Schriftliche Frage 88 von Stefan Seidler (fraktionslos): Wie erfolgt die Finanzierung des Bahnhofs Flensburg Weiche unter Berücksichtigung der dort gemäß Zielfahrplan Deutschlandtakt vorgesehenen M…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 12. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr.
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Schriftliche Frage 88 von Stefan Seidler (fraktionslos): Wie erfolgt die Finanzierung des Bahnhofs Flensburg Weiche unter Berücksichtigung der dort gemäß Zielfahrplan Deutschlandtakt vorgesehenen M…
Frage 88 (Stefan Seidler, fraktionslos):
Wie erfolgt die Finanzierung des Bahnhofs Flensburg Weiche unter Berücksichtigung der dort gemäß Zielfahrplan Deutschlandtakt vorgesehenen Mitnutzung durch den Fernverkehr (Linie FR DK2), und wieso ist diese Maßnahme, die auch dem Fernverkehr dienen soll, nach meiner Kenntnis ausschließlich über das Land vorgesehen, obwohl die dortigen Fördermittel (insbesondere Bundesförderung über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz) keine Investitionen für Fernverkehrsmaßnahmen zulassen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange vom 12. Januar 2026:
Bei der Maßnahme handelt es sich um den Bau eines neuen Haltepunktes an der Betriebsstelle Flensburg Weiche. Diese Maßnahme wurde seitens des Landes Schleswig-Holstein zum Zielfahrplan Deutschlandtakt gemeldet und wurde diesem entsprechend zugrunde gelegt (vgl. Anhang 3, lfd. Nummer 3, bvwp-projekte.de/schiene_2018/M-001-V01/20 22-09-01_Abschlussbericht_Deutschlandtakt_3-00.pdf). Der Zielfahrplan sieht eine zweistündliche FR-Linie (Fernverkehr oder schneller Regionalverkehr) zwischen Hamburg und Aarhus vor. Die Maßnahme „Bau eines neuen Haltepunktes an der Betriebsstelle Flensburg Weiche“ ist keine Bedarfsplanmaßnahme und somit auch nicht durch diesen zu finanzieren.
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