Frage von Rainer Galla (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/4849)
Teil von Protokoll der 67. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Rainer Galla (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/4849)
Wie hoch war die Zahl der Bezieher von steuerfinanzierter Grundsicherung (im umfassenden Sinne, unabhängig von der konkreten Rechtsgrundlage wie beispielsweise dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch [SGB II], dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch [SGB XII] oder dem Asylbewerberleistungsgesetz [AsylbLG]) mit Ausnahme der Bezieher von Leistungen im Rahmen der Kriegsopferfürsorge jeweils in den Jahren 2015, 2020 sowie 2025 (bitte für jedes angefragte Jahr angeben: a] die Zahl der Leistungsbezieher, b] die Zahl der Leistungsbezieher ohne deutsche Staatsbürgerschaft, c] die Zahl der nicht erwerbsfähigen Leistungsbezieher mit einem Alter von unter 15 Jahren sowie d] die Zahl der nicht erwerbsfähigen Leistungsbezieher mit einem Alter von unter 15 Jahren ohne deutsche Staatsbürgerschaft), und wie hoch waren jeweils in den Jahren 2015, 2020 sowie 2025 die entsprechenden Ausgaben des Bundes (bitte für jedes angefragte Jahr angeben: a) die Gesamtausgaben, b) die Ausgaben für Leistungsbezieher ohne deutsche Staatsbürgerschaft, c) die Ausgaben für nicht erwerbsfähige Leistungsbezieher mit einem Alter von unter 15 Jahren sowie d) die Ausgaben für nicht erwerbsfähige Leistungsbezieher mit einem Alter von unter 15 Jahren ohne deutsche Staatsbürgerschaft)?
Antwort der Parl. Staatssekretärin Kerstin Griese:
Für die Rechtsgrundlage des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) kann die Zahl der Leistungsbeziehenden folgender Tabelle entnommen werden. Da die Zahlen der amtlichen Statistik zum Dezember 2025 noch nicht vorliegen, werden Angaben für das Jahr 2024 gemacht.
Tabelle: Leistungsbeziehende nach AsylbLG, am Ende des Jahres
Jahr
a)
b)
c)*
d)*
Quelle: Statistisches Bundesamt
* Im Jahr 2020 bezieht sich die Zahl der Leistungsbeziehenden auf Personen bis unter 14 Jahre, da die Zahl der Personen bis unter 15 Jahre nicht verfügbar ist.
2015
974 551
974 551
246 449
246 449
2020
381 985
381 985
105 730
105 730
2024
460 970
460 970
117 770
117 770
Die Ausgaben des Bundes liegen für diesen Rechtskreis bei 0 Euro in allen Jahren, da die entsprechenden Ausgaben von den Ländern/Kommunen getragen werden.
Für die Rechtsgrundlage der Hilfe zum Lebensunterhalt (Drittes Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII)) kann die Zahl der Leistungsbeziehenden folgender Tabelle entnommen werden. Da die Zahlen der amtlichen Statistik zum Dezember 2025 noch nicht vorliegen, werden Angaben für das Jahr 2024 gemacht.
Leistungsbeziehende von Hilfe zum Lebensunterhalt, am Ende des Jahres
Jahr
a)
b)
c)
d)
Quelle: Statistisches Bundesamt
2015
137 145
26 643
20 219
2 224
2020
119 860
25 685
17 720
3 400
2024
125 870
51 965
18 015
6 425
Die Ausgaben des Bundes liegen für diesen Rechtskreis bei 0 Euro in allen Jahren, da die entsprechenden Ausgaben von den Ländern/Kommunen getragen werden.
Für die Rechtsgrundlage der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Viertes Kapitel SGB XII) kann die Zahl der Leistungsbeziehenden folgender Tabelle entnommen werden. Da die Zahlen der amtlichen Statistik zum Dezember 2025 noch nicht vorliegen, werden Angaben für das Jahr 2024 gemacht.
Tabelle: Leistungsbeziehende von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, am Ende des Jahres
Jahr
a)
b)
c)
d)
Quelle: Statistisches Bundesamt
2015
1 038 008
170 977
0
0
2020
1 098 625
211 320
0
0
2024
1 261 005
327 900
0
0
Die Nettoausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung werden ab dem Jahr 2014 zu 100 Prozent durch den Bund getragen und betrugen im Jahr 2015 5 925,78 Millionen Euro (Quelle: Statistisches Bundesamt), im Jahr 2020 7 560,66 Millionen Euro und im Jahr 2024 11 432,13 Millionen Euro (Quelle: Jahresauswertungen auf Basis der Erstattungszahlungen des Bundes an die Bundesländer nach § 46a SGB XII; Datenstand: 29. April 2025). Die Ausgaben werden nicht differenziert nach Staatsbürgerschaft oder Alter der Leistungsbeziehenden erhoben.
Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit zu Leistungsberechtigten nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) liegen bis November 2025 vor und können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.
Tabelle: Leistungsberechtigte (LB) im SGB II nach Staatsangehörigkeit und Alter, Jahresdurchschnittswerte 2015, 2020 und Durchschnitt Januar bis November 2025
Staatsangehörigkeit/Alter
2015
2020
2025 (Jan. bis Nov.)
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
insgesamt
6 000 050
5 485 738
5 395 662
dar. Ausländer
1 415 879
2 047 965
2 538 699
dar. unter 15 Jahre
1 573 053
1 532 990
1 440 184
dar. Ausländer
285 136
572 736
683 253
Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit zu Zahlungsansprüchen von Leistungsberechtigten können der folgenden Tabelle entnommen werden. Die Werte enthalten auch Zahlungsansprüche für Kosten der Unterkunft, die von den Kommunen getragen und nur teilweise über die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft vom Bund erstattet werden.
Tabelle: Zahlungsansprüche von Leistungsberechtigten (LB) im SGB II nach Staatsangehörigkeit und Alter in Euro, Jahressummen 2015, 2020 und Summe Januar bis November 2025
Staatsangehörigkeit/Alter
2015
2020
2025 (Jan. bis Nov.)
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
insgesamt
34 864 980 878
35 479 721 364
42 818 894 417
dar. Ausländer
8 250 063 994
13 168 946 949
19 984 417 652
dar. unter 15 Jahre
2 873 455 004
3 215 584 285
3 912 822 390
dar. Ausländer
623 812 466
1 505 861 162
2 180 628 096
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