Frei benennen, klar erkennen - Bezeichnungsverbote für Fleischalternativen verhindern (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/2048)
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Frei benennen, klar erkennen - Bezeichnungsverbote für Fleischalternativen verhindern (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/2048)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4592
21. Wahlperiode 06.03.2026
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (10. Ausschuss)
zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Zoe Mayer, Karl Bär, Dr. Ophelia Nick,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/2048 –
Frei benennen, klar erkennen – Bezeichnungsverbote für Fleischalternativen
verhindern
A. Problem
Der Vorschlag der EU-Kommission für eine Änderung der Verordnung zur
Gemeinsamen Marktordnung (Verordnung (EU) Nr. 1308/2013) sieht vor, die
Bezeichnungen „Fleisch“ und „Fleischerzeugnisse“ nur noch für die genießbaren
Teile eines Tieres bzw. die daraus gewonnenen Erzeugnisse vorzusehen. Diese
Regelung gewährleiste nach Angaben der Antragsteller keinen erhöhten
Verbraucherschutz, denn Verbraucherinnen und Verbraucher sei bekannt, dass pflanzliche
Alternativen ungeachtet ihrer Bezeichnung kein Fleisch enthielten. Der Vorschlag
benachteilige eine ganze Branche, die in Deutschland zahlreiche Arbeitsplätze
schaffe und zur deutschen Wirtschaftsleistung beitrage.
B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD
und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und Die Linke.
C. Alternativen
Wurden nicht erörtert.
D. Kosten
Wurden nicht erörtert.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 21/2048 abzulehnen.
Berlin, den 4. März 2026
Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
Hermann Färber
Vorsitzender
Caroline Bosbach
Berichterstatterin
Stephan Protschka
Berichterstatter
Svenja Stadler
Berichterstatterin
Dr. Zoe Mayer
Berichterstatterin
Ina Latendorf
Berichterstatterin
Bericht der Abgeordneten Caroline Bosbach, Stephan Protschka, Svenja Stadler,
Dr. Zoe Mayer und Ina Latendorf
I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 37. Sitzung am 6. November 2025 den Antrag der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 21/2048 erstmals beraten und an den Ausschuss für Landwirtschaft,
Ernährung und Heimat zur federführenden Beratung sowie zur Mitberatung an den Ausschuss für Recht und
Verbraucherschutz, den Ausschuss für Wirtschaft und Energie und den Ausschuss für die Angelegenheiten der
Europäischen Union überwiesen.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Mit dem vorliegenden Antrag soll festgestellt werden, dass Bezeichnungsverbote den Verbraucherschutz nicht
verbessern, sondern Einschränkungen einer gesamten Branche im wichtigen Markt Deutschland bedeuten.
Außerdem liefen etwaige Verbote, so der Antrag weiter, den Zielen der Bundesregierung zuwider, den
selbstbestimmten Verbraucher zu schützen und die Markteinführung nachhaltiger alternativer Proteine zu fördern.
Pflanzliche Lebensmittelalternativen und Proteinquellen bedürften aufgrund der besseren Umwelt- und Klimabilanz
sowie des geringeren Wasser- und Flächenbedarfs politischer Unterstützung. Darüber hinaus soll die
Bundesregierung aufgefordert werden, sich auf Ebene der EU gegen Bezeichnungsverbote für und die Förderung von
pflanzlicher Fleischalternativen einzusetzen.
III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat in seiner 26. Sitzung am 4. März 2026 mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und Die Linke die Ablehnung des Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 21/2048
empfohlen.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat in seiner 27. Sitzung am 4. März 2026 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
Die Linke die Ablehnung des Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 21/2048
empfohlen.
Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union hat in seiner 18. Sitzung am 4. März 2026
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN und Die Linke die Ablehnung des Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Drucksache 21/2048 empfohlen.
IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN auf Drucksache 21/2048 in seiner 18. Sitzung am 4. März 2026 abschließend beraten.
Die Fraktion der CDU/CSU erinnerte an die breite Diskussion, die der Vorschlag der EU-Kommission und v. a.
der Beschluss des Europäischen Parlaments zu einem Bezeichnungsverbot für Fleischalternativen ausgelöst habe.
Die Debatte sei damals schon unnötig gewesen und heute längst überholt, ebenso wie der vorliegende Antrag. Die
Bundesregierung müsse nicht, wie darin verlangt, aufgefordert werden, sich klar gegen ein Bezeichnungsverbot
zu stellen. Das habe der Bundesminister Alois Rainer bereits mehrfach und eindeutig getan. Die Fraktion begrüße
dies, denn mündige Verbraucher könnten Fleisch und Alternativprodukte sehr wohl unterschieden. Eine
„Sprachpolizei“ solle es nicht geben. Die Freiheit und Selbstbestimmung der Konsumenten müsse weiterhin unterstützt
werden.
Die Fraktion der AfD betonte, dass sie sich für den Erhalt des Bezeichnungsschutzes von Fleisch einsetze. In
Deutschland gebe es gute Lebensmittel und die Landwirte würden regionale und hochwertige Fleisch- und
Wurstwaren erzeugen. Aus diesem Grunde fordere die Fraktion auch eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung. Der
Verbraucher entscheide, was er kaufe. Dafür müsse er auch erkennen können, um welches Produkt es sich handle.
Ein Bezeichnungsverbot für Alternativprodukte unterstütze die heimische Produktion von Fleisch- und
Wurstwaren. Diese sei in Deutschland und seinen Regionen traditionell verankert, z. B. die Thüringer oder Nürnberger
Bratwurst.
Die Fraktion der SPD wies darauf hin, Studien belegten, dass Verbraucherinnen und Verbraucher sehr gut den
Unterschied zwischen tierischen und pflanzlichen Produkten erkennen könnten. Daher habe sich der zuständige
Bundesminister zurecht gegen ein Bezeichnungsverbot ausgesprochen. Er habe erkannt, welches wirtschaftliche
Potenzial pflanzlichen Alternativprodukte hätten. Schätzungen sagten einen Beitrag von 65 Milliarden Euro zur
Wirtschaftsleistung und die Schaffung von über 200.000 Arbeitsplätzen voraus. Außerdem sei Deutschland der
größte Markt für solche Produkte. Die Bundesregierung habe eine klare Position, daher sei der Antrag unnötig.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN merkte an, die Fraktion der CDU/CSU spreche sich ständig gegen
Verbote aus. Mit dem vorliegenden Antrag solle nun ein Bezeichnungsverbot für vegane und vegetarische
Produkte verhindert werden. Die Verhandlungen auf EU-Ebene seien noch nicht abgeschlossen. Die Bundesregierung
habe zwar schon Stellung bezogen, dennoch müsse sie sich weiterhin mit dem nötigen Nachdruck gegen ein
solches Verbot einsetzen und Verbündete unter den EU-Mitgliedstaaten suchen, um Schaden von der deutschen
Wirtschaft abzuwenden.
Die Fraktion Die Linke erklärte, sie begrüße den vorliegenden Antrag. Ein Bezeichnungsverbot könne einen
hohen Erfüllungsaufwand für Betriebe nach sich ziehen. Darüber hinaus plädiere sie für eine Senkung der
Mehrwertsteuer auf pflanzliche Alternativprodukte auf sieben Prozent sowie für Maßnahmen bei sogenannten
Alibizutaten, die auf der Verpackung angepriesen würden, im Produkt aber nur zu geringen Mengen enthalten
seien. Auch für nicht geschützte Kennzeichnungen wie „regional“, „proteinreich“ oder „frisch“ müssten klare
Regelungen geschaffen werden, ebenso wie für Transparenz bei versteckten Preiserhöhungen.
Die Bundesregierung führte an, sie habe eine klare Position gegen ein Bezeichnungsverbot. Dazu habe sie
schon etliche Gespräche auf Ebene der EU sowie mit anderen EU-Mitgliedstaaten geführt. Das
Bezeichnungsverbot sei ein Teil der vorgeschlagenen Änderungen der Gemeinsamen Marktordnung der EU und müsse im
Kontext des gesamten Vorschlags der EU-Kommission verhandelt werden. Im Rat der EU zeichne sich aber
eine Mehrheit gegen dieses Verbot ab. Im Übrigen arbeite die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag von
CDU, CSU und SPD aufgeführten Punkte zur Verbraucherinformation nach und nach ab.
Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat beschloss mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke dem
Deutschen Bundestag zu empfehlen, den Antrag auf Drucksache 21/2048 abzulehnen.
Berlin, den 4. März 2026
Caroline Bosbach
Berichterstatterin
Stephan Protschka
Berichterstatter
Svenja Stadler
Berichterstatterin
Dr. Zoe Mayer
Berichterstatterin
Ina Latendorf
Berichterstatterin
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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