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Schriftliche Frage 13 von Luke Hoß (DIE LINKE): Sind mir vorliegende Informationen zutreffend, wonach es Afghaninnen und Afghanen mit Aufnahmezusage über das Bundesaufnahmeprogramm auch be…

dip / schriftliche_frage 02.05.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 28. April 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern und für Heimat.

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Schriftliche Frage 13 von Luke Hoß (DIE LINKE): Sind mir vorliegende Informationen zutreffend, wonach es Afghaninnen und Afghanen mit Aufnahmezusage über das Bundesaufnahmeprogramm auch be… Frage 13 (Luke Hoß, Die Linke): Sind mir vorliegende Informationen zutreffend, wonach es Afghaninnen und Afghanen mit Aufnahmezusage über das Bundesaufnahmeprogramm auch bei erfolgreich abgeschlossener Sicherheitsüberprüfung und vorliegendem Visum momentan nicht erlaubt ist, individuell aus Pakistan nach Deutschland zu reisen, selbst wenn sie über die finanziellen Mittel verfügen, um den Flug selbst zu bezahlen, wohingegen solche Individualaus- bzw. -einreisen in der Vergangenheit zumindest in Einzelfällen möglich gewesen sein sollen, und falls ja, auf welcher rechtlichen Grundlage basiert dies? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Mahmut Özdemir vom 30. April 2025: Eine Ausreise von Afghaninnen und Afghanen mit Aufnahmezusage in den Aufnahmeverfahren für besonders gefährdete Personen aus Afghanistan erfolgt grundsätzlich im Wege von Charterflügen aus Pakistan in die Bundesrepublik Deutschland, insbesondere auch, um eine bis zu 14tägige Zwischenunterbringung durch den Bund vor Verteilung auf die Länder zu gewährleisten. Vor dem derzeit vorgesehenen Amtsantritt der künftigen Bundesregierung sind momentan keine weiteren Einreisen von Personen aus den Aufnahmeverfahren aus Afghanistan vorgesehen.

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