Schriftliche Frage 94 von Dr. Jan-Niclas Gesenhues (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie viel Geld jeweils in den Jahren 2022, 2023 und 2024 für die Erfüllung der Treibhausga…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 19. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit.
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Schriftliche Frage 94 von Dr. Jan-Niclas Gesenhues (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie viel Geld jeweils in den Jahren 2022, 2023 und 2024 für die Erfüllung der Treibhausga…
Frage 94 (Dr. Jan-Niclas Gesenhues, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie viel Geld jeweils in den Jahren 2022, 2023 und 2024 für die Erfüllung der Treibhausgasminderungsquote durch die Quotenverpflichteten aufgewendet wurde und in welche Erfüllungsoptionen der Treibhausgasminderungsquote die Gelder anteilsmäßig flossen (bitte nach Strom, biogenen Kraftstoffen bzw. Anbau-, Abfall- und Reststoffen sowie nicht-biogenen Kraftstoffen aufschlüsseln)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Carsten Träger vom 21. Januar 2026:
Die Erfüllung der Verpflichtung nach § 37a Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) kann von einem Quotenverpflichteten selbst oder durch Vertrag von einem Dritten (§ 37a Absatz 6 und 7 BImSchG) erfüllt werden. Über die Kosten der Quotenverpflichteten, wenn sie die Quotenpflicht selbst erfüllen, hat die Bundesregierung keine Kenntnis. Auch über die genauen Kosten bei Übertragung der Quotenerfüllung auf einen Dritten hat die Bundesregierung keine Kenntnis, da dieser Vertragsinhalt nicht Gegenstand der Mitteilung nach § 37c BImSchG an die zuständige Behörde (Jahresquotenanmeldung) ist. Gleichwohl liegen von privaten Informationsdienstleistern (Spot-)Preisnotierungen für die Erfüllung der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) vor, die eine Abschätzung über das allgemeine Preisniveau zum jeweiligen Zeitpunkt ermöglichen. Für das Verpflichtungsjahr 2022 lag der Preis bei etwa 450 Euro, für das Jahr 2023 zwischen 450 Euro und 150 Euro und für das Jahr 2024 zwischen 150 Euro und 80 Euro pro vermiedener Tonne CO2. Zu Beginn 2 Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/3772 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. der Jahres 2025 lag der THG-Quotenpreis bei etwa 130 Euro und aktuell liegt er bei rund 450 Euro pro vermiedener Tonne CO2.
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