polradar

Schriftliche Frage 6 von Tina Winklmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Beabsichtigt die Bundesregierung, die Empfehlung 2297 (2025) sowie die Entschließungen 2607 und 2608 (2025) der Parlamentarischen Versammlun…

dip / schriftliche_frage 30.01.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 26. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes.

Im Graph öffnen

Text

Schriftliche Frage 6 von Tina Winklmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Beabsichtigt die Bundesregierung, die Empfehlung 2297 (2025) sowie die Entschließungen 2607 und 2608 (2025) der Parlamentarischen Versammlun… Frage 6 (Tina Winklmann, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Beabsichtigt die Bundesregierung, die Empfehlung 2297 (2025) sowie die Entschließungen 2607 und 2608 (2025) der Parlamentarischen Versammlung des Europarates (Bundestagsdrucksache 21/2995) zum Schutz der Menschenrechte im und durch den Sport in Deutschland umzusetzen, und wenn ja, durch welche konkreten Maßnahmen im Rahmen eines Sportfördergesetzes sowie durch welche Maßgaben für das internationale sportpolitische Handeln Deutschlands bei Sportgroßereignissen (bitte einen entsprechenden Zeithorizont angeben)? Antwort der Staatsministerin Dr. Christiane Schenderlein vom 28. Januar 2026: In den genannten Dokumenten werden wichtige Aspekte angesprochen. Allerdings bedürfen die daraus abgeleiteten einzelnen Forderungen angesichts ihrer Vielzahl einer vertieften Prüfung, insbesondere mit Blick auf ihre jeweilige Umsetzbarkeit. Unabhängig davon ist es das Ziel der Bundesregierung, dass die Akteure im deutschen Sport (Sportorganisationen, Vereine, Sportveranstalter etc.) ihrer jeweiligen menschenrechtlichen Verantwortung nach Maßgabe insbesondere der VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte gerecht werden. Insofern sieht sich die Bundesregierung aber auch selbst in der Pflicht. Deshalb wurde in dem Referentenentwurf für ein Sportfördergesetz des Bundes (SpoFöG-E) das entschiedene Vorgehen gegen jede Form physischer, psychischer oder sexualisierter Gewalt (interpersonale Gewalt) erstmals als Fördervoraussetzung festgeschrieben. Auch arbeiten wir weiter am Aufbau des Zentrums für Safe Sport. Ziel ist eine zeitnahe Gründung des Trägervereins und eine Aufnahme des Wirkbetriebs im Herbst dieses Jahres. Ab Mitte des Jahres 2027 soll das Zentrum in den Regelbetrieb übergehen. Zudem ist im SpoFöG-E erstmals die Achtung der Menschenrechte als Kriterium für die finanzielle Förderung von Sportgroßveranstaltungen verankert. In Umsetzung der „Nationalen Strategie Sportgroßveranstaltungen“ wird aktuell eine „Leitlinie Menschenrechte und Sportgroßveranstaltungen“ erarbeitet. Wegen des vorgesehenen breiten Beteiligungsprozesses kann derzeit jedoch noch kein Zeithorizont für die Veröffentlichung genannt werden. Für die Verknüpfung von Menschenrechten und Sportgroßveranstaltungen hat die UEFA EURO 2024 in Deutschland Standards gesetzt, u. a. mit der erstmaligen Veröffentlichung einer Menschenrechtserklärung und der erstmaligen Einrichtung eines UEFA Human Rights Board unter Mitwirkung von nationalen und internationalen Menschenrechtsexpertinnen und -experten. Weitere erfolgreiche Ansätze waren u. a. der „Deep Dive Menschenrechte“ des „Projekts Nachhaltige Sportgroßveranstaltungen“ und das Menschenrechtskonzept der Rhine-Ruhr 2025 FISU World University Games. Auch im Zusammenhang mit künftigen Sportgroßveranstaltungen in Deutschland sollen die Menschenrechts- Standards weiterentwickelt und vorangetrieben werden, insbesondere bei der UEFA Women’s EURO 2029. Die Bundesregierung begrüßt, dass die Parlamentarische Versammlung des Europarates in ihrer zweiten Entschließung den Zusammenhang von Autonomie und Neutralität des Sports einerseits und der Verantwortung von Sportorganisationen andererseits hervorhebt und zudem die staatliche Instrumentalisierung des Sports durch die Regierungen der Russischen Föderation und von Belarus beim Namen nennt. In diesem Zusammenhang verweise ich auch auf die gemeinsamen Erklärungen, die die Bundesregierung mit mehr als dreißig anderen Staaten seit Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine veröffentlicht hat.

Relationen