Kosten der Migration in den Jahren 2022 bis 2025
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Kosten der Migration in den Jahren 2022 bis 2025
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/359
21. Wahlperiode 04.06.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten René Springer, Ulrike Schielke-Ziesing, Robert Teske, Martin
Hess, Dr. Christian Wirth, Gerrit Huy, Hannes Gnauck und der Fraktion der AfD
Kosten der Migration in den Jahren von 2022 bis 2025
Anfang des Jahres 2024 veröffentlichte die Stiftung Marktwirtschaft eine
Studie des Ökonomen Prof. Dr. Bernd Raffelhüschen zur fiskalischen Bilanz der
Zuwanderung nach Deutschland, die zu dem Ergebnis kommt, dass „[d]ie
Zuwanderung nach Deutschland […] unter den gegenwärtigen Bedingungen eine
finanzielle Belastung“ darstellt (www.stiftung-marktwirtschaft.de/wp-content/u
ploads/2024/08/Argument_173_Ehrbarer_Staat_2024_WEB_neu.pdf). Obwohl
die Altersstruktur der Migranten eine potenzielle demografische
Verjüngungsdividende berge, führe dies in keinem der betrachteten Szenarien zu einer
positiven fiskalischen Bilanz der Migration. Der Barwert der fiskalischen Bilanz
betrage 149,7 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP; ebd.). Mit anderen
Worten: Nach Raffelhüschen entsteht durch die Zuwanderung eine
gesamtwirtschaftliche sog. Nachhaltigkeitslücke von 5,8 Bill. Euro (www.bild.de/politik/i
nland/politik-inland/brisante-migrationsstudie-so-viel-kostet-uns-die-zuwander
ung-86695788.bild.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie hoch sind nach Einschätzung der Bundesregierung die
Gesamtausgaben, die von der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren von 2022
bis 2025 im Kontext Flucht, Asyl und Migration jeweils aufgewendet
wurden (bitte nach Jahren getrennt ausweisen)?
2. Wie hoch war in den Jahren von 2022 bis 2025 jeweils die Zahl der
hierzulande aufhältigen Ausländer laut Ausländerzentralregister (bitte
getrennt nach: insgesamt, EU-Bürger, Drittstaatsangehörige sowie Alter:
0 bis 15 Jahre, 15 bis 64 Jahre, 65 Jahre und älter ausweisen)?
3. Wie hoch war in den Jahren von 2022 bis 2025 jeweils die Zahl der
hierzulande aufhältigen Ausländer aus den Top-8 Asylherkunftsländern
(Afghanistan, Pakistan, Irak, Iran, Nigeria, Eritrea, Somalia sowie Syrien)
laut Ausländerzentralregister (bitte getrennt nach: insgesamt sowie Alter:
0 bis 15 Jahre, 15 bis 64 Jahre, 65 Jahre und älter ausweisen)?
4. Wie hoch war in den Jahren von 2022 bis 2025 jeweils die Zahl der
hierzulande aufhältigen Ausländer aus der Ukraine laut
Ausländerzentralregister (bitte getrennt ausweisen nach: insgesamt sowie Alter: 0 bis
15 Jahre, 15 bis 64 Jahre, 65 Jahre und älter)?
5. Wie hoch war in den Jahren 2022, 2023, 2024 und wie hoch ist aktuell die
Zahl der hierzulande aufhältigen Ausländer laut Ausländerzentralregister
mit einem rechts- und bestandskräftig ablehnend abgeschlossenen
Asylverfahren (bitte getrennt nach: insgesamt, Drittstaatsangehörigen, Top-8-
Asylherkunftsländern sowie Ukraine ausweisen)?
6. Wie hoch waren in den Jahren 2022, 2023, 2024 und wie hoch ist aktuell
die Anzahl sowie der Anteil der hierzulande aufhältigen Ausländer, die
zwischen 15 und 64 Jahre alt sind und über eine Arbeitserlaubnis verfügen
(bitte getrennt nach: insgesamt, Drittstaatsangehörigen, Top-8-
Asylherkunftsländern sowie Ukraine ausweisen)?
7. Wie hoch waren in den Jahren 2022, 2023, 2024 und wie hoch ist aktuell
die Anzahl sowie der Anteil der hierzulande aufhältigen Ausländer, die
zwischen 15 und 64 Jahre alt sind und über keine Arbeitserlaubnis
verfügen (bitte getrennt nach: insgesamt, Drittstaatsangehörigen, Top-8-
Asylherkunftsländern sowie Ukraine ausweisen)?
8. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von
2020 bis 2024 die Wanderungen zwischen Deutschland und dem Ausland
auf Grundlage der Daten des Statistischen Bundesamtes jeweils entwickelt
(bitte getrennt nach: insgesamt, Deutschen, Ausländern, EU-Bürgern,
Drittstaatsangehörigen, Top-8-Asylherkunftsländern sowie Ukraine und
hierzu jeweils angeben: Zugezogene, Fortgezogene, Wanderungssaldo,
ausweisen)?
9. Welches Volumen hatte nach Kenntnis der Bundesregierung der EU-
Asyl-, (EU = Europäische Union) Migrations- und Integrationsfonds
(AMIF) in den Jahren von 2021 bis heute, und welches Volumen hat der
Bund in diesen Jahren abgerufen (bitte getrennt nach den jeweiligen
Jahren ausweisen)?
10. Welche Projekte wurden mit den Mitteln aus dem AMIF vom Bund in den
Jahren von 2021 bis heute konkret gefördert (bitte getrennt nach den
jeweiligen Jahren, differenziert nach dem jeweiligen Projekt und dem
jeweiligen Träger sowie nach der Fördersumme pro Jahr aufführen)?
11. Wie hoch war der deutsche Finanzierungsanteil am AMIF in den Jahren
von 2021 bis heute (bitte insgesamt und anteilig für jedes Jahr getrennt
angeben)?
12. Wie hoch waren in den Jahren von 2010 bis 2022 jeweils die
Gesamtausgaben des Bundes, die nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
geleistet wurden?
13. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von
2022 bis 2024 jeweils die Gesamtausgaben der Länder, die nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz geleistet wurden (bitte insgesamt sowie nach
Bundesländern für jedes Jahre getrennt ausweisen)?
14. Wie hoch waren in den Jahren von 2021 bis 2024 jeweils die
Gesamtausgaben für
a) Grundleistungen nach § 3 AsylbLG,
b) Hilfe zum Lebensunterhalt nach § 2 AsylbLG,
c) Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt für
Grundleistungsbezieher nach § 4 AsylbLG,
d) Arbeitsgelegenheiten nach § 5 AsylbLG sowie
e) Sonstige Leistungen nach § 6 AsylbLG?
15. Wie hoch waren in den Jahren von 2021 bis 2024 jeweils die
Gesamtausgaben für
a) Grundleistungen nach § 3 AsylbLG,
b) Hilfe zum Lebensunterhalt nach § 2 AsylbLG,
c) Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt für
Grundleistungsbezieher nach § 4 AsylbLG,
d) Arbeitsgelegenheiten nach § 5 AsylbLG sowie
e) Sonstige Leistungen nach § 6 AsylbLG,
die an Personen mit einer Staatsangehörigkeit aus den Top-8-
Asylherkunftsländern ausgezahlt wurden?
16. Wie hoch waren in den Jahren von 2022 bis 2024 jeweils die Ausgaben
für
a) Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II),
b) Leistungen nach dem Fünften bis Neunten Kapitel des Zwölften
Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII),
c) Leistungen für Bildung und Teilhabe nach § 28 SGB II,
d) Erstausstattung Wohnung nach § 24 Absatz 3 Nummer 1 SGB II,
e) Kindergeld und Kinderbonus,
f) Kinderzuschuss sowie
g) Wohngeld,
die an Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit gezahlt wurden?
17. Wie hoch waren in den Jahren von 2022 bis 2024 jeweils die Ausgaben
für
a) Leistungen nach dem SGB II,
b) Leistungen nach dem Fünften bis Neunten Kapitel SGB XII,
c) Leistungen für Bildung und Teilhabe nach § 28 SGB II,
d) Erstausstattung Wohnung nach § 24 Absatz 3 Nummer 1 SGB II sowie
e) Kindergeld und Kinderbonus,
f) Kinderzuschuss sowie
g) Wohngeld,
die an Personen mit einer Staatsangehörigkeit aus den Top-8
Asylherkunftsländern gezahlt wurden?
18. Wie hoch waren in den Jahren von 2019 bis 2020 jeweils die Ausgaben
für die berufsbezogene Sprachförderung für Menschen mit
Migrationshintergrund im ESF-BAMF-Programm (ESF = Europäischer Sozialfonds,
BAMF = Bundesamt für Migration und Flüchtlinge; bitte insgesamt sowie
nach Mitteln des Europäischen Sozialfonds sowie Mitteln des Bundes
getrennt ausweisen)?
19. Wie hoch waren in den Jahren von 2022 bis heute jeweils die Ausgaben
für die berufsbezogene Sprachförderung für Menschen mit
Migrationshintergrund im ESF-Plus-Programm (bitte insgesamt sowie nach Mitteln
des Europäischen Sozialfonds Plus sowie Mitteln des Bundes getrennt
ausweisen)?
20. Wie hoch waren in den Jahren von 2022 bis heute jeweils die Ausgaben
für die Förderung der sozioökonomischen Integration von
Drittstaatsangehörigen, einschließlich Migranten im ESF-Plus-Programm (bitte
insgesamt sowie nach Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus sowie Mitteln
des Bundes getrennt ausweisen)?
21. Wie hoch waren in den Jahren von 2022 bis heute jeweils die Ausgaben
für die berufsbezogene Deutschsprachförderung nach § 45a des
Aufenthaltsgesetzes (AufenthG; bitte insgesamt sowie jeweils getrennt nach
Jahren ausweisen)?
22. Wie hoch waren in den Jahren von 2022 bis heute jeweils die Ausgaben
für die Integrationskurse nach § 43 AufenthG (bitte insgesamt sowie
jeweils getrennt nach Jahren und differenziert nach: allgemeinen
Integrationskursen, Spezialkursen, Alphabetisierungskursen,
Zweitschriftlernkursen, Integrationskursen für Frauen bzw. Eltern, Jugendintegrationskursen,
Förderkursen, Intensivkursen, JVA-Kursen (JVA = Justizvollzugsanstalt)
sowie die darauf entfallenden indirekten Kosten wie erstattete
Fahrtkosten, Testgebühren, Kundenbetreuung etc. ausweisen)?
23. Wie hoch waren in den Jahren von 2022 bis heute die Ausgaben des
Bundes für die Jugendmigrationsdienste (JMD; bitte insgesamt sowie jeweils
getrennt nach Jahren ausweisen)?
24. Wie hoch waren in den Jahren von 2022 bis heute die Ausgaben des
Bundes für die Migrationssozialdienste (MSD; bitte insgesamt sowie jeweils
getrennt nach Jahren ausweisen)?
25. Wie hoch waren in den Jahren von 2022 bis heute die Ausgaben des
Bundes für die Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE; bitte
insgesamt sowie jeweils getrennt nach Jahren ausweisen)?
26. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010,
2015, 2020, 2022, 2023 und 2024 die Beteiligung des Bundes an den
Ausgaben für Asylbewerber im Rahmen der Unterbringung (bitte insgesamt
und getrennt nach: Erstunterkünften, Sammelunterkünften,
Sozialwohnungen, Wohnungen, Häusern ausweisen)?
27. Wie hoch waren in den Jahren von 2014 bis 2024 jeweils die Ausgaben im
Rahmen der Sonderinitiative „Fluchtursachen bekämpfen – Flüchtlinge
(re-)integrieren“ (SI Flucht; bitte insgesamt und für jedes Jahr einzeln
ausweisen)?
28. Welche Projekte wurden mit den Mitteln aus der SI Flucht vom Bund in
den Jahren von 2014 bis 2024 konkret gefördert (bitte getrennt nach den
jeweiligen Jahren, differenziert nach dem jeweiligen Projekt und dem
jeweiligen Träger sowie nach der Fördersumme pro Jahr aufführen)?
29. Wie hoch waren im Jahr 2024 bis heute jeweils die Ausgaben im Rahmen
der Sonderinitiative „Geflüchtete und Aufnahmeländer“ (SIGA; bitte
insgesamt und für jedes Jahr einzeln ausweisen)?
30. Welche Projekte wurden mit den Mitteln aus der SIGA vom Bund im Jahr
2024 bis heute konkret gefördert (bitte getrennt nach den jeweiligen
Jahren, differenziert nach dem jeweiligen Projekt und dem jeweiligen Träger
sowie nach der Fördersumme pro Jahr aufführen)?
31. Wie hoch waren in den Jahren von 2022 bis heute jeweils die Ausgaben
für die freiwilligen Rückkehr- und Reintegrationsprogramme (REAG/
GARP, StarthilfePlus, URA) und die Ausgaben der Förderung von
freiwilligen Ausreisen nach Syrien, Jemen, Libyen, Eritrea und Afghanistan (die
nicht über das REAG/GARP-Programm abgewickelt werden)
einschließlich darauf entfallender Personalkosten, Verwaltungskosten, Investitionen
sowie der Kosten für etwaige Mahn- und Klageverfahren bei
Rückforderungsansprüchen in Bezug auf wiedereingereiste Personen?
32. Wie hoch waren in den Jahren von 2022 bis heute jeweils die Ausgaben
des Bundes für die Entlastung von Ländern und Kommunen im Bereich
der Flüchtlings- und Integrationskosten?
33. Welche Mittel wurden seit dem Jahr 2022 bis heute aus der Rücklage
entnommen, die ursprünglich als „Rücklage zur Finanzierung von Aufgaben
im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung von
Asylbewerbern und Flüchtlingen“ (Haushaltskapitel 60 02 Titel 919 01) aufgesetzt
wurde?
34. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von
2021 bis 2024 die Kosten für medizinische Leistungen zugunsten von
ausländischen Leistungsberechtigten nach § 4 des
Asylbewerberleistungsgesetzes, nach § 6 Absatz 1 zweite Alternative AsylbLG und nach den §§ 47
bis 52 SGB XII (bitte insgesamt sowie nach Jahren getrennt ausweisen)?
35. Für wie viele Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft erfolgte nach
Kenntnis der Bundesregierung in der Zeit von 2022 bis heute eine
Kostenerstattung für medizinische Behandlungskosten an die jeweiligen
Kostenträger (bitte insgesamt sowie nach Jahren getrennt ausweisen)?
36. Beabsichtigt die Bundesregierung, eine flüchtlingsbezogene
Gesamtkostenrechnung zu erstellen, die neben den direkten Kosten wie sog.
Integrationsleistungen auch indirekte Kosten wie Infrastrukturausbau oder
erhöhte Ausgaben für die innere Sicherheit berücksichtigt, und wenn nein, wie
begründet die Bundesregierung das Ausbleiben der Analyse einer solchen
gesellschaftlich relevanten Kennzahl?
Berlin, den 2. Juni 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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