Schriftliche Frage 77 von Sören Pellmann (DIE LINKE): Wie lange beträgt die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Anträgen auf Arbeitslosengeld I, gemessen vom Zeitpunkt der Antragstellung bis…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 19. Mai 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
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Schriftliche Frage 77 von Sören Pellmann (DIE LINKE): Wie lange beträgt die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Anträgen auf Arbeitslosengeld I, gemessen vom Zeitpunkt der Antragstellung bis…
Frage 77 (Sören Pellmann, Die Linke):
Wie lange beträgt die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Anträgen auf Arbeitslosengeld I, gemessen vom Zeitpunkt der Antragstellung bis zur ersten Auszahlung, jeweils aufgeschlüsselt nach Bundesländern, und hat die Bundesregierung beziehungsweise die Bundesagentur für Arbeit seit Januar 2023 zur Verkürzung der Bearbeitungszeiten Maßnahmen ergriffen, und wenn ja, welche (bitte die jeweiligen Einführungszeitpunkte angeben)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 22. Mai 2025:
Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer vom vollständig eingereichten Antrag auf Arbeitslosengeld bis zur Bewilligung betrug nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit zuletzt im April 2025 rund acht Kalendertage. Eine Aufschlüsselung der Daten wie in der Frage formuliert, liegt der Bundesregierung nicht vor. Die Bundesagentur für Arbeit ist als selbstverwaltete Körperschaft des öffentlichen Rechts für die Durchführung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch zuständig. Sie führt laufend Maßnahmen zur Optimierung der Bearbeitungsdauer durch. Zu diesen gehören beispielsweise eine Aufstockung des Personals in den für das Arbeitslosengeld zuständigen Teams, eine kontinuierliche Analyse der Bearbeitungssituation, Prozessvereinfachungen und ein Arbeitslastausgleich zwischen Aufgabengebieten innerhalb der Operativen Services der Bundesagentur für Arbeit und bei Bedarf zwischen den Regionen. Zudem treibt die Bundesagentur für Arbeit die Nutzung der Digitalisierungs- und (Teil-) Automatisierungsmöglichkeiten voran, um die sich daraus ergebenden Möglichkeiten zu nutzen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist zu den Themen im regelmäßigen Austausch mit der Bundesagentur für Arbeit und unterstützt die Bundesagentur für Arbeit insbesondere durch entsprechende Gesetzgebung.
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