Schriftliche Frage 158 von Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Kosten sind für die Kampagne „Sondervermögen gut investiert“ der Deutschen Bahn AG (www.deutschebahn.com/de/konzern/bahnwelt/ba uen_b…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 3. August 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr.
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Schriftliche Frage 158 von Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Kosten sind für die Kampagne „Sondervermögen gut investiert“ der Deutschen Bahn AG (www.deutschebahn.com/de/konzern/bahnwelt/ba uen_b…
Frage 158 (Dr. Julia Verlinden, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Welche Kosten sind für die Kampagne „Sondervermögen gut investiert“ der Deutschen Bahn AG (www.deutschebahn.com/de/konzern/bahnwelt/ba uen_bahn/Sondervermoegen-gut-investiert--1394 9916) insgesamt entstanden (bitte mindestens die Kosten für Mediaschaltung, Produktion, Kreation und Agenturen und Digitale Werbung auflisten – sowie alle Kosten, die inhouse angefallen sind), und gab es im Vorfeld der Kampagne Abstimmungsprozesse mit dem Bundesministerium für Verkehr, und wenn ja, zu welchen Fragestellungen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange vom 31. Juli 2026:
Zur Kampagne „Sondervermögen gut investiert“ der Deutschen Bahn AG (DB AG) fand keine Abstimmung mit dem Bundesministerium für Verkehr statt, da es sich um allgemeine Öffentlichkeitsarbeit der DB AG handelt. Bei der Information zu den Kosten der Kampagne „Sondervermögen gut investiert“ der DB AG handelt es sich um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der DB AG. Die Offenlegung der Information kann wirtschaftliche und finanzielle Nachteile für die DB AG zur Folge haben und damit auch das fiskalische Interesse des Bundes beeinträchtigen. Bei einem Bekanntwerden des finanziellen Umfangs der Kampagne erhalten Wettbewerber und Agenturen Kenntnis über die finanzielle Leistungsfähigkeit und -bereitschaft der DB AG, die sie in Zukunft nutzen können, um bei künftigen Ausschreibungen von Kampagnen zu versuchen, unverhältnismäßige Budgets zu verhandeln. Gleichzeitig hat die DB AG keine Möglichkeit an vergleichbare Informationen über Wettbewerber zu gelangen. Unter Abwägung zwischen dem parlamentarischen Auskunftsanspruch einerseits und dem Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen unter Berücksichtigung möglicher nachteiliger Wirkungen für die DB AG andererseits werden die erbetenen Informationen als „VS- Vertraulich“ eingestuft und in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt.5 5 Das Bundesministerium für Verkehr hat einen Teil der Antwort als „VS-Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.
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