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Schriftliche Frage 115 von Ulrike Schielke- Ziesing (AfD): Wie hoch waren im Jahr 2024 bzw. im Jahr 2025 (letzter Stand) die Ausgaben für Leistungen in besonderen Fällen gemäß § 2 des Asylbewerberlei…

dip / schriftliche_frage 05.12.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 1. Dezember 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

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Schriftliche Frage 115 von Ulrike Schielke- Ziesing (AfD): Wie hoch waren im Jahr 2024 bzw. im Jahr 2025 (letzter Stand) die Ausgaben für Leistungen in besonderen Fällen gemäß § 2 des Asylbewerberlei… Frage 115 (Ulrike Schielke- Ziesing, AfD): Wie hoch waren im Jahr 2024 bzw. im Jahr 2025 (letzter Stand) die Ausgaben für Leistungen in besonderen Fällen gemäß § 2 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) bzw. für Grundleistungen gemäß § 3 AsylbLG an in Mecklenburg- Vorpommern wohnhafte ausreisepflichtige Leistungsempfänger? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 1. Dezember 2025: Das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) wird von Ländern und Kommunen in eigener Verantwortung ausgeführt. Die amtliche Statistik zum AsylbLG erfasst Ausgaben nicht differenziert nach dem Aufenthalts- oder Schutzstatus der Leistungsbeziehenden, insoweit liegen der Bundesregierung keine Informationen zur Beantwortung Ihrer Frage vor.

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