Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan und Hilfeleistungen gegenüber Bundesbürgern nach dem Konsulargesetz (Antwort zu Drs. 21/4178)
Text
Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan und Hilfeleistungen gegenüber Bundesbürgern nach dem Konsulargesetz (Antwort zu Drs. 21/4178)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4566
21. Wahlperiode 04.03.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Udo Theodor Hemmelgarn, Dr. Malte
Kaufmann, Jan Wenzel Schmidt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/4178 –
Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan und Hilfeleistungen gegenüber
Bundesbürgern nach dem Konsulargesetz
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit dem Amtsantritt der Bundesregierung wurden mehrfach Menschen im
Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms Afghanistan nach Deutschland
eingeflogen. Soweit ersichtlich, landeten 46 Personen zuletzt am 28. Januar 2026
im Rahmen des vorgenannten Aufnahmeprogramms in Berlin (www.welt.de/p
olitik/deutschland/article697b2711d7ccc21a5b4c68f1/bundesaufnahmeprogra
mm-46-afghanen-in-berlin-gelandet-350-warten-auf-einreise.html).
1. Wie viele Personen wurden von der Bundesregierung seit ihrem
Amtsantritt aus Afghanistan eingeflogen?
Flüge aus Afghanistan, mit denen Personen aus den Aufnahmeverfahren
unmittelbar aus Afghanistan nach Deutschland eingeflogen wurden, erfolgten
unter der aktuellen Bundesregierung nicht.
2. Wie hoch waren die Kosten insgesamt und pro Person, einschließlich
ggf. angefallener Nebenkosten für Unterbringung, Verpflegung oder
medizinische Behandlungen?
3. In wie vielen Fällen wurde vonseiten der Bundesrepublik Deutschland
eine Erstattung der entstandenen Kosten gegenüber den eingeflogenen
Personen geltend gemacht?
4. In wie vielen Fällen wurden die entstandenen Kosten von den aus
Afghanistan eingeflogenen Personen erstattet?
5. Wie hoch waren die von den eingeflogenen Personen erstatteten Kosten
insgesamt?
6. Wie viele der eingeflogenen Personen beziehen staatliche Leistungen,
um ihren Lebensunterhalt zu finanzieren?
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern
vom 4. März 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
7. Wie viele der von der Bundesregierung eingeflogenen Personen gehen
einer sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit nach?
8. Wurden gegen Personen, die von der Bundesregierung aus Afghanistan
eingeflogen wurden, nach Kenntnis der Bundesregierung in der
Bundesrepublik Deutschland Straf- oder Ermittlungsverfahren eröffnet, und
wenn ja, wie viele der vorgenannten Verfahren wurden nach Kenntnis
der Bundesregierung wegen welcher Straftaten eröffnet?
Die Fragen 2 bis 8 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
9. Wie vielen Bundesbürgern wurde seit Amtsantritt der Bundesregierung
von den deutschen Auslandsvertretungen Hilfe nach § 5 Absatz 1 des
Konsulargesetzes geleistet?
Es werden keine Statistiken im Sinne der Fragestellung geführt. Die
konsularische Hilfeleistung der deutschen Auslandsvertretungen gemäß § 5 Absatz 1
i. V. m. § 1 des Konsulargesetzes reicht von einer Beratung zur und
Unterstützung bei der Hilfe zur Selbsthilfe über Hilfen in akuten medizinischen
Notlagen bis hin zu einer Unterstützung bei der Rückkehr an den Ort des
gewöhnlichen Aufenthalts. Weltweit leisten die deutschen Auslandsvertretungen jährlich
auf diese Weise Hilfe in mehreren zehntausend Fällen.
10. In wie vielen Fällen wurde Bundesbürgern seit Amtsantritt der
Bundesregierung dadurch Hilfe geleistet, dass ihnen nach § 5 Absatz 4 des
Konsulargesetzes die Reise an den Ort ihres gewöhnlichen Aufenthalts
ermöglicht wurde?
Eine Statistik zu Hilfeleistungen im Sinne der Fragestellung wird nicht geführt.
11. In wie vielen Fällen wurden im Falle der Hilfeleistung nach § 5 Absatz 1
oder § 5 Absatz 4 des Konsulargesetzes Kostenerstattungsansprüche
gegenüber den betreffenden Bundesbürgern geltend gemacht, und in wie
vielen Fällen wurden die Kosten tatsächlich erstattet?
Gemäß § 5 Absatz 5 sowie § 6 Absatz 2 des Konsulargesetzes sind alle
Hilfeempfänger zur Rückzahlung der verauslagten Hilfen verpflichtet. 13 Fälle
wurden im angefragten Zeitraum durch Rückzahlung der ausgereichten Hilfe
abgeschlossen.
Weitere Fälle befinden sich im Forderungsmanagement des Bundes. Bei derzeit
noch laufenden Fällen werden die Leistungsbescheide innerhalb der dafür
vorgesehenen gesetzlichen Fristen an die Hilfeempfänger zugestellt.
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ISSN 0722-8333
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