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Schriftliche Frage 106 von Zada Salihović (DIE LINKE): Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung eine Evaluation bezüglich der Umsetzung des Online- Zugangs zu Leistungen der Bundesagentur für Arbe…

dip / schriftliche_frage 14.11.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 10. November 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

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Schriftliche Frage 106 von Zada Salihović (DIE LINKE): Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung eine Evaluation bezüglich der Umsetzung des Online- Zugangs zu Leistungen der Bundesagentur für Arbe… Frage 106 (Zada Salihović, Die Linke): Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung eine Evaluation bezüglich der Umsetzung des Online- Zugangs zu Leistungen der Bundesagentur für Arbeit, insbesondere auch zur Beantragung von Arbeitslosengeld im Hinblick auf das gesetzliche Gebot aus § 7 des Onlinezugangsgesetzes zur Nutzerfreundlichkeit sowie zur einfachen und intuitiven Bedienbarkeit angeregt oder bereits durchgeführt, und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 10. November 2025: Die Bundesagentur für Arbeit berücksichtigt die Nutzerfreundlichkeit sowie die einfache und intuitive Bedienbarkeit bei der (Weiter-) Entwicklung ihrer Onlinezugänge und setzt dementsprechend § 7 des Onlinezugangsgesetzes um. Erkenntnisse aus empirischen Erhebungen fließen in die Konzeptionierung der Onlinezugänge ein. Dies umfasst u. a. die Testung der jeweiligen Funktionalitäten durch Nutzerinnen und Nutzer, die Auswertung von Bewertungen des Onlinezugangs durch Nutzerinnen und Nutzer, Webanalysen sowie Befragungen durch das Zentrum für Kunden- und Mitarbeiterbefragungen. Dieses Vorgehen wird auch bei der elektronischen Beantragung von Arbeitslosengeld angewendet. Dementsprechend wird die Antragsstrecke, die bereits vor Inkrafttreten des Onlinezugangsgesetzes umgesetzt wurde, regelmäßig auf Basis von Nutzerinnen- und Nutzerrückmeldungen optimiert. Dies spiegelt sich in der hohen Online-Nutzungsquote von derzeit über 75 Prozent wider. Diese Quote entspricht über 150.000 Bürgerinnen und Bürgern pro Monat, die Arbeitslosengeld online beantragen.

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