Berichte über Einflussnahme auf Mitglieder der Bundesregierung durch Veranstaltungen der Weimer Media Group (Antwort zu Drs. 21/3166)
Text
Berichte über Einflussnahme auf Mitglieder der Bundesregierung durch Veranstaltungen der Weimer Media Group (Antwort zu Drs. 21/3166)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3463
21. Wahlperiode 23.12.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Bernd Baumann, Dr. Götz Frömming
und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/3166 –
Berichte über Einflussnahme auf Mitglieder der Bundesregierung durch
Veranstaltungen der Weimer Media Group
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Nach einem Pressebericht vom 17. November 2025 hat die Weimer Media
Group, an der der Staatsminister für Kultur und Medien Dr. Wolfram Weimer
einen Anteil von 50 Prozent hält, im Rahmen des von ihr organisierten
Ludwig-Erhard-Gipfels für eine Geldzahlung in Höhe von 80 000 Euro
„Einfluss auf politische Entscheidungsträger“ in Aussicht gestellt (https://apollo-ne
ws.net/abendessen-mit-ministern-fuer-80-000-euro-wolfram-weimers-unterne
hmen-verkauft-einfluss-auf-politische-entscheidungstraeger/). Dabei geht es
um Gesprächskontakte mit Mitgliedern der Bundesregierung, möglicherweise
sogar zu Bundeskanzler Friedrich Merz, so der oben genannte Pressebericht.
Für den kommenden Ludwig-Erhard-Gipfel im Jahr 2026 sind diesem Bericht
zufolge neben dem Bayerischen Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder und
der Bayerischen Landtagspräsidentin Ilse Aigner insgesamt vier Mitglieder
der Bundesregierung angekündigt: die Bundesministerin für Wirtschaft und
Energie Katherina Reiche, der Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung
und Heimat Alois Rainer, die Bundesministerin für Forschung, Technologie
und Raumfahrt Dorothee Bär und Kanzleramtsminister Thorsten Frei.
Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und
Energie erklärte, dass von 2022 bis 2025 insgesamt 455 000 Euro Fördermittel
von der staatlichen Förderbank an die Weimer Media Group geflossen sind.
Die bayerische Landesregierung hat bereits eine Compliance-Prüfung
hinsichtlich der Weimer Media Group angeordnet (www.tagesschau.de/inland/inn
enpolitik/weimer-firmenanteile-staatsminister-100.html).
In einem ARD-Interview erklärte Bundeskanzler Friedrich Merz jedoch: „Die
Vorwürfe, die gegen Wolfram Weimer erhoben worden sind, haben sich alle
als falsch erwiesen“ (www.tagesspiegel.de/politik/alle-vorwurfe-falsch-merz -
nimmt-kulturstaatsminister-weimer-in-schutz-14923505.html).
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und
Medien vom 22. Dezember 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Welche früheren oder derzeitigen Bundesminister haben an einem von der
Weimer Media Group organisierten Ludwig-Erhard-Gipfel wann
teilgenommen (bitte tabellarisch auflisten)?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 27 der Kleinen Anfrage
„Compliance-Regeln für Mitglieder der Bundesregierung und Vermeidung von
Interessenkonflikten der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie“ auf
Bundestagsdrucksache 21/1136 wird verwiesen.
Zusätzlich zu den darin enthaltenen Informationen konnten die folgenden
Teilnahmen für seinerzeit jeweils amtierende Bundesministerinnen und
Bundesminister vergangener Legislaturperioden ermittelt werden:
Alexander Dobrindt, 2016
Julia Klöckner, 2020
Helge Braun, 2021
Annegret Kramp-Karrenbauer, 2021
Karl Lauterbach, 2022
Christian Lindner, 2023
Marco Buschmann, 2024
Volker Wissing, 2024
Klara Geywitz, 2024.
Die Angaben entsprechen Informationen, die der aktuellen Bundesregierung
bekannt bzw. mit zumutbarem Aufwand ermittelbar waren.
2. Haben frühere oder derzeitige Mitglieder der Bundesregierung nach
Kenntnis der Bundesregierung für ihre Teilnahme an einem Ludwig-
Erhard-Gipfel finanzielle Leistungen, Vergünstigungen oder Geschenke
erhalten, wenn ja, welche, und in welcher Höhe (bitte tabellarisch
auflisten)?
Nein. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die
Schriftliche Frage 5 des Abgeordneten Rainer Galla auf Bundestagsdrucksache
21/3136 und die Schriftliche Frage 2 des Abgeordneten Dr. Götz Frömming auf
Bundestagsdrucksache 21/3136 verwiesen.
3. Hat Bundeskanzler Friedrich Merz vor oder nach seinem Regierungsantritt
finanzielle Leistungen, Vergünstigungen oder Geschenke von der Weimer
Media Group erhalten, wenn ja, welche, und in welcher Höhe (bitte
tabellarisch auflisten)?
Bundeskanzler Friedrich Merz hat nach seinem Amtsantritt keine finanziellen
Leistungen, Vergünstigungen oder Geschenke von der Weimer Media Group
GmbH erhalten. Für die Zeit vor seinem Amtsantritt wird auf die Antwort der
Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 5 des Abgeordneten Rainer Galla
auf Bundestagsdrucksache 21/3136 verwiesen.
4. Wurde im Vorfeld der Ernennung von Dr. Wolfram Weimer zum
Staatsminister durch die Bundesregierung geprüft, ob durch dessen Beteiligung an
der Weimer Media Group und deren Veranstaltungen eine
Interessenkollision gegeben ist, und wenn nein, warum nicht?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 10 der Kleinen Anfrage
der Fraktion der AfD auf Bundesdrucksache 21/3465 verwiesen.
5. Hat die Bundesregierung hinsichtlich des Staatsministers Dr. Wolfram
Weimer und der Weimer Media Group wie die bayerische
Landesregierung eine Compliance-Untersuchung eingeleitet, und wenn nein, warum
nicht?
Nein. Hierfür besteht kein Anlass.
6. Welche Vorwürfe gegen Dr. Wolfram Weimar haben sich nach Ansicht
von Bundeskanzler Friedrich Merz als falsch erwiesen (bitte tabellarisch
auflisten)?
7. Haben Stellen der Bundesverwaltung diese Vorwürfe überprüft (vgl.
Frage 6), wenn ja, welche Bundesministerien oder Behörden, zu welchem
Schluss sind sie gekommen, und wenn nein, wie ist Bundeskanzler
Friedrich Merz ohne behördliche Prüfung der Vorwürfe zu dieser Ansicht
gelangt?
Die Fragen 6 und 7 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu Frage 5 sowie die Antwort der Bundesregierung auf
die Mündliche Frage 47 des Abgeordneten Rainer Galla der Fragestunde vom
3. Dezember 2025, Plenarprotokoll 21/46, verwiesen.
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ISSN 0722-8333]
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