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Schriftliche Frage 126 von Jeanne Dillschneider (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Mittel der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) hat das Saarland ab dem 1. Januar 20…

dip / schriftliche_frage 30.04.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 27. April 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat.

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Schriftliche Frage 126 von Jeanne Dillschneider (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Mittel der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) hat das Saarland ab dem 1. Januar 20… Frage 126 (Jeanne Dillschneider, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Mittel der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) hat das Saarland ab dem 1. Januar 2025 bis zum 22. April 2026 für präventive Hochwasserschutzmaßnahmen erhalten (bitte nach Jahren aufgeschlüsselt absolut und anteilig an Gesamtausgaben angeben), und plant die Bundesregierung die Aufnahme der Saar in das Nationale Hochwasserschutzprogramm (NHWSP) als Konsequenz aus dem Pfingsthochwasser 2024 (falls nein, bitte begründen)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Martina Englhardt-Kopf vom 28. April 2026: Für die Maßnahme 1.0 „Hochwasserschutz“ des Förderbereichs 7A der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) wurden dem Bundesland Saarland entsprechend der Mittelanmeldung in den Jahren 2025 und 2026 Bundesmittel in Höhe von jeweils 511.280 Euro zugewiesen. Dies entspricht einem Anteil von 0,6 Prozent an den gesamten jährlichen Mittelzuweisungen für die Maßnahme 1.0 des Förderbereichs 7A. Im Jahr 2025 sind die dem Saarland zugewiesenen Bundesmittel nicht abgeflossen. Für die Maßnahme 2.0 „Präventiver Hochwasserschutz im Rahmen des Nationalen Hochwasserschutzprogramms (NHWSP)“ hat das Saarland für die Jahre 2025 und 2026 keine Mittel angemeldet. Das NHWSP beinhaltet präventive Hochwasserschutzmaßnahmen der Kategorien „Deichrückverlegung/Wiedergewinnung von Retentionsflächen“, „gesteuerte Hochwasserrückhaltung“ und „Beseitigung von Schwachstellen“. Neue Maßnahmen werden von den für den Hochwasserschutz zuständigen Ländern angemeldet. Die Anmeldung erfolgt gegenüber den zuständigen Gremien der Bund/Länder- Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA), die auch über die Aufnahme neuer Maßnahmen in das Programm entscheiden. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, inwieweit eine Anmeldung von Maßnahmen, die an der Saar liegen, beabsichtigt ist, da die entsprechenden Planungen in der Zuständigkeit der Länder liegen.

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