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Schriftliche Frage 119 von Dr. Zoe Mayer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche alternativen Begriffe sind der Bundesregierung bekannt, um die typische Wurstform von insbesondere pflanzlichen Lebensmitteln wie veg…

dip / schriftliche_frage 24.10.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 20. Oktober 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat.

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Schriftliche Frage 119 von Dr. Zoe Mayer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche alternativen Begriffe sind der Bundesregierung bekannt, um die typische Wurstform von insbesondere pflanzlichen Lebensmitteln wie veg… Frage 119 (Dr. Zoe Mayer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche alternativen Begriffe sind der Bundesregierung bekannt, um die typische Wurstform von insbesondere pflanzlichen Lebensmitteln wie veganer Currywurst zu beschreiben, die Verbraucherinnen und Verbraucher bekannt sind und diese nicht als Verbrauchertäuschung auffassen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Martina Englhardt-Kopf vom 20. Oktober 2025: In Deutschland sind Lebensmittel verpflichtend mit ihrer rechtlichen Bezeichnung oder, falls diese nicht existiert, wahlweise mit einer verkehrsüblichen oder einer beschreibenden Bezeichnung zu kennzeichnen. Verkehrsübliche Bezeichnungen werden gegenwärtig in den Leitsätzen des Deutschen Lebensmittelbuches für vegane und vegetarische Lebensmittel mit Ähnlichkeit zu Lebensmitteln tierischen Ursprungs beschrieben. Die Wahl einer geeigneten Bezeichnung, die zutreffend, klar und für die Verbraucherinnen und Verbraucher leicht verständlich sein muss, obliegt den Herstellerinnen und Herstellern und wird durch die zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden der Länder kontrolliert.

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