Schriftliche Frage 41 von Reinhard Mixl (AfD): Hat die Bundesrepublik Deutschland an die Regierung der Islamischen Republik Pakistan oder an deren Behörden bzw. Einrichtungen finanzielle…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 3. November 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 41 von Reinhard Mixl (AfD): Hat die Bundesrepublik Deutschland an die Regierung der Islamischen Republik Pakistan oder an deren Behörden bzw. Einrichtungen finanzielle…
Frage 41 (Reinhard Mixl, AfD):
Hat die Bundesrepublik Deutschland an die Regierung der Islamischen Republik Pakistan oder an deren Behörden bzw. Einrichtungen finanzielle Leistungen (z. B. für Unterkunft, Verpflegung, Unterbringung oder sonstige Betreuung) im Rahmen der vorübergehenden Aufnahme von afghanischen Schutzsuchenden aus dem Programm „Aufnahme besonders gefährdeter Menschen aus Afghanistan“ gezahlt oder wird sie daraus zahlen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 6. November 2025:
Die Bundesregierung hat keine finanziellen Leistungen beispielsweise für Unterkünfte, Verpflegung, Unterbringung und sonstige Betreuung im Rahmen der Aufnahmeverfahren aus Afghanistan an die Islamische Republik Pakistan oder an deren Behörden bzw. Einrichtungen gezahlt.
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