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Schriftliche Frage 5 von Rainer Galla (AfD): Hat die Bundesregierung Kenntnis, ob Friedrich Merz oder andere heutige Mitglieder der Bundesregierung in der Zeit ab dem 1. Januar 2020 an…

dip / schriftliche_frage 05.12.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 1. Dezember 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes.

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Schriftliche Frage 5 von Rainer Galla (AfD): Hat die Bundesregierung Kenntnis, ob Friedrich Merz oder andere heutige Mitglieder der Bundesregierung in der Zeit ab dem 1. Januar 2020 an… Frage 5 (Rainer Galla, AfD): Hat die Bundesregierung Kenntnis, ob Friedrich Merz oder andere heutige Mitglieder der Bundesregierung in der Zeit ab dem 1. Januar 2020 an Veranstaltungen der WEIMER MEDIA GROUP GmbH wie insbesondere dem „Ludwig-Erhard- Gipfel“ teilgenommen haben (www.alexander-wa llasch.de/gesellschaft/80-000-euro-fuer-ein-weim er-abendessen-wir-haben-nachgefragt-gab-es-geld werten-nachtisch-fuer-den-kanzler; bei mehr als 14 positiven Antworten nur die Antworten für den Bundeskanzler bzw. die 13 ersten Bundesminister gemäß der amtlichen Reihenfolge angeben, www. protokoll-inland.de/Webs/PI/DE/themen/rang-titu lierung/amtliche-reihenfolgen/bundesminister/list e-bundesministerinnen-und-bundesminister-nod e.html), und wenn ja, hat Friedrich Merz oder haben die betreffenden anderen Mitglieder der Bundesregierung hierfür geldwerte Vorteile oder Entgelte von der WEIMER MEDIA GROUP GmbH oder von Dritten erhalten (bitte geldwerte Vorteile bzw. Entgelte angeben)? Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer vom 3. Dezember 2025: Etwaige frühere Teilnahmen an Veranstaltungen unterschiedlicher Medienhäuser sind nicht Gegenstand amtlicher Berichterstattung oder Dokumentation der aktuellen Bundesregierung. Im Übrigen verweist die Bundesregierung darauf, dass sich das parlamentarische Fragerecht als politisches Kontrollrecht nicht auf Gegenstände erstreckt, die keinen Bezug zum Verantwortungsbereich der Bundesregierung gegenüber dem Deutschen Bundestag haben. Etwaige Teilnahmen der aktuellen Regierungsmitglieder vor ihrer Berufung in die Bundesregierung sind daher grundsätzlich nicht vom parlamentarischen Fragerecht umfasst, soweit kein unmittelbarer sachlicher Zusammenhang zur Amtsausübung besteht. Für den Ludwig-Erhard-Gipfel 2025 wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 93 des Abgeordneten David Schliesing auf Bundestagsdrucksache 21/2665 verwiesen. Die Mitglieder der Bundesregierung erhielten für ihr etwaiges Mitwirken an der Veranstaltung keine Vergütung.

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