Schriftliche Frage 6 von Katalin Gennburg (DIE LINKE): Hat die Bundesregierung in der Vergangenheit die Rolle des Berliner Fernsehturms mit seiner Fußbebauung als baukulturell wertvoll sowie als…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 1. Dezember 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes.
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Schriftliche Frage 6 von Katalin Gennburg (DIE LINKE): Hat die Bundesregierung in der Vergangenheit die Rolle des Berliner Fernsehturms mit seiner Fußbebauung als baukulturell wertvoll sowie als…
Frage 6 (Katalin Gennburg, Die Linke):
Hat die Bundesregierung in der Vergangenheit die Rolle des Berliner Fernsehturms mit seiner Fußbebauung als baukulturell wertvoll sowie als gesamtdeutsches Symbol bewertet, und wenn ja, mit welchem Ergebnis, und welche städtebaulichen und eigentumsrechtlichen Implikationen werden aus Sicht der Bundesregierung daraus für die unmittelbare Umgebung abgeleitet?
Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer vom 4. Dezember 2025:
Die Bundesregierung hat in der Vergangenheit den Berliner Fernsehturm nicht bewertet. Der Fernsehturm wurde vom Land Berlin unter Denkmalschutz gestellt. Für Denkmalschutz und Denkmalpflege sind nach der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes in erster Linie die Länder zuständig, die jeweils über eigene Denkmalschutzgesetze und Denkmalbehörden verfügen.
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