Sprachliches und inhaltliches Verhältnis von Fleischprodukten, vegetarischen und veganen Nahrungsmitteln
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Sprachliches und inhaltliches Verhältnis von Fleischprodukten, vegetarischen und veganen Nahrungsmitteln
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2961
21. Wahlperiode 27.11.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ina Latendorf, Luigi Pantisano, Marcel Bauer, Lorenz Gösta
Beutin, Violetta Bock, Jorrit Bosch, Dr. Fabian Fahl, Katalin Gennburg, Mareike
Hermeier, Caren Lay, Sahra Mirow, David Schliesing, Sascha Wagner und
der Fraktion Die Linke
Sprachliches und inhaltliches Verhältnis von Fleischprodukten, vegetarischen
und veganen Nahrungsmitteln
Am 8. Oktober 2025 beschloss das EU-Parlament mehrheitlich, dass vegane
Ernährungsprodukte nicht mehr Bezeichnungen wie „Schnitzel“, „Wurst“,
„Burger“ o. Ä. tragen dürften (www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-1
0-2025-0214_DE.html). Diese Idee wurde auch von Mitgliedern der
Bundesregierung, allen voran Bundeskanzler Friedrich Merz begrüßt: In Bezug auf
vegane Würste sagte er am 5. Oktober 2025 in der TV-Sendung „Caren Miosga“:
„Eine Wurst ist eine Wurst. Wurst ist nicht vegan“. Der Geschäftsführer
(Sprecher) der Firma „Rügenwalder Mühle. Carl Müller GmbH & Co. KG“, Jörg
Pfirrmann, prophezeite im Interview mit dem „SPIEGEL“ (www.spiegel.de/wir
tschaft/unternehmen/ruegenwalder-muehle-chef-kritisiert-geplantes-verbot-vo
n-veggie-wurst-namen-a-2d9e498d-3e20-44e6-a3b0-4adbf203a936) daraufhin
Umsatzeinbußen für sein Unternehmen „im zweistelligen Millionenbereich“.
Aus Sicht der Fragesteller gibt es bei den Bezeichnungen für Lebensmittel im
deutschen Sprachraum aus historischen und bzw. oder traditionellen Gründen
eine Reihe von allegorischen und bzw. oder metaphorischen Elementen, womit
einerseits im Alltagsgebrauch einzelne Lebensmittel erkennbar sind und
andererseits aber auch Missverständnisse auftreten können, wenn und sofern der
historische und bzw. oder traditionelle Entstehungshintergrund sowie die
dazugehörige Semantik nicht gebührend berücksichtigt werden. So kann es
durchaus vorkommen, dass im sprachlichen und inhaltlichen Verhältnis von
Fleischzu anderen Produkten der Lebensmittelindustrie Widersprüche auftreten, die
sich nach Auffassung der Fragesteller kaum oder gar nicht mit Hilfe
administrativer Festlegungen eindeutig bestimmen lassen. Beispiele dafür wären
Begriffe wie Fleischtomaten, Katzenzungen, Scheuermilch, Sonnenmilch,
Glühbirnen (siehe Obst), Produkte der Marke „kinder“ (keine Verarbeitung!),
„Studentenfutter“, „Tote Oma“, „Bärchenwurst“, Leberkäse, „Bienenstich“,
„Teewurst“, der traditionelle sog. Mettigel, Steinpilze u. v. a. m.
Die EU-Regierungen müssen dem o. g. Vorhaben noch im Rat der
Europäischen Union (Ministerrat) zustimmen. Vor diesem Hintergrund wollen die
Fragesteller erfahren, welche Gespräche die deutsche Regierung im Vorfeld der
Abstimmung im Ministerrat geführt hat, welche Auffassung sie in den
Verhandlungen im EU-Rat vertritt und wie sie sich bei dieser Abstimmung
verhalten wird.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Gespräche führte die Bundesregierung mit Vertreterinnen und
Vertretern der fleischverarbeitenden Industrie in den Jahren 2024 und 2025
(bitte nach Art der Gespräche mit Teilnehmerzahl und Themenkatalog
aufschlüsseln)?
2. Welche Gespräche führte die Bundesregierung mit Vertreterinnen und
Vertretern der Industriebranche für Fleischersatzprodukte in den Jahren 2024
und 2025 (bitte nach Art der Gespräche mit Teilnehmerzahl und
Themenkatalog aufschlüsseln)?
3. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in den jeweiligen
Bundesministerien verbindliche Sprachregularien zur Bezeichnung von
Nahrungsmitteln?
a) Wenn ja, welche?
b) Wenn nein, warum nicht?
4. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in den jeweiligen
Bundesministerien zur Ausschreibung für Firmen bei der Versorgung in der sog.
Außer-Haus-Gastronomie (hier: Kantinen, Restaurants oder Cafeterien)
verbindliche Sprachregularien bei der Ex-Post-Erstellung von
Speisekarten?
a) Wenn ja, welche?
b) Wenn nein, warum nicht?
5. Welche Regulierung plant die EU-Kommission nach Kenntnis der
Bundesregierung zur klarstellenden Kennzeichnung von Backmischungen
(vgl. z. B. www.oetker.de/produkte/p/bunter-zebrakuchen), und warum
sehen die EU-Kommission und die Bundesregierung hier im Vergleich zu
o. g. EU-Verordnung keine Notwendigkeit für einen besseren
Verbraucherschutz?
6. Welche Regulierung plant die EU-Kommission nach Kenntnis der
Bundesregierung zur Klarstellung für die Kennzeichnung von allgemeinen
Produkten des Bäckerhandwerks und der industriellen
Getreideverarbeitung (vgl. z. B. www.wikana.de/produkte-shop/kalter-hund-kekskuchen-a
27.html), und warum sehen die EU-Kommission und die Bunderegierung
hier im Vergleich zu o. g. EU-Verordnung keine Notwendigkeit für einen
besseren Verbraucherschutz?
7. Was plant die Bundesregierung gegen sog. Alibizutaten zu unternehmen,
die mit Bildern und Schrift auf Lebensmittelverpackungen groß beworben
werden, aber nur in sehr geringen Mengen in den Produkten enthalten sind
(www.lebensmittelklarheit.de/informationen/mehr-schein-als-sein-fruecht
e-oder-kraeuter-als-alibizutaten sowie www.lebensmittelklarheit.de/produ
ktmeldungen/anbieter-weist-zwiebel-als-zutat-der-zwiebelmettwurst-aus)?
8. Was plant die Bundesregierung dagegen zu unternehmen, dass bis heute
Unternehmen mit Bildern und Werbeschriften mit bestimmen
Fleischzutaten werben, die aber tatsächlich nur in geringen Mengen in dem Produkt
enthalten sind (www.lebensmittelklarheit.de/produktmeldungen/spielwege
r-hirschleberwurst sowie www.lebensmittelklarheit.de/produktmeldungen/
kalbsleber-beworben-aber-nur-5-prozent-enthalten-0), und wie will sie
hier die Rechtslage im Sinne des Verbraucherschutzes verbessern?
9. Plant die Bundesregierung im Zuge ihrer Sprachorientierungs-Agenda
auch eine Umbenennung von Hähnchenfilets in „Hähncheninnenfilets“
oder „Hähnchen*innenfilets“, um der anhaltenden Genderpriorisierung
etwas entgegenzusetzen?
10. Gibt es innerhalb der Bundesregierung abstufende, wertende oder
interpretierende Auffassungen über die epistemologischen Kenntnisse
a) der fleischverzehrenden Bevölkerung,
b) der sich vegetarisch ernährenden Bevölkerung, und
c) den sich als Veganerinnen und Veganer bezeichnenden
Bevölkerungsgruppen?
11. Plant die Bundesregierung, ähnlich wie bei den Warnhinweisen auf
Zigarettenschachteln, bildliche Hinweise auf Fleischverpackungen
einzuführen, um Verbraucherinnen und Verbraucher über gesundheitliche Risiken
zu informieren (z. B. WHO (Weltgesundheitsorganisation)-Einstufung
von verarbeitetem Fleisch als krebserregend; oder: Übermäßiger
Fleischkonsum kann das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen erhöhen,
Fleischproduktion trägt zur Erderwärmung und Umweltbelastung bei, mit
Folgen für die menschliche Gesundheit; oder: Fleischkonsum kann das
Risiko zoonotischer Infektionen erhöhen; oder: Fleischkonsum trägt zur
Entstehung antibiotikaresistenter Keime bei)?
12. Plant die Bundesregierung eine verpflichtende bildliche oder textliche
Kennzeichnung auf Fleischprodukten, die den tatsächlichen
Produktionsprozess (u. a. Transportwege, CO2-Bilanz, Tötungsmethode) abbildet, um
den gleichen Verbraucherschutzstandard zu gewährleisten, der für
pflanzliche Produkte eingefordert wird?
13. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass Tierprodukte
regelmäßig mit Begriffen wie „artgerecht“, „regional“ oder „bäuerlich“
beworben werden, obwohl diese Begriffe rechtlich nicht definiert oder geschützt
sind und dadurch ein irreführendes Bild über die tatsächlichen
Haltungsbedingungen entstehen kann?
14. Wie gedenkt die Bundesregierung sicherzustellen, dass auch in der
Werbung für Fleischprodukte keine irreführenden Sprachbilder („vom Land“,
„vom glücklichen Tier“, „handverlesen geschlachtet“) verwendet werden,
damit Verbraucherinnen und Verbraucher nicht über die tatsächlichen
Haltungs- und Produktionsbedingungen getäuscht werden?
15. Plant die Bundesregierung eine verpflichtende Umbenennung von
Produkten wie „Jägerschnitzel“ in „Schweineschnitzel, getötet durch Jäger
oder Schlachter“, um sprachliche Transparenz zu gewährleisten?
16. Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag, Fleischprodukte künftig
mit Hinweisen auf das jeweils dafür getötete Tier zu kennzeichnen, um
die sprachliche Distanzierung vom Lebewesen zu verringern und
Verbraucherinnen und Verbraucher über die tatsächliche Herkunft des Produkts
aufzuklären (z. B. statt „Wiener Schnitzel“: Kalb Elsa, 14 Monate, getötet
am 14. Juli 2025, oder statt „Hähnchenbrust“: Körperteil eines Huhns,
weiblich, Mastbetrieb XY)?
17. Welche wissenschaftlichen Erkenntnisse oder Studien liegen der
Bundesregierung zur Häufigkeit der Verwechslung von Fleischprodukten mit
veganen Produkten vor?
18. Wie hoch schätzt die Bundesregierung den anfallenden
Erfüllungsaufwand für Betriebe zur operativen Umsetzung entsprechender Regularien
zur Kennzeichnung von Fleischprodukten, vegetarischen und veganen
Produkten?
19. Wie viele Personen welcher Bundesministerien werden mit der
Erarbeitung von jedweden mit dem Vorschlag des EU-Parlaments vom 8.
Oktober 2025 einhergehenden Regularien zu schätzungsweise wie vielen
Arbeitsstunden befasst sein?
20. Welcher Kostenaufwand geht mit der Einführung dieser Regularien
absehbar einher (bitte nach Arbeitsstunden, sonstigen Kosten etc.
aufschlüsseln)?
21. Sind weitere sprachregulatorische Eingriffe in den Alltag der Bürgerinnen
und Bürger geplant, die sich an die Fragen 5, 6 und 9 anschließen
könnten, aber auch die Verhältnismäßigkeit von Jugendsprache (u. a.
Instagram, Tiktok, zukünftige Social-Media-Variationen), Wikipedia-
Einträgen, Stichworten in „Meyers Großem Konversationslexikon“,
„Duden“ usw. betreffen?
22. Wie hoch schätzt die Bundesregierung den erwartbar entstehenden
Schaden für die Branche in der Bundesrepublik Deutschland als dem größten
europäischen Absatzmarkt für pflanzliche Ersatzprodukte?
23. Welche Position vertritt die Bundesregierung im Rat der Europäischen
Union (Ministerrat) hinsichtlich des am 8. Oktober 2025 verabschiedeten
Änderungsantrags 113, Artikel 1 – Absatz 1 – Nummer 8f(neu) des
Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EU)
Nummer 1308/2013, (EU) 2021/2115 und (EU) 2021/2116 hinsichtlich
der Stärkung der Position der Landwirtinnen und Landwirte in der
Lebensmittelversorgungskette, wonach die Bezeichnungen, die unter
Artikel 17 der Verordnung (EU) Nummer 1169/2011 fallen und derzeit für
Fleischerzeugnisse und Fleischzubereitungen verwendet werden,
ausschließlich fleischhaltigen Produkten vorbehalten bleiben sollen, und der
die Verwendung von Begriffen wie Burger und Steak für pflanzliche
Produkte verbietet (P10_TA(2025)0214)?
Berlin, den 7. November 2025
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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