Schriftliche Frage 115 von Ulrike Schielke- Ziesing (AfD): Wie hoch waren im Jahr 2024 bzw. im Jahr 2025 (letzter Stand) die Ausgaben für Leistungen in besonderen Fällen gemäß § 2 des Asylbewerberlei…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 1. Dezember 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
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Schriftliche Frage 115 von Ulrike Schielke- Ziesing (AfD): Wie hoch waren im Jahr 2024 bzw. im Jahr 2025 (letzter Stand) die Ausgaben für Leistungen in besonderen Fällen gemäß § 2 des Asylbewerberlei…
Frage 115 (Ulrike Schielke- Ziesing, AfD):
Wie hoch waren im Jahr 2024 bzw. im Jahr 2025 (letzter Stand) die Ausgaben für Leistungen in besonderen Fällen gemäß § 2 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) bzw. für Grundleistungen gemäß § 3 AsylbLG an in Mecklenburg- Vorpommern wohnhafte ausreisepflichtige Leistungsempfänger?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 1. Dezember 2025:
Das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) wird von Ländern und Kommunen in eigener Verantwortung ausgeführt. Die amtliche Statistik zum AsylbLG erfasst Ausgaben nicht differenziert nach dem Aufenthalts- oder Schutzstatus der Leistungsbeziehenden, insoweit liegen der Bundesregierung keine Informationen zur Beantwortung Ihrer Frage vor.
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