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Frage von Sascha Lensing (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/3521)

dip / rede 14.01.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 52. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Frage von Sascha Lensing (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/3521) Welche Gründe lagen im Zeitraum vom 8. Mai bis zum 31. Dezember 2025 für die Zurückweisung bzw. Zurückschiebung von 23 189 Personen (24 440 abzüglich 1 193 Zurückweisungen gemäß § 18 Absatz 2 Nummer 1 des Asylgesetzes – AsylG – und 58 Zurückschiebungen gemäß § 18 Absatz 3 AsylG; vergleiche https://bundespolizei.de/fileadmin/user_upload/Downloads/Aktuelles/Pressemitteilungen/20260101_Pressemitteilung_uE_Dezember_2025.pdf, Seite 3) vor (bitte die 14 häufigsten Gründe für Zurückweisung bzw. Zurückschiebung und die jeweilige Anzahl dieser Personen auflisten)? Antwort des Parl. Staatssekretärs Christoph de Vries: Die Gründe der Zurückweisungen im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen vom 8. Mai 2025 bis 30. November 2025 stellen sich nach der Polizeilichen Eingangsstatistik der Bundespolizei wie folgt dar: – 9 851 Personen sind ohne gültiges Reisedokument zurückgewiesen worden, – 187 Personen sind im Besitz eines falschen, ge- oder verfälschten Reisedokuments zurückgewiesen worden, – 7 117 Personen sind ohne gültiges Visum oder gültigen Aufenthaltstitel zurückgewiesen worden, – 38 Personen sind im Besitz eines falschen, ge- oder verfälschten Visums oder Aufenthaltstitels zurückgewiesen worden, – 170 Personen sind zurückgewiesen worden, die nicht über die erforderlichen Dokumente zum Nachweis von Aufenthaltszweck und Aufenthaltsbedingungen verfügten, – 1 249 Personen sind zurückgewiesen worden, die sich bereits 90 Tage innerhalb eines Zeitraumes von 180 Tagen im Gebiet der Schengenstaaten aufgehalten haben, – 193 Personen sind zurückgewiesen worden, die nicht über ausreichende Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts verfügten, – 148 Personen sind zurückgewiesen worden, die im Schengener Informationssystem zur Einreiseverweigerung ausgeschrieben waren, – 505 Personen sind zurückgewiesen worden, die im nationalen Verzeichnis zur Einreiseverweigerung ausgeschrieben waren, – 406 Personen sind zurückgewiesen worden, die eine Gefahr für die öffentliche Ordnung, die innere Sicherheit, die öffentliche Gesundheit oder die internationalen Beziehungen darstellten, und – 91 Personen sind nach dem Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern zurückgewiesen worden. Eine weitere Differenzierung im Sinne der Fragestellung ist für den Monat Dezember noch nicht möglich. Die statistischen Daten der Polizeilichen Eingangsstatistik können sich aufgrund von Nacherfassungen oder notwendigen Maßnahmen zur Qualitätssicherung auch zukünftig geringfügig ändern. Die statistischen Daten für den Monat Dezember 2025 liegen in der Polizeilichen Eingangsstatistik noch nicht vor, sondern lediglich in einem Sondermeldedienst der Bundespolizei, der nicht nach Gründen im Sinne der Fragestellung differenziert. Zurückschiebungen richten sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen. Eine differenzierte statistische Erfassung erfolgt dahingehend nicht.

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