Schriftliche Frage 13 von Dr. Janosch Dahmen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sieht die Bundesregierung mit Blick auf die von den Diensten aktuell ausgewiesene Bedrohungslage spezifischen Schutzbedarf, auch im Rahmen d…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 20. Oktober 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 13 von Dr. Janosch Dahmen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sieht die Bundesregierung mit Blick auf die von den Diensten aktuell ausgewiesene Bedrohungslage spezifischen Schutzbedarf, auch im Rahmen d…
Frage 13 (Dr. Janosch Dahmen, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Sieht die Bundesregierung mit Blick auf die von den Diensten aktuell ausgewiesene Bedrohungslage spezifischen Schutzbedarf, auch im Rahmen der KRITIS-Gesetzgebung, für Einrichtungen des Blutspendedienstes, und wenn ja, welche konkreten Maßnahmen sind aus Sicht der Bundesregierung zum Schutz der Blutspendeeinrichtungen, wie den Einrichtungen des Blutspendeservice West in Hagen, in dem ein Viertel aller Blutkonserven und Blutprodukte in Deutschland lagert, hergestellt und umgeschlagen wird, nötig, um die Versorgung mit Blutprodukten für die Bevölkerung in Deutschland einschließlich der Bundeswehr sicherzustellen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 23. Oktober 2025:
Die Stärkung der Resilienz kritischer Infrastrukturen (KRITIS) ist für die Bundesregierung angesichts der allgemeinen Bedrohungslage von hoher Bedeutung. Das KRITIS-Dachgesetz wird die EU-Richtlinie über die Resilienz kritischer Einrichtungen (sog. CER-Richtlinie) in nationales Recht Umsetzen und erstmalig sektorenübergreifende Mindestvorgaben für die physische Resilienz für KRITIS vorsehen. Mit dem NIS-2 Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) wird die zweite EU-Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit (NIS-2-Richtlinie) in deutsches Recht umgesetzt. Das NIS2UmsuCG wird die IT-Sicherheit erhöhen, indem sich der Kreis der Unternehmen, die Risikomanagementmaßnahmen im Bereich der IT-Sicherheit und Meldepflichten bei IT-Sicherheitsvorfällen zu erfüllen haben, über die bisher hauptsächlich erfassten KRITIS-Unternehmen hinaus signifikant erweitern. Zudem werden Aufsichtsbefugnisse des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erweitert und deren Durchsetzung gestärkt. Beide Gesetzesvorhaben befinden sich derzeit im parlamentarischen Verfahren. Die Anwendungsbereiche der beiden Gesetze erfassen auch den Sektor Gesundheit. Ob bestimmte Unternehmen als Betreiber kritischer Anlagen von den Verpflichtungen der Gesetze erfasst sind, soll durch eine gemeinsame Rechtsverordnung näher geregelt werden. Diese soll sich systematisch und inhaltlich an der BSI-Kritisverordnung orientieren unter Anpassung an europarechtliche Anforderungen nach der Richtlinie (EU) 2022/2557. Gemäß aktueller BSI-Kritisverordnung gehören Anlagen zur Herstellung, Produktion, Steuerung, Vertrieb und der Lagerung von Blutplasma zu kritischen Infrastrukturen, sofern sie die hier vorgesehenen Schwellenwerte überschreiten. Für betroffene Blutspendeeinrichtungen bedeuten die neuen europäischen Vorgaben die Pflicht zur Einhaltung höherer und detaillierterer Sicherheitsstandards, sowie Pflichten zur regelmäßigen Dokumentation und Nachweisführung über deren Einhaltung.
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