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Schriftliche Frage 127 von Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Auf welchen Gesamtbetrag haben sich die Kosten bei der Deutschen Bahn AG (DB AB) für Rechtsberatung, anwaltliche Hilfen und Gerichtsprozesse…

dip / schriftliche_frage 14.11.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 10. November 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr.

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Schriftliche Frage 127 von Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Auf welchen Gesamtbetrag haben sich die Kosten bei der Deutschen Bahn AG (DB AB) für Rechtsberatung, anwaltliche Hilfen und Gerichtsprozesse… Frage 127 (Matthias Gastel, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Auf welchen Gesamtbetrag haben sich die Kosten bei der Deutschen Bahn AG (DB AB) für Rechtsberatung, anwaltliche Hilfen und Gerichtsprozesse rund um die Finanzierung von Stuttgart 21 (Klage der DB AB gegen das Land Baden- Württemberg auf Mitfinanzierung der Mehrkosten) über die Jahre aufsummiert (siehe Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 117 auf Bundestagsdrucksache 20/14338), und auf welchen Betrag sind die Zinsen, die seitens der DB AB an die Landeshauptstadt Stuttgart für die Verzögerung der Bebaubarkeit des Gleisvorfeldes bisher bezahlt werden mussten, in Summe aufgelaufen (www.stuttgarter-zeitung.de/inhal t.stuttgart-21-stadt-erhaelt-zins-fuer-s-21-von-bah n.893babd9-4f69-41bf-9763-cff9a4414d0e.html)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange vom 13. November 2025: Nach Angaben der Deutschen Bahn AG (DB AB) sind für die sogenannte Sprechkausel-Klage wegen der Beteiligung der Projektpartner von „Stuttgart 21“ an den Mehrkosten, die über den im Finanzierungsvertrag geregelten Betrag von 4,5 Mrd. Euro hinaus gehen, bislang Rechtsberatungskosten in Höhe von 4,541 Mio. Euro angefallen. Unter Abwägung zwischen dem parlamentarischen Auskunftsanspruch einerseits und dem Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen unter Berücksichtigung möglicher nachteiliger Wirkungen für betroffene Dritte andererseits werden die erbetenen Angaben zu den Zinszahlungen als „VS-Vertraulich“ eingestuft und in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt.2

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