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Berichte über Einflussnahme auf Mitglieder der Bundesregierung durch Veranstaltungen der Weimer Media Group (Antwort zu Drs. 21/3166)

dip / drucksache 23.12.2025 · WP 21 · 21/3463 · Antwort · Original ↗

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Berichte über Einflussnahme auf Mitglieder der Bundesregierung durch Veranstaltungen der Weimer Media Group (Antwort zu Drs. 21/3166) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/3463 21. Wahlperiode 23.12.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Bernd Baumann, Dr. Götz Frömming und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/3166 – Berichte über Einflussnahme auf Mitglieder der Bundesregierung durch Veranstaltungen der Weimer Media Group V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Nach einem Pressebericht vom 17. November 2025 hat die Weimer Media Group, an der der Staatsminister für Kultur und Medien Dr. Wolfram Weimer einen Anteil von 50 Prozent hält, im Rahmen des von ihr organisierten Ludwig-Erhard-Gipfels für eine Geldzahlung in Höhe von 80 000 Euro „Einfluss auf politische Entscheidungsträger“ in Aussicht gestellt (https://apollo-ne ws.net/abendessen-mit-ministern-fuer-80-000-euro-wolfram-weimers-unterne hmen-verkauft-einfluss-auf-politische-entscheidungstraeger/). Dabei geht es um Gesprächskontakte mit Mitgliedern der Bundesregierung, möglicherweise sogar zu Bundeskanzler Friedrich Merz, so der oben genannte Pressebericht. Für den kommenden Ludwig-Erhard-Gipfel im Jahr 2026 sind diesem Bericht zufolge neben dem Bayerischen Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder und der Bayerischen Landtagspräsidentin Ilse Aigner insgesamt vier Mitglieder der Bundesregierung angekündigt: die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche, der Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat Alois Rainer, die Bundesministerin für Forschung, Technologie und Raumfahrt Dorothee Bär und Kanzleramtsminister Thorsten Frei. Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie erklärte, dass von 2022 bis 2025 insgesamt 455 000 Euro Fördermittel von der staatlichen Förderbank an die Weimer Media Group geflossen sind. Die bayerische Landesregierung hat bereits eine Compliance-Prüfung hinsichtlich der Weimer Media Group angeordnet (www.tagesschau.de/inland/inn enpolitik/weimer-firmenanteile-staatsminister-100.html). In einem ARD-Interview erklärte Bundeskanzler Friedrich Merz jedoch: „Die Vorwürfe, die gegen Wolfram Weimer erhoben worden sind, haben sich alle als falsch erwiesen“ (www.tagesspiegel.de/politik/alle-vorwurfe-falsch-merz - nimmt-kulturstaatsminister-weimer-in-schutz-14923505.html). Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien vom 22. Dezember 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. 1. Welche früheren oder derzeitigen Bundesminister haben an einem von der Weimer Media Group organisierten Ludwig-Erhard-Gipfel wann teilgenommen (bitte tabellarisch auflisten)? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 27 der Kleinen Anfrage „Compliance-Regeln für Mitglieder der Bundesregierung und Vermeidung von Interessenkonflikten der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie“ auf Bundestagsdrucksache 21/1136 wird verwiesen. Zusätzlich zu den darin enthaltenen Informationen konnten die folgenden Teilnahmen für seinerzeit jeweils amtierende Bundesministerinnen und Bundesminister vergangener Legislaturperioden ermittelt werden: Alexander Dobrindt, 2016 Julia Klöckner, 2020 Helge Braun, 2021 Annegret Kramp-Karrenbauer, 2021 Karl Lauterbach, 2022 Christian Lindner, 2023 Marco Buschmann, 2024 Volker Wissing, 2024 Klara Geywitz, 2024. Die Angaben entsprechen Informationen, die der aktuellen Bundesregierung bekannt bzw. mit zumutbarem Aufwand ermittelbar waren. 2. Haben frühere oder derzeitige Mitglieder der Bundesregierung nach Kenntnis der Bundesregierung für ihre Teilnahme an einem Ludwig- Erhard-Gipfel finanzielle Leistungen, Vergünstigungen oder Geschenke erhalten, wenn ja, welche, und in welcher Höhe (bitte tabellarisch auflisten)? Nein. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 5 des Abgeordneten Rainer Galla auf Bundestagsdrucksache 21/3136 und die Schriftliche Frage 2 des Abgeordneten Dr. Götz Frömming auf Bundestagsdrucksache 21/3136 verwiesen. 3. Hat Bundeskanzler Friedrich Merz vor oder nach seinem Regierungsantritt finanzielle Leistungen, Vergünstigungen oder Geschenke von der Weimer Media Group erhalten, wenn ja, welche, und in welcher Höhe (bitte tabellarisch auflisten)? Bundeskanzler Friedrich Merz hat nach seinem Amtsantritt keine finanziellen Leistungen, Vergünstigungen oder Geschenke von der Weimer Media Group GmbH erhalten. Für die Zeit vor seinem Amtsantritt wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 5 des Abgeordneten Rainer Galla auf Bundestagsdrucksache 21/3136 verwiesen. 4. Wurde im Vorfeld der Ernennung von Dr. Wolfram Weimer zum Staatsminister durch die Bundesregierung geprüft, ob durch dessen Beteiligung an der Weimer Media Group und deren Veranstaltungen eine Interessenkollision gegeben ist, und wenn nein, warum nicht? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 10 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundesdrucksache 21/3465 verwiesen. 5. Hat die Bundesregierung hinsichtlich des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer und der Weimer Media Group wie die bayerische Landesregierung eine Compliance-Untersuchung eingeleitet, und wenn nein, warum nicht? Nein. Hierfür besteht kein Anlass. 6. Welche Vorwürfe gegen Dr. Wolfram Weimar haben sich nach Ansicht von Bundeskanzler Friedrich Merz als falsch erwiesen (bitte tabellarisch auflisten)? 7. Haben Stellen der Bundesverwaltung diese Vorwürfe überprüft (vgl. Frage 6), wenn ja, welche Bundesministerien oder Behörden, zu welchem Schluss sind sie gekommen, und wenn nein, wie ist Bundeskanzler Friedrich Merz ohne behördliche Prüfung der Vorwürfe zu dieser Ansicht gelangt? Die Fragen 6 und 7 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Antwort zu Frage 5 sowie die Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 47 des Abgeordneten Rainer Galla der Fragestunde vom 3. Dezember 2025, Plenarprotokoll 21/46, verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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