnissen werden grundsätzlich nur jährliche Gesamtsummen angegeben. Die Beauftragung von Info GmbH erfolgte im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung sowie über das Kaufhaus des Bundes. Die weiteren Dienstleister Cosmonauts & Kings, CodingPowerfulSystems GmbH, Mediascale, ifok und Mediaplus wurden ausschließlich im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung vergeben. Das gerundete Auftragsvolumen belief sich im Jahr 2024 auf 20 000 Euro und im Jahr 2025 auf 2 763 000 Euro. 13. Welche zentralen Botschaften und Narrative sollten durch die einzelnen Maßnahmen jeweils vermittelt werden? Der Transformationsprozess, der sich auf zahlreiche Lebensbereiche der Bevölkerung auswirkt, sollte für Bürgerinnen und Bürger transparent und nachvollziehbar gemacht und herausgestellt werden, welche Auswirkungen sich daraus für die verschiedenen Zielgruppen ergeben. Ziel der Kommunikationsmaßnahmen war es, die Bekanntheit des Reformvorhabens bei den Bürgerinnen und Bürgern zu steigern und insbesondere ein Grundverständnis der Reform, deren Notwendigkeit und Ziele, aufzubauen. 14. Wurden auch kritische Aspekte, Risiken, Gegenpositionen oder Alternativen zur Krankenhausreform kommuniziert, ggf. auch solche, die in derselben Kommunikation nicht gleichzeitig entkräftet wurden? 15. Wurden Inhalte explizit auf bestimmte Zielgruppen (z. B. Patientinnen und Patienten, Krankenhauspersonal, Länder, Kommunen) zugeschnitten (und wenn ja, bitte einzeln aufschlüsseln)? 16. Wurden einzelne Maßnahmen aufgrund von Bedenken hinsichtlich der Neutralität oder Zulässigkeit angepasst oder eingestellt, und wenn ja, welche? 17. Wurden bzw. werden die Maßnahmen evaluiert, und wenn ja, anhand welcher Kriterien (z. B. Reichweite)? 18. Welche Kosten-Nutzen-Bewertung zieht die Bundesregierung aus den bisherigen Maßnahmen, und welchen praktischen Nutzen haben die Informationen für die Adressatinnen und Adressaten? Die Fragen 14 bis 18 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Begleitend zur Umstellung der Krankenhausfinanzierung und den damit einhergehenden Veränderungen sind bundesweite Informations- und Aufklärungsmaßnahmen erforderlich, da sich die Reform auf zahlreiche Lebensbereiche der Bevölkerung auswirken wird. Die Inhalte richten sich grundsätzlich an alle Menschen in Deutschland. Im Fokus der Maßnahmen steht insbesondere die Aufklärungsarbeit für Patientinnen und Patienten sowie Beschäftigte im Gesundheitswesen. Die Social-Media-Maßnahmen werden kontinuierlich quantitativ und qualitativ evaluiert. Beispielsweise werden Performancedaten wie Tausenderkontaktpreis und Impressionen, Engagement- und Resonanzdaten zur Wirkungsmessung herangezogen. Die Maßnahmen zur Begleitkommunikation der Krankenhausreform waren erfolgreich. Insgesamt konnte beispielsweise in der Social-Media-Community die Akzeptanz der und das Vertrauen in die Krankenhausreform verbessert werden. 19. Wie bewertet die Bundesregierung grundsätzlich exekutive (in diesem Fall durch das BMG) Öffentlichkeitsarbeit zu Gesetzesvorhaben, die die Bundesregierung bislang lediglich in den legislativen Prozess eingebracht hat (das KHAG), insbesondere im Hinblick darauf, dass sie von den gesetzgebenden Verfassungsorganen wesentlich verändert oder gar abgelehnt werden könnten, und weshalb erfolgt in dem in der Vorbemerkung der Fragesteller verlinkten Tik-Tok-Video der Bundesregierung kein Hinweis darauf, dass es sich um einen Gesetzentwurf der Bundesregierung handelt, der im Deutschen Bundestag und im Bundesrat teils sehr kontrovers verhandelt wird und das Ergebnis unklar ist, während das Video stattdessen Botschaften enthält wie: „Mit der Krankenhausreform stellen wir sicher“? 20. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung für zukünftige Öffentlichkeitsarbeit bei Gesetzgebungsvorhaben? Die Fragen 19 und 20 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Das Bundesministerium für Gesundheit kommt mit seinen Kommunikationsmaßnahmen dem gesetzlichen Auftrag im KHVVG nach und setzt die begleitende Kommunikation entsprechend um. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

Relationen