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Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 3. November 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung

dip / drucksache 07.11.2025 · WP 21 · 21/2665 · Schriftliche Fragen · Original ↗

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Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 3. November 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2665 21. Wahlperiode 07.11.2025 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 3. November 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung Verzeichnis der Fragenden Abgeordnete Nummer der Frage Alhamwi, Alaa, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 74, 75, 76 Amtsberg, Luise (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 48, 49, 50, 63 Arndt, Michael, Dr. (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Asar, Ayse (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 51, 98 Audretsch, Andreas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . 1, 77 Badum, Lisa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 78 Bär, Karl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 155 Bauer, Marcel (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 172 Beck, Katharina (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 2, 3 Becker, Desiree (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52, 64 Bessin, Birgit (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 109 Birghan, Christoph, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 Bleck, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79 Böttger, Janina (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 135, 136 Brandner, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 110 Brugger, Agnieszka (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Cezanne, Jörg (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 80, 81, 82 Dietz, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25, 166 Dillschneider, Jeanne (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . 26, 65, 102, 137 Düring, Deborah (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 53, 180 Abgeordnete Nummer der Frage Dzienus, Timon (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 116, 117, 118 Ebenberger, Tobias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Ebner, Harald (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . 156, 173 Eckert, Leon (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 27 Felser, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 174 Frömming, Götz, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 103 Galla, Rainer (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28, 157, 158 Gambir, Schahina (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Gastel, Matthias (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . 138, 139 Gennburg, Katalin (Die Linke) . . . . . . . . . 30, 185, 186 Gesenhues, Jan-Niclas, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 159 Görke, Christian (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83 Gohlke, Nicole (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84 Gottschalk, Kay (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31, 54, 167 Gürpinar, Ates (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 168 Gumnior, Lena, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 111, 112, 119 Gutting, Olav (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11, 12 Haise, Lars (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 140 Haug, Jochen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Höchst, Nicole (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85 Holm, Leif-Erik (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Huy, Gerrit (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 120, 121 Abgeordnete Nummer der Frage Ince, Cem (Die Linke) . . . . . . . . . . . 122, 123, 124, 160 Joswig, Julian (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . 86, 87, 161 Kappert-Gonther, Kirsten, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 33, 34 Kellner, Michael (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 88 Kever, Rocco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 181 Köhler, Achim (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35, 36, 125 Köktürk, Cansin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . 126, 127 Köstering, Jan (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 175 Komning, Enrico (AfD) . . . . . . . . . . . . 37, 89, 141, 142 Kopf, Chantal (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 13 Lenhard, Rebecca (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 134 Limburg, Helge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 38, 104 Loop, Denise (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . 39 Lübcke, Andrea, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 162 Maack, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 113, 169 Matzerath, Markus (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 114 Mayer, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Mayer, Zoe, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 176 Mazzi, Tamara (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90 Michaelsen, Swantje Henrike (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 143, 144, 145 Mijatović, Boris (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 55, 56, 57 Mixl, Reinhard (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40, 41 Nanni, Sara (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 15, 58, 66, 67 Naujok, Edgar (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16, 68, 99 Neuhäuser, Charlotte Antonia (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59, 182 Özdemir, Cansu (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 91 Pantisano, Luigi (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . 105, 146 Abgeordnete Nummer der Frage Pellmann, Sören (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 Peterka, Tobias Matthias (AfD) . . . . . . . . 42, 106, 128 Polat, Filiz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 163 Przygodda, Kerstin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43, 115 Reichinnek, Heidi (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 129 Reisner, Lea (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18, 69, 70 Schäfer, Sebastian, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 Schattner, Bernd (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5, 71, 92 Scheirich, Raimond (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 Schießl, Carina (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 107 Schliesing, David (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . 6, 7, 93 Schmidt, Jan Wenzel (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . 183, 184 Schmidt, Julian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . 45, 46, 177, 178 Schmidt, Stefan (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 72, 147 Schneider, Julia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 108, 164, 165 Schröder, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100, 101 Schubert, Lisa (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Schulz, Uwe (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 94, 95 Schwerdtner, Ines (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 Seidler, Stefan (fraktionslos) . . . . . . . . . . . 47, 148, 149 Steffen, Till, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 150 Stein, Sandra (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 151 Teich, Tobias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73 Teske, Robert (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 8, 21, 130, 131 Uhlig, Katrin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . 96 Verlinden, Julia, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 152 Vogtschmidt, Donata (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 61 Vollath, Sarah (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . 132, 133 Wagner, Johannes (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 97 Wagner, Sascha (Die Linke) . . . . . . . . 9, 170, 171, 179 Wissler, Janine (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62 Zons, Ulrich von (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 153, 154 Drucksache 21/2665 – II – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Bundesregierung Seite Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes Audretsch, Andreas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Beck, Katharina (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 1, 2 Holm, Leif-Erik (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Schattner, Bernd (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Schliesing, David (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3, 4 Teske, Robert (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Wagner, Sascha (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen Ebenberger, Tobias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Gutting, Olav (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Kopf, Chantal (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Mayer, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Nanni, Sara (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 8 Naujok, Edgar (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Pellmann, Sören (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Reisner, Lea (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Schäfer, Sebastian, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Schubert, Lisa (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Teske, Robert (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern Arndt, Michael, Dr. (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Birghan, Christoph, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Brugger, Agnieszka (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Dietz, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Seite Dillschneider, Jeanne (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 Eckert, Leon (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 Galla, Rainer (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Gambir, Schahina (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 Gennburg, Katalin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Gottschalk, Kay (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Haug, Jochen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Kappert-Gonther, Kirsten, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Köhler, Achim (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22, 23 Komning, Enrico (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 Limburg, Helge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Loop, Denise (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Mixl, Reinhard (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Peterka, Tobias Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Przygodda, Kerstin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Scheirich, Raimond (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Schmidt, Julian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27, 28 Seidler, Stefan (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts Amtsberg, Luise (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 29, 30, 31 Asar, Ayse (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 32 Becker, Desiree (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Düring, Deborah (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Gottschalk, Kay (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Mijatović, Boris (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 34, 35, 36 Nanni, Sara (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . 36 Neuhäuser, Charlotte Antonia (Die Linke) . . . . . . . . 37 Schwerdtner, Ines (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 Vogtschmidt, Donata (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 37 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – III – Drucksache 21/2665 Seite Wissler, Janine (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung Amtsberg, Luise (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 Becker, Desiree (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 Dillschneider, Jeanne (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 Nanni, Sara (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 41, 42 Naujok, Edgar (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 Reisner, Lea (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 Schattner, Bernd (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 Schmidt, Stefan (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 Teich, Tobias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie Alhamwi, Alaa, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 46, 47, 48 Audretsch, Andreas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 Badum, Lisa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 49 Bleck, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 Cezanne, Jörg (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50, 51 Görke, Christian (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52 Gohlke, Nicole (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52 Höchst, Nicole (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54 Joswig, Julian (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 54, 55 Kellner, Michael (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56 Komning, Enrico (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57 Mazzi, Tamara (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58 Özdemir, Cansu (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59 Schattner, Bernd (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59 Schliesing, David (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 Seite Schulz, Uwe (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60, 61 Uhlig, Katrin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61 Wagner, Johannes (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt Asar, Ayse (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 62 Naujok, Edgar (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63 Schröder, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63, 64 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Dillschneider, Jeanne (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65 Frömming, Götz, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65 Limburg, Helge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66 Pantisano, Luigi (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67 Peterka, Tobias Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67 Schießl, Carina (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68 Schneider, Julia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Bessin, Birgit (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69 Brandner, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69 Gumnior, Lena, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 70, 71 Maack, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72 Matzerath, Markus (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72 Przygodda, Kerstin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73 Drucksache 21/2665 – IV – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Seite Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Dzienus, Timon (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 73, 74 Gumnior, Lena, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75 Huy, Gerrit (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76 Ince, Cem (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77, 78, 79 Köhler, Achim (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79 Köktürk, Cansin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80 Peterka, Tobias Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81 Reichinnek, Heidi (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82 Teske, Robert (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82 Vollath, Sarah (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83, 84 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung Lenhard, Rebecca (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr Böttger, Janina (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85 Dillschneider, Jeanne (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86 Gastel, Matthias (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 86, 87 Haise, Lars (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 87 Komning, Enrico (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 88 Michaelsen, Swantje Henrike (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 89, 90 Pantisano, Luigi (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90 Schmidt, Stefan (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 91 Seidler, Stefan (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . 92, 93 Steffen, Till, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 93 Seite Stein, Sandra (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 94 Verlinden, Julia, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 94 Zons, Ulrich von (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 95 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit Bär, Karl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . 96 Ebner, Harald (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 96 Galla, Rainer (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 97, 98 Gesenhues, Jan-Niclas, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 98 Ince, Cem (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 99 Joswig, Julian (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 100 Lübcke, Andrea, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 100 Polat, Filiz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 101 Schneider, Julia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . 101, 102 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit Dietz, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 103 Gottschalk, Kay (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 104 Gürpinar, Ates (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 104 Maack, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 105 Wagner, Sascha (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . 105, 106 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat Bauer, Marcel (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 106 Ebner, Harald (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 107 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – V – Drucksache 21/2665 Seite Felser, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 108 Köstering, Jan (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 108 Mayer, Zoe, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 109 Schmidt, Julian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 110 Wagner, Sascha (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 111 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Düring, Deborah (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 112 Seite Kever, Rocco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 112 Neuhäuser, Charlotte Antonia (Die Linke) . . . . . . . 113 Schmidt, Jan Wenzel (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . 113, 114 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Gennburg, Katalin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . 114, 115 Drucksache 21/2665 – VI – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes 1. Abgeordneter Andreas Audretsch (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche konkreten Maßnahmen versteht die Bundesregierung unter der Passage „Der Staatsminister Dr. Wolfram Weimer hat die Geschäftsführung der Weimer Media Group (…) verlassen“ in Bezugnahme auf ihre Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/1136, und wie bewertet sie die hälftige Teilhaberschaft durch den Staatsminister Dr. Wolfram Weimer an der Weimer Media Group im Hinblick auf die §§ 5 und 7 des Bundesministergesetzes? Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer vom 3. November 2025 Staatsminister Dr. Wolfram Weimer hat vor seinem ersten Amtstag als Staatsminister für Kultur und Medien die Geschäftsführung der Weimer Media Group GmbH niedergelegt und die Verlagsgruppe verlassen. Christiane Götz-Weimer ist seitdem alleinige Geschäftsführerin. Durch das Verlassen des Unternehmens hat Staatsminister Dr. Wolfram Weimer keinen Einfluss auf die operative Tätigkeit der Weimer Media Group GmbH. Er geht damit weder einem Gewerbe noch einem Beruf nach. Die 50-prozentige Anteilseignerschaft an der Weimer Media Group GmbH steht nicht in Konflikt zu § 5 Absatz 1 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bundesregierung (BMinG). 2. Abgeordnete Katharina Beck (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer Überprüfung der möglichen Tätigkeit des Bundesministers der Finanzen a. D. Christian Lindner überprüft, wie lange dieser bereits mit dem US- amerikanischen Beratungsunternehmen TENEO Kontakt hat und ob es ggf. bereits während seiner Zeit als Bundesminister Kontakt zu TENEO gab oder der Bundesminister a. D. den Vorstandsvorsitzenden der UniCredit Andrea Orcel zu Gesprächen getroffen oder explizit eingeladen hat, und wenn ja, welche Informationen liegen ihr über die letzten fünf Jahre vor? Antwort des Staatsministers Dr. Michael Meister vom 6. November 2025 Zu laufenden individuellen Karenzzeitverfahren nimmt die Bundesregierung grundsätzlich nicht Stellung. 3. Abgeordnete Katharina Beck (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Beabsichtigt die Bundesregierung bei der Überprüfung einer möglichen Tätigkeit des Bundesministers der Finanzen a. D. Christian Lindner für das US-amerikanische Beratungsunternehmen TENEO, einzelne Mandate des Unternehmens zu prüfen bzw. bei ihrer Entscheidung zu berücksichtigen, insbesondere die Tätigkeit von TENEO für die italienische Bank UniCredit, die aktuell versucht, eine Mehrheit an der Commerzbank AG zu erwerben, an der die Bundesregierung als zweitgrößter Einzelaktionär nach der UniCredit mit 12 Prozent der Anteile beteiligt ist? Antwort des Staatsministers Dr. Michael Meister vom 6. November 2025 Es wird auf die Antwort auf Frage 2 verwiesen. 4. Abgeordneter Leif-Erik Holm (AfD) Welcher Auftragswert wurde für die Vergabe der Rahmenverträge für Mediaplanung und -einkauf des Presse- und Informationsamts der Bundesregierung vorgesehen, die im April 2025 ausgeschrieben wurden (bitte für beide Lose für die geplante Laufzeit der Rahmenverträge angeben), und welche Haushaltsmittel sind hierfür im Gesetzentwurf der Bundesregierung über das Haushaltsgesetz 2026 eingeplant? Antwort des Staatssekretärs Stefan Kornelius vom 6. November 2025 Der Rahmenvertrag (beide Lose) wird befristet für den Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2027 geschlossen. Er kann zweimal für jeweils ein Kalenderjahr verlängert werden, so dass das Vertragsverhältnis spätestens am 31. Dezember 2029 endet. Im Rahmenvertrag wird ein Höchstabnahmevolumen in Höhe von 600.000.000 Euro für Los 1 bzw. 100.000.000 Euro für Los 2 festgelegt. Beide Werte gelten für die gesamte Vertragslaufzeit inklusive Verlängerungsoptionen. Auf Grundlage der Erfahrungen der vergangenen Jahre sowie der vorausgegangenen Bedarfserhebungen wird für Planung und Einkauf ein jährliches Volumen von durchschnittlich ca. 100.000.000 Euro (Los 1) bzw. 15.000.000 Euro (Los 2) Bruttotarifpreis erwartet. Ein bestimmtes Volumen wird den Vertragspartnern nicht garantiert, da das zu erwartende Mediavolumen während der Vertragslaufzeit starken Schwankungen unterliegen kann. In welchem Umfang im Jahr 2026 Haushaltsmittel für Informationsmaßnahmen oder für andere Formen der Kommunikationsarbeit eingesetzt werden, wird nach Bedarf festgelegt. Insofern gibt es kein jährlich festes Budget für Anzeigenschaltungen. Die Bundesministerien informieren über ihre Politik in eigener Verantwortung. 5. Abgeordneter Bernd Schattner (AfD) Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, was zwischen dem Bundeskanzler Friedrich Merz, dem Bundeskabinett und den Richtern des Bundesverfassungsgerichtes beim Treffen am 9. Oktober 2025 besprochen worden ist, und wenn ja, zu welchen Themen wurde gesprochen und was waren die Ergebnisse, und wenn nein, wird über eine Transparenz bei diesen Gesprächen am Beispiel Großbritanniens nachgedacht, bei deren Gesprächen Protokolle geführt werden und auch veröffentlicht werden? Antwort des Staatsministers Dr. Michael Meister vom 7. November 2025 Bei dem Treffen wurden Impulsvorträge zu den Themen „Repräsentation und direkte Demokratie“ sowie „Offene Verfassung und veränderte Weltordnung“ gehalten, an die sich jeweils eine Aussprache zum Vortragsthema anschloss. Laufende Verfahren waren nicht Gegenstand der Gespräche. Konkrete Ergebnisse gab es nicht, vielmehr diente die Begegnung dem allgemeinen Gedankenaustausch zwischen den Mitgliedern der beiden Verfassungsorgane. 6. Abgeordneter David Schliesing (Die Linke) Wie groß schätzt die Bundesregierung den Investitionsbedarf für den Erhalt und die Sanierung der Gedenkstätten und Erinnerungsorte zur Aufarbeitung der NS-Terrorherrschaft und der SED- Diktatur bzw. für den Neubau von Gedenkorten zum deutschen Kolonialismus (vgl. www.bundes ta g.de/dokumente/textarchiv/2024/kw46-pa- kulturgedenkstaettenkonzeption-1026548) insgesamt (bitte für die jeweiligen Erinnerungsbereiche insgesamt aufführen), und welche Mittel plant die Bundesregierung, für den Erhalt und die Sanierung der Gedenkstätten in dieser Legislaturperiode auszugeben (bitte auch hier getrennt nach Erinnerungsbereichen für die kommenden Jahre aufführen)? Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer vom 7. November 2025 Die Bundesregierung fördert ausschließlich Gedenkstätten bzw. Bauprojekte von nationaler Bedeutung. Der Gesamtinvestitionsbedarf von Gedenkstätten und Erinnerungsorten zur Aufarbeitung der NS- Terrorherrschaft und der SED-Diktatur sowie zur Aufarbeitung des deutschen Kolonialismus in Deutschland kann auf Grund der Kürze der Zeit nicht seriös geschätzt werden. 7. Abgeordneter David Schliesing (Die Linke) Plant die Bundesregierung, Gedenkstätten und Erinnerungsorte als Teil der kritischen Infrastruktur in das Sondervermögen Infrastruktur aufzunehmen, und falls ja, in welcher Höhe sollen Geldmittel bereitgestellt werden, und falls nein, wie plant die Bundesregierung, den Erhalt und die Sanierung der Gedenkstätten und Erinnerungsorte zu finanzieren? Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer vom 7. November 2025 Das Haushaltsaufstellungsverfahren zum Bundeshaushalt 2026, zu dem auch das Sondervermögen Infrastruktur gehört, läuft aktuell, die Entscheidungen des Haushaltsgesetzgebers bleiben insofern abzuwarten. Zudem sind im Kulturetat Mittel im Gedenk- und Erinnerungsbereich für investive Maßnahmen vorgesehen. Auch bei der Projektförderung im Rahmen der Gedenkstättenkonzeption des Bundes können Investitionsprojekte beantragt werden. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat in den letzten Jahren eine Förderung mehrerer Vorhaben im Bereich der Gedenkstätten und Erinnerungskultur im parlamentarisch initiierten Förderverfahren KulturInvest politisch beschlossen. 8. Abgeordneter Robert Teske (AfD) Beabsichtigt die Bundesregierung eine Änderung bezüglich der möglichen Verwendung von Steuergeldern für eigene Friseur- und Visagistenkosten, vor dem Hintergrund, dass diese von öffentlich auftretenden Selbstständigen und Arbeitnehmern in der Regel steuerlich nicht absetzbar sind und selbst getragen werden müssen, und wenn ja, wie sieht diese aus (Quelle: BILD vom 7. Oktober 2025, www.bild.de/politik/inland/klingbeil-forder t-einsparungen-plant-aber-teure-fotoauftraege-68e 3b0ee89973cba61e832a0, und 18. Juli 2025, www.bild.de/politik/inland/hohe-make-up- kostender-ampel-regierung-68766bf15198ab3afa87 38ec)? Antwort des Staatssekretärs Stefan Kornelius vom 6. November 2025 Die Bundesregierung plant insoweit keine Änderungen. Sie beachtet die Verpflichtung zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Steuergeldern. 9. Abgeordneter Sascha Wagner (Die Linke) Wie bewertet die Bundesregierung Äußerungen des Kulturstaatsministers Dr. Wolfram Weimer in der Öffentlichkeit und in Medien, die sich pauschal gegen die Partei Die Linke richten, vor dem Hintergrund dessen, dass die Äußerungsbefugnis einzelner Bundes- und Staatsminister auf ihre Ressortzuständigkeit zu begrenzen ist, die Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung sachgerechte, objektive und neutrale Informationen enthalten muss und einseitig parteiübergreifende Stellungnahmen zugunsten oder zulasten einzelner politischer Parteien durch die Bundesregierung unterlassen werden sollen, auch mit Blick auf die Rechtsprechung, die die Neutralitätspflicht der Staatsorgane indirekt aus dem Artikel 21 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) ableitet und vorsieht, dass Staatsorgane im Vergleich zu Parteien im politischen Meinungskampf neutral bleiben müssen? Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer vom 6. November 2025 Die Bundesregierung nimmt keine Bewertung nicht näher bezeichneter Einzeläußerungen vor. Allgemein gilt, dass Regierungsmitglieder aufgrund ihrer verfassungsmäßigen Stellung den Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien (Artikel 21 Absatz 1 Satz 1 GG) und das damit verbundene Neutralitätsgebot im Parteienwettbewerb zu beachten haben. Dieses schließt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts jedoch nicht aus, dass auch Regierungsmitglieder außerhalb ihrer amtlichen Funktion am politischen Meinungskampf teilnehmen dürfen, solange sie dabei nicht auf die Autorität des Amtes oder die damit verbundenen Ressourcen in spezifischer Weise zurückgreifen (vgl. Urt. v. 9. Juni 2020, Az.: 2 BvE 1/19 = NJW 2020, 2096). Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen 10. Abgeordneter Tobias Ebenberger (AfD) Hat die Bundesregierung die Better than Cash Alliance im Jahr 2025 unterstützt, und wenn ja, in welcher Höhe, und ist eine Unterstützung für das Jahr 2026, und wenn ja, in welcher Höhe geplant? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 5. November 2025 Zur Beantwortung wurde eine Ressortabfrage durchgeführt. Diese ergab folgende Meldung: Aus Kapitel 2303 Titel 687 01 („Beiträge an die Vereinten Nationen, ihre Sonderorganisationen sowie andere internationale Einrichtungen und internationale Nichtregierungsorganisationen“) flossen im Jahr 2025 Mittel i. H. v. 300.000 Euro für die Digitalisierung von Finanzdienstleistungen an die Better than Cash Alliance. Zum gleichen Zweck sind im Jahr 2026 Ausgaben i. H. v. 500.000 Euro geplant. 11. Abgeordneter Olav Gutting (CDU/CSU) Wie hoch schätzt die Bundesregierung das Volumen des Schwarzmarktes für E-Zigaretten in Deutschland (sowohl mengenmäßig als auch in Handelspreisen ohne Steuern), und wie hoch schätzt sie die Steuerausfälle, die dem Staat jährlich durch den illegalen Handel mit E-Zigaretten, insbesondere durch nicht entrichtete Liquidsteuer und nicht entrichtete Umsatzsteuer, entstehen (bitte auflisten)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 7. November 2025 Der Umfang des Schwarzmarktes für E-Zigaretten in Deutschland lässt sich nicht verlässlich beziffern, da statistische Erhebungen aufgrund des hohen Dunkelfeldes ungenau sind. Fest steht, dass die Sicherstellungszahlen des Zollfahndungsdienstes und der Kontrolleinheiten der Hauptzollämter seit der Einführung des Steuergegenstandes „Substitute für Tabakwaren“ im Juli 2022 gestiegen sind. Dies kann auf einen weiterhin geänderten Schwarzmarkt hinweisen oder aber auch das Ergebnis der erfolgreichen Kontroll- und Ermittlungsaktivität des Zolls sein. Die Höhe der nicht entrichteten Tabaksteuer für Substitute für Tabakwaren (Liquids zur Verwendung in E-Zigaretten) kann nicht genau beziffert werden. 12. Abgeordneter Olav Gutting (CDU/CSU) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, über welche Hauptrouten und Transportwege illegal importierte E-Zigaretten nach Deutschland gelangen (bitte detailliert aufführen), und welche Akteure in diese Lieferketten involviert sind? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 7. November 2025 Nach Kenntnis der Bundesregierung werden die E-Zigaretten fast ausschließlich in Asien produziert und gelangen von dort sowohl auf dem Seeweg per Schiff als auch per Flugzeug als Massenfracht nach Europa und werden anschließend auf dem Landweg zu Zwischenlagern transportiert, bevor sie über Groß-, Einzel- oder Onlinehandel dann den Weg in Kioske und zum Endverbraucher finden. Teilweise erfolgt neben dem klassischen Schmuggel eine missbräuchliche Nutzung von Zollverfahren oder eine Einfuhr über andere Mitgliedstaaten ohne steuerliche Anmeldung im Inland, da nicht alle Mitgliedstaaten eine vergleichbare nationale Steuer für Substitute für Tabakwaren erheben. 13. Abgeordnete Chantal Kopf (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Aus welchen konkreten Gründen spricht sich die Bundesregierung nicht öffentlich für einheitliche Besteuerung der Umsätze von Digitalkonzernen auf europäischer Ebene aus, und wieso wirkt sie in den Verhandlungen auf EU-Ebene zum Mehrjährigen Finanzrahmen nicht darauf hin, eine solche Digitalabgabe als neues Eigenmittel für den Haushalt der EU einzuführen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 4. November 2025 Die Umsätze von Digitalkonzernen werden bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen auf europäische Ebene bereits einheitlich besteuert. Darüber hinaus bekennt sich Deutschland ausdrücklich zu einer gerechten Besteuerung von Unternehmen in einer sich immer stärker digitalisierenden Wirtschaft und unterstützt aktiv die internationalen Bemühungen auf Ebene von G20/OECD, die Herausforderungen in diesem Bereich gemeinsam zu lösen. Die G20/OECD haben die sog. Zwei- Säulen-Lösung als dauerhaft befriedende, multilaterale Lösung auf OECD- Ebene zur Bewältigung der steuerlichen Herausforderungen einer sich digitalisierenden Wirtschaft entwickelt. Die Lösung sieht die Abschaffung bestehender bzw. die Nichteinführung von Digitalsteuern vor. Eine Digitalabgabe als neues Eigenmittel auf EU-Ebene steht – im Einklang mit der grundsätzlichen Haltung der Bundesregierung zu Eigenmitteln der EU – aktuell nicht auf der Tagesordnung. 14. Abgeordneter Andreas Mayer (AfD) Welche Projekte wurden seitens der Bundesregierung seit Oktober 2023 gefördert, an denen sich die sog. Drag Queen „Jurassica Parka“ (Mario O.) beteiligte (bitte Zweck, Höhe und Haushaltstitel)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 4. November 2025 Grundsätzlich weise ich darauf hin, dass der Bundeshaushalt eine maßnahmen- und aufgabenbezogene Sichtweise aufweist. Inwieweit Privatpersonen an Projekten beteiligt sind, wird nicht systematisch erfasst, weshalb eine Filterung nach diesem Kriterium nicht möglich ist. Zudem ist in Ihrer Frage nicht näher definiert, was unter „beteiligt“ zu verstehen ist. Zur Beantwortung wurde eine Ressortabfrage durchgeführt. Diese ergab durch Antwort des Auswärtigen Amts (AA), dass eine Beauftragung des Künstlers im Jahr 2024 durch die Deutsche Botschaft Tokyo für einen Auftritt auf der Tokyo Rainbow Pride 2024 erfolgte. Die Vergütung für den Auftritt deckte u. a. auch die Kosten für Flug und Übernachtung ab und betrug 6.000 Euro. Eine rechtskräftige Verurteilung war dem Auswärtigen Amt zum Zeitpunkt der Beauftragung nicht bekannt. Zuwendungen wurden durch das AA im Betrachtungszeitraum an diesen Künstler nicht bewilligt. Weitere Förderungen im Sinne der Fragestellung wurden nicht gemeldet. 15. Abgeordnete Sara Nanni (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Position vertritt die Bundesregierung bezüglich der Nutzung der in Europa eingefrorenen russischen Vermögenswerte i. H. v. 140 Mrd. Euro zur Unterstützung der Ukraine, nachdem Bundeskanzler Friedrich Merz zunächst öffentlich dafür plädierte (www.tagesschau.de/ausland/euro pa/merz-ukraine-kredit-russland-vermoegen-10 0.html) und dann im Rahmen des EU-Gipfels am 23. bis 24. Oktober 2025 Verständnis für die ablehnende Haltung Belgiens zeigte (www.tagessch au.de/ausland/europa/eu-gipfel-632.html), und wie bewertet die Bundesregierung die drei Bedingungen, die der belgische Premierminister Bart de Wever für die Nutzung der russischen Vermögenswerte stellt, insbesondere in Bezug auf Freistellung vom Rückzahlungsrisiko, Einbeziehung anderer betroffener Länder mit eingefrorenen russischen Vermögenswerten und die gemeinsame Haftung der EU-Staaten (www.wiwo.de/politik/e uropa/eu-gipfel-belgien-stemmt-sich-gegen-umwi dmung-russischer-vermoegenswerte/10016743 9.html)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 5. November 2025 Die Bundesregierung steht gemeinsam mit ihren europäischen und internationalen Partnern an der Seite der Ukraine und unterstützt sie gegen den völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg. Deutschland wird die Ukraine auch weiterhin politisch, finanziell, humanitär, zivil und militärisch unterstützen, solange es nötig ist. Der Bundeskanzler hat sich in einem Artikel der Financial Times vom 25. September 2025 für ein gemeinsames Vorangehen der Europäischen Union (EU), möglichst auch mit internationalen Partnern, zur mehrjährigen und belastbaren finanziellen Unterstützung der Ukraine ausgesprochen. Beim Europäischen Rat am 23. Oktober 2025 haben 26 EU- Mitgliedstaaten die Europäische Kommission ersucht, Finanzierungsoptionen auszuarbeiten. Die Bundesregierung ist in die hierzu laufenden Gespräche aktiv eingebunden und steht in engem Austausch mit der Europäischen Kommission, der Europäischen Zentralbank, den EU-Mitgliedstaaten, insbesondere auch Belgien, sowie den übrigen G7-Partnern. Dabei werden die unterschiedlichen Argumente und Risikodimensionen für eine nachhaltige und tragfähige Lösung zur finanziellen Unterstützung der Ukraine sorgfältig abgewogen. Die von der belgischen Regierung geäußerten Bedingungen werden ebenfalls in diesem Kontext sorgfältig geprüft. Grundsätzlich setzt sich die Bundesregierung für eine faire Verteilung von möglichen Risiken ein. 16. Abgeordneter Edgar Naujok (AfD) Beabsichtigt die Bundesregierung hinsichtlich der Kosten- und Personalaufwendungen, die sich gemäß dem Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung auf jährlich rund 78,9 Mio. Euro allein für die Verwaltung belaufen (vgl. Abschnitt E.3, Bundestagsdrucksache 21/1930), durch Einsparungen oder Effizienzgewinne zu kompensieren, und wenn ja, in welcher Weise und innerhalb welchen Zeitraums? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 7. November 2025 Mit dem Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung (SchwarzArbMoDiG) soll die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Zollverwaltung zukunftsadäquat aufgestellt werden, damit deren Arbeit noch effizienter und wirksamer wird. Eine wirksame Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung schützt insbesondere den Sozialstaat mit seinem sozialen Sicherungssystem, den Rechtsstaat sowie betroffene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und gewährleistet zugleich einen fairen Wettbewerb zwischen den redlichen Arbeitgebern. Eine effektive Schwarzarbeitsbekämpfung kann zudem die Konsolidierung der Staatsfinanzen und die Sicherung der Sozialsysteme durch die Verhinderung von Steuer- und Beitragsausfällen positiv beeinflussen. Zugleich tragen zielgerichtetere Prüfungen und Ermittlungen der FKS zu einem sozialverträglichen Wirtschaftswachstum bei, weil Unternehmen, die ihren Beitrag zur Sozialversicherung leisten und die gesetzlichen Mindestarbeitsbedingungen einhalten, ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit am Markt erhalten und weiterentwickeln können. Hingegen werden unredliche Geschäftspraktiken verstärkt aufgedeckt und können unterbunden werden. Letztlich werden auch die Ausgaben der Sozialsysteme unter anderem durch die Arbeit der FKS auf ihre Richtigkeit überprüft. Durch das Aufdecken und effektive Ahnden von Fällen des Missbrauchs beim Bezug von Sozialleistungen können unberechtigt erhaltene Sozialleistungen durch den Staat zurückgefordert werden. Das Gesetz ermöglicht für die Haushalte von Bund, Ländern und den Sozialversicherungen erhebliche Mehreinnahmen, insbesondere durch die Befugniserweiterungen und den Effizienzzuwachs (vor allem nach der technischen Realisierung des operativen Informations- und Datenanalysesystems) sowie die mit einer verbesserten Aufdeckung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung einhergehenden Nacherhebung von Gemeinschaftssteuern, wie der Lohn- und Umsatzsteuer, oder auch durch vereinnahmte Sanktionsbeträge, wie beispielsweise Geldbußen, Geldauflagen und Geldstrafen. Zu der Berechnung sowie der Aufteilung der geschätzten Mehreinnahmen verweise ich auf die detaillierte Darstellung auf Bundestagsdrucksache 21/1930. 17. Abgeordneter Sören Pellmann (Die Linke) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die jährliche Belastung des Bundeshaushaltes durch die Beanspruchung des Sonderfonds „Lasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt bzw. Abzug ausländischer Streitkräfte“ (bitte für die Jahre 2021, 2022, 2023 und 2024 angeben, www. bild.de/politik/inland/43-millionen-euro-deutschla nd-zahlt-gehalt-fuer-us-militaerangehoerige-68f8c 2b659e2e097507082b9)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 5. November 2025 Die „Lasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt bzw. Abzug ausländischer Streitkräfte“ in der Bundesrepublik Deutschland sind im Kapitel 0802 des Bundeshaushalts veranschlagt. Es handelt sich nicht – wie in dem Presseartikel dargestellt – um einen Sonderfonds. Die Einnahmen und Ausgaben in den jeweiligen Jahren können den veröffentlichten Bundeshaushalten entnommen werden. Zu den Ausgaben im Kapitel 0802 zählen insbesondere auch Unterstützungsleistungen für die ehemaligen zivilen Arbeitskräfte der ausländischen Streitkräfte, die infolge des Truppenabbaus freigesetzt worden sind. Für Löhne und Gehälter der zivilen Arbeitskräfte kommen die ausländischen Streitkräfte als Arbeitgeber selbst auf. Diese Ausgaben sind regulär nicht im Kapitel 0802 veranschlagt. Über die aufgrund des laufenden Haushaltsstreits in den USA erforderliche außerplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 0802 Titel 681 01 zwecks Gehaltszahlungen für Zivilbeschäftigte der US-amerikanischen Streitkräfte für den Monat Oktober 2025 habe ich die haushaltspolitischen Sprecher der Bundestagsfraktionen am 28. Oktober 2025 informiert. 18. Abgeordnete Lea Reisner (Die Linke) Ist der Bundesregierung bekannt, dass die Deutsche Telekom, deren größter Anteilseigner der deutsche Staat ist, über ihre US-Tochter T-Mobile US für den Abriss des Ostflügels im Weißen Haus und die Errichtung des Tanzsaals bezahlt (www.p bs.org/newshour/politics/whos-paying-for-trump s-300-million-ballroom), und wie bewertet sie dies? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 4. November 2025 Der Bundesregierung liegen dazu keine eigenen Erkenntnisse vor. Nach Medienberichten hat die T-Mobile US eine nicht bezifferte Geldspende an eine gemeinnützige US-Stiftung zur Pflege historischer Denkmäler zugesagt, ohne hiermit Einfluss auf den Verwendungszweck zu nehmen. Etwaige Geldspenden der T-Mobile US sind Gegenstand des operativen Geschäfts in Eigenverantwortung des Boards von T-Mobile US, einer eigenständigen börsennotierten Gesellschaft. Zu solchen unternehmerischen Entscheidungen äußerst sich die Bundesregierung nicht. 19. Abgeordneter Dr. Sebastian Schäfer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Auswirkungen hat die Steuerschätzung auf den Haushaltsentwurf für den Bundeshaushalt des Jahres 2026 und auf den sog. finanziellen Handlungsbedarf im Finanzplan bis zum Jahr 2029 (bitte titelscharf für den Haushaltsentwurf und saldiert für den finanziellen Handlungsbedarf im Finanzplanungszeitraum darstellen)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 7. November 2025 Die Ergebnisse der 169. Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ vom 21. bis 23. Oktober 2025 werden in der Regel im Laufe der parlamentarischen Beratungen des Regierungsentwurfs zum Bundeshaushalt 2026 eins zu eins in den Haushalt übernommen. Die Steuereinnahmen werden im Kapitel 6001 titelscharf nach Steuerarten getrennt abgebildet. Um die Auswirkungen der Steuerschätzung auf den Haushalt abzuschätzen, sind zusätzlich noch die absehbaren, aber noch nicht endgültig beschlossenen Steuerrechtsänderungen zu berücksichtigen. Diese werden in der Titelgruppe 01 im Kapitel 6001 veranschlagt und reduzieren die Steuereinnahmen des Bundeshaushaltes 2026 gegenüber der Schätzung des Arbeitskreises. Die Entscheidung über den jeweiligen Haushalt eines Jahres obliegt dem Gesetzgeber. Die Auswirkungen der Steuerschätzung auf den Haushalt 2026 bilden sich nach aktuellem Stand wie folgt ab: Kapitel 6001 Titel Zweckbestimmung/Steuerart RegE 2026 Veränderung Steuerschätzung in 1.000 € 011 01 Lohnsteuer 115.324.000 1.912.000 117.236.000 012 01 Veranlagte Einkommensteuer 33.278.000 1.551.000 34.829.000 013 01 Nicht veranlagte Steuern vom Ertrag (ohne das in Titel 018 03 erfasste Aufkommen) 16.250.000 –525.000 15.725.000 014 01 Körperschaftsteuer 19.075.000 1.300.000 20.375.000 015 01 Umsatzsteuer 121.088.000 –2.884.000 118.204.000 015 02 Sanierungshilfen –800.000 – –800.000 016 01 Einfuhrumsatzsteuer 38.241.000 –929.000 37.312.000 016 02 Zuweisungen an Länder gemäß § 11 des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern –11.438.000 46.000 –11.392.000 017 01 Gewerbesteuerumlage 2.853.000 –31.000 2.822.000 018 03 Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge 8.514.000 748.000 9.262.000 019 01 Mindeststeuer 500.000 0 500.000 021 01 Mehrwertsteuer-Eigenmittel der EU –5.772.000 2.000 –5.770.000 022 02 BNE-Eigenmittel der EU –35.894.000 2.975.000 –32.919.000 022 03 Kunststoff-Eigenmittel der EU –1.392.000 143.000 –1.249.000 031 02 Energiesteuer (aus dem Verbrauch von anderen Heizstoffen als von Erdgas) 813.000 – 813.000 Kapitel 6001 Titel Zweckbestimmung/Steuerart RegE 2026 Veränderung Steuerschätzung in 1.000 € 031 03 Energiesteuer (sonstiges Aufkommen, ohne das in den Titeln 031 02 und 031 04 erfasste Aufkommen) 33.249.000 –148.000 33.101.000 031 04 Energiesteuer (aus dem Verbrauch von Erdgas) 2.588.000 –2.000 2.586.000 031 05 Zuweisungen an die Länder – Regionalisierungsmittel –11.908.000 – –11.908.000 032 02 Tabaksteuer 16.850.000 260.000 17.110.000 033 01 Alkoholsteuer 1.980.000 –60.000 1.920.000 033 02 Alkopopsteuer 1.000 – 1.000 034 01 Schaumweinsteuer 340.000 –5.000 335.000 034 02 Zwischenerzeugnissteuer 25.000 –3.000 22.000 035 02 Kaffeesteuer 980.000 40.000 1.020.000 036 02 Versicherungsteuer 20.080.000 100.000 20.180.000 037 03 Stromsteuer 7.080.000 –230.000 6.850.000 038 01 Kfz-Steuer 9.625.000 –5.000 9.620.000 038 02 Zuweisung an die Länder zum Ausgleich der weggefallenen Einnahmen aus der Kfz-Steuer und der Lkw-Maut –8.992.000 – –8.992.000 039 01 Luftverkehrsteuer 2.070.000 10.000 2.080.000 044 01 Solidaritätszuschlag zur Lohnsteuer 4.130.000 60.000 4.190.000 044 02 Solidaritätszuschlag zur Einkommensteuer 3.335.000 365.000 3.700.000 044 03 Solidaritätszuschlag zu den nicht veranlagten Steuern vom Ertrag (ohne das in Titel 044 06 erfasste Aufkommen) 1.800.000 –50.000 1.750.000 044 04 Solidaritätszuschlag zur Körperschaftsteuer 2.170.000 135.000 2.305.000 044 06 Solidaritätszuschlag zur Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge 1.065.000 90.000 1.155.000 049 02 Restzahlungen aus entfallenen Steuerarten und Abführungen – – – 049 03 Pauschalierte Einfuhrabgaben 2.000 – 2.000 049 04 EU-Energiekrisenbeitrag – – – Titelgruppe 01 011 11 Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland –1.287.000 1.287.000 011 13 Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz) –349.000 –349.000 011 14 Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz) –2.000 –2.000 014 11 Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes und zur Umsetzung weiterer Maßnahmen (Mindeststeueranpassungsgesetz – MinStAnpG) –3.000 –3.000 015 11 Drittes Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung –1.993.000 1.993.000 015 14 Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025 –1.635.000 –1.635.000 Kapitel 6001 Titel Zweckbestimmung/Steuerart RegE 2026 Veränderung Steuerschätzung in 1.000 € 031 12 Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes –1.500.000 –1.500.000 037 12 Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes –1.227.000 –1.227.000 038 11 Entwurf eines Gesetzes über die Verlängerung der befristeten Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge im Kraftfahrzeugsteuergesetz –45.000 –45.000 Gesamt 383.830.000 3.384.000 387.214.000 Die mittelfristige Finanzplanung wird zusammen mit dem Regierungsentwurf des folgenden Haushaltsjahres aufgestellt und vom Kabinett beschlossen. Demzufolge basieren die in der Finanzplanung bis 2029 unterstellten Steuereinnahmen auf der Mai-Steuerschätzung 2025. Die Steuerschätzung aus dem Oktober 2025 führt nicht zu einer Anpassung der mittelfristigen Finanzplanung. Nach derzeitigem Stand ergibt die Steuerschätzung vom Oktober 2025 im Jahr 2027 – nach Gegenrechnung der steuerlichen Vorhaben, deren Einnahmeveränderungen bereits in der Finanzplanung berücksichtigt wurden – eine Verbesserung um rund 7 bis 8 Mrd. Euro. Die in der Finanzplanung trotzdem noch bestehenden Handlungsbedarfe für 2027 sind im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2027 im Lichte des Ergebnisses der Steuerschätzung vom Mai 2026 durch Konsolidierungsanstrengungen aufzulösen. 20. Abg. Lisa Schubert (Die Linke) Wie unterscheiden sich die erhobenen Daten zwischen dem nationalen Millionenkreditmeldewesen, welches mit dem Standortfördergesetz abgeschafft werden soll, und der von der Europäischen Zentralbank (EZB) erhobenen Kreditdatenstatistik (AnaCredit; bitte ausführen welche Überschneidungen und Unterschiede sich jeweils zwischen den beiden Meldesystemen für die rund 3.200 Meldepflichtigen Unternehmen ergeben; www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/ DE/Pressemitteilung/2025/neu/pm_2025_08_25_ Millionenkreditmeldewesen.html)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 5. November 2025 Nachstehend werden die wesentlichen Merkmale des nationalen Millionenkreditmeldewesen und der Kreditdatenstatistik der EZB (AnaCredit) gemäß der Rückmeldung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) aufgeführt. Über das nationale Millionenkreditmeldewesen melden Kreditinstitute (gemäß Definition der Capital Requirements Regulation, CRR), Versicherer und weitere Finanzinstitute jedes Quartal Kredite an einen Kreditnehmer oder eine Kreditnehmereinheit, die eine Million Euro erreichen oder überschreiten. Erfasst werden alle Kreditnehmer. Bei AnaCredit werden bereits Kredite ab 25.000 Euro je Kreditnehmer bei einem Kreditinstitut gemeldet. Gemeldet werden bei AnaCredit Einzelkredite an Unternehmen und andere juristische Personen, nicht aber Kredite an natürliche Personen. Die Meldungen der CRR-Kreditinstitute erfolgen bei AnaCredit überwiegend monatlich. Kreditvolumina von Auslandstöchtern außerhalb der Länder, die Teil des einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism) sind, sowie von Versicherungen und Finanzdienstleistungsinstituten sind in AnaCredit nicht meldepflichtig. Unterschiede gibt es beim Kreditbegriff. Im Millionenkreditmeldewesen werden laut BaFin Bilanzaktiva, außerbilanzielle Geschäfte und Derivate erfasst. Bestimmte außerbilanzielle Geschäfte sowie Derivate werden in AnaCredit jedoch nicht erfasst. Über das Millionenkreditmeldewesen werden 30 Kreditmerkmale (u. a. Gesamtbetrag der Kredite, Aufschlüsselung nach Art der Positionen oder Betrag der Sicherheiten, Ausfallwahrscheinlichkeit und Verlustquote) gemeldet. Bei AnaCredit werden bis zu 89 Merkmale je Kredit erfasst (u. a. Art, Beträge, Laufzeit und Zins, Daten zu Vertragspartnern wie z. B. dessen Name, Wirtschaftszweig und Größe sowie Informationen zu empfangenen Sicherheiten). Kleine Banken müssen weniger Attribute eines Kredits melden. Beide Statistiken enthalten Informationen über Einzelkreditnehmer und Einzelkreditgeber. In AnaCredit stehen zusätzlich Informationen zu Einzelkrediten und Sicherungsgebern zur Verfügung. AnaCredit-Daten basieren auf einheitlichen Konzepten und Definitionen. Sie sind somit über die Mitgliedstaaten des Euroraums vergleichbar. Eine vergleichbare Harmonisierung besteht im Bereich des nationalen Millionenkreditmeldewesens nicht. Der Vollständigkeit halber sei darauf hingewiesen, dass der Aufsicht neben AnaCredit weitere Datenquellen aus dem Meldewesen zur Verfügung stehen. Hervorzuheben sind hier die Statistik über Wertpapierinvestments und das Großkreditmeldewesen. Vor diesem Hintergrund haben die BaFin und die Deutsche Bundesbank in ihrem Vorschlag zur Einstellung des Millionenkreditmeldewesens im Ergebnis festgestellt, dass der deutschen Aufsicht mittlerweile aussagekräftige alternative Informationen zum Millionenkreditmeldewesen zur Verfügung stehen. 21. Abgeordneter Robert Teske (AfD) Wie ist es nach Ansicht der Bundesregierung möglich, dass Selbstständige bei der geplanten „Aktivrente“ als Vergleichsgruppe zu Beschäftigten ausgeschlossen und damit steuerlich benachteiligt werden, obwohl beide Gruppen im Rentenalter weiterarbeiten und vergleichbare Beiträge zur Wirtschaft leisten, und wie lässt sich dies ferner mit Blick auf den Gleichbehandlungsgrundsatz (Artikel 3 des Grundgesetzes) rechtfertigen (Quelle: Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz), Bundesratsdrucksache 589/25)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 4. November 2025 Der Gesetzgeber ist in seiner Entscheidung darüber, welche Sachverhalte, Personen oder Unternehmen gefördert werden sollen, weitgehend frei und verfügt über einen großen Spielraum bei der Einschätzung, welche Ziele er für förderungswürdig hält (BVerfG, Beschluss vom 8. Dezember 2021, 2 BVL 1/13, BVerfGE 160, 41 [67], NJW 2022, 532, Rn. 62.). Die Bundesregierung sieht bei sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung das größte Potenzial. Bei Selbständigen ist der Anteil derer, die im Regelrentenalter Weiterarbeiten, bereits sehr hoch. Die Bundesregierung wird die Wirkungen der Aktivrente zwei Jahre nach Inkrafttreten auf ihre Wirksamkeit hinsichtlich der gesetzten Ziele überprüfen. Hierbei soll bis Ende des Jahres 2029 festgestellt werden, ob die Regelung zu einer höheren Erwerbstätigenquote von Personen nach Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze geführt hat. Auch soll überprüft werden, ob durch eine Einbeziehung von Selbständigen in die Aktivrente ggf. zusätzliche Wachstumsimpulse erschlossen werden. Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern 22. Abgeordneter Dr. Michael Arndt (Die Linke) Fand das vom Bundesminister des Innern Alexander Dobrindt nach der Innenministerkonferenz im Juni angekündigte Gespräch mit den Ländern über eine Öffnungsklausel im Sprengstoffrecht bereits statt, und wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum hat er die Zeit nicht genutzt, Ländern und Kommunen rechtzeitig vor der Jahreswende die Instrumente in die Hand zu geben, auf lokale Gefährdungslagen zugeschnittene Regeln für privates Feuerwerk aufzustellen (www.tagesspiegel.de/berlin/lander- beibollerverbot-uneins-berlin-vereint-spd-lander-hint er-sich-dobrindt-macht-gesprachsangebot-138511 03.html)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 7. November 2025 Das von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt im Rahmen der 223. Sitzung der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder angekündigte Gespräch zu den Handlungsmöglichkeiten der Länder in Bezug auf privates Silvesterfeuerwerk ist für die 48. Kalenderwoche vorgesehen. 23. Abgeordneter Dr. Christoph Birghan (AfD) Liegen der Bundesregierung Daten dazu vor, wie viele Hausdurchsuchungen aufgrund von Delikten angeordnet wurden, die ausschließlich durch Äußerungen, bildliche Darstellungen, Musik und/ oder Verwenden von Symbolen begangen wurden (bitte nach § 86a, § 130, § 166, § 185, § 186, § 187, § 188, § 189 des Strafgesetzbuches für die Zeiträume 2015 bis 2019, 2020 bis 2022 und für 2023 bis Ende Oktober 2025 aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 6. November 2025 Für die Strafverfolgung und damit auch für die Durchführung von Exekutivmaßnahmen sind grundsätzlich die Länder zuständig. Eine bundesweite statistische Erfassung erfolgt nicht. 24. Abgeordnete Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Kann die Bundesregierung ausschließen, dass keiner der Gesprächspartner, mit denen Beamte des Bundesministeriums des Innern und vom Bundesinnenministerium Beauftragte in Afghanistan gesprochen haben (vgl. www.n-tv.de/politik/Mitarbe iter-Dobrindts-trafen-sich-mit-Taliban-Vertretern- article26075465.html) für Angriffe auf Soldatinnen und Soldaten internationaler Streitkräfte, insbesondere der Bundeswehr, während deren Einsatz in Afghanistan mitverantwortlich war, und wurden die Gesprächspartner hinsichtlich dessen überprüft? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 6. November 2025 Beamte der Arbeitsebene des Bundesministeriums des Innern und der Bundespolizei haben zur operativen Vorbereitung von Rückführungen nach Afghanistan eine Erkundungsreise nach Kabul durchgeführt, um auf technisch-operativer Ebene auch logistische Fragen mit Vertretern der afghanischen De-facto-Behörden zu klären. Diese Zielsetzung wurde den afghanischen De-facto-Behörden im Vorfeld der Reise mitgeteilt. Die Entscheidung, wer auf afghanischer Seite die Gespräche führt, traf die De-facto-Regierung. 25. Abgeordneter Thomas Dietz (AfD) Wie viele PointID-Systeme, die den Pass- und Personalausweisbehörden sowie Ausländerbehörden aktuell zur Verfügung gestellt werden, wurden bis zum 30. September 2025 bisher ausgeliefert (bitte dabei angeben, wie hoch die Kosten je Exemplar sind), und welche Firma ist der Produzent bzw. Entwickler? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 3. November 2025 Per 30. September 2025 waren etwa 8.000 PointID®-Systeme ausgerollt. Der Lieferant der Geräte zur Aufnahme und elektronischen Erfassung von Lichtbildern, sofern diese durch die Passbehörde gefertigt werden, kann dem Bundesanzeiger (Fundstelle BAnz AT 22. Juli 2024 B1) entnommen werden. Die PointID®-Systeme werden den Kommunen in unterschiedlichen Varianten zur Verfügung gestellt (als Stand- und Tischversion; mit und ohne Fingerabdruckerfassung; mit und ohne Bedienpad). Zudem ist der Installationsaufwand in den Kommunen unterschiedlich hoch, was sich einerseits aus unterschiedlichen Anfahrtsstrecken für die Techniker, aber auch aus unterschiedlich ausgeprägten Vorbereitungen auf Ebene der Länder, Kommunen und IT-Dienstleister ergibt. Eine Kostenquantifizierung pro Exemplar ist damit nicht möglich. Die im Gesetzgebungsverfahren geplante Preisindikation kann der Bundestagsdrucksache 19/24007 entnommen werden. 26. Abgeordnete Jeanne Dillschneider (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie unterscheidet die Bundesregierung technisch und rechtlich zwischen den von Bundesminister Alexander Dobrindt angekündigten neuen defensiven Möglichkeiten zur Cyberabwehr, einschließlich des Hackens ausländischer Server (www.handelsblatt.com/politik/deutschland/alexa nder-dobrindt-kuenftig-urheber-von-cyberangriffe n-attackieren/100162910.html) gegenüber offensiven Cyberabwehrmaßnahmen (umgangssprachlich „Hackbacks“ genannt), und wie plant die Bundesregierung, das Problem der komplexen Attribution von Cyberangriffen für die neuen defensiven Cyberabwehrmaßnahmen zu lösen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 5. November 2025 Die Bundesregierung äußert sich nicht zu laufenden Gesetzgebungsvorhaben. Den unbestimmten Begriff „Hackback“ lehnt die Bundesregierung ab. Dieser unterstellt regelmäßig Maßnahmen, welche nach der deutschen Rechtsordnung und völkerrechtlich nicht zulässig wären. 27. Abgeordneter Leon Eckert (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, nach welchen für den Bevölkerungsschutz maßgeblichen Kriterien die Einheiten der ergänzenden Ausstattung, die durch die Bundesregierung beschafft werden, in den Bundesländern durch die Landesregierungen verteilt wurden und werden? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 4. November 2025 Der Bund ergänzt die Kapazitäten der Länder für Katastrophenschutz mit Bundesfahrzeugen und Ausstattung für den Zivilschutz in den Aufgabenbereichen Brandschutz, CBRN-Schutz, Sanitätswesen und Betreuung. Grundlage für die Beschaffung und die Zuteilung der Bundesfahrzeuge samt Ausstattung ist das im Jahr 2007 zwischen dem Bund und den Ländern abgestimmte Ausstattungskonzept. Die Zuteilung von neuen Bundesfahrzeugen an die Länder erfolgt nach dem Verfahren einer möglichst gleichmäßigen prozentualen Ausstattung in allen Ländern. Die Übergabe eines neuen Fahrzeuges erfolgt daher zuerst an das Land mit der größten prozentualen Lücke bei diesem Fahrzeugtyp zum Zeitpunkt der Zuteilung (Soll-/Ist-Vergleich). Dieses zwischen dem Bund und den Ländern vereinbarte Verfahren soll den Bedarfen aller Ländern gleichermaßen gerecht werden. Die Aufteilung der vom Bund für Zivilschutzzwecke zur Verfügung gestellten Fahrzeuge auf die örtlichen Aufgabenträger wird allein von den Ländern nach eigenem Ermessen und eigener Risikoeinschätzung vorgenommen. Die Dislozierung der Fahrzeuge ist jederzeit unter dem Aspekt landeseigener Überlegungen zur Katastrophenabwehr änderbar. Der Bund hat und nimmt keinen Einfluss auf die Verteilung der Fahrzeuge innerhalb eines Landes. Er hat auch keine Kenntnis, nach welchen für den Bevölkerungsschutz maßgeblichen Kriterien die Einheiten der ergänzenden Ausstattung, die durch die Bundesregierung beschafft werden, in den Ländern durch die Landesregierungen verteilt wurden und werden. 28. Abgeordneter Rainer Galla (AfD) Liegen der Bundesregierung bzw. den ihr nachgeordneten Dienststellen – insbesondere dem Bundeskriminalamt oder dem Bundesamt für Verfassungsschutz – Erkenntnisse darüber vor, dass Abgeordnete oder Fraktionen der Alternative für Deutschland im Deutschen Bundestag oder in den Landesparlamenten das parlamentarische Fragerecht gezielt missbrauchen, um insbesondere kritische Infrastruktur für Russland auszuspähen (wenn ja, bitte ausführen), und werden nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit Ermittlungsverfahren oder Vorermittlungsverfahren gegen Abgeordnete der Alternative für Deutschland im Deutschen Bundestag oder in den Landesparlamenten wegen des Verdachts einer Straftat nach den Bestimmungen des Besonderen Teils, Zweiten Abschnitts „Landesverrat und Gefährdung der äußeren Sicherheit“ des Strafgesetzbuches (StGB), namentlich der §§ 94 StGB „Landesverrat“ bis 99 StGB „Geheimdienstliche Agententätigkeit“, geführt (www.spiegel.de/politi k/thueringen-innenminister-georg-maier- erneuertspionagevorwuerfe-gegen-die-afd-a-dc9b1ece-4c 49-4254-9277-95148ef3fca7; wenn ja, bitte ausführen)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 6. November 2025 Entsprechend dem Neutralitätsgebot und der Gleichbehandlung unterscheidet die Bundesregierung in ihren Antworten nicht nach Fragestellern und Fraktionen, dementsprechend findet keine Bewertung der dahinterstehenden Motivation statt. Angelegenheiten von Landesparlamenten kommentiert die Bundesregierung grundsätzlich nicht. Soweit nach Ermittlungsverfahren gemäß den §§ 94 ff. des Strafgesetzbuches gegen Abgeordnete der Alternative für Deutschland gefragt wird, erteilt die Bundesregierung nach sorgfältiger Abwägung keine Auskünfte – auch nicht in eingestufter Form. Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird durch das gleichfalls Verfassungsrang genießende schutzwürdige Interesse der Allgemeinheit an der verfassungsrechtlichen Gewährleistung einer funktionsgerechten und organadäquaten Aufgabenwahrnehmung durch die Strafverfolgungsbehörden begrenzt. Im Falle von strafrechtlichen Ermittlungen im Sinne der Fragestellung wäre eine entsprechende Auskunft geeignet, weitergehende Ermittlungsmaßnahmen zu erschweren oder gar zu vereiteln. Entsprechendes würde auch für den Fall gelten, dass keine Ermittlungen im Sinne der Fragestellung geführt werden: Würde eine verneinende Auskunft erteilt, könnte jedenfalls aus künftigen Antworten zu anderen Verfahren geschlossen werden, dass eine Auskunftsverweigerung immer nur dann erfolgt, wenn tatsächlich Ermittlungen geführt werden. Ein Schutz von Ermittlungsmaßnahmen in künftigen Verfahren wäre dann nicht mehr möglich. Zu möglichen strafrechtlichen Ermittlungen in Zuständigkeit der Länder kann die Bundesregierung schon aufgrund der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes keine Auskünfte erteilen. 29. Abgeordnete Schahina Gambir (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Warum lehnt es die Bundesregierung vor dem Hintergrund des Hilfsangebots mehrerer deutscher Städte, verletzte und kranke Kinder aus dem Gazastreifen und aus Israel aufzunehmen, um sie medizinisch in Deutschland zu behandeln, ab, Kinder aufzunehmen, um sie medizinisch in Deutschland zu versorgen, während in vielen EU- Ländern solche Aufnahmen möglich waren und sind und während der letzten Legislatur bereits die Aufnahme von zwei verletzten Kindern aus Gaza zu Behandlungszwecken möglich war (www.zeit.de/politik/deutschland/2025-07/ kindergazastreifen-medizin-versorgung-deutschland-eva kuierung)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 7. November 2025 Die Bundesregierung engagiert sich in vielfältiger Weise und finanziell substanziell im Bereich der humanitären Unterstützung, um Menschen in Gaza zu unterstützen. Die Bundesregierung leistet humanitäre Hilfe vor Ort und möchte diese auch ausweiten. 30. Abgeordnete Katalin Gennburg (Die Linke) Hat die Bundesregierung Kenntnis über den Umfang der Privatisierung des Immobilien-/ Grundstücksvermögens der Kirchen, und wenn ja, wie viele Verkäufe von Kirchengrundstücken sind seit 2015 vorgenommen worden (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 4. November 2025 Die Bundesregierung hat keine Kenntnisse über den Umfang der Privatisierung des Immobilien- bzw. Grundstücksvermögens der Kirchen. 31. Abgeordneter Kay Gottschalk (AfD) Aufgrund welcher materiellen Rechtsgrundlage werden für ehemalige Regierungsmitglieder (Bundespräsidenten/Bundeskanzler, Bundesminister) die Kosten für Büroräume, Büropersonal, Personen- und Objektschutz (www.focus.de/politi k/deutschland/112-000-euro-fuer-container-polize i-bewacht-wohnung-von-olaf-scholz-die-er- kaumnutzt_4e8e75b8-3c83-471e-a65a-f0daa09ba0f 0.html) aus dem Bundeshaushalt finanziert? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 3. November 2025 Dem Bundeskriminalamt obliegt nach § 6 Satz 1 Absatz 1 Nummer 1 a des Bundeskriminalamtgesetzes (BKAG) der erforderliche Personenschutz für die Mitglieder der Verfassungsorgane des Bundes. Der erforderliche Schutz kann sich nach § 6 Absatz 1 Satz 2 BKAG auch über die Amtsdauer hinaus erstrecken. Rechtsgrundlage für die Zurverfügungstellung von Planstellen/Stellen für Büros von Bundeskanzlern a. D. ist das jeweilige Bundeshaushaltsgesetz mit Bundeshaushaltsplan. Der Bundespräsident ist im Übrigen kein Regierungsmitglied. 32. Abgeordneter Jochen Haug (AfD) Wie viele weder bereits umgesetzte noch zurückgenommene Aufnahmezusagen im Rahmen des „Bundesaufnahmeprogramms für besonders gefährdete Menschen aus Afghanistan“ sowie dem Ortskräfteprogramm liegen schriftlich eindeutig dokumentiert vor (bitte aufschlüsseln nach Schutzpersonen und Familienangehörigen sowie jeweils dem Geschlecht und der Zugehörigtkeit zur Alterskohorte „unter 18“ bzw. „18 und älter“)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 3. November 2025 Im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms Afghanistan liegen derzeit noch gültige Aufnahmezusagen für 1.505 Personen (davon 391 Hauptpersonen) vor. Hierbei handelt es sich um 767 Frauen und 738 Männer, wovon insgesamt 639 Personen minderjährig sind. Im sog. Ortskräfteverfahren liegen derzeit noch gültige Aufnahmezusagen für 631 ehemalige Ortskräfte, inklusive Familienangehöriger 2.480 Personen, vor. Aufgrund einer anderen Datenstruktur sind Geschlecht und Alterskohorte in diesem Verfahren nicht statistisch auswertbar. In der Unterstützung der Bundesregierung in Pakistan befinden sich derzeit 1.890 Personen mit einer Aufnahmezusage bzw. Aufnahmeerklärung aus den Aufnahmeverfahren aus Afghanistan (Stand: 27. Oktober 2025). 33. Abgeordnete Dr. Kirsten Kappert-Gonther (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) In welchem Ausmaß werden die Perspektiven von psychisch erkrankten Menschen in der Bund- Länder-Arbeitsgruppe „Früherkennung und Bedrohungsmanagement“ (BLAG FEBM), wie sie in der Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 20 auf Bundestagsdrucksache 21/2387 beschrieben ist, vertreten, und welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Partizipation von psychisch erkrankten Menschen an der entsprechenden politischen Diskussion und Entscheidungsfindung aktiv zu fördern? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 7. November 2025 Die von der Innenministerkonferenz (IML) beauftragte BLAG FEBM wurde durch Vertreter der Gesundheitsressorts der Länder verstärkt und eine Mitarbeit insbesondere zum Teilthema zum „Umgang mit psychisch auffälligen Personen“ sichergestellt. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat professionsübergreifend und interdisziplinär mit Behördenvertretern und der Wissenschaft zusammengearbeitet. Die Belange von psychisch erkrankten Menschen fanden daher zurückliegend und sollen auch zukünftig auf diesem Weg in der BLAG FEBM Berücksichtigung finden. 34. Abgeordnete Dr. Kirsten Kappert-Gonther (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Ressorts und sonstigen Akteure sind konkret in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Früherkennung und Bedrohungsmanagement“ (BLAG FEBM) vertreten, wie sie in der Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 20 auf Bundestagsdrucksache 21/2387 beschrieben ist, und wann sind die nächsten Sitzungen dieser Arbeitsgruppe geplant? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 7. November 2025 Die weitere Arbeitsplanung der BLAG FEBM steht aktuell noch nicht fest. Der von der BLAG erstellte Abschlussbericht befindet sich derzeit in der Gremienbefassung. In Abhängigkeit der Beschlussfassungen der IMK-Gremien werden die weiteren Schritte festgelegt, da sich der Fokus nunmehr auf die Implementierung der bundesweiten Netzwerkstrukturen richten wird. In der BLAG FEBM sind neben den Mitgliedern aus dem Bereich der Innenressorts auch Mitglieder aus den Ressortbereichen der Gesundheitsministerkonferenz und der Justizministerkonferenz vertreten. 35. Abgeordneter Achim Köhler (AfD) Hat die Bundesregierung Kenntnis über den Verbleib von etwa einem Drittel der ca. 700 vietnamesischen Auszubildenden an der Brillat-Savarin- Schule, das laut Berichten spurlos verschwunden ist, und hat sie Maßnahmen zusammen mit den zuständigen Behörden in den Bundesländern ergriffen, um die rund 16.000 angeworbenen vietnamesischen Auszubildenden bundesweit zu schützen, und wenn ja, welche Maßnahmen sind dies konkret, und wenn nein, warum nicht (www.zei t.de/news/2025-10/01/rbb-berufsschulen-vermisse n-hundertevietnamesische-azubis; www.business- humanrights.org/de/neuste-meldungen/deutschlan d-vietnamesischeazubis-laut-bericht-modernem-m enschenhandel-und-prek%C3%A4renarbeitsbedin gungen-ausgesetzt/)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 3. November 2025 Die Bundesregierung kommentiert keine Presseberichterstattung. Unabhängig davon liegt die Verantwortung für die Verfolgung möglicher Straftaten in der Zuständigkeit der Bundesländer. Die Bundespolizei unterstützt die Visastellen in deutschen Auslandsvertretungen in Vietnam mit dem Ziel der Verhinderung von Visumsmissbrauch. In diesem Zusammenhang hat die Bundespolizei mittels Warnhinweis den eigenen Bereich sensibilisiert. Mit gleichermaßen vom Phänomen betroffenen weiteren Behörden in Deutschland sowie mit Visastellen anderer Schengen-Staaten steht die Bundespolizei fortwährend im Informationsaustausch. Werden der Bundespolizei im Rahmen der gesetzlich zugewiesenen Aufgaben Sachverhalte im Zusammenhang mit Opfern von Menschenhandel bekannt, arbeitet sie unmittelbar mit den zuständigen Fachberatungsstellen zusammen. Seit 2022 besteht eine gemeinsame Kooperationsvereinbarung zwischen der Bundespolizei und dem Koordinierungskreis gegen Menschenhandel – KOK e. V. Diese bildet die Basis, um sich bei Phänomen bezogenen Verdachtsfällen von Menschenhandel und (sexueller) Ausbeutung sowie Gewalt gegen Migrantinnen und Migranten auf regionaler und lokaler Ebene abzustimmen. Zur weiteren Verbesserung der Bekämpfung und Prävention von Menschenhandel und Ausbeutungskriminalität durch und zum Nachteil von vietnamesischen Staatsangehörigen in Deutschland wurden von 2022 bis 2024 beim Bundeskriminalamt das internationale, operative Projekt „PAYDAY“ sowie das Forschungsprojekt „MAViet“ eingerichtet. Diese Projekte hatten zum Ziel, Strafverfolgungs- und sonstige Zusammenarbeitsbehörden im In- und Ausland in diesem Phänomenbereich zu sensibilisieren und Bekämpfungsstrategien zu erarbeiten. Darüber hinaus wird auf die Antwort auf die Schriftliche Frage 84 der Abgeordneten Lamya Kaddor auf Bundestagsdrucksache 21/2387 verwiesen. 36. Abgeordneter Achim Köhler (AfD) Sind Bundesbehörden, wie z. B. das Bundeskriminalamt, an der Aufklärung des Verschwindens vietnamesischer Auszubildender beteiligt, bzw. gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung eine systematische, länderübergreifende Nachverfolgung dieser Fälle, um die ausländischen Auszubildenden vor Ausbeutung und Menschenhandel zu schützen, und wenn nein, warum ist die Bundesregierung hier nicht aktiv geworden (www.wel t.de/vermischtes/article68de30c59a9d42398b5167 80/berlin-niemand-weiss-wo-sie-abgeblieben-sin d-hunderte-vietnamesische-azubis-vermiss t.html)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 3. November 2025 Wenn offizielle Vermisstenanzeigen vorliegen, wird diesen entsprechend der polizeilichen Zuständigkeiten nachgegangen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Ermittlungszuständigkeit für Straftaten gemäß §§ 232 ff. des Strafgesetzbuchs sowie die Bearbeitung von Vermisstensachen grundsätzlich im Zuständigkeitsbereich der Polizeien der Länder liegt. Darüber hinaus wird auf die Antwort auf Frage 35 verwiesen. 37. Abgeordneter Enrico Komning (AfD) In wie vielen Fällen ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Identität und Staatsangehörigkeit in Einbürgerungsverfahren seit 2020 nicht auf Grundlage eines Passes, eines amtlichen Identitätsdokuments oder anderer geeigneter amtlicher Urkunden nachgewiesen worden, sondern entweder durch sonstige zugelassene Beweismittel oder durch eine umfassende Würdigung der Gesamtumstände durch die Einbürgerungsbehörde (www.bundestag.de/resource/blob/935768/6be3c1 5dacbcf49b616de26a5f02e7f0/WD-3-004-23-pd f.pdf)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 4. November 2025 Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Auf welcher Grundlage im Einbürgerungsverfahren die Identität und Staatsangehörigkeit eines Einbürgerungsbewerbers geklärt wurde, ist nach § 36 des Staatsangehörigkeitsgesetzes kein statistisches Erhebungsmerkmal. Auch werden im Register EStA (Entscheidungen in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten) keine entsprechenden Informationen zu einer Einbürgerung erfasst. 38. Abgeordneter Helge Limburg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie positioniert sich die Bundesregierung angesichts der laut Jahresbericht 2024/2025 der Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS, https://polizei.nrw/artikel/zis-jahresbericht) gesunkener Zahlen von Strafverfahren und Verletzten im Zusammenhang mit Fußballspielen bei gleichzeitig stark gestiegenen Zuschauerzahlen zu den von der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder sowie der Sportministerkonferenz angedachten Verschärfungen für Vereine und Fans, wie beispielsweise die Einführung einer zentralen Stadionverbotskommission (www.spiegel.de/sport/fussball/fussball-erste-ueb erlegungen-zur-zentralen-stadionverbotskommissi on-a-22f1d4a5-29c2-459d-b473-535bd1da5f24)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 7. November 2025 Die Bundesregierung begrüßt ausdrücklich die aus dem Jahresbericht 2024/2025 der Zentrale Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS) hervorgehende Rückläufigkeit bei Strafverfahren sowie den Rückgang der Anzahl von Verletzten im Umfeld von Fußballspielen. Gleichwohl bleibt es ein bedeutsames sicherheits- und sportpolitisches Ziel, eine weitere Reduzierung der Anzahl von Gewaltvorfällen im Umfeld des Fußballs. Um dieses Ziel weiter zu verfolgen, unterstützt die Bundesregierung die von der Innenministerkonferenz (IMK) und der Sportministerkonferenz (SMK) im Oktober 2024 initiierten Prüfungen ergänzender bzw. intensivierter Maßnahmen zur Verhinderung von Gewalt im Umfeld des Fußballs, insbesondere die Einrichtung einer zentralen Stadionverbotskommission beim Deutschen Fußball-Bund. Hierdurch soll u. a. sichergestellt werden, dass gemeinsame Standards angewendet werden und die Vereine das präventive Instrument des Stadionverbots einheitlich bzw. konsequent bundesweit anwenden. Darüber hinaus wird die Intensivierung der lokalen Netzwerkarbeit in Form von Stadionallianzen begrüßt. Diese Maßnahme der kommunikativen Präventionsarbeit im Rahmen eines gemeinsamen Beteiligungsprozesses kann ein wertvoller Baustein bei der Gewährleistung der Sicherheit im Zusammenhang mit Fußballspielen sein. 39. Abgeordnete Denise Loop (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Warum wurde der Neubau der Liegenschaft des Technischen Hilfswerks (THW) Heide nach meiner Kenntnis als nicht prioritär bewertet, und wurde die entscheidende Rolle des THW Heide im Krisenfall für die Region in die Entscheidung mit einbezogen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 5. November 2025 Die Neuunterbringung des Ortsverbandes Heide der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) wird als dringlich bewertet und ist priorisiert. Bisher steht für das THW noch kein geeignetes Grundstück zur Verfügung. Ein Grundstück wird weiterhin im Rahmen des Erkundungsauftrages gesucht. Es ist zu erwarten, dass die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ein Interessensbekundungs- und Ausschreibungsverfahren durchführt, um ein geeignetes Grundstück für das THW zu erwerben. Der Mehrbedarf ist im Finanzplan des THW aufgeführt und wird angepasst, sobald konkrete Refinanzierungsberechnungen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) vorliegen. 40. Abgeordneter Reinhard Mixl (AfD) Wie viele Personen aus dem Programm „Aufnahme besonders gefährdeter Menschen aus Afghanistan“ haben eine Zusage zur Aufnahme in Deutschland erhalten und warten derzeit in Pakistan auf ihren Weitertransport nach Deutschland? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 4. November 2025 In Pakistan befinden sich derzeit 1.890 Personen (Stand: 27. Oktober 2025), die eine Aufnahmezusage bzw. Aufnahmeerklärung aus den vier verschiedenen Aufnahmelinien zur Aufnahme in Deutschland (Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan, Ortskräfteverfahren, Menschenrechtsliste und Überbrückungsprogramm) erhalten haben. Derzeit findet eine Einzelfallprüfung für alle Personen statt, die sich in den Aufnahmeprogrammen für afghanische Staatsangehörige aus den vorangegangenen Wahlperioden befinden. Wo keine rechtsverbindliche Aufnahmezusage besteht oder die Personen nicht alle Voraussetzungen erfüllen, z. B. Sicherheitsüberprüfungen negativ verlaufen, wird eine Aufnahme nicht stattfinden. 41. Abgeordneter Reinhard Mixl (AfD) Hat die Bundesrepublik Deutschland an die Regierung der Islamischen Republik Pakistan oder an deren Behörden bzw. Einrichtungen finanzielle Leistungen (z. B. für Unterkunft, Verpflegung, Unterbringung oder sonstige Betreuung) im Rahmen der vorübergehenden Aufnahme von afghanischen Schutzsuchenden aus dem Programm „Aufnahme besonders gefährdeter Menschen aus Afghanistan“ gezahlt oder wird sie daraus zahlen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 6. November 2025 Die Bundesregierung hat keine finanziellen Leistungen beispielsweise für Unterkünfte, Verpflegung, Unterbringung und sonstige Betreuung im Rahmen der Aufnahmeverfahren aus Afghanistan an die Islamische Republik Pakistan oder an deren Behörden bzw. Einrichtungen gezahlt. 42. Abgeordneter Tobias Matthias Peterka (AfD) Wie viele Stellen mit dem Zweck der IT- Sicherheit bzw. Cyber-Abwehr sind im Bundeskanzleramt, im Bundesministerium der Verteidigung und im Bundesministerium des Innern gegenwärtig besetzt bzw. unbesetzt (vgl. dazu beispielsweise ZEIT – www.zeit.de/politik/deutschland/2025-10/ dobrindt-cyberangriffe-abwehr-neues-gesetz, abgerufen am 28. Oktober 2025)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 4. November 2025 Im Bundeskanzleramt haben alle Stellen im IT-Betrieb auch das Ziel IT- Sicherheit. Keine Stelle im Bereich IT-Sicherheit ist derzeit unbesetzt. Die Beantwortung der Frage hinsichtlich des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) und des Bundesministeriums des Innern (BMI) kann in offener Form nicht erfolgen. Die Einstufung als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ ist im vorliegenden Fall in Hinblick auf das Staatswohl erforderlich und wird daher gesonderte Anlage übermittelt.1 Nach § 2 Absatz 2 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung, VSA) vom 10. August 2018 sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein können, entsprechend einzustufen. Die Veröffentlichung des aktuellen Besetzungsstandes von Stellen mit dem Zweck der IT-Sicherheit bzw. Cyber-Abwehr im BMVg und BMI könnte Rückschlüsse auf das auch in der personellen Ausstattung zum Ausdruck kommende Schutzniveau im Bereich der IT-Sicherheit und Cyberabwehr des BMVg und BMI zu lassen. Dies könnte die Wirksamkeit von Sicherheitsmaßnahmen untergraben und die Anfälligkeit der IT- Systeme des BMVg und des BMI erhöhen. 1 Das Bundesministerium des Innern hat einen Teil der Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. 43. Abgeordnete Kerstin Przygodda (AfD) Liegen der Bundesregierung Kenntnisse bzw. Zahlen darüber vor, wie viele Männer, die dauerhaft in der Bundesrepublik Deutschland leben, in Deutschland mit mehreren Frauen gleichzeitig Ehen führen, von denen mindestens eine im Ausland geschlossen worden ist (www.welt.de/politi k/deutschland/plus172925285/Polygamie-Vielehe n-sind-in-Deutschland-strafbar-werden-aber-gedu ldet.html), und wenn ja, welche sind dies? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 3. November 2025 Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse und Daten im Sinne der Fragestellung vor. Deutsche Standesämter schließen keine bigamischen Ehen und erfassen auch keine statistischen Daten dazu. Den Meldebehörden werden dementsprechend keine Daten zur Speicherung und Nutzung im Sinne der Fragestellung übermittelt. Das Ausländerzentralregister erfasst ebenso keine Familienzusammenhänge im Sinne der Fragestellung. Durch das Statistische Bundesamt werden lediglich Daten zu in Deutschland geschlossenen Ehen erfasst. Eine Datenerhebung zu Eheschließungen nach ausländischem Recht durch das Statistische Bundesamt erfolgt nicht. 44. Abgeordneter Raimond Scheirich (AfD) Welche tatsächlichen Gesamtkosten (Systemkosten inklusive Wartung, Software, Netzbetrieb und Personal) entstanden im letzten Jahr im Durchschnitt für ein per PointID-System der Bundesdruckerei GmbH erzeugtes digitales Passfoto, und wie hoch ist der Mittelaufwand, um die Differenz zwischen diesen tatsächlichen Kosten und dem Bürgerpreis von derzeit 6 Euro pro Foto auszugleichen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 6. November 2025 Im Jahr 2024 sind keine Fotos mit PointID®-Systemen erstellt wurden. Daher sind auch keine Kosten pro Lichtbild für das letzte Jahr zu ermitteln. Es wurden im letzten Jahr keine Gebühren für die Aufnahme eines Lichtbildes erhoben. 45. Abgeordneter Julian Schmidt (AfD) Wie und in welchen Umfang werden unbearbeitete Asylanträge in die von der Bundesregierung veröffentlichte offizielle Gesamtzahl der Asylanträge berücksichtigt? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 6. November 2025 In der öffentlich zugänglichen Asylgeschäftsstatistik des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) werden anhängige Verfahren, d. h. Asylanträge, die vom BAMF noch nicht abschließend bearbeitet wurden, differenziert nach Erst- und Folgeanträgen, ausgewiesen. Dies beinhaltet alle Asylverfahren im Zeitraum von der formellen Asylantragstellung bis zu einer Entscheidung des BAMF über einen Asylantrag. 46. Abgeordneter Julian Schmidt (AfD) Wie viele unbearbeitete Anträge auf Asyl liegen der Bundesregierung derzeit (Stichtag: 31. Oktober 2025) vor, und wie verteilen sich diese nach den jeweiligen Herkunftsländern der Antragsteller (bitte hierbei die 13 häufigsten Herkunftsländer aufschlüsseln)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 6. November 2025 Die Angaben zu anhängigen Verfahren, d. h. zu Asylanträgen, die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) noch nicht abschließend bearbeitet wurden, können der öffentlich frei zugänglichen Asylgeschäftsstatistik auf den Webseiten des BAMF (www.bamf.de/DE//The men/Statistik/Asylzahlen/AsylGesStatistik/asylgeschaefts-statistik-nod e.html) entnommen werden. Die Daten liegen nach Staatsangehörigkeit der Antragstellenden vor und sind nach Erst- und Folgeanträgen differenziert. 47. Abgeordneter Stefan Seidler (fraktionslos) Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung im Rahmen der von dem Bundesminister des Innern Alexander Dobrindt angekündigten Verbesserung der öffentlichen Fähigkeiten zur Drohnenabwehr (www.bmi.bund.de/SharedDocs/ kurzmeldungen/DE/2025/10/kabinettsklausur-dro hnen.html), um die Durchsetzung von Drohnenüberflugverbotszonen in Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Bundeswehr zu verbessern, und zieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der gestiegenen Bedrohungslage durch unbefugte Drohnenüberflüge rechtliche Anpassungen in Betracht, die Industrieanlagenbetreibern – insbesondere im Bereich der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie – die eigenständige Ertüchtigung ihrer Schutzobjekte sowie Durchsetzung von Drohnenüberflugverboten über den geografischen Gebieten ihrer Anlagen ermöglichen würden, etwa durch die Zulassung des Betriebes privater stationärer Drohnenabwehrtechnik (wenn nicht, bitte begründen)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 6. November 2025 Der (vorsätzliche oder fahrlässige) Betrieb eines unbemannten Fluggerätes innerhalb eines nach § 21h Absatz 3 der Luftverkehrs-Ordnung geschützten geografischen Gebietes kann derzeit als Ordnungswidrigkeit mittels Geldbuße bis 50.000 Euro geahndet werden. Für bestimmte Fälle – insbesondere für kritische Infrastrukturen – wird derzeit im Bundesministerium für Verkehr an der Heraufstufung zu einem Straftatbestand gearbeitet. Abgesehen davon sollen durch die Einrichtung eines gemeinsamen Drohnenabwehrzentrums von Bund und Ländern eine Bündelung der Kompetenzen, schneller Informationsaustausch und eine schnelle Reaktion auf Bedrohungen durch unbemannte Luftfahrzeuge gewährleistet werden. Aktive Maßnahmen zur Abwehr unkooperativer unbemannter Luftfahrtsysteme sind Teil der Gefahrenabwehr und damit hoheitliche Aufgabe der zuständigen Sicherheitsbehörden, d. h. der Polizeien sowie in besonderen Ausnahmefällen der Bundeswehr. Betreiber von Industrieanlagen können im Rahmen ihrer Möglichkeiten unter Beachtung des All- Gefahren-Ansatzes zur Detektion und Informationsweitergabe bzw. Meldung zu Drohnensichtungen an die Polizei beitragen. Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts 48. Abgeordnete Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Hat die Bundesregierung Maßnahmen unternommen, um den Vorfall vom 24. August 2025 aufzuklären, bei dem das Seenotrettungsschiff Ocean Viking nach Angaben ziviler Seenotrettungsorganisationen (www.sosmediterranee.de/aktuelles/oc ean-viking-unter-schwerem-beschuss-durch-libys che-kustenwache) in internationalen Gewässern von der sogenannten libyschen Küstenwache beschossen worden sein soll, und wenn ja, welche, und welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu den Umständen des Vorfalls, insbesondere zum Umgang mit dem an die NATO-Operation Sea Guardian gerichteten Notruf, der an die nächstgelegene Einheit der Operation – einem italienischen Marineschiff – weitergeleitet wurde und dort scheinbar unbeantwortet gebliebenen ist, vor? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 6. November 2025 Die Bundesregierung nimmt Berichte der SOS Méditerrannée über Angriffe auf die „Ocean Viking“ und zu möglicherweise rechtswidrigem Verhalten der libyschen Küstenwache sehr ernst. Zur Identität beteiligter Einheiten der libyschen Küstenwache liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor. Die EU-Kommission hat die libyschen Behörden im Namen der EU zur Stellungnahme aufgefordert. Zudem hat die Staatsanwaltschaft Syrakus in Italien bezüglich des Vorfalls „Ocean Viking“ am 24. August ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die Bundesregierung steht zu diesem Vorfall im Kontakt mit den zuständigen Behörden vor Ort und ist ebenfalls mit der EU-Kommission und EU-Mitgliedstaaten hierzu im Austausch. Die darüberhinausgehende Beantwortung berührt das Sicherheitssinteresse der NATO und das Bekanntwerden der Informationen könnte zu einer Beeinträchtigung der multinationalen Beziehungen Deutschlands führen. Die Beantwortung kann daher in offener Form nicht erfolgen und wird dem Bundestag mit separater Anlage mit der Einstufung „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ übermittelt.2 49. Abgeordnete Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ergreift die Bundesregierung diplomatische Maßnahmen, auch im Rahmen der Europäischen Union, um sich nach der Einnahme der Stadt El Fasher durch die Rapid Support Forces (RSF) für den Schutz der Zivilbevölkerung im Einklang mit dem humanitären Völkerrecht sowie für den ungehinderten humanitären Zugang einzusetzen, und wenn ja, welche, und führt sie hierzu auch Gespräche mit Staaten, die die RSF unterstützen, beispielsweise den Vereinigten Arabischen Emirate (Quelle: www.zeit.de/politik/ausland/2025-10/s udan-rsf-miliz-eroberung-al-faschir-zivilisten)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 6. November 2025 Die Bundesregierung hat, auch gemeinsam mit internationalen Partnern und im Rahmen der EU, die Rapid Support Forces (RSF) in den vergangenen Monaten, Wochen und Tagen immer wieder dazu aufgefordert, humanitäres Völkerrecht einzuhalten, den Schutz der Zivilbevölkerung sowie humanitären Zugang sicherzustellen und einem sofortigen Waffenstillstand zuzustimmen. Als Teil dieser Bemühungen hat die Staatsministerin im Auswärtigen Amt, Serap Güler, von 21. bis 27. Oktober 2025 eine Vielzahl Gespräche vor Ort in Sudan sowie in Tschad und den Vereinigten Arabischen Emiraten geführt. Die Bundesregierung unterstützt die Bemühungen Ägyptens, Saudi-Arabiens, der Vereinigten Arabischen Emirate und der USA zu einem Frieden in Sudan. Der Friedensplan Ägyptens, Saudi-Arabiens, der Vereinigten Arabischen Emirate und der USA vom September ist das aktuell klarste Signal für ungehinderte humanitäre Zugänge und der beste Weg zu Waffenstillstand und Frieden. Er sieht das Ende der militärischen Unterstützung von außen und eine sofortige dreimonatige Feuer- 2 Das Auswärtige Amt hat einen Teil der Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. pause vor, gefolgt von einem inklusiven Übergangsprozess. Die Bundesregierung unterstützt zudem die Bemühungen der Vereinten Nationen für humanitäre Konvois, um die Versorgung der Menschen in El Fasher zu ermöglichen. Die Bundesregierung ist in der Sudan-Krise wichtiger Geber über humanitäre Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit. Staatsministerin Serap Güler verkündete im Rahmen ihrer Reise in die Region eine weitere Erhöhung der Mittel für Humanitäre Hilfe um 16 Mio. Euro auf 141 Mio. Euro im Jahr 2025. Mit Mitteln der Humanitären Hilfe aus Deutschland geförderte Nichtregierungsorganisationen sind in Nord-Darfur, insbesondere um El Fasher, zur Versorgung der Vertriebenen aktiv und stellen Lebensmittelhilfen, sauberes Trinkwasser und Unterstützung für Opfer von sexueller Gewalt bereit. Ein Großteil der neuen Mittel gehen an das World Food Programme, um der akuten Hungerkrise insbesondere auch in und um El Fasher zu begegnen. 50. Abgeordnete Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Plant die Bundesregierung, zusätzliche Mittel bereitzustellen, um lokale humanitäre Akteure wie die Emergency Response Rooms bei der Ausweitung der Versorgung mit lebensrettenden Leistungen, insbesondere Nahrungsmitteln, medizinischer Hilfe, Versorgung Überlebender von sexualisierter Gewalt sowie Wasser- und Sanitärversorgung zu unterstützen, sowohl in El Fasher als auch in der umliegenden Region, insbesondere in Tawila, wo derzeit rund 400.000 Binnenvertriebene Zuflucht suchen, und inwiefern setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass die Vereinten Nationen Zugang zu den von den RSF kontrollierten Gebieten erhalten (Quelle: www.rescue.org/d e/pressemitteilung/tausende-fliehen-el-fasher-darf ur-humanitaere-lage-tawila-spitzt-zu)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 6. November 2025 Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 49 wird verwiesen. Überdies hat auch der Nothilfefonds der Vereinten Nationen (CERF) vergangene Woche weitere 20 Mio. US-Dollar für Sudan ausgeschüttet. Darüber hinaus unterstützt die deutsche Entwicklungszusammenarbeit die Widerstandsfähigkeit und soziale Kohäsion von vulnerablen Bevölkerungsgruppen in Sudan. Über ein gemeinsames Programm von WFP und UNICEF in Darfur werden auch in Tawila insbesondere Binnenvertriebene und aufnehmende Gemeinden durch einen besseren Zugang zu integrierten Basisdienstleistungen in den Bereichen Bildung, Kinderschutz, Gesundheit, Sanitär und Ernährungssicherheit unterstützt. Die Bereitstellung weiterer Mittel der Entwicklungszusammenarbeit im Jahr 2025 wird geprüft. Bislang konnten im Jahr 2025 unter vorläufiger Haushaltsführung 20 Mio. Euro für die Auswirkungen der Sudan-Krise bereitgestellt werden, davon 13 Mio. Euro für die Bevölkerung im Sudan. Das aktuell laufende Programmportfolio des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung im Sudan umfasst rund 500 Mio. Euro. Das Ziel der Bundesregierung bleibt, dass humanitäre Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit die Menschen auch wirklich erreichen. Die Bundesregierung unterstützt daher die Bemühungen der Vereinten Nationen, humanitäre Konvois zur Versorgung der Menschen in El Fasher zu ermöglichen. Als Teil dieser Bemühungen hat auch Staatsministerin Serap Güler von 21. bis 27. Oktober 2025 eine Vielzahl Gespräche vor Ort in Sudan sowie in Tschad und den Vereinigten Arabischen Emiraten geführt. 51. Abgeordnete Ayse Asar (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie haben sich die Förderzahlen (Stipendien, Grants, Programme) der Alexander-von- Humboldt-Stiftung in den letzten zehn Jahren (2015 bis 2024) im Vergleich zu den Zuweisungen des Bundes entwickelt (bitte aufschlüsseln nach bewilligten Förderungen und Zuweisungen pro Jahr), und wie haben sich die durchschnittlichen Förderbeträge pro Stipendium in diesem Zeitraum (nominal und inflationsbereinigt) entwickelt? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 6. November 2025 Die Förderzahlen für die Jahre 2020 bis 2024 können der Anlage entnommen werden.3 Die in Zusammenarbeit mit der Alexander von Humboldt-Stiftung (AvH) recherchierten Angaben entsprechen den mit zumutbarem Aufwand in der vorgegebenen Frist ermittelbaren Informationen. Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung bestätigt, dass das parlamentarische Informationsrecht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit steht, siehe Urteil vom 7. November 2017, 2 BvE 2/11, Rz. 249. Es sind alle Informationen mitzuteilen, über die die Bundesregierung verfügt oder die sie mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung bringen kann. Weitergehende Recherchen im Sinne der Fragestellung würden die Arbeitsfähigkeit der betroffenen Bereiche massiv einschränken, da sie einen händischen Eingriff in Auswertungen und einer Vielzahl von Datensätzen erforderten. 52. Abgeordnete Desiree Becker (Die Linke) Welche Maßnahmen sollen Tunesien, Algerien, Libyen und Marokko im Rahmen des EU-Pakets nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Bekämpfung irregulärer Migration und Schleuserkriminalität ergreifen, und wie soll insbesondere die Situation von schutzwürdigen Geflüchteten verbessert werden (www.zeit.de/politik/ausland/202 5-10/von-der-leyen-eu-paket-nordafrika-migra tion)? 3 Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/2665 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 4. November 2025 Die von der Europäischen Kommission geplanten Maßnahmen unter dem Migrationsprogramm für die südliche Nachbarschaft umfassen die Unterstützung von Partnerländern in Nordafrika (darunter Marokko, Algerien, Tunesien und Libyen sowie weitere Länder der südlichen Nachbarschaft) von 2025 bis einschließlich 2027. Geflüchtete, Asylsuchende und Binnenvertriebene sollen dadurch besseren Zugang zu Soforthilfe bekommen. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf vulnerablen Gruppen. Zudem sollen die aufnehmenden Gemeinden dabei unterstützt werden, eine langfristige Lebensgrundlage für Geflüchtete, Asylsuchende und Binnenvertriebene zu schaffen. Bei der Bekämpfung von Schleuserkriminalität sollen vor allem die Grenzbehörden der Partnerländer gestärkt werden. 53. Abgeordnete Deborah Düring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Inwiefern sieht die Bundesregierung deutsche außen- und sicherheitspolitische Interessen durch die aktuellen Spannungen zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und Venezuela berührt, und hat sie Vorkehrungen für den Fall einer militärischen Eskalation getroffen, insbesondere zum Schutz und zur möglichen Evakuierung deutscher Staatsangehöriger sowie des Botschafts- und Konsularpersonals in Venezuela, und wenn ja, welche? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 6. November 2025 Die Bundesregierung verfolgt die Entwicklung der bilateralen Beziehungen zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und Venezuela sowie die Lage in der südlichen Karibik eng. Sie stimmt sich zudem im Kreis der EU mit den Mitgliedstaaten ab. Die Bundesregierung setzt sich für eine friedliche und demokratische Lösung der anhaltenden innenpolitischen Krise in Venezuela ein. Deutschlands außenpolitische Interessen in Venezuela konzentrieren sich in erster Linie auf humanitäre Fragen, Menschenrechte und die Förderung von Stabilität in einem zunehmend schwierigen Kontext. Die Bundesregierung rät von Reisen nach Venezuela dringend ab und warnt vor Reisen in die unmittelbaren Grenzgebiete zu Kolumbien und Brasilien. Die deutsche Botschaft in Caracas informiert diejenigen deutschen Staatsangehörigen, die sich in Venezuela aufhalten und sich in die Krisenvorsorgeliste Elefand eingetragen haben, anlassbezogen über die Lage vor Ort und gibt Verhaltensempfehlungen. Die Bundesregierung beschäftigt sich im Rahmen ihrer Krisenvorsorge kontinuierlich und ressortübergreifend mit möglichen Krisenszenarien, auch in Venezuela, und gegebenenfalls erforderlichen Schutz- und Unterstützungsmaßnahmen. 54. Abgeordneter Kay Gottschalk (AfD) Welcher nachweisbaren Kontrolle vor Ort unterlag die seit dem 24. Februar 2022 geleistete bilaterale zivile Unterstützung der Ukraine in Höhe von rund 34 Mrd. Euro durch Deutschland (www. bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/deutschlan d-hilft-der-ukraine-2160274)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 3. November 2025 Die Bundesregierung überprüft fortlaufend die Mittelverwendung ihrer Unterstützungsleistungen für die Ukraine. Im Rahmen der Projektumsetzung finden zudem Evaluierungen auf Projektebene statt. Zum Beispiel wurden in den letzten Jahren Stabilisierungsprojekte im Bereich Veteranenunterstützung evaluiert, darunter ein Projekt zur psychosozialen Unterstützung von Veteranen und ihren Familien und ein Projekt zur Reintegration von Veteranen in den Arbeitsmarkt. Die Evaluierung erfolgte beispielsweise durch Vor-Ort-Besuche, Prüfung von Unterlagen sowie Interviews und Fokusgruppengespräche. 55. Abgeordneter Boris Mijatović (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Entzug von US-Visa für deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger (www.zeit.de/politik/a usland/2025-10/usa-visaentzug-aussenministeriu m-charlie-kirk), z. B. hinsichtlich der Anzahl betroffener Personen, wesentliche vorgebrachte Gründe, möglicher politischer oder sicherheitsrelevanter Zusammenhänge sowie der laut Medienberichten stattfindenden Nutzung von Künstlicher Intelligenz zur Durchleuchtung von Social Media Accounts bei der Einreise in die USA (www.rn d.de/wirtschaft/usa-einreise-wie-kuenstliche-intell igenz-touristen-ueberwacht-PHBDNO5CDBAVV HJGQS6OFZD424.html), und denkt die Bundesregierung angesichts dieser Entwicklungen darüber nach, die Sicherheitshinweise auf der Website des Auswärtigen Amts zu den USA (www.auswa ertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/usavereinigte staatensicherheit-201382siehe) zu verschärfen, etwa durch die Empfehlung, ein Wegwerfhandy mitzunehmen, wie es von Experten im Hinblick auf die Fußball-WM 2026 in den USA vorgeschlagen wird (https://web.de/magazine/sport/fuss ball/fussball-wm-2026-usa-experte-empfiehlt-einr eisenden-wegwerfhandy-41123278)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 7. November 2025 Das Auswärtige Amt wird über den Entzug von US-Visa für deutsche Staatsangehörige grundsätzlich nicht von den US-Stellen informiert. Im Zusammenhang mit Äußerungen zum Mord an Charlie Kirk hat das Auswärtige Amt Kenntnis erhalten über den Entzug des US-Visums eines deutschen Staatsangehörigen. Das Auswärtige Amt überprüft seine Reise- und Sicherheitshinweise regelmäßig auf Aktualität und passt sie erforderlichenfalls an. 56. Abgeordneter Boris Mijatović (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur aktuellen humanitären Lage in El Fasher (Nord-Darfur) und anderen betroffenen Regionen des Sudan vor, insbesondere im Hinblick auf den beschränkten Zugang für humanitäre Hilfe (www. dw.com/en/sudan-el-fasher-faces-famine-as-suppl ies-cut-off-un-says/a-73546060) und den Schutz der Zivilbevölkerung, insbesondere besonders vulnerabler Gruppen (www.savethechildren.org/u s/about-us/media-and-news/2025-press-releases/s udan-nearly-one-in-six-civillians-killed-were-chil dren), und ergreift sie nach der Reise der Staatsministerin im Auswärtigen Amt Serap Güler in die Region Maßnahmen, um zu einer Verbesserung des humanitären Zugangs und dem Schutz der Zivilbevölkerung beizutragen? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 4. November 2025 Laut Berichten der Vereinten Nationen ist die humanitäre Lage in El Fasher katastrophal. Über 200.000 Menschen sind weiterhin in der Stadt eingeschlossen, leiden akut Hunger und sind ohne Zugang zu medizinischer Hilfe, da die Rapid Support Forces (RSF) gezielt ihre Versorgung mit humanitärer Hilfe verhindert. Es kommt zu vorsätzlichen Angriffen auf Zivilisten und zivile Infrastruktur, Hinrichtungen, massenhafte willkürliche Festnahmen und Vertreibungen durch Kämpfer der RSF. Gemeinsam mit internationalen Partnern und im Rahmen der EU hat die Bundesregierung die RSF in den vergangenen Monaten und Tagen immer wieder dazu aufgefordert, humanitäres Völkerrecht einzuhalten, den Schutz der Zivilbevölkerung sowie humanitären Zugang sicherzustellen und einem sofortigen Waffenstillstand zuzustimmen. Als Teil dieser Bemühungen hat die Staatsministerin im Auswärtigen Amt, Serap Güler, vom 21. bis 27. Oktober eine Vielzahl Gespräche vor Ort in Sudan sowie in Tschad und den Vereinigten Arabischen Emiraten geführt. Die Bundesregierung unterstützt die Bemühungen Ägyptens, Saudi-Arabiens, der Vereinigten Arabischen Emirate und der USA hierzu, sowie die Bemühungen der Vereinten Nationen, einen humanitären Konvoi zur Versorgung der Menschen in El Fasher zu ermöglichen. Die Bundesrepublik ist in der Sudan-Krise wichtiger Geber über humanitäre Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit. Staatsministerin Serap Güler verkündete im Rahmen ihrer Reise in die Region eine weitere Erhöhung der Mittel für humanitäre Hilfe um 16 Mio. Euro auf 141 Mio. Euro im Jahr 2025. Mit Mitteln der Humanitären Hilfe aus Deutschland geförderte Nichtregierungsorganisationen sind in Nord-Darfur, insbesondere um El Fasher, zur Versorgung der Vertriebenen aktiv und stellen Lebensmittelhilfen, sauberes Trinkwasser und Unterstützung für Opfer von sexueller Gewalt bereit. Ein Großteil der neuen Mittel gehen an das World Food Programme, um der akuten Hungerkrise insbesondere in und um El Fasher zu begegnen. 57. Abgeordneter Boris Mijatović (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Setzt sich die Bundesregierung im Rahmen ihrer humanitären Diplomatie für die Öffnung aller verfügbaren Grenzübergänge zum Gazastreifen ein, um eine schnellere und umfassendere Versorgung der Zivilbevölkerung mit humanitärer Hilfe zu ermöglichen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass derzeit zwei Grenzübergänge geöffnet sind (www.ochaopt.org/content/gaza-humanitarian-res ponse-situation-report-no-6) und der Zugang zu dringend benötigten Gütern weiterhin durch bürokratische Hürden und sogenannte Dual-Use- Beschränkungen behindert wird, wodurch etwa die Einfuhr von lebenswichtigen Materialien (wie Rollstühlen, Krücken, Hörhilfen, Generatoren und Chemikalien zur Wasseraufbereitung) sowie für den Wiederaufbau der Gesundheitsinfrastruktur notwendigem Zement, medizinischer Ausrüstung, Inkubatoren und Impfstoffen eingeschränkt bleibt (www.unicef.org/press-releases/gazas-ceasefire-o ffers-vital-chance-children-it-must-be-seized)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 5. November 2025 Teil der Vereinbarung über den Waffenstillstand zwischen Israel und der Hamas ist die unverzügliche Lieferung umfassender humanitärer Hilfe. Der Zugang und die Verteilung der humanitären Hilfslieferungen müssen gemäß dieser Vereinbarung erfolgen. Die Bundesregierung setzt sich öffentlich sowie in bilateralen Gesprächen mit allen relevanten Parteien hierfür ein. 58. Abgeordnete Sara Nanni (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Bis wann gedenkt die Bundesregierung, bezugnehmend auf die Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 77 auf Bundestagsdrucksache 21/2141, die systematische Auswertung des Abschlussbericht des 1. Untersuchungsausschusses der 20. Wahlperiode (Afghanistan) abzuschließen, und inwieweit plant die Bundesregierung eine Unterrichtung des Bundestages über die Ergebnisse der Auswertung? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 5. November 2025 Die Bundesregierung hat sich für eine systematische Auswertung des Abschlussberichts des 1. Untersuchungsausschusses der 20. Wahlperiode Afghanistan kein Abschlussdatum gesetzt. Vielmehr flössen und fließen die Erkenntnisse aus dem Abschlussbericht in die laufende Arbeit der Bundesregierung ein. 59. Abgeordnete Charlotte Antonia Neuhäuser (Die Linke) Ergreift die Bundesregierung derzeit konkrete Maßnahmen, um den drohenden Völkermord und die systematischen Menschenrechtsverletzungen der Rapid Support Forces (RSF) an der Zivilbevölkerung in El Fasher und anderen Teilen des Sudan zu verhindern bzw. einzudämmen, und wenn ja, welche, und plant die Bundesregierung diplomatische Initiativen oder sanktionspolitische Schritte gegenüber den Vereinigten Arabischen Emiraten als nachweislichem Hauptunterstützer der RSF-Miliz, und wenn ja, welche? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 7. November 2025 Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Frage 49 der Abgeordneten Luise Amtsberg verwiesen. Vertreter der sudanesischen Armee (SAF) und der Rapid Support Forces (RSF) sind sanktionsgelistet, darunter auch Kommandeure in Darfur. Die Bundesregierung hat sich von Anfang an innerhalb der EU dafür eingesetzt, Entitäten, die den Kriegsparteien zur Finanzierung des Krieges dienen, und relevante Vertreter der Konfliktparteien auch auf nachgerückter Ebene zu sanktionieren. Zuletzt hat die EU im Juli dieses Jahres neue Listungen vorgenommen. 60. Abgeordnete Ines Schwerdtner (Die Linke) Hat der Staatsminister im Auswärtigen Amt Florian Hahn seit seinem Amtsantritt als Staatsminister an Sitzungen des Bundessicherheitsrats teilgenommen, und wenn ja, wie oft? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 6. November 2025 Staatsminister Florian Hahn hat bislang an keiner Sitzung des Bundessicherheitsrates teilgenommen. 61. Abgeordnete Donata Vogtschmidt (Die Linke) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Umfang und Zielstaaten iranischer Rüstungsexporte in den vergangenen drei Jahren vor, insbesondere im Hinblick auf den Einsatz iranischer Drohnen durch Russland im Angriffskrieg gegen die Ukraine sowie auf bewaffnete Akteure in Syrien, Jemen und im Libanon, und welche politischen oder diplomatischen Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um diesen Exporten entgegenzuwirken? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 7. November 2025 Die Bundesregierung hat wiederholt das Verhalten Irans in der Region, einschließlich der Unterstützung von Milizen bzw. nicht-staatlichen bewaffneten Gruppen, sowie die Unterstützung des russischen Angriffskriegs in der Ukraine durch den Iran verurteilt. In Anbetracht des Einsatzes iranischer Drohnen durch Russland in seinem Angriffskrieg gegen die Ukraine hat die EU, unter anderem auf Bestreben der Bundesregierung, das Sanktionsregime angesichts Irans militärischer Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine eingerichtet (Verordnung (EU) 2023/1529 des Rates vom 20. Juli 2023). Mit der Annahme des o. g. Sanktionsregimes wurde der Export bestimmter, für die Herstellung von Drohnen relevanter Güter und Systeme, nach Iran untersagt. Zudem hat der Rat in vier Sanktionspaketen, zuletzt am 18. November 2024, zentrale Akteure für das iranische Drohnenprogramm sanktioniert. Dies hat in der EU ein Einreiseverbot, das Einfrieren von Vermögen der Betroffenen sowie ein Bereitstellungsverbot zur Folge. Darüber hinaus hat die EU am 14. Mai 2025 angesichts der verstärkten militärischen Unterstützung des Iran für nichtstaatliche bewaffnete Gruppen das oben genannte Sanktionsregime um die Region des Nahen Ostens und des Roten Meeres erweitert. Die Bundesregierung wird sich auch in Zukunft für die Eindämmung des iranischen Drohnenprogrammes, sowie der Unterbindung des Transfers von Drohnen in Drittstaaten, einsetzen. Dafür stimmt sie sich mit Partnern in der EU sowie mit Drittstaaten ab, um mögliche Lücken in den Sanktionsregimen zu schließen und Sanktionsumgehungen entgegenzuwirken. Eine weitergehende Beantwortung Ihrer Frage kann nicht offen erfolgen. Die Einstufung der Antwort auf die Frage als Verschlusssache (VS) mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Staatswohl erforderlich. Nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung, VSA) sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein können, entsprechend einzustufen. Diese Informationen werden daher als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und dem Deutschen Bundestag gesondert übermittelt.4 4 Das Auswärtige Amt hat einen Teil der Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. 62. Abgeordnete Janine Wissler (Die Linke) Hat die Bundesregierung nach der Kritik des ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj, dass die von der Ukraine Anfang Oktober abgeschossenen russischen Drohnen und Raketen „102.785 im Ausland hergestellten Komponenten“ u. a. von Unternehmen aus den USA und Deutschland enthalten hätten und dass dies auf mögliche Missachtungen von Lieferverboten militärisch nutzbarer Güter an Russland hinweise, auf Initiative der ukrainischen Regierung oder durch eigenes Nachfragen bei der ukrainischen Regierung Informationen darüber erhalten, um welche Komponenten von welchen westlichen und insbesondere deutschen Unternehmen es sich gehandelt hat, und wenn nein, warum hat die Bundesregierung diese Informationen nicht erfragt (www.tage sspiegel.de/internationales/von-unternehmen- aususa-und-deutschland-selenskyj-prangert-westlich e-komponenten-in-russischen-drohnen-an-144817 64.html)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 5. November 2025 Die Europäische Union hat umfangreiche Sanktionen erlassen, die den Export von militärischen und Dual-Use-Gütern nach Russland verbieten. Eine Missachtung dieser Maßnahmen stellt eine Straftat dar und wird von den zuständigen Strafverfolgungsbehörden verfolgt. Die zuständigen Behörden gehen allen Hinweisen auf Verletzung oder Umgehung von Sanktionen nach. Dazu gehören auch Hinweise aus Drittstaaten wie der Ukraine. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung 63. Abgeordnete Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Aus welchem Grund hat die Bundesregierung im aktuellen Entwurf des Mandatstextes zur Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Operation EU- NAVFOR MED IRINI (Bundestagsdrucksache 21/2068) den bisherigen Passus gestrichen, der die Unterstützung libyscher Institutionen beim Kapazitätsaufbau und bei Schulungen zu Strafverfolgungsaufgaben auf See vom Bundestagsmandat ausdrücklich ausschließt, und in welcher Form ist nun eine Unterstützung „einschlägiger libyscher Institutionen“ beim Kapazitätsaufbau und bei Schulungen im Bereich der Strafverfolgung auf See vorgesehen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 6. November 2025 Die in den Ratsbeschlüssen der Europäischen Union seit Beginn der Operation EUNAVFOR MED IRINI im Jahr 2020 enthaltene Aufgabe „Kapazitätsaufbau und Schulung der libyschen Küstenwache sowie der libyschen Marine“, war bis Mai 2022 Teil der Bundestagsmandate. Zuletzt wurde im Antrag der Bundesregierung formuliert: „In Ermangelung eines Ansprechpartners auf libyscher Seite wird diese Nebenaufgabe nicht durchgeführt. Sie ist darüber hinaus auch weiterhin kein Bestandteil dieses Bundestagsmandates.“ Diese Formulierung wurde in den Antrag im Sinne der Fragestellung nicht mehr übernommen, um einen Gleichlauf zwischen Bundestagsmandat und EU-Ratsbeschlüssen herzustellen. Derzeit bestehen keine Planungen zur Wahrnehmung der Kapazitätsaufbau- und Schulungsaufgabe durch die Bundeswehr. 64. Abgeordnete Desiree Becker (Die Linke) Wie viele Musterungen von Bewerbern für den Wehrdienst bei der Bundeswehr und von ungedienten KDV-Antragsstellern (KDV = Kriegsdienstverweigerer) wurden seit 2022 abgeschlossen (bitte nach Jahren und getrennt nach Wehrdienst-Bewerbern und ungedienten KDV- Antragstellern aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 3. November 2025 Sogenannte Musterungen werden seit dem Aussetzen der Wehrpflicht im Jahre 2011 nicht mehr durchgeführt. Bewerberinnen und Bewerber für eine militärische Laufbahn durchlaufen ein Eignungsfeststellungsverfahren in den Assessmenteinrichtungen der Bundeswehr. Antragstellende Kriegsdienstverweigerinnen und Kriegsdienstverweigerer werden im Rahmen freier Kapazitäten ebenfalls zur Begutachtung eingeladen oder, sofern möglich, nach Aktenlage begutachtet. Die erfragten Informationen können nachfolgender Tabelle entnommen werden. Jahr Abgeschlossene Assessments von Bewerbenden für eine militärische Laufbahn bei der Bundeswehr Medizinische Untersuchungen von ungedienten KDV-Antragstellenden in den Assessmenteinrichtungen der Bundeswehr 2022 (Jahresendstand) 32.025   616 2023 (Jahresendstand) 32.175   835 2024 (Jahresendstand) 34.910 1.811 2025 (Stand: 30. September 2025) 32.088 2.770 65. Abgeordnete Jeanne Dillschneider (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Plant die Bundesregierung eine Beschaffung von weiteren F-35 Luftfahrzeugen im Jahr 2026, und wenn ja, reichen die Kapazitäten am Standort Büchel für die Unterbringung und den Betrieb von zusätzlichen F-35 Luftfahrzeugen aus? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid vom 7. November 2025 Eine Beschaffung im Sinne der Fragestellung ist derzeit nicht beabsichtigt. 66. Abgeordnete Sara Nanni (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie häufig lehnen Beschäftigte eine Verwendung auf einem Dienstposten in der Abteilung Politik (POL) im Bundesministerium der Verteidigung ab (ab 2021 bis 2024 aufgeschlüsselt nach Jahr und jeweils mit Angabe der angebotenen und abgelehnten Stellen in absoluten Zahlen angeben), und wie viele Überstunden wurden im selben Zeitraum in der Abteilung POL im Bundesministerium der Verteidigung getätigt (1) gegenüber der jeweils im Arbeitsvertrag festgelegten Arbeitszeit und (2) gegenüber der Maximalarbeitszeit nach Arbeitszeitgesetz (ArbZG) (aufgeschlüsselt nach Art der Überstunden – (1) und (2) –, Jahr und jeweils Gesamtzahl und Durchschnittswert pro Mitarbeiterin und Mitarbeiter)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid vom 7. November 2025 Es werden keine Statistiken im Sinne der Fragestellung geführt. 67. Abgeordnete Sara Nanni (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie bewertet das Bundesministerium der Verteidigung die aktuelle Situation von Rechtsextremismus in der Bundeswehr in Nordrhein-Westfalen vor dem Hintergrund der vorliegenden Daten und Berichte – leichter Anstieg in Nordrhein- Westfalen bei den Verdachtsfallbearbeitungen von Extremismus in der Bundeswehr anhand des Parameters Wohnort und Verdopplung der Anzahl der erkannten Personen in der Bundeswehr, die dem rechtsextremen Spektrum zuzuordnen sind (vgl. Bericht der Koordinierungsstelle für Extremismusverdachtsfälle (KfE) im Bundesministerium der Verteidigung für das Jahr 2024, hier: www.bm vg.de/resource/blob/5958156/89b31278839d723f bcea49556ec6bb3d/dl-kfe-2024-data.pdf), Entlassung eines Soldaten auf Zeit aufgrund von Aussagen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung und Zugehörigkeit zur Reichsbürgerszene in Düsseldorf (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/1321) – und welche Schlüsse zieht es daraus mit Blick auf Attraktivität der Bundeswehr in Nordrhein- Westfalen und Personalgewinnung von Personen aus Nordrhein-Westfalen und für die Bundeswehrstandorte in Nordrhein-Westfalen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid vom 7. November 2025 Zunächst wird auf die Ausführungen zu der Verteilung der Verdachtsfallbearbeitung nach Bundesland/Wohnland im Jahresbericht KfE 2024 der Koordinierungsstelle für Extremismusverdachtsfälle verwiesen, welche Erläuterungen zu den Hintergründen der Fallzahlen enthalten. Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) ist sich seiner Verantwortung im Hinblick auf die Bekämpfung von Extremismus in den Reihen der Bundeswehr bewusst. Die konsequente Verfolgung im Rahmen einer Null-Toleranz-Politik bleibt weiterhin ein vorrangiges Ziel. Extremistische Bestrebungen haben in der Bundeswehr keinen Platz. Das BMVg wird die bereits bestehenden Maßnahmen und Konzepte zur Bekämpfung und Verhinderung von Extremismus weiter ausbauen und vorantreiben. 68. Abgeordneter Edgar Naujok (AfD) Beabsichtigt die Bundesregierung im Rahmen der Erwägungen zur Wiedereinsetzung der Wehrpflicht sicherzustellen, dass Dienstpflichtige nicht gegen ihren Willen zu medizinischen Impfungen verpflichtet werden, die sie aus gesundheitlichen oder weltanschaulichen Gründen ablehnen, und wenn ja, in welcher Weise? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 7. November 2025 Der § 17a Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 des Soldatengesetzes gilt für alle Soldatinnen und Soldaten. Vorbehalte und etwaige Kontraindikationen von Soldatinnen und Soldaten werden im Einzelfall jeweils eingehend geprüft. Duldungspflichtige Impfungen werden nicht unter Zwang oder gegen den bekundeten Willen der zu impfenden Person ausgeführt. 69. Abgeordnete Lea Reisner (Die Linke) Ist der Bundeswehr über ihre Teilnahme an der EU-Militärmission im Mittelmeer und ihrer Mitarbeit im Führungshauptquartier in Rom bekannt, ob auch nach dem Übergang von SOPHIA zu IRI- NI die daran beteiligten U-Boote (mutmaßlich aus Italien und Griechenland, siehe „Unerwünschte Migration: 39 Schiffe von EU-Mitgliedstaaten kreuzen im Mittelmeer“, Telepolis vom 18. Juli 2015) weiterhin heimlich Videos von zivilen Seenotrettungsschiffen aufnehmen („Open Arms, the League takes to the streets for Salvini“, L'unione Sarda vom 18. Oktober 2024), und inwiefern wurden nach Kenntnis der Bundesregierung auch Informationen aus der deutschen Seefernaufklärung im Rahmen von SOPHIA und IRINI von der italienischen Justiz für Prozesse gegen angebliche „Schleuser“ genutzt? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 6. November 2025 Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. EUNAVFOR MED IRINI unterhält keine Verbindung zur italienischen Justiz. 70. Abgeordnete Lea Reisner (Die Linke) Welche Drohnentypen will das Bundesministerium der Verteidigung von den Rüstungsfirmen Helsing, Stark und Rheinmetall bestellen („Startups, Rheinmetall to supply kamikaze drones for German brigade in Lithuania“, Financial Times vom 29. Oktober 2025), und mit welchen Eckdaten (Stückzahl, finanzielles Volumen, begünstigte Einheiten) soll der Auftrag nach Vorstellungen der Bundesregierung abgeschlossen werden? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid vom 6. November 2025 Es wird auf die Veröffentlichung der Bundeswehr unter: www.bundeswe hr.de/de/meldungen/bundeswehr-beschafft-loitering-munition#:~:text=L oitering_Munition_sind_keine_Drohnen,eingesetzt_werden_als_unbema nnte_Luftfahrzeuge hingewiesen. Darüber hinaus können derzeit aufgrund des laufenden Beschaffungsverfahrens keine Angaben gemacht werden. Im Übrigen betrifft die Beantwortung Ihrer Frage Informationen, die in besonders hohem Maße das Staatswohl berühren und daher selbst in eingestufter Form nicht beantwortet werden können. Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird durch gleichfalls Verfassungsrecht genießende schutzwürdige Interessen wie das Staatswohl begrenzt. Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung der widerstreitenden Interessen zu der Auffassung gelangt, dass eine Beantwortung Ihrer Frage hinsichtlich von Stückzahlen und begünstigten Einheiten nicht erfolgen kann. Kenntnisse über Stückzahlen von Loitering Munition und die jeweils begünstigten Einheiten versetzen einen möglichen Gegner in die Lage, sich gezielt auf die Bekämpfung des Waffensystems einzustellen und es frühzeitig unbrauchbar zu machen. Kenntnisse über den Umfang der vorhandenen Systeme verschaffen möglichen Gegnern einen entscheidenden Vorteil. Damit kann die Wirkung der Waffensysteme durch gezielte Gegenmaßnahmen deutlich herabgesetzt werden. Dies würde die Kampfkraft der Bundeswehr erheblich schwächen und Einsätze der Bundeswehr unter Abstützung auf dieses Waffensystem in unzumutbarer Weise beeinträchtigen. Im Ergebnis wären folglich sowohl Leib und Leben von Soldatinnen und Soldaten als auch die Verfassungsrang genießende Einsatz- und Funktionsfähigkeit der Bundeswehr gefährdet. Eine Einstufung als Verschlusssache und Hinterlegung der angefragten Informationen in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages würde ihrer erheblichen Brisanz im Hinblick auf die Bedeutung für die Aufgabenerfüllung und Funktionsfähigkeit der Bundeswehr nicht ausreichend Rechnung tragen. Aus dem Vorgesagten ergibt sich, dass die erbetenen Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht überwiegt. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung und ihrer Partnernationen zurückstehen. 71. Abgeordneter Bernd Schattner (AfD) Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, in welcher Art und Weise Kinder in Schulen in Deutschland auf den Krieg vorbereitet werden sollen, und wenn ja, wann rechnet die Bundesregierung mit Krieg auf deutschem Boden bzw. wann rechnet die Bundesregierung damit, dass deutsche Soldaten wieder in Kriegsgebiete geschickt werden? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 6. November 2025 Die Bundesregierung hat keine Kenntnis zu den in Rede stehenden Fragestellungen. 72. Abgeordneter Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Verwendung für militärische Zwecke hält die Bundesregierung für die ca. 1,5 Hektar große Liegenschaft der ehemaligen Pionierkaserne in Regensburg für denkbar, und inwiefern wurde bei der grundsätzlichen Entscheidung der Bundesregierung, Verkäufe von ehemaligen militärischen Geländen seitens der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zu stoppen, der Tatsache Rechnung getragen, dass zwischen der BImA und der Stadt Regensburg eine Verkaufsabsicht des Bundes über mehrere Jahre in Aussicht gestellt wurde und seitens der Stadt Regensburg schon sehr konkrete Verwendungsabsichten bestanden, nachdem der Bund bereits die benachbarte Liegenschaft der ehemaligen Prinz-Leopold-Kaserne an die Stadt veräußert hat (vgl. www.regensbur g.de/prinz-leopold-kaserne/aktuelles/neuer-stando rt-fuer-pestalozzi-grundschule)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 7. November 2025 Durch den erforderlichen Aufwuchs der Streitkräfte und die zu steigernde Verteidigungsfähigkeit Deutschlands entstehen Bedarfe an Liegenschaften, die – möglichst im gesamtstaatlichen Ansatz – gedeckt werden müssen. Dazu setzt das BMVg eine vorausschauende Liegenschaftspolitik um, die dazu beiträgt, potenzielle und vor allem künftige Bedarfe auch kurzfristig decken zu können. Die Strategische Liegenschaftsreserve dient somit dem Optionserhalt für einen Aufwuchs der Bundeswehr, der angesichts der aktuellen Sicherheits- und Bedrohungslage zwingend erforderlich ist. In dieser Phase des nun begonnenen Prüfungsprozesses ist es zu früh, konkrete Verwendungen im Einzelfall zu benennen. Die Reserveliegenschaften sind potenziell geeignet für eine künftige militärische Nutzung. Entscheidende Faktoren sind dabei unter anderem Größe, militärische Vornutzung, Lage im Raum, Zustand eventuell vorhandener Infrastruktur, Nähe zu Siedlungsräumen und/oder anderen bestehenden militärischen Einrichtungen. Als nächstes werden die aus dem Aufwuchs der Bundeswehr entstehenden Bedarfe konkretisiert. Auf deren Grundlage werden Gespräche mit den Ländern, Städten und Gemeinden oder auch mit anderen Bundesressorts geführt, um soweit möglich Lösungen zu finden, die sowohl die militärischen Erfordernisse als auch die Interessen der Kommune oder sonstiger Dritter berücksichtigen. 73. Abgeordneter Tobias Teich (AfD) Wird die Bundesregierung angesichts der breit angelegten Bestrebungen zur Erreichung der „Kriegstüchtigkeit“ das im Jahr 1813 gestiftete Eiserne Kreuz, welches bereits u. a. als stilisiertes Erkennungssymbol auf den Fahrzeugen der Bundeswehr zu finden ist, in einer neuen Version wieder als Auszeichnung einführen, und wird die Bundesregierung ebenfalls ein neues Verwundetenabzeichen einführen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 7. November 2025 Es gibt innerhalb der Bundesregierung weder Bestrebungen, das im Jahr 1813 gestiftete Eiserne Kreuz in einer neuen Version als Auszeichnung, noch ein neues Verwundetenabzeichen einzuführen. Die Bundeswehr verfügt bereits über zahlreiche Orden und Ehrenzeichen, mit denen Angehörige der Bundeswehr für besondere Leistungen gewürdigt werden können. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie 74. Abgeordneter Dr. Alaa Alhamwi (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie ist der aktuelle Zeitplan der Bundesregierung für die Fernwärmeverordnungen (AVB FernwärmeV, WärmelieferV), die laut Koalitionsvertrag „zügig überarbeitet“ werden sollen, und plant die Bundesregierung konkrete Maßnahmen zur Bezahlbarkeit von Fernwärme, insbesondere vor dem Hintergrund, dass Fernwärme aktuell im Vergleich die teuerste Heizart ist (siehe www.heizspi egel.de/heizkosten-pruefen/heizspiegel/), und wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 3. November 2025 Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode sieht unter anderem vor: „Um sichere Investitionsbedingungen zu schaffen, werden wir die AVB-Fernwärme-Verordnung und die Wärmelieferverordnung zügig überarbeiten und modernisieren und dabei die Interessen des Verbraucherschutzes und der Versorgungsunternehmen ausgewogen berücksichtigen.“ Es wird derzeit geprüft, wie die Vorgabe aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt werden kann. In die Prüfung wird auch das das 10. Sektorgutachten „Energie 2025: Wettbewerb und Effizienz für ein zukunftsfähiges Energiesystem“ einfließen, das die Monopolkommission am 4. November 2025 veröffentlicht. Die Bundesregierung wird zu dem Gutachten entsprechend gesetzlicher Vorgabe (§ 62 Absatz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes – EnWG) Stellung nehmen. Der weitere Zeitplan für die Weiterentwicklung des Rechts- und Marktrahmens wird nach Abschluss der laufenden Prüfungen feststehen. Hinsichtlich des Vergleichs der Heizarten ist zu berücksichtigen, dass bei der Fernwärme in der Regel alle Kosten über den Wärmepreis gezahlt werden (Vollkosten). Der Endkunde zahlt für Erzeugung, Verteilung und Kapitalbindung in einer Summe. Bei anderen Heizsystemen werden in Vergleichen oftmals nur die Betriebskosten (ohne Investitionskosten) gegenübergestellt. Vergleicht man die Gesamtkosten über die Lebensdauer, fällt die Fernwärme nicht überdurchschnittlich teuer aus. Um Fernwärmepreise zu begrenzen, unterstützt die Bundesregierung ferner den Aus- und Umbau der Wärmenetze mit Fördermitteln. Hier sind insbesondere die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) und das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) zu nennen. 75. Abgeordneter Dr. Alaa Alhamwi (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie viele der nach § 8 des Energieeffizienzgesetzes verpflichteten Unternehmen haben – bezugnehmend auf die Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 60 auf Bundestagsdrucksache 21/982 – inzwischen tatsächlich ein Energiemanagementsystem (EnMS) eingeführt, wobei die entsprechenden Daten bei der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS), die als gemeinsame Einrichtung vom Bund (vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie), den Ländern und der deutschen Wirtschaft (vertreten durch den BDI), hierzu auskunftsfähig sein sollte? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 31. Oktober 2025 Zur Frage, wie viele der nach § 8 des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) verpflichteten Unternehmen bereits ein solches System eingerichtet haben, liegen keine amtlichen Erhebungsdaten vor. Die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) führt keine Unternehmensstatistik nach Verbrauchsgruppen oder Unternehmensgröße. Nach Auskunft der DAkkS werden im Rahmen der jährlichen Überwachung (Mitteilung jeweils zum 31. März) ausschließlich die Zahlen der ausgestellten Zertifikate im akkreditierten Geltungsbereich (unter anderem ISO 50001) durch die Zertifizierungsstellen erfasst. Eine Aussage oder Schätzung zur Art, Größe oder Standortzahl der zertifizierten Organisationen und damit zum Einfluss des § 8 EnEfG ist auf dieser Grundlage nicht möglich. 76. Abgeordneter Dr. Alaa Alhamwi (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Umsetzung der revidierten Energieeffizienzrichtlinie (EED, EU 2023/1791) in deutsches Recht, und welche Potenziale in den Sektoren Strom, Gebäude, Industrie, Verkehr und weiteren werden dabei zugrunde gelegt, aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Sektoren in ktoe (kilotonne Öleinheiten) und PJ (Petajoule)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 5. November 2025 Die zuletzt 2023 novellierte EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED, EU 2023/1791) wurde bereits in großen Teilen in deutsches Recht umgesetzt. Einige zentrale EED-Vorgaben wurden durch das im November 2023 in Kraft getretene Energieeffizienzgesetz (EnEfG) ins deutsche Recht umgesetzt, z. B. im Bereich der unternehmensbezogenen Pflichten (Artikel 11 EED) durch die Vorschriften, die Unternehmen mit Blick auf verschiedene Pflichten zur Steigerung der Energieeffizienz verpflichten (§§ 8 ff. EnEfG). Durch das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG), das zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, wurden zudem Artikel 25 und Artikel 26 EED in großen Teilen in deutsches Recht umgesetzt. Die Bundesregierung arbeitet unter Hochdruck daran, die noch offenen EED-Anforderungen zeitnah gesetzlich umzusetzen. Die Erschließung von Effizienzpotenzialen in den einzelnen Sektoren ist von einer Vielzahl von Faktoren abhängig. Eine zentrale Rolle werden die weitere Ausgestaltung des Emissionshandels auf EU-Ebene und die weitere wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland und Europa spielen. Die Bundesregierung wird im Lichte dieser Entwicklungen die bisherigen Abschätzungen überprüfen. 77. Abgeordneter Andreas Audretsch (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Hat die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Katherina Reiche, am von Sebastian Kurz und Karl-Theodor zu Guttenberg organisierten Treffen „Moving MountAIns“ Ende September/Anfang Oktober 2025 in Seefeld (Tirol) teilgenommen und, wenn eine Teilnahme stattfand, wie bewertet die Bundesregierung diese nicht- öffentliche Teilnahme im Lichte der Transparenz-/ Compliance-Vorgaben (bitte etwaige drittfinanzierte Reise-/Bewirtungskosten, mögliche Kontakte zu „Dream“/Shalev Hulio auflisten und bewerten)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 5. November 2025 Zu nicht-dienstlichen Terminen der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Katherina Reiche, erteilt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie grundsätzlich keine Auskunft. Bei der Wahrnehmung von Terminen jeder Art werden die geltenden Compliance-Regeln gewahrt. 78. Abgeordnete Lisa Badum (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie wird die Bundesregierung vor dem Hintergrund der von Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche u. a. im 10-Punkte- Plan (www.bundeswirtschaftsministerium.de/Red aktion/DE/Downloads/J-L/klimaneutral-werden- wettbewerbsfaehig-bleiben.pdf?__blob=publicati onFile&v=14) angekündigten „Flexibilisierung“ des Ausbauziels für zehn Gigawatt (GW) installierte Elektrolyseleistung bis 2030, der Lockerung der Vorgaben für klimafreundlichen Wasserstoff und der Ankündigung von CCS (englisch: carbon capture and storage = CO2-Abscheidung und -Speicherung) an Gaskraftwerken, den gegenüber dem Haushaltsentwurf 2024 der Vorgängerregierung vorgesehenen Kürzungen bei den Klimaschutzverträgen und bei einzelnen Wasserstoffprogrammen im Haushaltsentwurf 2026 sicherstellen, dass energieintensive Industrien und innovative heimische Elektrolyseurproduzenten, wie etwa BOSCH in Bamberg, nicht wirtschaftlich gefährdet werden? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 3. November 2025 Die Bundesregierung bekennt sich klar zum Industriestandort Deutschland und arbeitet daran, durch strukturelle Reformen den Standort Deutschland nach vorne zu bringen, gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen zu verbessern und Wachstumskräfte freizusetzen, von denen maßgeblich auch die Industrie profitiert. Die Bundesregierung unterstützt insbesondere energieintensive Unternehmen durch die Entlastungsmaßnahmen bei der Stromsteuer, den Netzentgelten und durch die Strompreiskompensation. Der Ausbau der inländischen Wasserstoffproduktion wird weiterhin intensiv vorangetrieben, jedoch an konkreten Bedarfen in Industrie, Verkehr und Energiewirtschaft ausgerichtet. So setzt sich die Bundesregierung für eine zeitnahe, zielgerichtete und pragmatische Anpassung der Kriterien für erneuerbaren Wasserstoff im Delegierten Rechtsakt für Renewable Fuels of non-biological origin (RFNBOs) an. Die Anpassungen sind zentral, um im Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft die Produktion wesentlich zu vereinfachen und zu vergünstigen. Davon profitieren auch deutsche Elektrolyseurproduzenten. 79. Abgeordneter Andreas Bleck (AfD) Nach welchen Kriterien prüft die Bundesregierung im Rahmen der Bundesförderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, ob Photovoltaik- Freiflächenanlagen in ökologisch sensiblen Gebieten mit den Zielen des Natur- und Landschaftsschutzes vereinbar sind, und in welchem Umfang sind ihr Fälle bekannt, in denen naturschutzfachliche Stellungnahmen zu solchen Vorhaben abweichende Bewertungen abgegeben haben (www.bgb l.de/xaver/bgbl/start.xav?start=%2F%2F%2A%5 B%40attr_id%3D%27bgbl122s1726.pdf%27%5D &startbk=Bundesanzeiger_BGBl)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 6. November 2025 Über die sogenannte Flächenkulisse des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG, vgl. insbesondere § 37 Absatz 1 EEG) wird sichergestellt, dass bestimmte ökologisch wertvolle Flächen von der EEG-Förderung ausgenommen werden. Die Einhaltung hat der zuständige Netzbetreiber sicherzustellen. Eine naturschutzfachliche Einzelfallprüfung von konkreten PV- Freiflächenanlagen-Projekten erfolgt nicht im Rahmen der EEG-Förderung, sondern separat (oft im Zusammenhang mit der Aufstellung eines entsprechenden Bebauungsplanes). Zuständig sind hier die Länder bzw. Gemeinden. Eine zentrale Erfassung der naturschutzfachlichen Bewertung von Einzelprojekten erfolgt nicht. Einzelne Stellungnahmen sind der Bundesregierung daher nicht bekannt. 80. Abgeordneter Jörg Cezanne (Die Linke) Welche Zwecke verfolgt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) mit einer nach meinen Informationen in den kommenden Wochen geplanten Veranstaltung, in deren Rahmen die Ludwig-Erhard-Büste erneut als Leihgabe der Ludwig-Erhard-Stiftung an das BMWE gegeben werden soll, und welche Gesamtkosten sind für die Veranstaltung eingeplant? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 4. November 2025 Das erste wirtschaftspolitische Symposium des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) mit dem Titel „Soziale Marktwirtschaft in Zeiten des Umbruchs – Freiheit, Wachstum und Resilienz“ findet am 10. November 2025 statt. Es dient der auch öffentlichen Neupositionierung des Hauses sowie der Beantwortung grundsätzlicher wirtschaftspolitischer Fragen angesichts der großen wirtschaftspolitischen Herausforderungen. Im Rahmen der Veranstaltung wird Katherina Reiche in einer Grundsatzrede die wirtschaftspolitische Agenda des BMWE für diese Legislaturperiode vorstellen. Außerdem ist vorgesehen, dass hochkarätige Expertinnen und Experten aktuelle Herausforderungen analysieren und historisch einordnen. Die Veranstaltung befindet sich noch in der Planung, daher kann über die Kosten noch keine abschließende Auskunft gegeben werden. 81. Abgeordneter Jörg Cezanne (Die Linke) Welcher Kreis von Gästen wird zu der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) nach meinen Informationen in den kommenden Wochen geplanten Veranstaltung, in deren Rahmen die Ludwig-Erhard-Büste erneut als Leihgabe der Ludwig-Erhard-Stiftung an das BMWE gegeben werden soll, eingeladen, und werden Mitglieder der im Bundestag vertretenen Fraktionen von Union, SPD, Grünen und Linken ebenfalls zur Veranstaltungsfeier unter den geladenen Gästen sein? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 4. November 2025 Für die Veranstaltung „erstes wirtschaftspolitisches Symposium des BMWE: Soziale Marktwirtschaft in Zeiten des Umbruchs – Freiheit, Wachstum und Resilienz“ sind Personen aus Medien, Wirtschaft, Politik, Wissenschaft und Gesellschaft sowie Mitglieder von im Deutschen Bundestag vertretenen Fraktionen eingeladen. Gleichzeitig steht es allen Interessierten frei, die Veranstaltung über den Livestream auf der Internetseite des BMWE zu verfolgen. 82. Abgeordneter Jörg Cezanne (Die Linke) Hat die Bundesregierung im Jahr 2024 die Ausfuhr von Panzerabwehrwaffen des Typs RGW 90, Matador o. Ä. nach Israel genehmigt, wie aus einer Berichterstattung der „Zeit“ hervorgeht (www.zeit.de/2025/35/ruestungsexport-israel-cd u-spd-gruene/komplettansicht), gegebenenfalls auch als Reexport aus einem Drittland, etwa Singapur, und falls ja, in welchem Umfang wurden Ausfuhrgenehmigungen erteilt? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 6. November 2025 Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1, 3 bis 5 und 18 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/1958 verwiesen. 83. Abgeordneter Christian Görke (Die Linke) Was genau bedeutet die „Übergangslösung“ für die Raffiniere PCK in Schwedt, die der Bundesregierung von der US-Regierung in einem „Comfort Letter“ zugesagt wurde (s. www.spiegel.de/au sland/rosneft-pck-raffinerie-in-schwedt-und-ander e-toechter-fallen-wohl-nicht-unter-us- sanktionena-c389e320-f1b9-410a-be49-c850b0f69ba2), und für welche Dauer wurde diese Übergangslösung von der US-Regierung zugesagt? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 4. November 2025 Die deutschen Tochtergesellschaften Rosneft Deutschland GmbH (RDG) und Rosneft Refining and Marketing GmbH (RNRM) sowie die Raffinerie PCK Schwedt sind durch das Sanktionsrecht der Europäischen Union sowie durch die Treuhandverwaltung der Bundesnetzagentur von ihrer russischen Muttergesellschaft PJSC Rosneft Oil Company (im Folgenden: Rosneft) abgekoppelt. Vor diesem Hintergrund war stets klar, dass sich die neuen US-Sanktionen gegenüber Rosneft nicht gegen RDG, RNRM und die PCK richten sollten. Um dies rechtssicher klarzustellen, hat das Office of Foreign Assets Control des U.S. Department of the Treasury bereits am 29. Oktober 2025 eine General License veröffentlicht. Dadurch werden RDG, RNRM und die Raffinerien, also auch die PCK Schwedt, von den am 22. Oktober veröffentlichten Sanktionen der Vereinigten Staaten gegenüber Rosneft ausgenommen. Die General License ist zunächst befristet bis zum 29. April 2026, geht also einen Monat über die Dauer der derzeitigen Treuhandverwaltung der Bundesnetzagentur hinaus. Die Bundesregierung begrüßt diesen klaren Schritt und das schnelle Handeln der US-Behörden. Es ist gemeinsames Verständnis mit den US-Behörden, dass die am 29. Oktober veröffentliche General License ein erster wichtiger Schritt ist. Die Bundesregierung steht zu einer über den 29. April 2026 hinausgehenden Genehmigung bereits mit den US-Behörden im Austausch. 84. Abgeordnete Nicole Gohlke (Die Linke) Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Gemeinden in Bayern, die nicht bedarfsgerecht und regelkonform mit postalischen Dienstleistungen versorgt werden (etwa im Sinne des § 17 des Postgesetzes – PostG), und wenn ja, welche, und hat die Bundesnetzagentur bisher in Bayern festgestellt, dass Universaldienstleistungen nicht oder ungenügend (vgl. §§ 22 und 26 PostG) erfüllt worden sind (bitte auflisten)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 6. November 2025 Gemäß § 17 des Postgesetzes muss in allen Gemeinden und in allen zusammenhängend bebauten Wohngebieten mit mehr als 2.000 Einwohnern mindestens eine Filiale betrieben werden. Außerdem muss in zusammenhängend bebauten Wohngebieten mit mehr als 4.000 Einwohnern eine Filiale in höchstens 2.000 Metern erreichbar sein. Die örtliche Versorgung kann auch mit einer automatisierten Station anstelle einer Filiale sichergestellt werden, wenn die Bundesnetzagentur dies auf Antrag im Einzelfall im Benehmen mit der örtlichen Kommune zugelassen hat. Nach Kenntnis der Bundesnetzagentur waren am 30. September 2025 in Bayern die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten 32 Standorte nicht mit Filialen oder einer automatisierten Station besetzt. Hierbei handelt es sich um eine Momentaufnahme. Viele der Pflichtstandorte sind erfahrungsgemäß im Rahmen der üblichen und zu erwartenden Fluktuation nur vorübergehend unbesetzt. Für zwölf unbesetzte Pflichtstandorte hat die Deutsche Post AG angekündigt, bis spätestens Ende 2025 eine neue Filiale zu eröffnen oder eine automatisierte Station in Betrieb zu nehmen; diese Standorte sind in der Tabelle mit * gekennzeichnet. 63791 Karlstein am Main OT Großwelzheim* 63911 Klingenberg am Main* 63911 Klingenberg am Main OT Trennfurt 81829 München Trudering-Riem 82347 Bernried am Starnberger See* 83362 Surberg* 83373 Taching am See 83404 Ainring* 83454 Anger 83562 Rechtmehring 83646 Wackersberg 83708 Kreuth 85402 Kranzberg 85413 Hörgertshausen 86508 Rehling* 86857 Hurlach* 86919 Utting am Ammersee* 89312 Günzburg-Reisensburg 89356 Haldenwang (Landkreis Günzburg) 91154 Roth-Eckersmühlen* 91301 Forchheim-Burk 91413 Neustadt an der Aisch 92278 Illschwang 92539 Schönsee 92546 Schmidgaden 93499 Zandt 94377 Steinach 94505 Bernried* 94550 Künzing 97080 Würzburg-Unterdürrbach* 97618 Hohenroth 97846 Partenstein* Hinsichtlich der Qualität der Briefzustellung hat die Bundesnetzagentur für den Monat August 2025 aus dem Postleitzahlbereich 91056 Erlangen eine Beschwerdehäufung festgestellt. Diese Beschwerden werden derzeit inhaltlich ausgewertet. Wenn die Beschwerden den Verdacht gravierender Probleme bei der Zustellung in Erlangen untermauern, wird die Bundesnetzagentur eine Anlassprüfung durchführen. Darüber hinaus konnte die Bundesnetzagentur im Jahr 2025 bislang keine im bundesweiten Vergleich auffälligen Beschwerdehäufungen aus bayerischen Gemeinden verzeichnen. 85. Abgeordnete Nicole Höchst (AfD) Wie bewertet die Bundesregierung den Stand der EU-Initiative zur Abschaffung der halbjährlichen Zeitumstellung, nachdem die Europäische Kommission bereits im Jahr 2018 eine europaweite Bürgerbefragung mit dem Ergebnis einer deutlichen Mehrheit für die Beibehaltung der Normalzeit durchgeführt und 2019 einen entsprechenden Gesetzgebungsvorschlag unterbreitet hatte, dessen Umsetzung bis heute nicht erfolgt ist, und welche Position vertritt die Bundesregierung im Hinblick auf eine endgültige Entscheidung über die Abschaffung der Zeitumstellung auf EU-Ebene? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 5. November 2025 Die Bundesregierung hat den Vorschlag zur Abschaffung der saisonalen Zeitumstellung begrüßt. Sie spricht sich für eine harmonisierte Regelung aus, um den Binnenmarkt in den verschiedenen betroffenen Sektoren nicht zu belasten. Wegen der im Vorschlag der Europäischen Kommission vorgesehenen Wahlfreiheit der Staaten für ihre zukünftige Standardzeit, kann eine Fragmentierung der Zeit innerhalb der Europäischen Union entstehen („Zeitflickente

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