Schriftliche Frage 67 von Alexis L. Giersch (AfD): Hält die Bundesregierung an der Entscheidung der vorherigen Bundesregierung fest, dass nach Fertigstellung des Zubringers zum Fehmarnbelttun…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 13. Oktober 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr.
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Schriftliche Frage 67 von Alexis L. Giersch (AfD): Hält die Bundesregierung an der Entscheidung der vorherigen Bundesregierung fest, dass nach Fertigstellung des Zubringers zum Fehmarnbelttun…
Frage 67 (Alexis L. Giersch, AfD):
Hält die Bundesregierung an der Entscheidung der vorherigen Bundesregierung fest, dass nach Fertigstellung des Zubringers zum Fehmarnbelttunnel die Unterhaltskosten für die denkmalgeschützte Fehmarnsundbrücke vom Kreis Ostholstein zu tragen sein werden, und wenn ja, in welcher Höhe ist eine garantierte finanzielle Unterstützung des Kreises Ostholstein durch den Bund geplant?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte vom 17. Oktober 2025:
Der Straßenverkehr wird künftig von der vierstreifig ausgebauten und in den neuen Fehrmarnsundtunnel verlegten B 207 aufgenommen. Die bisher über die Fehmarnsundbrücke geführte B 207 wird dann keine Funktion mehr wahrnehmen und nur noch dem nahräumlichen Verkehr dienen. Dem Bundesfernstraßengesetz entsprechend, wird die bisherige B 207 aus der Baulast des Bundes entlassen und zu einer Straße nach Landesrecht abgestuft. Gemäß Bundesfernstraßengesetz ist die bestehende Fehmarnsundbrücke vor Abstufung in einem dem zukünftigen Verkehrsbedürfnis entsprechenden Zustand zu versetzen. In welcher Höhe eine zusätzliche Unterstützung des Bundes auch zur Unterhaltung des künftig nicht mehr als Bahnstrecke genutzten Teils der bestehenden Brücke erfolgen kann, ist Gegenstand laufender Gespräche.
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