Schriftliche Frage 108 von Katalin Gennburg (DIE LINKE): Hat sich die Bundesregierung mit der – trotz einer gegenteiligen Empfehlung des Landesdenkmalrats (www.berlin.de/sen/stadtentwicklung/denkma…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 27. Juli 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.
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Schriftliche Frage 108 von Katalin Gennburg (DIE LINKE): Hat sich die Bundesregierung mit der – trotz einer gegenteiligen Empfehlung des Landesdenkmalrats (www.berlin.de/sen/stadtentwicklung/denkma…
Frage 108 (Katalin Gennburg, Die Linke):
Hat sich die Bundesregierung mit der – trotz einer gegenteiligen Empfehlung des Landesdenkmalrats (www.berlin.de/sen/stadtentwicklung/denkma l/landesdenkmalrat-berlin/positionen-und-empfehl ungen/empfehlungen-des-landesdenkmalrates-ber lin-vom-07032025.pdf?ts=1784239715) – ablehnenden Haltung des Landes Berlin gegenüber dem Erhalt des Bunkers der Neuen Reichskanzlei in der Berliner Voßstraße (www.entwicklungsstad t.de/wohnungen-statt-ns-bunker-verschwindet-hie r-ein-stueck-berliner-geschichte/), wodurch dem Eigentümer des Grundstücks freie Hand für dessen (Teil-)Abriss und den Bau eines Bürogebäudes und eines Wohngebäudes (aufgrund eines 20 Jahre alten Bebauungsplans ohne Verpflichtung zu einem Anteil sozial gebundener Wohnungen) gegeben wird, befasst, und falls ja, wie beurteilt die Bundesregierung dies, und plant die Bundesregierung ihrerseits Aktivitäten oder Maßnahmen, um sich vor dem Hintergrund der sich aus der Charta zur Bewahrung historischer Stätten der IHRA von 2024 ergebenden Verpflichtung Deutschlands zum Erhalt der historischen Stätten, die mit den NS-Verbrechen in Verbindung stehen (vgl.: „Konzeption des Bundes für die Gedenkstätten zur Aufarbeitung der NS-Terrorherrschaft und der SED-Diktatur“, Bundestagsdrucksache 21/2910, S. 9, 4. Absatz 4), was bei der Neuen Reichskanzlei zweifellos der Fall ist, gegenüber dem Land Berlin und dem Grundstückseigentümer für Erhalt und Nutzung des Bunkers als Erinnerungsort einzusetzen, und falls ja, welche?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol vom 30. Juli 2026:
Die Bundesregierung hat sich mit dem genannten Sachverhalt nicht befasst. Denkmalschutz und Bauplanungsrecht liegen in der Zuständigkeit des Landes Berlin. Berichtigung Die Bundesregierung hat die Antwort auf die Schriftliche Frage 20 des Abgeordneten Martin Hess (AfD) auf Bundestagsdrucksache 21/21/2876 Welche Förderungen durch Bundesmittel erhielt die „Buchhandlung im Schanzenviertel“ (www.schanzenbuch.co/) bisher jährlich (bitte die Förderhöhe nach Jahren aufschlüsseln), und ist der Bundesregierung bekannt, dass diese Buchhandlung mit hoher Wahrscheinlichkeit enge Verbindungen zur linksextremistischen Szene und Gruppierungen wie GROW und der Roten Flora unterhält bzw. diese unterstützt (Buchhandlung als angegebene Kontaktadresse der linksextremen Gruppe GROW, siehe https://grow.noblogs.or g/kontakt/, die als postautonome, linksextreme Gruppe vom Hamburger Verfassungsschutz eingestuft wird – vgl. Verfassungsschutzbericht der Stadt Hamburg 2024, S. 76 f., www.hamburg.de/resourc e/blob/1072528/0eedd8484904b29b7ac1021a18a551f3/vsb-2024-dat a.pdf; zur Unterstützung der Roten Flora siehe https://florabaut.no blogs.org/unterstuetzerinnen/, für Logistikunterstützung in Form von Flyern und Plakaten für Demonstrationen wie zum 1. Mai 2020, siehe https://1mainazifrei.noblogs.org/)? nachträglich korrigiert: Die „Buchhandlung im Schanzenviertel“ erhielt in der vergangenen Legislatur aus NEUSTART Kultur, dem Hilfsprogramm des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) zur Eindämmung der Pandemiefolgen, im Jahr 2021 eine Förderung in Höhe von 7.500 Euro und im Jahr 2022 eine Förderung in Höhe von 25.000 Euro. In den Jahren 2016, 2017 und 2021 wurde die Buchhandlung mit dem Deutschen Buchhandlungspreis (BKM) ausgezeichnet, dotiert mit einem Preisgeld in Höhe von je 7.000 Euro. Über die Auswahl der Preisträger entscheidet eine unabhängige Jury. Dem Bundesamt für Verfassungsschutz sind die fragegegenständlichen Bezüge zur linksextremistischen Szene bekannt. Berlin, den 31. Juli 2026 Anlage zur Antwort auf die Schriftliche Frage Nr. 5/0489 von MdB Adam Balten der Fraktion der AfD Ressort Förderprogramm Laufzeit Gesamtfördervolumen (in Mio Euro) BMFTR Richtlinie zur Förderung der strategischen Vernetzung der Spitzenforschung und Talentförderung von führenden Robotik- Standorten „Robotics Institute Germany (RIG)“ (BAnz AT 23.11.2023 B2) 11/2023 – noch offen 20,177 BMFTR Richtlinie zur Förderung eines Konzeptwettbewerbs „Innovationslabore für KI-basierte Robotik (Robo-Hubs)“ (BAnz AT 11.06.2026 B2) 06/2026 – noch offen 53,5 BMFTR Richtlinie zur Förderung von Forschungsprojekten zum Thema „Digital GreenTech – Umwelttechnik trifft Robotik“ (BAnz AT 07.08.2024 B3) 11/2025 – 10/2028 15,84 BMFTR Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Robots4CleanTech – Intelligente Robotik für die Umwelttechnik“ (BAnz AT 25.06.2026 B2) 05/2027 – noch offen 15 BMFTR Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Natürlichsprachliche Integration von Robotik in Gesundheitseinrichtungen (NLP.bot)“ (BAnz AT 16.08.2024 B5) 10/2025 – offen 15,465 BMFTR Richtlinie zur Förderung von Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet „Roboter für Assistenzfunktionen: Interaktion in der Praxis (RA3)“ (BAnz AT 27.01.2020 B4) 08/2021 – offen 15,243 BMFTR Richtlinie zur Förderung von Projekten im Programm „KMU-innovativ: Zukunft der Wertschöpfung“ (BAnz AT 26.07.2023 B3) 06/2023 – noch offen 10,373 (nur Anteil Robotikfokus) BMFTR Fördermaßnahme 6G-Transfer-Hubs 01/2026 – 12/2029 20 (nur Anteil Robotikfokus) BMFTR 6G-Industrieprojekte zur Erforschung von ganzheitlichen Systemen und Teiltechnologien für den Mobilfunk der 6. Generation (BAnz AT 13.09.2021 B4) 10/2022 – 10/2026 14,70 (nur Anteil Robotikfokus) BMFTR 6G-Forschungs-Hubs; Plattform für zukünftige Kommunikationstechnologien und 6G (BAnz AT 13.09.2021 B4) 08/2021 – 05/2026 37,15 (nur Anteil Robotikfokus) BMFTR Richtlinie zur Förderung von Start-ups im Bereich der Kommunikationssysteme – StartUpConnect im Rahmen des Forschungsprogramms Kommunikationssysteme „Souverän. Digital. Vernetzt.“ (BAnz AT 06.10.2023 B3) 09/2023 – noch offen 1,33 (nur Anteil Robotikfokus) BMFTR Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „6G in die Anwendung bringen – Nachhaltige, resiliente und intelligente Vernetzung für Gesellschaft und Wirtschaft“ im Rahmen des Forschungsprogramms Kommunikationssysteme „Souverän. Digital. Vernetzt.“ (BAnz AT 21.08.2024 B4) 09/2024 – noch offen 0,72 (nur Anteil Robotikfokus) Anlage zur Antwort auf die Schriftliche Frage Nr. 5/0489 von MdB Adam Balten der Fraktion der AfD BMFTR Richtlinie zur Förderung von Vorhaben der strategischen Projektförderung mit der Republik Korea unter der Beteiligung von Wirtschaft und Wissenschaft (2 + 2-Projekte) zu den Themen „Halbleiter und Assistenzrobotik“ (BAnz AT 25.07.2024 B4) 10/2025 – 09/2028 0,82 BMFTR Richtlinie zur Förderung von internationalen Verbundvorhaben in Wissenschaft und Forschung zum Thema „Digitale Transformationen und Robotik in einer nachhaltigen Landwirtschaft zwischen Europa und Japan“ im Rahmen der European Interest Group CONCERT-Japan (BAnz AT 14.05.2024 B4) 08/2025 – 07/2028 0,74 BMLEH Programm zur Innovationsförderung: Bekanntmachung über die Förderung von Innovationen für zukunftsweisende Produktionssysteme vom 29. September 2023 (BAnz AT 27.10.2023 B2) 10/2025 – 03/2029 10,3 BMLEH Programm zur Innovationsförderung: Bekanntmachung zur Förderung von Innovationen für gesunde Kulturpflanzen und nachhaltige Verfahren des Pflanzenschutzes vom 29. Oktober 2021 (BAnz AT 19.11.2021 B2) 03/2024 – 10/2028 15,3 BMLEH Programm zur Innovationsförderung: Bekanntmachung über die Förderung von Forschungsvorhaben zur Anpassung der Pflanzenproduktion an die Folgen des Klimawandels vom 18. Februar 2022 (BAnz AT 14.03.2022 B3) 10/2023 – 11/2026 3,5 BMLEH Programm zur Innovationsförderung: Bekanntmachung über die Förderung von Innovationen zur Minderung von Emissionen aus freigelüfteten Ställen und Ausläufen vom 14. September 2021 (BAnz AT 07.10.2021 B2) 10/2021 – 12/2027 2,8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333
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