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Schriftliche Frage 4 von Rainer Galla (AfD): Ist der Bundesregierung bekannt, dass das unter Aufsicht des Bundesverwaltungsamtes durch die Bundesanzeiger Verlag GmbH geführte Transparen…

dip / schriftliche_frage 09.01.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 5. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes.

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Schriftliche Frage 4 von Rainer Galla (AfD): Ist der Bundesregierung bekannt, dass das unter Aufsicht des Bundesverwaltungsamtes durch die Bundesanzeiger Verlag GmbH geführte Transparen… Frage 4 (Rainer Galla, AfD): Ist der Bundesregierung bekannt, dass das unter Aufsicht des Bundesverwaltungsamtes durch die Bundesanzeiger Verlag GmbH geführte Transparenzregister für die Rechtseinheit „Weimer Media Group GmbH, Tegernsee, München HRB 198201“, EKRN (Einheitliche und kontinuierliche Rechtseinheitsnummer) DE674572049211 mit Stand 18. Dezember 2025 als wirtschaftlich Berechtigte nach § 19 des Geldwäschegesetzes (GwG) zum einen die Person „Dr. Weimer, Wolfram“ und zum anderen die Person „Goetz-Weimer, Christiane“ ausweist und für beide Personen die Art des wirtschaftlichen Interesses jeweils mit „Beteiligung an der Vereinigung selbst, insbesondere der Höhe der Kapitalanteile (§ 19 Absatz 3 Nummer 1a GwG)“ und den Umfang des wirtschaftlichen Interesses jeweils mit „50 Prozent“ ausweist (bitte ggf. ausführen, seit wann dies der Bundesregierung bekannt ist), und hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zu dem Umstand gebildet, dass Staatsminister Dr. Wolfram Weimer, der am 20. November 2025 über das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung erklären ließ, er übertrage „seine Anteile an der Verlagsgruppe Weimer Media Group (WMG) an einen Treuhänder“ (www.bund esregierung.de/breg-de/aktuelles/persoenliche-erk laerung-staatsminister-weimer-uebertraegt-verlag santeile-an-treuhaender-2395028) immer noch als wirtschaftlicher Berechtigter der Weimer Media Group geführt wird (ggf. zum Inhalt der Auffassung ausführen)? Antwort des Staatsministers Dr. Michael Meister vom 5. Januar 2026: Das Transparenzregister ist öffentlich einsehbar und damit allgemein bekannt. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass sich der parlamentarische Informationsanspruch als politisches Kontrollrecht nicht auf Gegenstände erstreckt, die keinen Bezug zum Verantwortungsbereich der Bundesregierung gegenüber dem Deutschen Bundestag haben. Die beschriebenen Vorgänge liegen nicht im Verantwortungsbereich der Bundesregierung.

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