Sicherung und Pflege deutschen Kulturguts im Ausland
Text
Sicherung und Pflege deutschen Kulturguts im Ausland
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/739
21. Wahlperiode 02.07.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Götz Frömming, Martin Erwin Renner, Ronald Gläser,
Matthias Helferich, Nicole Hess, Sven Wendorf, Dr. Alexander Gauland, Tobias
Teich, Uwe Schulz, Dr. Rainer Rothfuß, Gerold Otten, Jan Wenzel Schmidt,
Heinrich Koch, Stefan Keuter, Dr. Anna Rathert, Carolin Bachmann und der
Fraktion der AfD
Sicherung und Pflege deutschen Kulturguts im Ausland
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) hat in den
letzten 15 Jahren rund 550 Mio. Euro für den Denkmalschutz in der
Bundesrepublik Deutschland ausgegeben. Über Sonderprogramme wurden über 3 000
„national bedeutsame Kulturdenkmäler“ restauriert (kulturstaatsminister.de/den
kmal-und-kulturgutschutz/denkmalschutz/denkmalschutz-sonderprogramme).
Demgegenüber nehmen sich die Aufwendungen des BKM für die
Bestandspflege deutschen Kulturguts im Ausland bescheiden aus. Gerade einmal 1 Mio.
Euro sieht der Haushaltsposten „Hilfen zur Sicherung und Erhaltung deutschen
Kulturguts der historischen Siedlungsgebiete im östlichen Europa“ für das Jahr
2024 vor (Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Kapitel
0452, Haushaltstitel 687 72).
Die geringe Budgetierung verwundert die Fragesteller umso mehr, als dass die
Bundesregierung sich selbst darüber im Klaren ist, dass die deutsche Baukultur
in ihrem traditionellen Siedlungs- und Wirkungsgebiet „herausragende
Zeugnisse, teilweise von europäischem Rang“ erschaffen hat (a. a. O.). Angesichts
der gefühlsmäßigen Verbindungen von Millionen deutscher Heimatvertriebener
und ihrer Nachkommen in der Bundesrepublik Deutschland sowie zahlreicher
deutscher Volksangehöriger, die weiterhin in ihren angestammten Gebieten
leben, stellt sich den Fragestellern die Frage, ob die Bundesregierung
ausreichende Anstrengungen unternimmt, um das materielle Erbe der deutschen
Kultur im Ausland in seinem Bestand zu sichern.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung dem Erhalt deutscher Bau-
und Kulturdenkmale in den historischen und aktuellen Siedlungsgebieten
der Deutschen im östlichen wie westlichen Europa bei?
2. Welche konkreten politischen Anstrengungen hat die Bundesregierung
ggf. jenseits finanzieller Förderungen in den letzten zehn Jahren
unternommen, um nationale oder regionale Behörden in den historischen und
aktuellen Siedlungsgebieten der Deutschen im östlichen wie westlichen
Europa von der Bedeutung deutschen Kulturguts zu überzeugen und sie zu
stärkeren Schutzmaßnahmen zu veranlassen (bitte nach Land sortiert kurz
darstellen)?
3. Welchen rechtlichen Verpflichtungen zur Sicherung und Pflege deutschen
Kulturguts im Ausland unterliegt die Bundesregierung ggf. außer denen
des § 96 des Bundesvertriebenengesetzes im Rahmen der
Bundesgesetzgebung, von Staatsverträgen, Nachbarschafts-, Partnerschafts- oder
anderen bilateralen Verträgen sowie anderweitigen internationalen
Abmachungen oder EU-Regelungen (bitte mit Angabe der jeweiligen Gesetzesstellen
kurz darstellen)?
4. Welche „Hilfen zur Sicherung und Erhaltung deutschen Kulturguts der
historischen Siedlungsgebiete im östlichen Europa“ (Die Beauftragte der
Bundesregierung für Kultur und Medien, Kapitel 0452, Haushaltstitel
687 72) hat die Bundesregierung in den letzten zehn Jahren durchgeführt
(bitte nach Projekt, Staat und Region, Höhe der Förderung,
Förderzeitraum mitsamt einer kurzen Projektdarstellung aufschlüsseln)?
5. Wie hoch waren die jährlichen Haushaltsmittel für den genannten Titel in
diesem Zeitraum (vgl. Frage 4), und wie erklärt die Bundesregierung diese
Budgetentwicklung?
6. Hat die Bundesregierung in allen Fällen sicherstellen können, dass bei den
geförderten Kulturdenkmälern auch inhaltliche Informationen in Deutsch
angebracht werden (vgl. Bundestagsdrucksache 20/1240, S. 352), und
wenn nein, bei welchen Projekten wurde dies nicht vorgenommen?
7. Welche weiteren Projekte zur Substanzerhaltung beweglicher und
unbeweglicher deutscher Kultur- und Baudenkmäler im Ausland wurden in den
letzten zehn Jahren ggf. von der Bundesregierung gefördert (bitte nach
Staat und Region, Denkmal, Höhe der Förderung, Förderzeitraum und
verantwortlichem Bundesministerium mitsamt einer kurzen Darstellung
der Restaurierungsarbeiten aufschlüsseln)?
8. Gab es ggf. darunter (vgl. Frage 7) auch Projekte zur Rekonstruktion im
Sinne einer gänzlichen Neuschaffung von zerstörtem oder zerfallenem
deutschem Kulturgut (bitte die Antwort nach denselben Kriterien
aufschlüsseln)?
9. Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit mit den zuständigen örtlichen und
nationalen Denkmalpflegebehörden bei der Sicherung und Erhaltung
deutschen Kulturguts im Ausland, und wie ausgeprägt ist die
Kooperationsbereitschaft in den jeweiligen Ländern, und gab es besondere Diskussionen
oder Kontroversen mit den Behörden oder der Bevölkerung (bitte kurze
Einschätzung nach Staat sortiert)?
10. Wie verschafft die Bundesregierung sich einen Überblick über das
bewegliche und unbewegliche deutsche Kulturgut im Ausland und seinen
Erhaltungszustand, und unternimmt die Bundesregierung eigene
Anstrengungen nach dem Autopsieverfahren, oder verlässt man sich in erster Linie
auf Rückmeldungen und Warnrufe der ansässigen Deutschen oder lokaler
Akteure (vgl. Bundestagsdrucksache 20/8320, S. 37, Nummer 10)?
11. Wie sind die deutschen Botschaften in den betreffenden Ländern in den
Prozess der Identifikation restaurierungsbedürftigen deutschen Kulturguts
sowie seiner Sicherung und Erhaltung eingebunden, und gehen von ihnen
aktive Impulse aus, oder verlässt man sich in erster Linie auf den
Initiativgeist der ansässigen Deutschen oder lokaler Akteure (vgl. ebd.)?
12. Führt die Bundesregierung ein Verzeichnis des beweglichen und
unbeweglichen deutschen Kulturguts im Ausland vergleichbar der „Datenbank
geschützter Kulturgüter“ in der Bundesrepublik Deutschland (www.kultur
gutschutz-deutschland.de/DE/3_Datenbank/Datenbanksuche/datenbanksu
che_node.html), wenn ja, welches, und wenn nein, warum existiert keine
derartige Datenbank angesichts des für das Inland lange erkannten
Nutzens, und existieren Pläne, eine derartige Inventur zukünftig
vorzunehmen?
13. Besitzt die Bundesregierung Erkenntnisse über unbewegliche deutsche
Kulturdenkmäler im Ausland, die in den letzten zehn Jahren von den
zuständigen ausländischen Behörden abgerissen wurden oder in Zukunft
abgerissen werden sollen, und wenn ja, welche (bitte ggf. nach Land,
Denkmal, Name und Standort aufschlüsseln)?
14. Besitzt die Bundesregierung Erkenntnisse über bewegliches oder
unbewegliches deutsches Kulturgut im Ausland, das in den letzten zehn Jahren
durch Kriegshandlungen beschädigt oder vernichtet wurde, und wenn ja,
welche (bitte ggf. nach Land, Namen und Standort aufschlüsseln)?
15. Gibt es Länder in Europa, in denen sich deutsches Kulturgut befindet, in
denen die Bundesregierung seit der Wiedervereinigung und dem Fall des
Eisernen Vorhangs überhaupt keine Sicherungsmaßnahmen gefördert hat,
und wenn ja, welche?
16. Welche Maßnahmen zur „Förderung des kulturellen Austausches mit
Bezug auf die Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa“
(Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Kapitel
0452, Haushaltstitel 686 71) hat die Bundesregierung in den letzten zehn
Jahren durchgeführt (bitte nach Projekt, Staat und Region, Höhe der
Förderung, Förderzeitraum mitsamt einer kurzen Projektdarstellung
aufschlüsseln)?
17. Wie hoch waren die jährlichen Haushaltsmittel für den genannten Titel
(vgl. Frage 16) in diesem Zeitraum, und wie erklärt die Bundesregierung
diese Budgetentwicklung?
18. Welche Fördergrundsätze gelten für bewegliches und unbewegliches
deutsche Kulturgut im Ausland?
a) Bezieht die Bundesregierung ansässige deutsche Handwerksbetriebe
(oder solche aus der Bundesrepublik Deutschland) in besonderem
Maße in die Bestandssicherung ein?
b) Knüpft die Bundesregierung die Mittelvergabe auch an die Einhaltung
sachfremder Kriterien wie „Diversität, Inklusion und Teilhabe“, wie es
die ehemalige Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und
Medien im inländischen Denkmalschutz-Sonderprogramm getan hat (vgl.
https://kulturstaatsminister.de/denkmal-und-kulturgutschutz/denkmals
chutz/denkmalschutz-sonderprogramme Sonstige
Zuwendungsbestimmungen unter 6.3)?
Berlin, den 30. Juni 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
Relationen
- asked ← Alexander Gauland (Kleine Anfrage)
- asked ← Anna Rathert (Kleine Anfrage)
- asked ← Carolin Bachmann (Kleine Anfrage)
- asked ← Gerold Otten (Kleine Anfrage)
- asked ← Götz Frömming (Kleine Anfrage)
- asked ← Heinrich Koch (Kleine Anfrage)
- asked ← Jan Wenzel Schmidt (Kleine Anfrage)
- asked ← Martin Erwin Renner (Kleine Anfrage)
- asked ← Matthias Helferich (Kleine Anfrage)
- asked ← Nicole Hess (Kleine Anfrage)
- asked ← Rainer Rothfuß (Kleine Anfrage)
- asked ← Ronald Gläser (Kleine Anfrage)
- asked ← Stefan Keuter (Kleine Anfrage)
- asked ← Sven Wendorf (Kleine Anfrage)
- asked ← Tobias Teich (Kleine Anfrage)
- asked ← Uwe Schulz (Kleine Anfrage)
- authored ← Fraktion der AfD
- authored ← Götz Frömming
- authored ← Martin Erwin Renner
- part_of_vorgang → Sicherung und Pflege deutschen Kulturguts im Ausland (Kleine Anfrage)