Schriftliche Frage 200 von Stefan Seidler (fraktionslos): In welcher Höhe haben die Länder Schleswig- Holstein und Mecklenburg-Vorpommern die von der Bundesregierung infolge der schweren Ostseesturm…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 8. Dezember 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat.
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Schriftliche Frage 200 von Stefan Seidler (fraktionslos): In welcher Höhe haben die Länder Schleswig- Holstein und Mecklenburg-Vorpommern die von der Bundesregierung infolge der schweren Ostseesturm…
Frage 200 (Stefan Seidler, fraktionslos):
In welcher Höhe haben die Länder Schleswig- Holstein und Mecklenburg-Vorpommern die von der Bundesregierung infolge der schweren Ostseesturmflut 2023 in den Haushaltsjahren 2024 und 2025 im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ zusätzlich bereitgestellten Bundesmittel in Höhe von 50 Mio. Euro tatsächlich in Anspruch genommen (bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln), und werden den Ländern etwaige Restmittel (Höhe ggf. nach Bundesländern bitte aufschlüsseln) auch im Haushaltsjahr 2026 zur Verfügung stehen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Martina Englhardt-Kopf vom 8. Dezember 2025:
Die Bundesregierung hatte den Ländern Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern infolge der Auswirkungen der Ostseesturmflut am 20. und 21. Oktober 2023 die Inanspruchnahme von Ausgaberesten in Höhe von 50 Mio. Euro zugesagt. Die Zusage wurde als einmalige Sonderregelung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) mit Deckung aus dem Gesamthaushalt für die Jahre 2024 und 2025 gegeben. Schleswig- Holstein hat daraus im Jahr 2024 28 Mio. Euro verausgabt und im Jahr 2025 weitere 9,5 Mio. Euro beantragt, die auch zugewiesen wurden. Mecklenburg-Vorpommern hat hingegen keine Mittel in Anspruch genommen. Zusätzlich haben die Länder innerhalb der GAK die Möglichkeit, landesinterne Mittelumschichtungen im Rahmen von verfügbaren Haushaltsmitteln vorzunehmen. So können bestehende Minderausgaben aus Kapitel 1003 (GAK) der Titelgruppe 01 (Maßnahmen des allgemeinen Rahmenplans) zur Deckung von Mehrausgaben in der Titelgruppe 02 (Maßnahmen des Küstenschutzes infolge des Klimawandels) genutzt werden. Für das Jahr 2026 befindet sich der Beschluss des Planungsausschusses für Agrarstruktur und Küstenschutz (PLANAK) zur Mittelverteilung derzeit in Vorbereitung. Die Beschlussfassung gilt es daher zunächst abzuwarten.
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