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Sprachliches und inhaltliches Verhältnis von Fleischprodukten, vegetarischen und veganen Nahrungsmitteln (Antwort zu Drs. 21/2961)

dip / drucksache 29.12.2025 · WP 21 · 21/3470 · Antwort · Original ↗

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Sprachliches und inhaltliches Verhältnis von Fleischprodukten, vegetarischen und veganen Nahrungsmitteln (Antwort zu Drs. 21/2961) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/3470 21. Wahlperiode 29.12.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ina Latendorf, Luigi Pantisano, Marcel Bauer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/2961 – Sprachliches und inhaltliches Verhältnis von Fleischprodukten, vegetarischen und veganen Nahrungsmitteln V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 8. Oktober 2025 beschloss das EU-Parlament mehrheitlich, dass vegane Ernährungsprodukte nicht mehr Bezeichnungen wie „Schnitzel“, „Wurst“, „Burger“ o. Ä. tragen dürften (www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA- 10-2025-0214_DE.html). Diese Idee wurde auch von Mitgliedern der Bundesregierung, allen voran Bundeskanzler Friedrich Merz begrüßt: In Bezug auf vegane Würste sagte er am 5. Oktober 2025 in der TV-Sendung „Caren Miosga“: „Eine Wurst ist eine Wurst. Wurst ist nicht vegan“. Der Geschäftsführer (Sprecher) der Firma „Rügenwalder Mühle. Carl Müller GmbH & Co. KG“, Jörg Pfirrmann, prophezeite im Interview mit dem „SPIEGEL“ (www.sp iegel.de/wirtschaft/unternehmen/ruegenwalder-muehle-chef-kritisiert-geplante s-verbot-von-veggie-wurst-namen-a-2d9e498d-3e20-44e6-a3b0-4adbf203 a936) daraufhin Umsatzeinbußen für sein Unternehmen „im zweistelligen Millionenbereich“. Aus Sicht der Fragesteller gibt es bei den Bezeichnungen für Lebensmittel im deutschen Sprachraum aus historischen und bzw. oder traditionellen Gründen eine Reihe von allegorischen und bzw. oder metaphorischen Elementen, womit einerseits im Alltagsgebrauch einzelne Lebensmittel erkennbar sind und andererseits aber auch Missverständnisse auftreten können, wenn und sofern der historische und bzw. oder traditionelle Entstehungshintergrund sowie die dazugehörige Semantik nicht gebührend berücksichtigt werden. So kann es durchaus vorkommen, dass im sprachlichen und inhaltlichen Verhältnis von Fleisch- zu anderen Produkten der Lebensmittelindustrie Widersprüche auftreten, die sich nach Auffassung der Fragesteller kaum oder gar nicht mit Hilfe administrativer Festlegungen eindeutig bestimmen lassen. Beispiele dafür wären Begriffe wie Fleischtomaten, Katzenzungen, Scheuermilch, Sonnenmilch, Glühbirnen (siehe Obst), Produkte der Marke „kinder“ (keine Verarbeitung!), „Studentenfutter“, „Tote Oma“, „Bärchenwurst“, Leberkäse, „Bienenstich“, „Teewurst“, der traditionelle sog. Mettigel, Steinpilze u. v. a. m. Die EU-Regierungen müssen dem o. g. Vorhaben noch im Rat der Europäischen Union (Ministerrat) zustimmen. Vor diesem Hintergrund wollen die Fragesteller erfahren, welche Gespräche die deutsche Regierung im Vorfeld der Abstimmung im Ministerrat geführt hat, welche Auffassung sie in den Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat vom 29. Dezember 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Verhandlungen im EU-Rat vertritt und wie sie sich bei dieser Abstimmung verhalten wird.  1. Welche Gespräche führte die Bundesregierung mit Vertreterinnen und Vertretern der fleischverarbeitenden Industrie in den Jahren 2024 und 2025 (bitte nach Art der Gespräche mit Teilnehmerzahl und Themenkatalog aufschlüsseln)? Die Bundesregierung ist bestrebt, Regierungshandeln transparent und damit für die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar zu gestalten. Daher hat sich die Bundesregierung im Dezember 2016 der internationalen Initiative „Open Government Partnership“ angeschlossen, um die Transparenz des Regierungshandelns für die Bürgerinnen und Bürger weiter zu erhöhen. Im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung pflegen Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung (Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre, Staatsministerinnen und Staatsminister sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre der Bundesministerien) den Informationsaustausch mit einer Vielzahl von Personen. Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher Kontakte – einschließlich Telefonate – besteht nicht, und eine solche umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt. Zudem werden Gesprächsinhalte nicht protokolliert. Die nachfolgenden Ausführungen bzw. aufgeführten Angaben erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen. Diesbezügliche Daten sind somit möglicherweise nicht vollständig. Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat Nr. Art des Gesprächs Datum Teilnehmerzahl Themenkatalog 1 Initiative Tierwohl (Videokonferenz) 18. Januar 2024 2 Tierhaltungskennzeichnungsgesetz 2 Initiative Tierwohl (Telefonat) 30. April 2024 2 Tierhaltungskennzeichnungsgesetz 3 Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft e. V. (Videokonferenz) 3. Mai 2024 Unbekannt Tiertransporte 4 Besuch der Rügenwalder Mühle Carl Müller GmbH Co. KG: Führung durch Hauptproduktionsstandort in Bad Zwischenahn (sowohl Fleischproduktion als auch die Herstellung der Fleischersatzprodukte) und Gespräch 27. August 2024 Unbekannt Erweiterung der veganen Produktpalette und Ernährungsstrategie 5 Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft e. V. (Telefonat) 3. September 2024 2 Regelungen für Puten 6 Verbändegespräch Erweiterung Tierhaltungskennzeichnungsgesetz Rindfleisch (Videokonferenz) 10. Oktober 2024 Unbekannt Erweiterung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (Rindfleisch) 7 Initiative Tierwohl (Telefonat) 2. Dezember 2024 2 Tierhaltungskennzeichnungsgesetz 8 Initiative Tierwohl (Telefonat) 9. Dezember 2024 2 Tierhaltungskennzeichnungsgesetz Nr. Art des Gesprächs Datum Teilnehmerzahl Themenkatalog 9 Initiative Tierwohl (Telefonat) 12. Dezember 2024 2 Tierhaltungskennzeichnungsgesetz 10 Premium Food (Präsenztermin) 6. März 2025 2 Tierhaltungskennzeichnungsgesetz 11 Stakeholderrunde zum Thema „Tierhaltungskennzeichnungsgesetz – Einbezug der Ferkel in den Lebenszyklus“ (Präsenztermin) 30. April 2025 Unbekannt Tierhaltungskennzeichnungsgesetz 12 Verleihung der Bundesehrenpreise in den Kategorien „Backwaren, Bier und Fleischwaren“ 20. Mai 2025 Unbekannt Auszeichnung der Preisträger im Bereich Fleischerzeugnisse 13 Gespräch mit dem Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels e. V. und dem Handelsverband Deutschland e. V. 4. Juli 2025 11 Tierhaltungskennzeichnungsgesetz 14 Jubiläumsfeier 150 Jahre Deutscher Fleischer-Verband e. V. 7. Juli 2025 Unbekannt Rede des Bundesministers anlässlich des Jubiläums des Deutschen Fleischer- Verbandes 15 Gespräch mit dem Fleischverband Bayern 8. Juli 2025 9 Tierhaltungskennzeichnungsgesetz, EU- Verordnung für entwaldungsfreie Produkte, Bürokratieabbau 16 Gespräch mit der Attenberger Fleisch GmbH 18. Juli 2025 Unbekannt Situation der Schlachtbranche, Tierhaltungskennzeichnungsgesetz, EU- Verordnung für entwaldungsfreie Produkte, Bürokratieabbau 17 Besuch/Rundgang der Ludwigsluster Fleisch- und Wurstwarenspezialitäten GmbH 1. August 2025 Unbekannt Arbeitskräftemangel, Anstieg des Mindestlohns, steigende Energiekosten, Rohstoffsicherung, Zukunft der Bio-Märkte, Bedeutung der Regionalität, Klima- und Nachhaltigkeitsziele 18 Besuch der Bayerischen Fleischerschule Dr. Herbert Huber GmbH, Landshut 3. August 2025 Unbekannt Situation der Fleischerbranche, Bürokratieabbau 19 Verband der Fleischwirtschaft e. V. (Telefonat) 5. August 2025 2 Deutsch-Chinesische Agrarwoche 20 Gespräch mit der Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands e. V. am Rande des Gäubodenvolksfestes 11. August 2025 Unbekannt Situation der Schweinehalter, Tierhaltungskennzeichnungsgesetz, EU- Verordnung für entwaldungsfreie Produkte, Bürokratieabbau 21 Verband der Fleischwirtschaft e. V. 26. August 2025 6 Tierhaltungskennzeichnungsgesetz Nr. Art des Gesprächs Datum Teilnehmerzahl Themenkatalog 22 Verbändegespräch Fleisch 4. September 2025 28 Arbeitskräftemangel, Anstieg des Mindestlohns, Tierhaltungskennzeichnungsgesetz, EU- Verordnung für entwaldungsfreie Produkte, Bürokratieabbau 23 Verbändegespräch Tierhaltungskennzeichnungsgesetz 7. Oktober 2025 42 Reform der Tierhaltungskennzeichnung, Bürokratieabbau 24 Gespräch mit der Arbeitsgemeinschaft Lebensmittelhandwerk 10. Oktober 2025 19 Maßnahmen zur Unterstützung kleiner und mittlerer Betriebe, differenzierte Ernährungspolitik, mögliche Flankierung durch das Lebensmittelhandwerk 25 Verbändegespräch Tierhaltung 14. Oktober 2025 36 Zukunft der Tierhaltung, Bundesprogramm zur Förderung des Umbaus der landwirtschaftlichen Tierhaltung, Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz, Bürokratieabbau, Tierhaltungskennzeichnungsgesetz 26 Gespräch mit dem Fleischprüfring Bayern e. V. 20. Oktober 2025 7 Tierwohl, Klassifizierung von Schlachtkörpern, Tierhaltungskennzeichnung 27 Fototermin mit David Hilbert, Deutscher Europameister im Fleischerhandwerk, und Trainerin Britta Sickenberger- Schwing 1. Dezember 2025 7 Herausforderungen des Fleischerhandwerks 28 Gespräch mit der Schlachthof- Betrieb GmbH Fürth 2. Dezember 2025 4 Investive Förderung von Schlachtstätten aus der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz 29 Gespräch mit Verband der Fleischwirtschaft 2. Dezember 2025 2 Videoüberwachung in Schlachthöfen Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Nr. Art des Gesprächs Datum Teilnehmerzahl Themenkatalog 1 Telefonat mit Premium Food 9. Juli 2025 2 Entgegennahme von Informationen zum Stand der angestrebten Übernahme „Premium Food Group/ Vion“ 2 Telefonat mit Premium Food 13. August 2025 2 Austausch zum Schlachthof in Sögel 3 Telefonat mit Premium Food 18. August 2025 2 Austausch zum Schlachthof in Sögel 4 Besuch Fleischerei 17. November 2025 8 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, Fachkräftemangel  2. Welche Gespräche führte die Bundesregierung mit Vertreterinnen und Vertretern der Industriebranche für Fleischersatzprodukte in den Jahren 2024 und 2025 (bitte nach Art der Gespräche mit Teilnehmerzahl und Themenkatalog aufschlüsseln)? Für die nachfolgenden Angaben gelten die in der Antwort zu Frage 1 dargelegten allgemeinen Hinweise zur Transparenz des Regierungshandelns sowie zum Umfang und Grenzen der verfügbaren Dokumentation. Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat Nr. Art des Gesprächs Datum Teilnehmerzahl Themenkatalog 1 Besuch der Rügenwalder Mühle Carl Müller GmbH Co.KG: Führung durch Hauptproduktionsstandort in Bad Zwischenahn (sowohl Fleischproduktion als auch die Herstellung der Fleischersatzprodukte und Gespräch (siehe auch Antwort zur Frage 1) 27. August 2024 Unbekannt Gespräch mit Mitarbeitenden der Abteilung „Forschung und Entwicklung“ sowie der Geschäftsführung zur „Erweiterung der veganen Produktpalette“ und „Ernährungsstrategie“ 2 Telefonat Rügenwalder Mühle 29. Oktober 2025 1 Bezeichnungspraxis von vegetarischen und veganen Fleischalternativen Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Nr. Art des Gesprächs Datum Teilnehmerzahl Themenkatalog 1 Nestle (Moderierte Fragerunde bei WELT-Wirtschaftsgipfel) 28. Januar 2025 Nestle als einer von ca. 160 TN Bundestagswahl, allgemeine Wirtschaftsthemen  3. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in den jeweiligen Bundesministerien verbindliche Sprachregularien zur Bezeichnung von Nahrungsmitteln? a) Wenn ja, welche? b) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 3 bis 3b werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung besitzt keine eigenen, verbindlichen Sprachregularien zur Bezeichnung von Lebensmitteln, die über die EU-rechtlichen und nationalen Rechtsvorschriften hinausgehen. Die Wahl einer geeigneten Bezeichnung des Lebensmittels obliegt dem verantwortlichen Lebensmittelunternehmen.  4. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in den jeweiligen Bundesministerien zur Ausschreibung für Firmen bei der Versorgung in der sog. Außer-Haus-Gastronomie (hier: Kantinen, Restaurants oder Cafeterien) verbindliche Sprachregularien bei der Ex-Post-Erstellung von Speisekarten? a) Wenn ja, welche? b) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 4 bis 4b werden gemeinsam beantwortet. Verbindliche Sprachregularien im Hinblick auf die Bezeichnung von Nahrungsmitteln gibt es nicht. Diese liegt ausschließlich in der Verantwortung des Konzessionsnehmers.  5. Welche Regulierung plant die EU-Kommission nach Kenntnis der Bundesregierung zur klarstellenden Kennzeichnung von Backmischungen (vgl. z. B. www.oetker.de/produkte/p/bunter-zebrakuchen), und warum sehen die EU-Kommission und die Bundesregierung hier im Vergleich zu o. g. EU-Verordnung keine Notwendigkeit für einen besseren Verbraucherschutz?  6. Welche Regulierung plant die EU-Kommission nach Kenntnis der Bundesregierung zur Klarstellung für die Kennzeichnung von allgemeinen Produkten des Bäckerhandwerks und der industriellen Getreideverarbeitung (vgl. z. B. www.wikana.de/produkte-shop/kalter-hund-kekskuchen- a27.html), und warum sehen die EU-Kommission und die Bunderegierung hier im Vergleich zu o. g. EU-Verordnung keine Notwendigkeit für einen besseren Verbraucherschutz? Die Fragen 5 und 6 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Der Bundesregierung sind keine diesbezüglichen Pläne seitens der EU- Kommission bekannt. Die bereits bestehenden Vorgaben hinsichtlich der Auflistung der Zutaten und der Bezeichnung des Lebensmittels sind grundsätzlich ausreichend, um eine Irreführung der Verbraucherinnen und Verbraucher auszuschließen.  7. Was plant die Bundesregierung gegen sog. Alibizutaten zu unternehmen, die mit Bildern und Schrift auf Lebensmittelverpackungen groß beworben werden, aber nur in sehr geringen Mengen in den Produkten enthalten sind (www.lebensmittelklarheit.de/informationen/mehr-schein-als-sei n-fruechte-oder-kraeuter-als-alibizutaten sowie www.lebensmittelklarhei t.de/produktmeldungen/anbieter-weist-zwiebel-als-zutat-der-zwiebelmett wurst-aus)?  8. Was plant die Bundesregierung dagegen zu unternehmen, dass bis heute Unternehmen mit Bildern und Werbeschriften mit bestimmen Fleischzutaten werben, die aber tatsächlich nur in geringen Mengen in dem Produkt enthalten sind (www.lebensmittelklarheit.de/produktmeldungen/spi elweger-hirschleberwurst sowie www.lebensmittelklarheit.de/produktme ldungen/kalbsleber-beworben-aber-nur-5-prozent-enthalten-0), und wie will sie hier die Rechtslage im Sinne des Verbraucherschutzes verbessern? Die Fragen 7 und 8 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Das geltende Recht bietet bereits umfassende Regelungen, um Verbraucherinnen und Verbraucher vor Irreführung zu schützen. Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel (Lebensmittel-Informationsverordnung – LMIV) müssen Lebensmittel so gekennzeichnet werden, dass sie die Verbraucherin beziehungsweise den Verbraucher nicht irreführen. Zudem müssen auch die Zutaten in absteigender Reihenfolge nach ihrem Gewicht und grundsätzlich die tatsächlich verwendete Menge, wenn ein Lebensmittel mit einer bestimmten Zutat beworben wird, mit angegeben werden. Die Kontrolle der Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Bestimmungen ist Aufgabe der Länder.  9. Plant die Bundesregierung im Zuge ihrer Sprachorientierungs-Agenda auch eine Umbenennung von Hähnchenfilets in „Hähncheninnenfilets“ oder „Hähnchen*innenfilets“, um der anhaltenden Genderpriorisierung etwas entgegenzusetzen? Die Bundesregierung verfolgt diesbezüglich keine Pläne. 10. Gibt es innerhalb der Bundesregierung abstufende, wertende oder interpretierende Auffassungen über die epistemologischen Kenntnisse a) der fleischverzehrenden Bevölkerung, b) der sich vegetarisch ernährenden Bevölkerung, und c) den sich als Veganerinnen und Veganer bezeichnenden Bevölkerungsgruppen? Zu den epistemologischen (erkenntnistheoretischen) Kenntnissen der genannten Bevölkerungsgruppen liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. 11. Plant die Bundesregierung, ähnlich wie bei den Warnhinweisen auf Zigarettenschachteln, bildliche Hinweise auf Fleischverpackungen einzuführen, um Verbraucherinnen und Verbraucher über gesundheitliche Risiken zu informieren (z. B. WHO (Weltgesundheitsorganisation)-Einstufung von verarbeitetem Fleisch als krebserregend; oder: Übermäßiger Fleischkonsum kann das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen erhöhen, Fleischproduktion trägt zur Erderwärmung und Umweltbelastung bei, mit Folgen für die menschliche Gesundheit; oder: Fleischkonsum kann das Risiko zoonotischer Infektionen erhöhen; oder: Fleischkonsum trägt zur Entstehung antibiotikaresistenter Keime bei)? 12. Plant die Bundesregierung eine verpflichtende bildliche oder textliche Kennzeichnung auf Fleischprodukten, die den tatsächlichen Produktionsprozess (u. a. Transportwege, CO2-Bilanz, Tötungsmethode) abbildet, um den gleichen Verbraucherschutzstandard zu gewährleisten, der für pflanzliche Produkte eingefordert wird? Die Fragen 11 und 12 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung verfolgt diesbezüglich keine Pläne. 13. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass Tierprodukte regelmäßig mit Begriffen wie „artgerecht“, „regional“ oder „bäuerlich“ beworben werden, obwohl diese Begriffe rechtlich nicht definiert oder geschützt sind und dadurch ein irreführendes Bild über die tatsächlichen Haltungsbedingungen entstehen kann? 14. Wie gedenkt die Bundesregierung sicherzustellen, dass auch in der Werbung für Fleischprodukte keine irreführenden Sprachbilder („vom Land“, „vom glücklichen Tier“, „handverlesen geschlachtet“) verwendet werden, damit Verbraucherinnen und Verbraucher nicht über die tatsächlichen Haltungs- und Produktionsbedingungen getäuscht werden? Die Fragen 13 und 14 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Soweit es rechtliche Vorgaben gibt, wie beispielsweise zur bäuerlichen Freilandhaltung für Geflügel, müssen diese eingehalten werden. Für die Haltung von Tieren gelten in Deutschland die einschlägigen Regelungen des Tierschutzgesetzes sowie der allgemeinen und speziellen Vorschriften der Tierschutz- Nutztierhaltungsverordnung, die EU-Tierschutzrecht umsetzen. So gilt grundsätzlich für alle Tiere nach § 1 des Tierschutzgesetzes, dass niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen darf. Dem entsprechend muss, wer ein Tier hält, es seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen. Die Anforderungen an die Haltung von Nutztieren werden zudem in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung weiter konkretisiert. Der Vollzug des Tierschutzrechtes, d. h. die Überwachung der Einhaltung der tierschutzrechtlichen Vorschriften durch unter anderem Vor-Ort-Kontrollen, obliegt den nach Landesrecht zuständigen Behörden der Länder. Sie besitzen die notwendige Sachnähe, um die Situation zu bewerten und erforderlichenfalls Maßnahmen zur Abstellung von festgestellten Defiziten und Verstößen zu treffen. Aber auch wenn keine rechtlichen Bestimmungen zur Beschreibung von Lebensmitteln bestehen, müssen Lebensmittelunternehmerinnen und Lebensmittelunternehmer über ihre Produkte zutreffend informieren und dürfen die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht in die Irre führen. Dies wird durch die zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden der Länder kontrolliert. Eine Verbrauchertäuschung kann in Deutschland sowohl als Ordnungswidrigkeit als auch als Straftatbestand verfolgt werden. 15. Plant die Bundesregierung eine verpflichtende Umbenennung von Produkten wie „Jägerschnitzel“ in „Schweineschnitzel, getötet durch Jäger oder Schlachter“, um sprachliche Transparenz zu gewährleisten? Die Bundesregierung plant keine verpflichtende Umbenennung solcher Lebensmittel, da es sich um verkehrsübliche Bezeichnungen handelt. 16. Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag, Fleischprodukte künftig mit Hinweisen auf das jeweils dafür getötete Tier zu kennzeichnen, um die sprachliche Distanzierung vom Lebewesen zu verringern und Verbraucherinnen und Verbraucher über die tatsächliche Herkunft des Produkts aufzuklären (z. B. statt „Wiener Schnitzel“: Kalb Elsa, 14 Monate, getötet am 14. Juli 2025, oder statt „Hähnchenbrust“: Körperteil eines Huhns, weiblich, Mastbetrieb XY)? Der Vorschlag einer tierindividuellen Kennzeichnung erscheint im Hinblick auf die hiermit verbundenen bürokratischen Lasten unverhältnismäßig und nur in sehr kleinen Schlachtstrukturen überhaupt durchweg realisierbar. Lebensmittelunternehmerinnen und Lebensmittelunternehmer, die ihre Produkte entsprechend kennzeichnen wollen, können dies machen, soweit die Angaben wahrheitsgemäß und nicht irreführend sind. Zudem sind Bezeichnungen wie beispielsweise „Wiener Schnitzel“ verkehrsüblich und damit einem Großteil der Bevölkerung vertraut. 17. Welche wissenschaftlichen Erkenntnisse oder Studien liegen der Bundesregierung zur Häufigkeit der Verwechslung von Fleischprodukten mit veganen Produkten vor? Der Bundesregierung liegen keine eigenen Informationen hierzu vor. 18. Wie hoch schätzt die Bundesregierung den anfallenden Erfüllungsaufwand für Betriebe zur operativen Umsetzung entsprechender Regularien zur Kennzeichnung von Fleischprodukten, vegetarischen und veganen Produkten? Der Bundesregierung liegen keine Informationen hierzu vor. 19. Wie viele Personen welcher Bundesministerien werden mit der Erarbeitung von jedweden mit dem Vorschlag des EU-Parlaments vom 8. Oktober 2025 einhergehenden Regularien zu schätzungsweise wie vielen Arbeitsstunden befasst sein? 20. Welcher Kostenaufwand geht mit der Einführung dieser Regularien absehbar einher (bitte nach Arbeitsstunden, sonstigen Kosten etc. aufschlüsseln)? Die Fragen 19 und 20 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Das Europäische Parlament hat in seiner Positionierung zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1308/2013, (EU) 2021/2115 und (EU) 2021/2116 hinsichtlich der Stärkung der Position der Landwirtinnen und Landwirte in der Lebensmittelversorgungskette der Europäischen Kommission vom 10. Dezember 2024 (GMO-Änderung 2024) am 8. Oktober 2025 einen eigenen Vorschlag zum Fleischbezeichnungsschutz eingebracht. Sollte der Änderungsvorschlag eine Mehrheit finden, wird der Aufwand vor allem bei den betroffenen Lebensmittelunternehmen sowie bei der Lebensmittelüberwachung entstehen. Wie groß der Aufwand im Einzelnen sein wird, hängt vom Ausgang der noch nicht abgeschlossenen Trilog-Verhandlungen ab. 21. Sind weitere sprachregulatorische Eingriffe in den Alltag der Bürgerinnen und Bürger geplant, die sich an die Fragen 5, 6 und 9 anschließen könnten, aber auch die Verhältnismäßigkeit von Jugendsprache (u. a. Instagram, Tiktok, zukünftige Social-Media-Variationen), Wikipedia- Einträgen, Stichworten in „Meyers Großem Konversationslexikon“, „Duden“ usw. betreffen? Die Bundesregierung verfolgt diesbezüglich keine Pläne. 22. Wie hoch schätzt die Bundesregierung den erwartbar entstehenden Schaden für die Branche in der Bundesrepublik Deutschland als dem größten europäischen Absatzmarkt für pflanzliche Ersatzprodukte? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 19 und 20 verwiesen. 23. Welche Position vertritt die Bundesregierung im Rat der Europäischen Union (Ministerrat) hinsichtlich des am 8. Oktober 2025 verabschiedeten Änderungsantrags 113, Artikel 1 – Absatz 1 – Nummer 8f(neu) des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EU) Nummer 1308/2013, (EU) 2021/2115 und (EU) 2021/2116 hinsichtlich der Stärkung der Position der Landwirtinnen und Landwirte in der Lebensmittelversorgungskette, wonach die Bezeichnungen, die unter Artikel 17 der Verordnung (EU) Nummer 1169/2011 fallen und derzeit für Fleischerzeugnisse und Fleischzubereitungen verwendet werden, ausschließlich fleischhaltigen Produkten vorbehalten bleiben sollen, und der die Verwendung von Begriffen wie Burger und Steak für pflanzliche Produkte verbietet (P10_TA(2025)0214)? Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 172 des Abgeordneten Marcel Bauer auf Bundestagdrucksache 21/2665 wird verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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