Schriftliche Frage 78 von Hans-Jürgen Goßner (AfD): Welche Arten von Leistungen werden Asylbewerbern auch jenseits von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) – Grundleistung…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 20. April 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
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Schriftliche Frage 78 von Hans-Jürgen Goßner (AfD): Welche Arten von Leistungen werden Asylbewerbern auch jenseits von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) – Grundleistung…
Frage 78 (Hans-Jürgen Goßner, AfD):
Welche Arten von Leistungen werden Asylbewerbern auch jenseits von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) – Grundleistungen, Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt sowie Sonstige Leistungen, wobei unter letzteren besondere Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts oder für Bedürfnisse von Kindern, zum Beispiel Ausstattung mit Schulbedarf und Eingliederungshilfe für behinderte Kinder, verstanden werden (https:// sozialplattform.de/inhalt/leistungen-nach-asylblg) – gewährt, wie beispielsweise Sozialtickets, von denen es einer Studie der Technischen Universität Hamburg zufolge Hunderte gibt und auf die Leistungsberechtigte nach AsylbLG Anspruch haben (https://tore.tuhh.de/dspace-cris-server/api/core/bi tstreams/fc727ffc-9d50-428f-aa95-5d5a2f5257b1/ content, S. 3, 6)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 23. April 2026:
Die Ausführung und Finanzierung des AsylbLG obliegt unter Beachtung der bundesgesetzlichen Vorgaben den Ländern und Kommunen in eigener Verantwortung. Die Bundesregierung hat keine Kenntnis, ob die Länder und Kommunen über die gesetzlichen Ansprüche hinaus weitere Vergünstigungen oder Angebote zur Verfügung stellen.
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