Schriftliche Frage 12 von Tina Winklmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welcher Zeitplan ist für das Sportfördergesetz vorgesehen, und wann soll der Abschluss des Sportfördergesetzes nach Auffassung der Bundesreg…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 8. Dezember 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes.
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Schriftliche Frage 12 von Tina Winklmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welcher Zeitplan ist für das Sportfördergesetz vorgesehen, und wann soll der Abschluss des Sportfördergesetzes nach Auffassung der Bundesreg…
Frage 12 (Tina Winklmann, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Welcher Zeitplan ist für das Sportfördergesetz vorgesehen, und wann soll der Abschluss des Sportfördergesetzes nach Auffassung der Bundesregierung spätestens erfolgen?
Antwort der Staatsministerin Dr. Christiane Schenderlein vom 8. Dezember 2025:
Das Sportfördergesetz wurde am 23. Oktober 2025 in die Ressortabstimmung sowie die parallele Länder- und Verbändebeteiligung gegeben. Die Frist für die Stellungnahme der Verbände hat die Bundesregierung auf vielfachen Wunsch auf den 10. Dezember 2025 verlängert. Die Bundesregierung avisiert derzeit einen Kabinettbeschluss für Januar 2026 an, sodass das Gesetz bei Einhaltung der Regelfristen für Gesetzgebungsvorhaben im Juli 2026 beschlossen und verkündet werden könnte. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Dauer der Ressortabstimmung von unterschiedlichen Faktoren abhängt, die nicht ausschließlich in der Hand des Bundeskanzleramtes liegen. Mit Inkrafttreten des Sportfördergesetzes gründet die Bundesregeirung die Spitzensport-Agentur. Sie soll spätestens Anfang 2027 ihre Arbeit aufnehmen. Das Ziel der Bundesregierung ist es, der Spitzensport- Agentur die olympische Verbändeförderung Sommersport für den Förderzyklus 2029 bis 2032 zur eigenständigen Wahrnehmung zu übertragen.
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