Sprachliches und inhaltliches Verhältnis von Fleischprodukten, vegetarischen und veganen Nahrungsmitteln (Antwort zu Drs. 21/2961)
Text
Sprachliches und inhaltliches Verhältnis von Fleischprodukten, vegetarischen und veganen Nahrungsmitteln (Antwort zu Drs. 21/2961)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3470
21. Wahlperiode 29.12.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ina Latendorf, Luigi Pantisano, Marcel
Bauer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/2961 –
Sprachliches und inhaltliches Verhältnis von Fleischprodukten, vegetarischen
und veganen Nahrungsmitteln
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 8. Oktober 2025 beschloss das EU-Parlament mehrheitlich, dass vegane
Ernährungsprodukte nicht mehr Bezeichnungen wie „Schnitzel“, „Wurst“,
„Burger“ o. Ä. tragen dürften (www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-
10-2025-0214_DE.html). Diese Idee wurde auch von Mitgliedern der
Bundesregierung, allen voran Bundeskanzler Friedrich Merz begrüßt: In Bezug auf
vegane Würste sagte er am 5. Oktober 2025 in der TV-Sendung „Caren
Miosga“: „Eine Wurst ist eine Wurst. Wurst ist nicht vegan“. Der
Geschäftsführer (Sprecher) der Firma „Rügenwalder Mühle. Carl Müller GmbH & Co.
KG“, Jörg Pfirrmann, prophezeite im Interview mit dem „SPIEGEL“ (www.sp
iegel.de/wirtschaft/unternehmen/ruegenwalder-muehle-chef-kritisiert-geplante
s-verbot-von-veggie-wurst-namen-a-2d9e498d-3e20-44e6-a3b0-4adbf203
a936) daraufhin Umsatzeinbußen für sein Unternehmen „im zweistelligen
Millionenbereich“.
Aus Sicht der Fragesteller gibt es bei den Bezeichnungen für Lebensmittel im
deutschen Sprachraum aus historischen und bzw. oder traditionellen Gründen
eine Reihe von allegorischen und bzw. oder metaphorischen Elementen,
womit einerseits im Alltagsgebrauch einzelne Lebensmittel erkennbar sind und
andererseits aber auch Missverständnisse auftreten können, wenn und sofern
der historische und bzw. oder traditionelle Entstehungshintergrund sowie die
dazugehörige Semantik nicht gebührend berücksichtigt werden. So kann es
durchaus vorkommen, dass im sprachlichen und inhaltlichen Verhältnis von
Fleisch- zu anderen Produkten der Lebensmittelindustrie Widersprüche
auftreten, die sich nach Auffassung der Fragesteller kaum oder gar nicht mit Hilfe
administrativer Festlegungen eindeutig bestimmen lassen. Beispiele dafür
wären Begriffe wie Fleischtomaten, Katzenzungen, Scheuermilch, Sonnenmilch,
Glühbirnen (siehe Obst), Produkte der Marke „kinder“ (keine Verarbeitung!),
„Studentenfutter“, „Tote Oma“, „Bärchenwurst“, Leberkäse, „Bienenstich“,
„Teewurst“, der traditionelle sog. Mettigel, Steinpilze u. v. a. m.
Die EU-Regierungen müssen dem o. g. Vorhaben noch im Rat der
Europäischen Union (Ministerrat) zustimmen. Vor diesem Hintergrund wollen die
Fragesteller erfahren, welche Gespräche die deutsche Regierung im Vorfeld
der Abstimmung im Ministerrat geführt hat, welche Auffassung sie in den
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Landwirtschaft,
Ernährung und Heimat vom 29. Dezember 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Verhandlungen im EU-Rat vertritt und wie sie sich bei dieser Abstimmung
verhalten wird.
1. Welche Gespräche führte die Bundesregierung mit Vertreterinnen und
Vertretern der fleischverarbeitenden Industrie in den Jahren 2024 und
2025 (bitte nach Art der Gespräche mit Teilnehmerzahl und
Themenkatalog aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung ist bestrebt, Regierungshandeln transparent und damit für
die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar zu gestalten. Daher hat sich die
Bundesregierung im Dezember 2016 der internationalen Initiative „Open
Government Partnership“ angeschlossen, um die Transparenz des
Regierungshandelns für die Bürgerinnen und Bürger weiter zu erhöhen.
Im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung pflegen Vertreterinnen und Vertreter
der Bundesregierung (Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische
Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre, Staatsministerinnen
und Staatsminister sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre der
Bundesministerien) den Informationsaustausch mit einer Vielzahl von Personen.
Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher Kontakte – einschließlich
Telefonate – besteht nicht, und eine solche umfassende Dokumentation wurde auch
nicht durchgeführt. Zudem werden Gesprächsinhalte nicht protokolliert. Die
nachfolgenden Ausführungen bzw. aufgeführten Angaben erfolgen auf der
Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und
Aufzeichnungen. Diesbezügliche Daten sind somit möglicherweise nicht
vollständig.
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
Nr. Art des Gesprächs Datum Teilnehmerzahl Themenkatalog
1 Initiative Tierwohl
(Videokonferenz)
18. Januar 2024 2
Tierhaltungskennzeichnungsgesetz
2 Initiative Tierwohl (Telefonat) 30. April 2024 2
Tierhaltungskennzeichnungsgesetz
3 Zentralverband der Deutschen
Geflügelwirtschaft e. V.
(Videokonferenz)
3. Mai 2024 Unbekannt Tiertransporte
4 Besuch der Rügenwalder
Mühle Carl Müller GmbH Co. KG:
Führung durch
Hauptproduktionsstandort in Bad
Zwischenahn (sowohl Fleischproduktion
als auch die Herstellung der
Fleischersatzprodukte) und
Gespräch
27. August 2024 Unbekannt Erweiterung der veganen
Produktpalette und
Ernährungsstrategie
5 Zentralverband der Deutschen
Geflügelwirtschaft e. V.
(Telefonat)
3. September 2024 2 Regelungen für Puten
6 Verbändegespräch
Erweiterung
Tierhaltungskennzeichnungsgesetz Rindfleisch
(Videokonferenz)
10. Oktober 2024 Unbekannt Erweiterung
des
Tierhaltungskennzeichnungsgesetz
(Rindfleisch)
7 Initiative Tierwohl (Telefonat) 2. Dezember 2024 2
Tierhaltungskennzeichnungsgesetz
8 Initiative Tierwohl (Telefonat) 9. Dezember 2024 2
Tierhaltungskennzeichnungsgesetz
Nr. Art des Gesprächs Datum Teilnehmerzahl Themenkatalog
9 Initiative Tierwohl (Telefonat) 12. Dezember 2024 2
Tierhaltungskennzeichnungsgesetz
10 Premium Food (Präsenztermin) 6. März 2025 2
Tierhaltungskennzeichnungsgesetz
11 Stakeholderrunde zum
Thema
„Tierhaltungskennzeichnungsgesetz – Einbezug der
Ferkel in den Lebenszyklus“
(Präsenztermin)
30. April 2025 Unbekannt
Tierhaltungskennzeichnungsgesetz
12 Verleihung der
Bundesehrenpreise in den Kategorien
„Backwaren, Bier und
Fleischwaren“
20. Mai 2025 Unbekannt Auszeichnung der
Preisträger im Bereich
Fleischerzeugnisse
13 Gespräch mit dem
Bundesverband des Deutschen
Lebensmittelhandels e. V. und dem
Handelsverband Deutschland e. V.
4. Juli 2025 11
Tierhaltungskennzeichnungsgesetz
14 Jubiläumsfeier 150 Jahre
Deutscher Fleischer-Verband e. V.
7. Juli 2025 Unbekannt Rede des Bundesministers
anlässlich des Jubiläums
des Deutschen Fleischer-
Verbandes
15 Gespräch mit dem
Fleischverband Bayern
8. Juli 2025 9
Tierhaltungskennzeichnungsgesetz, EU-
Verordnung für entwaldungsfreie
Produkte, Bürokratieabbau
16 Gespräch mit der Attenberger
Fleisch GmbH
18. Juli 2025 Unbekannt Situation der
Schlachtbranche,
Tierhaltungskennzeichnungsgesetz, EU-
Verordnung für
entwaldungsfreie Produkte,
Bürokratieabbau
17 Besuch/Rundgang der
Ludwigsluster Fleisch- und
Wurstwarenspezialitäten GmbH
1. August 2025 Unbekannt Arbeitskräftemangel,
Anstieg des Mindestlohns,
steigende Energiekosten,
Rohstoffsicherung,
Zukunft der Bio-Märkte,
Bedeutung der Regionalität,
Klima- und
Nachhaltigkeitsziele
18 Besuch der Bayerischen
Fleischerschule Dr. Herbert Huber
GmbH, Landshut
3. August 2025 Unbekannt Situation der
Fleischerbranche, Bürokratieabbau
19 Verband der Fleischwirtschaft
e. V. (Telefonat)
5. August 2025 2 Deutsch-Chinesische
Agrarwoche
20 Gespräch mit der
Interessengemeinschaft der Schweinehalter
Deutschlands e. V. am Rande
des Gäubodenvolksfestes
11. August 2025 Unbekannt Situation der
Schweinehalter,
Tierhaltungskennzeichnungsgesetz, EU-
Verordnung für entwaldungsfreie
Produkte, Bürokratieabbau
21 Verband der Fleischwirtschaft
e. V.
26. August 2025 6
Tierhaltungskennzeichnungsgesetz
Nr. Art des Gesprächs Datum Teilnehmerzahl Themenkatalog
22 Verbändegespräch Fleisch 4. September 2025 28 Arbeitskräftemangel,
Anstieg des
Mindestlohns,
Tierhaltungskennzeichnungsgesetz, EU-
Verordnung für
entwaldungsfreie Produkte,
Bürokratieabbau
23 Verbändegespräch
Tierhaltungskennzeichnungsgesetz
7. Oktober 2025 42 Reform der
Tierhaltungskennzeichnung,
Bürokratieabbau
24 Gespräch mit der
Arbeitsgemeinschaft
Lebensmittelhandwerk
10. Oktober 2025 19 Maßnahmen zur
Unterstützung kleiner und mittlerer
Betriebe, differenzierte
Ernährungspolitik, mögliche
Flankierung durch das
Lebensmittelhandwerk
25 Verbändegespräch Tierhaltung 14. Oktober 2025 36 Zukunft der Tierhaltung,
Bundesprogramm zur
Förderung des Umbaus der
landwirtschaftlichen
Tierhaltung,
Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und
Küstenschutz,
Bürokratieabbau,
Tierhaltungskennzeichnungsgesetz
26 Gespräch mit dem
Fleischprüfring Bayern e. V.
20. Oktober 2025 7 Tierwohl, Klassifizierung
von Schlachtkörpern,
Tierhaltungskennzeichnung
27 Fototermin mit David
Hilbert, Deutscher Europameister
im Fleischerhandwerk, und
Trainerin Britta Sickenberger-
Schwing
1. Dezember 2025 7 Herausforderungen des
Fleischerhandwerks
28 Gespräch mit der Schlachthof-
Betrieb GmbH Fürth
2. Dezember 2025 4 Investive Förderung von
Schlachtstätten aus der
Gemeinschaftsaufgabe
Agrarstruktur und Küstenschutz
29 Gespräch mit Verband der
Fleischwirtschaft
2. Dezember 2025 2 Videoüberwachung in
Schlachthöfen
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Nr. Art des Gesprächs Datum Teilnehmerzahl Themenkatalog
1 Telefonat mit Premium Food 9. Juli 2025 2 Entgegennahme von
Informationen zum Stand der
angestrebten Übernahme
„Premium Food Group/
Vion“
2 Telefonat mit Premium Food 13. August 2025 2 Austausch zum
Schlachthof in Sögel
3 Telefonat mit Premium Food 18. August 2025 2 Austausch zum
Schlachthof in Sögel
4 Besuch Fleischerei 17. November 2025 8
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz,
Fachkräftemangel
2. Welche Gespräche führte die Bundesregierung mit Vertreterinnen und
Vertretern der Industriebranche für Fleischersatzprodukte in den Jahren
2024 und 2025 (bitte nach Art der Gespräche mit Teilnehmerzahl und
Themenkatalog aufschlüsseln)?
Für die nachfolgenden Angaben gelten die in der Antwort zu Frage 1
dargelegten allgemeinen Hinweise zur Transparenz des Regierungshandelns sowie zum
Umfang und Grenzen der verfügbaren Dokumentation.
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
Nr. Art des Gesprächs Datum Teilnehmerzahl Themenkatalog
1 Besuch der Rügenwalder
Mühle Carl Müller GmbH Co.KG:
Führung durch
Hauptproduktionsstandort in Bad
Zwischenahn (sowohl Fleischproduktion
als auch die Herstellung der
Fleischersatzprodukte und
Gespräch (siehe auch Antwort zur
Frage 1)
27. August 2024 Unbekannt Gespräch mit
Mitarbeitenden der Abteilung
„Forschung und Entwicklung“
sowie der
Geschäftsführung zur „Erweiterung der
veganen Produktpalette“
und „Ernährungsstrategie“
2 Telefonat Rügenwalder Mühle 29. Oktober 2025 1 Bezeichnungspraxis von
vegetarischen und veganen
Fleischalternativen
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Nr. Art des Gesprächs Datum Teilnehmerzahl Themenkatalog
1 Nestle (Moderierte Fragerunde
bei WELT-Wirtschaftsgipfel)
28. Januar 2025 Nestle als einer
von ca. 160 TN
Bundestagswahl,
allgemeine Wirtschaftsthemen
3. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in den jeweiligen
Bundesministerien verbindliche Sprachregularien zur Bezeichnung von
Nahrungsmitteln?
a) Wenn ja, welche?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 3 bis 3b werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung besitzt keine eigenen, verbindlichen Sprachregularien zur
Bezeichnung von Lebensmitteln, die über die EU-rechtlichen und nationalen
Rechtsvorschriften hinausgehen. Die Wahl einer geeigneten Bezeichnung des
Lebensmittels obliegt dem verantwortlichen Lebensmittelunternehmen.
4. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in den jeweiligen
Bundesministerien zur Ausschreibung für Firmen bei der Versorgung in der sog.
Außer-Haus-Gastronomie (hier: Kantinen, Restaurants oder Cafeterien)
verbindliche Sprachregularien bei der Ex-Post-Erstellung von
Speisekarten?
a) Wenn ja, welche?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 4 bis 4b werden gemeinsam beantwortet.
Verbindliche Sprachregularien im Hinblick auf die Bezeichnung von
Nahrungsmitteln gibt es nicht. Diese liegt ausschließlich in der Verantwortung des
Konzessionsnehmers.
5. Welche Regulierung plant die EU-Kommission nach Kenntnis der
Bundesregierung zur klarstellenden Kennzeichnung von Backmischungen
(vgl. z. B. www.oetker.de/produkte/p/bunter-zebrakuchen), und warum
sehen die EU-Kommission und die Bundesregierung hier im Vergleich
zu o. g. EU-Verordnung keine Notwendigkeit für einen besseren
Verbraucherschutz?
6. Welche Regulierung plant die EU-Kommission nach Kenntnis der
Bundesregierung zur Klarstellung für die Kennzeichnung von allgemeinen
Produkten des Bäckerhandwerks und der industriellen
Getreideverarbeitung (vgl. z. B. www.wikana.de/produkte-shop/kalter-hund-kekskuchen-
a27.html), und warum sehen die EU-Kommission und die
Bunderegierung hier im Vergleich zu o. g. EU-Verordnung keine Notwendigkeit für
einen besseren Verbraucherschutz?
Die Fragen 5 und 6 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Der Bundesregierung sind keine diesbezüglichen Pläne seitens der EU-
Kommission bekannt. Die bereits bestehenden Vorgaben hinsichtlich der Auflistung
der Zutaten und der Bezeichnung des Lebensmittels sind grundsätzlich
ausreichend, um eine Irreführung der Verbraucherinnen und Verbraucher
auszuschließen.
7. Was plant die Bundesregierung gegen sog. Alibizutaten zu unternehmen,
die mit Bildern und Schrift auf Lebensmittelverpackungen groß
beworben werden, aber nur in sehr geringen Mengen in den Produkten
enthalten sind (www.lebensmittelklarheit.de/informationen/mehr-schein-als-sei
n-fruechte-oder-kraeuter-als-alibizutaten sowie www.lebensmittelklarhei
t.de/produktmeldungen/anbieter-weist-zwiebel-als-zutat-der-zwiebelmett
wurst-aus)?
8. Was plant die Bundesregierung dagegen zu unternehmen, dass bis heute
Unternehmen mit Bildern und Werbeschriften mit bestimmen
Fleischzutaten werben, die aber tatsächlich nur in geringen Mengen in dem
Produkt enthalten sind (www.lebensmittelklarheit.de/produktmeldungen/spi
elweger-hirschleberwurst sowie www.lebensmittelklarheit.de/produktme
ldungen/kalbsleber-beworben-aber-nur-5-prozent-enthalten-0), und wie
will sie hier die Rechtslage im Sinne des Verbraucherschutzes
verbessern?
Die Fragen 7 und 8 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Das geltende Recht bietet bereits umfassende Regelungen, um
Verbraucherinnen und Verbraucher vor Irreführung zu schützen. Gemäß der Verordnung (EU)
Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel
(Lebensmittel-Informationsverordnung – LMIV) müssen Lebensmittel so
gekennzeichnet werden, dass sie die Verbraucherin beziehungsweise den
Verbraucher nicht irreführen. Zudem müssen auch die Zutaten in absteigender
Reihenfolge nach ihrem Gewicht und grundsätzlich die tatsächlich verwendete Menge,
wenn ein Lebensmittel mit einer bestimmten Zutat beworben wird, mit
angegeben werden. Die Kontrolle der Einhaltung der lebensmittelrechtlichen
Bestimmungen ist Aufgabe der Länder.
9. Plant die Bundesregierung im Zuge ihrer Sprachorientierungs-Agenda
auch eine Umbenennung von Hähnchenfilets in „Hähncheninnenfilets“
oder „Hähnchen*innenfilets“, um der anhaltenden Genderpriorisierung
etwas entgegenzusetzen?
Die Bundesregierung verfolgt diesbezüglich keine Pläne.
10. Gibt es innerhalb der Bundesregierung abstufende, wertende oder
interpretierende Auffassungen über die epistemologischen Kenntnisse
a) der fleischverzehrenden Bevölkerung,
b) der sich vegetarisch ernährenden Bevölkerung, und
c) den sich als Veganerinnen und Veganer bezeichnenden
Bevölkerungsgruppen?
Zu den epistemologischen (erkenntnistheoretischen) Kenntnissen der
genannten Bevölkerungsgruppen liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
11. Plant die Bundesregierung, ähnlich wie bei den Warnhinweisen auf
Zigarettenschachteln, bildliche Hinweise auf Fleischverpackungen
einzuführen, um Verbraucherinnen und Verbraucher über gesundheitliche Risiken
zu informieren (z. B. WHO (Weltgesundheitsorganisation)-Einstufung
von verarbeitetem Fleisch als krebserregend; oder: Übermäßiger
Fleischkonsum kann das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen erhöhen,
Fleischproduktion trägt zur Erderwärmung und Umweltbelastung bei,
mit Folgen für die menschliche Gesundheit; oder: Fleischkonsum kann
das Risiko zoonotischer Infektionen erhöhen; oder: Fleischkonsum trägt
zur Entstehung antibiotikaresistenter Keime bei)?
12. Plant die Bundesregierung eine verpflichtende bildliche oder textliche
Kennzeichnung auf Fleischprodukten, die den tatsächlichen
Produktionsprozess (u. a. Transportwege, CO2-Bilanz, Tötungsmethode) abbildet,
um den gleichen Verbraucherschutzstandard zu gewährleisten, der für
pflanzliche Produkte eingefordert wird?
Die Fragen 11 und 12 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung verfolgt diesbezüglich keine Pläne.
13. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass Tierprodukte
regelmäßig mit Begriffen wie „artgerecht“, „regional“ oder „bäuerlich“
beworben werden, obwohl diese Begriffe rechtlich nicht definiert oder
geschützt sind und dadurch ein irreführendes Bild über die tatsächlichen
Haltungsbedingungen entstehen kann?
14. Wie gedenkt die Bundesregierung sicherzustellen, dass auch in der
Werbung für Fleischprodukte keine irreführenden Sprachbilder („vom Land“,
„vom glücklichen Tier“, „handverlesen geschlachtet“) verwendet
werden, damit Verbraucherinnen und Verbraucher nicht über die
tatsächlichen Haltungs- und Produktionsbedingungen getäuscht werden?
Die Fragen 13 und 14 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Soweit es rechtliche Vorgaben gibt, wie beispielsweise zur bäuerlichen
Freilandhaltung für Geflügel, müssen diese eingehalten werden. Für die Haltung
von Tieren gelten in Deutschland die einschlägigen Regelungen des
Tierschutzgesetzes sowie der allgemeinen und speziellen Vorschriften der Tierschutz-
Nutztierhaltungsverordnung, die EU-Tierschutzrecht umsetzen. So gilt
grundsätzlich für alle Tiere nach § 1 des Tierschutzgesetzes, dass niemand einem Tier
ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen darf. Dem
entsprechend muss, wer ein Tier hält, es seiner Art und seinen Bedürfnissen
entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht
unterbringen. Die Anforderungen an die Haltung von Nutztieren werden zudem in der
Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung weiter konkretisiert. Der Vollzug des
Tierschutzrechtes, d. h. die Überwachung der Einhaltung der
tierschutzrechtlichen Vorschriften durch unter anderem Vor-Ort-Kontrollen, obliegt den nach
Landesrecht zuständigen Behörden der Länder. Sie besitzen die notwendige
Sachnähe, um die Situation zu bewerten und erforderlichenfalls Maßnahmen
zur Abstellung von festgestellten Defiziten und Verstößen zu treffen. Aber auch
wenn keine rechtlichen Bestimmungen zur Beschreibung von Lebensmitteln
bestehen, müssen Lebensmittelunternehmerinnen und
Lebensmittelunternehmer über ihre Produkte zutreffend informieren und dürfen die
Verbraucherinnen und Verbraucher nicht in die Irre führen. Dies wird durch die zuständigen
Lebensmittelüberwachungsbehörden der Länder kontrolliert. Eine
Verbrauchertäuschung kann in Deutschland sowohl als Ordnungswidrigkeit als auch als
Straftatbestand verfolgt werden.
15. Plant die Bundesregierung eine verpflichtende Umbenennung von
Produkten wie „Jägerschnitzel“ in „Schweineschnitzel, getötet durch Jäger
oder Schlachter“, um sprachliche Transparenz zu gewährleisten?
Die Bundesregierung plant keine verpflichtende Umbenennung solcher
Lebensmittel, da es sich um verkehrsübliche Bezeichnungen handelt.
16. Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag, Fleischprodukte
künftig mit Hinweisen auf das jeweils dafür getötete Tier zu kennzeichnen,
um die sprachliche Distanzierung vom Lebewesen zu verringern und
Verbraucherinnen und Verbraucher über die tatsächliche Herkunft des
Produkts aufzuklären (z. B. statt „Wiener Schnitzel“: Kalb Elsa, 14
Monate, getötet am 14. Juli 2025, oder statt „Hähnchenbrust“: Körperteil
eines Huhns, weiblich, Mastbetrieb XY)?
Der Vorschlag einer tierindividuellen Kennzeichnung erscheint im Hinblick auf
die hiermit verbundenen bürokratischen Lasten unverhältnismäßig und nur in
sehr kleinen Schlachtstrukturen überhaupt durchweg realisierbar.
Lebensmittelunternehmerinnen und Lebensmittelunternehmer, die ihre Produkte
entsprechend kennzeichnen wollen, können dies machen, soweit die Angaben
wahrheitsgemäß und nicht irreführend sind. Zudem sind Bezeichnungen wie
beispielsweise „Wiener Schnitzel“ verkehrsüblich und damit einem Großteil der
Bevölkerung vertraut.
17. Welche wissenschaftlichen Erkenntnisse oder Studien liegen der
Bundesregierung zur Häufigkeit der Verwechslung von Fleischprodukten mit
veganen Produkten vor?
Der Bundesregierung liegen keine eigenen Informationen hierzu vor.
18. Wie hoch schätzt die Bundesregierung den anfallenden
Erfüllungsaufwand für Betriebe zur operativen Umsetzung entsprechender Regularien
zur Kennzeichnung von Fleischprodukten, vegetarischen und veganen
Produkten?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen hierzu vor.
19. Wie viele Personen welcher Bundesministerien werden mit der
Erarbeitung von jedweden mit dem Vorschlag des EU-Parlaments vom 8.
Oktober 2025 einhergehenden Regularien zu schätzungsweise wie vielen
Arbeitsstunden befasst sein?
20. Welcher Kostenaufwand geht mit der Einführung dieser Regularien
absehbar einher (bitte nach Arbeitsstunden, sonstigen Kosten etc.
aufschlüsseln)?
Die Fragen 19 und 20 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Das Europäische Parlament hat in seiner Positionierung zum Vorschlag für eine
Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der
Verordnungen (EU) Nr. 1308/2013, (EU) 2021/2115 und (EU) 2021/2116
hinsichtlich der Stärkung der Position der Landwirtinnen und Landwirte in der
Lebensmittelversorgungskette der Europäischen Kommission vom 10. Dezember 2024
(GMO-Änderung 2024) am 8. Oktober 2025 einen eigenen Vorschlag zum
Fleischbezeichnungsschutz eingebracht. Sollte der Änderungsvorschlag eine
Mehrheit finden, wird der Aufwand vor allem bei den betroffenen
Lebensmittelunternehmen sowie bei der Lebensmittelüberwachung entstehen. Wie groß
der Aufwand im Einzelnen sein wird, hängt vom Ausgang der noch nicht
abgeschlossenen Trilog-Verhandlungen ab.
21. Sind weitere sprachregulatorische Eingriffe in den Alltag der
Bürgerinnen und Bürger geplant, die sich an die Fragen 5, 6 und 9 anschließen
könnten, aber auch die Verhältnismäßigkeit von Jugendsprache (u. a.
Instagram, Tiktok, zukünftige Social-Media-Variationen), Wikipedia-
Einträgen, Stichworten in „Meyers Großem Konversationslexikon“,
„Duden“ usw. betreffen?
Die Bundesregierung verfolgt diesbezüglich keine Pläne.
22. Wie hoch schätzt die Bundesregierung den erwartbar entstehenden
Schaden für die Branche in der Bundesrepublik Deutschland als dem größten
europäischen Absatzmarkt für pflanzliche Ersatzprodukte?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. Im Übrigen wird
auf die Antwort zu den Fragen 19 und 20 verwiesen.
23. Welche Position vertritt die Bundesregierung im Rat der Europäischen
Union (Ministerrat) hinsichtlich des am 8. Oktober 2025 verabschiedeten
Änderungsantrags 113, Artikel 1 – Absatz 1 – Nummer 8f(neu) des
Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen
(EU) Nummer 1308/2013, (EU) 2021/2115 und (EU) 2021/2116
hinsichtlich der Stärkung der Position der Landwirtinnen und Landwirte in
der Lebensmittelversorgungskette, wonach die Bezeichnungen, die unter
Artikel 17 der Verordnung (EU) Nummer 1169/2011 fallen und derzeit
für Fleischerzeugnisse und Fleischzubereitungen verwendet werden,
ausschließlich fleischhaltigen Produkten vorbehalten bleiben sollen, und der
die Verwendung von Begriffen wie Burger und Steak für pflanzliche
Produkte verbietet (P10_TA(2025)0214)?
Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 172 des
Abgeordneten Marcel Bauer auf Bundestagdrucksache 21/2665 wird verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333]
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