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Schriftliche Frage 44 von Robin Wagener (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse zur Rechtmäßigkeit von mutmaßlichen Ad-hoc- Flaggenwechseln von Schiffen der russischen „Schat…

dip / schriftliche_frage 30.01.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 26. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 44 von Robin Wagener (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse zur Rechtmäßigkeit von mutmaßlichen Ad-hoc- Flaggenwechseln von Schiffen der russischen „Schat… Frage 44 (Robin Wagener, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse zur Rechtmäßigkeit von mutmaßlichen Ad-hoc- Flaggenwechseln von Schiffen der russischen „Schattenflotte“ in das Schiffsregister Kameruns, und wenn ja, wie lauten diese, und hat die Bundesregierung ggf. Kontakt mit den zuständigen Behörden Kameruns aufgenommen, um den Flaggenstatus von Schiffen zu überprüfen, die unter kamerunischer Flagge durch deutsche Gewässer fahren? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 27. Januar 2026: Nach Artikel 94 Absatz 1 und 2 des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen (SRÜ) hat jeder Staat seine Hoheitsgewalt und Kontrolle über die seine Flagge führenden Schiffe sicherzustellen. Die Bundesregierung tauscht sich im Rahmen ihrer Maßnahmen gegen die Schattenflotte mit den Regierungen sogenannter Flaggenregisterstaaten aus, um auf die Gefahren und Risiken hinzuweisen, die von der Schattenflotte ausgehen können. Der Bundesregierung liegen darüber hinaus zu Ad-hoc-Flaggenwechseln von Schiffen der Schattenflotte in das Schiffsregister Kameruns keine Erkenntnisse vor.

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