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Schriftliche Frage 12 von Karoline Otte (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welchen Zeitplan strebt die Bundesregierung für Beratung und Abschluss des „Gesetzes zur Entlastung der Länder und ihrer Kommunen (Länderund…

dip / schriftliche_frage 30.04.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 27. April 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.

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Schriftliche Frage 12 von Karoline Otte (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welchen Zeitplan strebt die Bundesregierung für Beratung und Abschluss des „Gesetzes zur Entlastung der Länder und ihrer Kommunen (Länderund… Frage 12 (Karoline Otte, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welchen Zeitplan strebt die Bundesregierung für Beratung und Abschluss des „Gesetzes zur Entlastung der Länder und ihrer Kommunen (Länderund Kommunalentlastungsgesetz, LKEG)“ (Kabinettsentwurf vom 15. April 2026) an, und wie begründet sie insbesondere die ungewöhnlich kurze Frist der Verbändeanhörung, die von verschiedenen Sachverständigen kritisch beurteilt wurde (siehe beispielsweise die Stellungnahme der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 28. April 2026: Das Gesetz wurde vom Kabinett beschlossen und die Bundesregierung würde einen Abschluss vor der parlamentarischen Sommerpause sehr begrüßen. In diesem Zusammenhang sind die Ressortabstimmung sowie die Länder- und Verbändebeteiligung praktisch zeit- und fristengleich durchgeführt worden. Die Stellungnahme der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände ist – ebenso wie die regierungsinternen Rückäußerungen und Rückäußerungen der Länder – unter Beachtung der Frist eingegangen. Die Ausgestaltung des weiteren Verfahrensablaufs im Sinne der Fragestellung obliegt dem Parlament.

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