Schriftliche Frage 52 von Stefan Seidler (fraktionslos): Aus welchen Gründen erfolgten seit Beginn der Grenzkontrollen an den deutschen Außengrenzen am 16. September 2024 Zurückweisungen an der deu…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 8. Dezember 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 52 von Stefan Seidler (fraktionslos): Aus welchen Gründen erfolgten seit Beginn der Grenzkontrollen an den deutschen Außengrenzen am 16. September 2024 Zurückweisungen an der deu…
Frage 52 (Stefan Seidler, fraktionslos):
Aus welchen Gründen erfolgten seit Beginn der Grenzkontrollen an den deutschen Außengrenzen am 16. September 2024 Zurückweisungen an der deutsch-dänischen Grenze (bitte nach Häufigkeit der Ursache zur Zurückweisung aufschlüsseln), und liegen der Bundesregierung Erkenntnisse zu erneuten Einreiseversuchen bereits zurückgewiesener Personen vor (falls ja, bitte angeben, wie viele dieser Folgeversuche in der Gesamtzahl der unerlaubten Einreisen an der deutsch-dänischen Grenze enthalten sind)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 8. Dezember 2025:
Die statistischen Daten und die Gründe bezüglich der durch die Bundespolizei vollzogenen Zurückweisungen an der Grenze zu Dänemark sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Keine der vollzogenen Maßnahmen richtete sich gegen eine Person, die bereits zuvor Adressat einer aufenthaltsbeendenden bzw. einreiseverhindernden Maßnahmen im jeweils laufenden Kalenderjahr war. Eine personenbezogene, statistische Erfassung von erneuten unerlaubten Einreisen (inklusive Versuchen) im Kontext zuvor vollzogener aufenthaltsbeendender bzw. einreiseverhindernder Maßnahmen erfolgt nicht. Anzahl vollzogener Zurückweisungen an der Grenze zu Dänemark (inklusive Seegrenze) im Zeitraum vom 16. September 2024 bis 31. Oktober 2025 Maßnahme gemäß Grund Anzahl Asylgesetz § 18 Absatz 2 AsylG 5 Aufenthaltsgesetz (A) ohne gültige(s) Reisedokument 319 Aufenthaltsgesetz (B) im Besitz eines falschen, ge- oder verfälschten Reisedokuments 2 Aufenthaltsgesetz (C) ohne gültiges Visum oder gültigen Aufenthaltstitel 90 Aufenthaltsgesetz (D) im Besitz eines falschen, ge- oder verfälschten Visums oder Aufenthaltstitels 1 Aufenthaltsgesetz (F) hat sich bereits 90 Tage innerhalb eines Zeitraumes von 180 Tagen im Gebiet der Schengenstaaten aufgehalten 8 Aufenthaltsgesetz (G) verfügt nicht über ausreichende Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts 1 Aufenthaltsgesetz (H1) Ausschreibung zur Einreiseverweigerung im SIS 2 Aufenthaltsgesetz (H2) Ausschreibung zur Einreiseverweigerung im nationalen Verzeichnis 8 Aufenthaltsgesetz (I) Gefahr für die öffentliche Ordnung, die innere Sicherheit, die öffentliche Gesundheit oder die internationalen Beziehungen 6 Freizügigkeitsgesetz keine weitere Differenzierung vorhanden 2 Quelle: Die Daten beruhen auf der polizeilichen Eingangsstatistik der Bundespolizei (PES) und können sich aufgrund von Nacherfassungen oder notwendiger Maßnahmen zur Qualitätssicherung zukünftig geringfügig ändern.
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