Schriftliche Frage 55 von Ulrich von Zons (AfD): Welche nach Bundesmaßstäben vergleichbaren Daten liegen der Bundesregierung zu Straftaten mit dem Tatmittel „Messer“ in Nordrhein- Westfalen…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. September 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 55 von Ulrich von Zons (AfD): Welche nach Bundesmaßstäben vergleichbaren Daten liegen der Bundesregierung zu Straftaten mit dem Tatmittel „Messer“ in Nordrhein- Westfalen…
Frage 55 (Ulrich von Zons, AfD):
Welche nach Bundesmaßstäben vergleichbaren Daten liegen der Bundesregierung zu Straftaten mit dem Tatmittel „Messer“ in Nordrhein- Westfalen für den Zeitraum 2021 bis 2025 vor (nach Deliktsgruppen aufgeteilt), und welche Schritte unternimmt die Bundesregierung zur bundesweit einheitlichen Erfassung bzw. Definition dieser Taten?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 4. September 2026:
In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) wird kein Tatmittel „Messer“ erfasst. Dementsprechend liegen zu Straftaten mit Tatmittel „Messer“ auch keine Daten aus NordrheinWestfalen vor. In der PKS wird bundeseinheitlich das Phänomen Messerangriff erfasst. Diese Taten sind bundeseinheitlich definiert: Messerangriffe im Sinne der Erfassung von Straftaten in der PKS sind solche Tathandlungen, bei denen der Angriff mit einem Messer unmittelbar gegen eine Person angedroht oder ausgeführt wird. Das bloße Mitführen eines Messers reicht hingegen für eine Erfassung als Messerangriff nicht aus.
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