Schriftliche Frage 13 von Martin Hess (AfD): Erfasst die Bundespolizei neben dem Tatmittel „Messer“ auch andere scharfe oder spitze Gegenstände, die als Tatmittel verwendet werden (wie…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 13. Oktober 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 13 von Martin Hess (AfD): Erfasst die Bundespolizei neben dem Tatmittel „Messer“ auch andere scharfe oder spitze Gegenstände, die als Tatmittel verwendet werden (wie…
Frage 13 (Martin Hess, AfD):
Erfasst die Bundespolizei neben dem Tatmittel „Messer“ auch andere scharfe oder spitze Gegenstände, die als Tatmittel verwendet werden (wie beispielsweise Scheren, Schraubenzieher, Rasierklingen und Äxte), und wenn ja, unter welchen statistisch auswertbaren Begrifflichkeiten oder Sammelbegriffen werden diese jeweils erfasst (www.welt.de/politik/deutschland/plus68da7f657 a0d4c499e8bc3b8/ex-elite-polizist-haben-mensch en-aufgenommen-in-deren-heimatlaendern-messe r-statussymbole-sind.html)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 14. Oktober 2025:
In der Polizeilichen Eingangsstatistik der Bundespolizei (PES) werden neben dem Tatmittel „Messer“ weitere, wie in Ihrer Frage beispielhaft genannt, Gegenstände unter dem Katalogwert „sonstige gefährliche Werkzeuge“ erfasst. Hierbei wird zwischen den Werten „mitgeführt“ und „eingesetzt“ unterschieden. Eine retrograde Differenzierung der zuvor genannten Katalogwerte ist auf Grundlage der PES nicht möglich.
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