Schriftliche Frage 222 von Stefan Seidler (fraktionslos): In welcher Höhe hat das Land Schleswig-Holstein Mittel aus der Sonderzahlung aus GAK- Ausgaberesten (GAK = Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserun…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 6. Oktober 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat.
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Schriftliche Frage 222 von Stefan Seidler (fraktionslos): In welcher Höhe hat das Land Schleswig-Holstein Mittel aus der Sonderzahlung aus GAK- Ausgaberesten (GAK = Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserun…
Frage 222 (Stefan Seidler, fraktionslos):
In welcher Höhe hat das Land Schleswig-Holstein Mittel aus der Sonderzahlung aus GAK- Ausgaberesten (GAK = Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“) für die Bewältigung der Schäden der Oktobersturmflut bisher (Stand: 30. September 2025) veräußert, und sofern Restmittel verbleiben, stehen diese Reste dem Land Schleswig-Holstein im Rahmen der Titelgruppe 02 „Maßnahmen des Küstenschutzes in Folge des Klimawandels“ der GAK auch im Haushaltsjahr 2026 und ggf. folgenden Haushaltsjahren zur Verfügung (falls nein, bitte begründen)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Martina Englhardt-Kopf vom 8. Oktober 2025:
Den Ländern Schleswig-Holstein (SH) und Mecklenburg-Vorpommern (MV) wurden infolge der Auswirkungen der Ostseesturmflut am 20. und 21. Oktober 2023 aufgrund der Notsituation zusätzliche Mittel aus Ausgaberesten in Höhe von insgesamt 50 Mio. Euro im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) mit Deckung aus dem Gesamthaushalt für die Jahre 2024 und 2025 zugesagt. Im Jahr 2024 wurden SH aus gebildeten Ausgaberesten 28 Mio. Euro zugewiesen, die auch verausgabt wurden. Für das Jahr 2025 wurden die beantragten Ausgabereste in Höhe von 9,5 Mio. Euro aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung noch nicht zugewiesen, da der Planungsausschuss für Agrarstruktur und Küstenschutz (PLANAK) die endgültige Mittelzuweisung der beantragten Ausgabereste zugunsten SH zunächst beschließen muss. Die Frage, ob SH weitere Ausgabereste infolge der Auswirkungen der Ostseesturmflut auch in den Jahren 2026 und gegebenenfalls den folgenden Haushaltsjahren zusätzlich zur Verfügung gestellt werden können, befindet sich derzeit in der Prüfung.
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