Geltung des Grundsatzes "Erhalt vor Neubau" im Bereich der Bundesfernstraßen (Antwort zu Drs. 21/6080)
Text
Geltung des Grundsatzes "Erhalt vor Neubau" im Bereich der Bundesfernstraßen (Antwort zu Drs. 21/6080)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6449
21. Wahlperiode 10.06.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Swantje Henrike Michaelsen,
Dr. Paula Piechotta, Tarek Al-Wazir, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/6080 –
Geltung des Grundsatzes „Erhalt vor Neubau“ im Bereich der Bundesfernstraßen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Grundsatz „Erhalt vor Neubau“ ist im geltenden
Bundesverkehrswegeplan verankert (Bundesverkehrswegeplan 2030). Vor dem Hintergrund der
sich zuspitzenden Erhaltungskrise der Straßenverkehrsinfrastruktur, die sich
beispielsweise an der Sofortsperrung der Talbrücke Rahmede im Jahr 2021
und dem Einsturz der Carolabrücke in Dresden im Jahr 2024 zeigte, wurden in
der letzten Wahlperiode durch die Regierung unterschiedliche Maßnahmen
ergriffen, um diesem Grundsatz in der Verkehrsinfrastrukturfinanzierung des
Bundes stärker Rechnung zu tragen. Eine davon war, im Haushaltsgesetz
festzulegen, dass Mittel für den Erhalt der Straße tatsächlich nur für den Erhalt
eingesetzt werden und zudem nicht benötigte Mittel für Aus- und Neubau für
den Erhalt nutzen zu können – erstmals umgesetzt mit dem Haushalt 2022.
Laut Koalitionsvertrag will die Koalition von CDU, CSU und SPD am
Grundsatz „Erhalt vor Neubau“ festhalten und den geltenden
Bundesverkehrswegeplan umsetzen, in dem dieser Grundsatz prominent verankert ist (www.koaliti
onsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf).
Doch aus Sicht der Fragestellenden stellt das Bundesministerium für Verkehr
unter der Führung von Bundesminister Patrick Schnieder diesen Grundsatz
rhetorisch und mit seinem Handeln zunehmend infrage.
So wird beispielsweise der Grundsatz „Erhalt vor Neubau“ seit Beginn der
neuen Wahlperiode in der Kommunikation der Bundesregierung vom Zusatz
„aber nicht Erhalt statt Neubau“ flankiert (https://rp-online.de/politik/deutschl
and/streit-um-verkehrsinvestitionen-merz-und-die-verrottete-infrastruktur_aid-
135487443, www.bmv.de/DE/Themen/Mobilitaet/Strassenbau/Planen-und-Ba
uen-von-Strassen/planen-und-bauen-von-strassen.html). Im Haushalt zeigt
sich der veränderte Kurs u. a. darin, dass die schwarz-rote Bundesregierung
die gegenseitige Deckungsfähigkeit von Erhalt und Neubau- und
Ausbaumitteln für die Bundesstraßen mit dem Bundeshaushalt 2026 wiederhergestellt
hat. Damit können sogar mehr Mittel in den Neu- und Ausbau von
Bundesstraßen fließen als in den Erhalt. Dass der Grundsatz „Erhalt vor Neubau“ für
die Bundesregierung bei den Bundesstraßen nicht gilt, gibt sie auch in ihrer
Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/5848 zu. Dort
wird indirekt eingeräumt, dass die Erhaltungsbedarfsprognose, mit der der fi-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr
vom 10. Juni 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
nanzielle Bedarf für den Erhalt von Straßeninfrastruktur ermittelt wurde, im
Haushalt mit Blick auf die Bundesstraßen nicht erfüllt wird (vgl. Antwort zu
Frage 19 auf Bundestagsdrucksache 21/5848). Dabei hat das
Bundesministerium für Verkehr selbst im Vorfeld der parlamentarischen
Haushaltsverhandlungen eine massive Unterfinanzierung des Erhalts von Bundesstraßen beklagt
und vor Einschränkungen des Verkehrs bis hin Straßensperrungen gewarnt
(www.bild.de/politik/inland/berlin-verkehrschaos-droht-durch-fehlende-mitte
l-68ca7fcce257831613de01a5). Die zusätzlichen 3 Mrd. Euro, die auch mit
dieser Begründung mobilisiert wurden, flossen aber faktisch in den Neu- und
Ausbau von Straßen (www.bmv.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2025/
049-schnieder-beschluesse-des-koalitionsausschusses.html. Im Zweifelsfall
scheint der Neu- und Ausbau von Straßen („Alles, was baureif ist, wird
gebaut“, www.bmv.de/SharedDocs/DE/Video/YouTube/070-2025-schnieder-ba
ufreigaben.html) wichtiger zu sein als der Grundsatz „Erhalt vor Neubau“.
Eine Abkehr von der Priorisierung des Erhalts ist angesichts des desaströsen
Zustands vieler Brücken und Straßenabschnitte im Netz der
Bundesautobahnen und Bundesstraßen aus Sicht der fragestellenden Fraktion in höchstem
Maße fahrlässig. Zudem ist es aus Sicht der fragestellenden Fraktion unlauter,
die Mobilisierung des schuldenfinanzierten Sondervermögens mit dem Erhalt
der Straßenverkehrsinfrastruktur zu rechtfertigen (www.bundesregierung.de/br
eg-de/aktuelles/sondervermoegen-2356240), diesen dann aber nicht
auskömmlich zu finanzieren. Mit dieser Kleinen Anfrage soll daher Klarheit
darüber hergestellt werden, wie die aktuelle Bundesregierung den Grundsatz
„Erhalt vor Neubau“ definiert und inwieweit sie sich von einer klaren
Priorisierung des Erhalts vor dem Neubau verabschiedet hat.
1. Warum ist es aus Sicht der Bundesregierung in der Kommunikation über
den Straßenerhalt die Aussage „nicht Erhalt statt Neubau“ nötig?
4. Was wiegt für die Bundesregierung im Zweifelsfall schwerer, der Bau
von baureifen Neubauprojekten oder der Erhalt von
Bestandsinfrastruktur, und wie kann die Bundesregierung die Antwort mit konkreten
Maßnahmen und Entscheidungen belegen?
11. Wie begründet die Bundesregierung, dass für die Verkehrsträger Schiene
und Wasserstraße das Prinzip „Erhalt vor Neubau“ konsequent in der
Haushaltsplanung eingehalten wird, dasselbe aber für die Straße nicht
gilt?
Die Fragen1, 4 und 11 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die im Internet frei verfügbaren Informationen der
Bundesregierung verwiesen (vgl. beispielsweise www.bundesregierung.de/breg-de/schwerp
unkte/das-kann-deutschland/das-kann-deutschland-infrastruktur-verkehr-239
1294 und www.bmv.de/SharedDocs/DE/Artikel/K/infrastruktur-sanierungssta
u-beenden.html).
2. Muss der Grundsatz „Erhalt vor Neubau“ aus Sicht der Bundesregierung
eingeschränkt werden, und wenn ja, warum?
3. Ist der Straßenerhalt in der letzten Wahlperiode aus Sicht der
Bundesregierung zu stark priorisiert worden, und wenn ja, inwiefern hatte dies
negative Konsequenzen?
Die Fragen 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet.
Nein.
5. Wie entscheidet die Autobahn GmbH, wie viele (oder welche)
Sanierungsprojekte und welche Neubauprojekte bearbeitet werden, und welche
Vorgaben macht ihr das Bundesministerium für Verkehr?
Grundlagen für die Entscheidung der Autobahn GmbH des Bundes, welche
Projekte in den Bereichen Bedarfsplan, Erhaltung und Sonstige Investitionen
geplant und dann umgesetzt werden, bilden der am 17. Dezember 2025 von den
für Haushalt und Verkehr zuständigen Ausschüssen des Deutschen Bundestages
gebilligte Finanzierungs- und Realisierungsplan (FRP) 2025 bis 2029 und die
Mittelverfügbarkeit im Bundeshaushalt.
6. Wird in der jährlichen Besprechung zwischen dem Bundesministerium
für Verkehr und Bundesländern besprochen, mit welcher Priorität
Sanierungsprojekte bzw. Aus- und Neubauprojekte umgesetzt werden, und
wofür wirbt das Bundesministerium für Verkehr?
Es gibt eine Vielzahl von Besprechungen zwischen dem Bundesministerium für
Verkehr und den Auftragsverwaltungen der Länder. Dabei spielt die Priorität
der Erhaltung der Bundesstraßen immer wieder eine Rolle.
7. Ist der Erhalt der Bundesstraßen aus Sicht der Bundesregierung
ausreichend finanziert?
a) Wenn ja, wie erklärt die Bundesregierung, dass im Haushalt 2026 der
Bedarf für den Erhalt von Bundesstraßen gemäß
Erhaltungsbedarfsprognose nicht erfüllt wird (www.bmv.de/SharedDocs/DE/Artikel/St
B/erhaltungsbedarfsprognose-bundesfernstrassen.html)?
b) Wenn nein, warum wirkt die Bundesregierung nicht auf eine
auskömmliche Finanzierung des Erhalts hin?
8. Ist der Erhalt der Bundesautobahnen aus Sicht der Bundesregierung
ausreichend finanziert, und wenn ja, wie begründet das die
Bundesregierung?
Die Fragen 7 bis 8 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung orientiert sich bei den Ansätzen für die Erhaltung an der
Erhaltungsbedarfsprognose (EBP). Für die Erhaltung der Bundesautobahnen
sind im Bundeshaushalt 2026 in den Einzelplänen 12 (Kapitel 1201 Titel
891 11) und 14 (Kapitel 1408 Titel 891 51) sowie im Sondervermögen
Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) (Kapitel 6093, Titel 891 11) insgesamt
rund 5 Mrd. Euro vorgesehen, der Ansatz liegt damit über dem in der EBP
ausgewiesenen Wert. Für die Erhaltung der Bundesstraßen sind im Jahr 2026
insgesamt rund 1 693 Mio. Euro vorgesehen. Der aktuelle Ansatz für die
Erhaltung der Bundesstraßen liegt mit 1 693 Mio. Euro zwar unter Berücksichtigung
der Leistungsfähigkeit unter den Werten der EBP, aber erheblich über den Ist-
Ausgaben der Vorjahre. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 6
verwiesen.
9. Wie rechtfertigt es die Bundesregierung, dass sie die Notwendigkeit des
Sondervermögens mit kaputten Straßen und maroden Brücken begründet
(www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/sondervermoegen-235
6240), aber der Erhaltungsbedarf bei Bundesstraßen im Haushalt 2026
nicht erfüllt wird?
Die Notwendigkeit bezieht sich auf das gesamte SVIK, also auch auf die
Straßen in der Baulast von Ländern und Kommunen. Für den Teil der
Verkehrsinfrastruktur hat sich die Bundesregierung auf Vorschlag des
Bundesministeriums der Finanzen entschlossen, neben der Ausrüstung der deutschen
Infrastruktur und von rollendem Material mit dem Europäischen
Zugsicherungssystem ERTMS (European Rail Traffic Management System) und den
Baukostenzuschüssen für einen Infrastrukturbeitrag zur Erhaltung der Schienenwege der
Eisenbahnen des Bundes die Erhaltung der Brücken und Tunnel im
Bestandsnetz der Bundesfernstraßen aus dem SVIK zu finanzieren.
10. Wird die Bundesregierung bei der Aufstellung des Bundeshaushalts 2027
für eine auskömmliche Finanzierung des Erhalts von sowohl
Bundesstraßen als auch Bundesautobahnen gemäß Erhaltungsbedarfsprognose
sorgen?
Der Bundeshaushalt 2027 befindet sich in der Aufstellung. Das Ergebnis bleibt
abzuwarten.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333
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